Dabei liegt unser besonderes Interesse in der Regelung komplexerer Probleme. Insbesondere bei Fragen, die die Rechtsnachfolge eines Unternehmens betreffen, nutzen wir unser verzweigtes Netzwerk externer Experten in Steuer- und Finanzangelegenheiten. Die Einbindung fachübergreifender Spezialisten trägt dazu bei, unsere Mandanten umfassend aus einer Hand zu beraten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Beratung bei grenzüberschreitenden Erbfällen. Fragen nach der Anwendbarkeit des Rechts bei Auseinanderfallen von Lebensmittelpunkt und Staatsangehörigkeit einerseits und andererseits die unterschiedliche Handhabung von Mobilien und Immobilien sind häufig Mittelpunkt langwieriger Rechtsstreitigkeiten.
Hinzu kommt, dass die Erbschaftssteuern regelmäßig dort anfallen, wo sich der jeweilige Staat für zuständig hält. Zur Vermeidung vieler rechtlicher Auseinandersetzungen ist es zumeist ratsam, gerade in grenzüberschreitenden Fällen im Vorfeld gestaltend tätig zu werden.