Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn – Rechtsanwalt Dr. Drees

Wir nehmen Ihr Recht in die Hand

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer unterstützt Herr Dr. Drees, der als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig ist, rund um den Arbeitsvertrag bis hin zur Kündigung oder Aufhebung (z. B. Verhandlung einer Abfindung).

Arbeitgeber

Kleine und mittelständische Unternehmen beraten wir umfassend im Arbeitsrecht. Wir geben Rat im laufenden Arbeitsverhältnis und begleiten Entlassungen mit verlässlicher Expertise.

Was interessiert Sie?

Hier informieren wir Sie zu den Themen Kündigung des Arbeitsvertrags, Aufhebungsvertrag und Abfindung.

Der Arbeitsrechts-Blog von Rechtsanwalt Dr. Drees

Hier haben wir Ihnen aktuelle Entwicklungen und Beiträge im Arbeitsrecht kompakt zusammengestellt.

Schwerpunkt Arbeitsrecht

Exzellente Beratung braucht einen klaren Fokus. Den bieten wir Ihnen im Arbeitsrecht. Herr Dr. Drees ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er verfügt damit über die Expertise und Erfahrung, um Ihnen in der Arbeitswelt verlässlich zur Seite zu stehen. Herr Dr. Drees berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Daneben unterstützt er Betriebsräte bei ihrer Arbeit. Dank dieses umfassenden Überblicks kennt Herr Dr. Drees stets den nächsten Schritt des Gegenübers – so werden Sie optimal beraten.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Ihr Arbeitgeber ist Ihnen in Konflikten überlegen. Er ist die Situation gewohnt und kennt die Regeln. Lassen Sie sich dies nicht zum Nachteil gereichen. Mit einem erfahrenen Fachanwalt stehen Sie ihm nicht nur auf Augenhöhe gegenüber – Sie haben oft einen bedeutenden Vorteil. Herr Dr. Drees berät Arbeitnehmer in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts, insbesondere zur Kündigung. Dank jahrelanger Erfahrung weiß er genau, wie Ihr Arbeitsplatz gerettet oder eine hohe Abfindung ausgehandelt werden kann.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Wer bei Entlassungen, neuen Verträgen und Konflikten mit Mitarbeitern nicht gut beraten ist, riskiert hohen Kosten. Das lässt sich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vermeiden. Rechtsanwalt Dr. Drees steht Arbeitgebern in sämtlichen Angelegenheiten zur Seite. Er gestaltet mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die rechtssicher und wirtschaftlich sind

Ratgeber im Arbeitsrecht

Ein Konflikt am Arbeitsplatz führt zu zahlreichen Fragen. Um Ihnen erste Antworten zu geben, haben wir einen Ratgeber zum Arbeitsrecht verfasst. Er ersetzt zwar keine Beratung – Sie erhalten aber einen Überblick über die wichtigsten Aspekte zur Kündigung, Abfindung, Arbeitszeit, Bezahlung, Abmahnung & Co. Sollten Sie Fragen zu unseren Erklärungen haben, wenden Sie sich gerne an Herrn Dr. Drees.

Erstberatung vereinbaren

In der Erstberatung sichten wir gemeinsam mit Ihnen Ihr Anliegen, damit wir zielführend die nächsten Schritte planen und gegebenenfalls Fristen für Sie wahren können.

Bitte informieren Sie uns, ob Fristen laufen, damit dies gleich bei der Terminvergabe berücksichtigt werden kann. Solche Fristen gibt es häufig im Arbeitsrecht (z. B. drei Wochen Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage).

Hilfe vom Anwalt nach einer Kündigung

Jede Kündigung ist einzigartig. Deshalb empfehlen wir Ihnen den Rat eines erfahrenen Fachanwalts für Arbeitsrecht. Nach einer Kündigung gehen wir wie folgt vor:

Wir ermitteln Ihr Ziel
Zunächst nehmen wir uns viel Zeit, um Ihren Fall und Ihre Ziele gründlich zu analysieren. Meist geht es um die Frage, ob wir für Ihre Wiedereinstellung oder eine Abfindung kämpfen.

Wir erheben Klage für Sie
Oft empfehlen wir im nächsten Schritt eine Kündigungsschutzklage. So erhöhen Sie den Druck auf den Arbeitgeber und stärken Ihre Verhandlungsposition für eine Abfindung. Wenn Sie Ihre Stelle retten möchten, ist die Klage ohnehin unumgänglich.

Wir verhandeln Ihre Abfindung
Insbesondere im ersten sogenannten Gütetermin zahlen sich Durchsetzungsstärke und arbeitsrechtliche Expertise aus. In dem Gerichtstermin verhandeln wir mit Ihrem Arbeitgeber, um eine möglichst hohe Abfindung für Sie zu erzielen, falls dies Ihr Wunsch ist.

Wir vertreten Sie im gesamten Verfahren
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Ihr Arbeitgeber Berufung einlegt und möglicherweise sogar in Revision geht. Während dieser Zeit dürfen Sie in der Regel weiterarbeiten. Das Prozessrisiko für Ihren Arbeitgeber nimmt in den höheren Instanzen erheblich zu.

Durchdachte Arbeitsverträge vom Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft Herr Dr. Drees Arbeitgebern, optimale Personalbedingungen in Ihrem Unternehmen zu schaffen. Der Schlüssel dazu sind vorausschauende und maßgeschneiderte Arbeitsverträge. Leider nutzen viele Unternehmen ihren Spielraum nicht aus, was zu unflexiblen Regelungen, Rechtsunsicherheit und hohen Personalkosten führt.

Wir stehen Ihnen zur Seite, um Arbeitsverträge zu erstellen, zu gestalten und zu optimieren. Gemeinsam sorgen wir für belastbare Vereinbarungen, steigern die Zufriedenheit Ihrer Belegschaft und begrenzen die Kosten im Falle einer Trennung. Dabei profitieren Sie von ganzheitlichen Regelungen für Vollzeit- und Teilzeitkräfte, modernen Arbeitszeitmodellen ohne Unklarheiten, wirksamer Befristung, flexiblen Home-Office-Regelungen, rechtssicheren Vereinbarungen einer Probezeit, kosteneffizienten Urlaubsklauseln sowie Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung.

Da sich Gesetze und Rechtsprechung ständig ändern, empfehlen wir, Ihre Arbeitsverträge regelmäßig überprüfen zu lassen. Viele Klauseln, die früher üblich waren, sind heute unwirksam.

Aufhebungsvertrag vom Fachanwalt

Arbeitgeber legen oft einen Aufhebungsvertrag vor, statt zu kündigen. Wenn Sie zustimmen, heben Sie den Arbeitsvertrag einvernehmlich auf. Aufhebungsverträge bergen Risiken, zu denen Sie sich beraten lassen sollten:

Zu geringe Abfindung
Der Arbeitgeber schlägt häufig eine viel zu geringe Abfindung vor. Sie haben dann bessere Chancen, wenn Sie eine Kündigung abwarten und erst vor Gericht über eine Abfindung verhandeln. Bei geschickter Verhandlung überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber schon außergerichtlich von einem besseren Angebot.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Ihnen droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Das bedeutet, dass Sie für einen Zeitraum von 12 Wochen keine Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten. Wir beraten Sie, wie Sie dies vermeiden.

Sie verzichten auf Ansprüche
Aufhebungsverträge enthalten standardmäßig eine Erledigungs- oder Abgeltungsklausel. Dadurch verzichten Sie auf sämtliche Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber, die nicht im Aufhebungsvertrag aufgeführt sind. Arbeitnehmer verlieren dadurch Ansprüche wie Resturlaub oder die Vergütung von Überstunden. Wir schützen Sie vor solchen Nachteilen.

Wie wir arbeiten

Mittelständische Unternehmen, Privatpersonen und Betriebsräte wenden sich vertrauensvoll an uns, wenn sie im Arbeitsrecht und weiteren Rechtsgebieten zuverlässige Unterstützung suchen. Ob in Bonn, Köln, Düsseldorf, im Rheinland, in Nordrhein-Westfalen oder deutschlandweit.

Wir vertreten Sie auch in allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen, z. B. beim Arbeitsgericht bei Ihrer Kündigungsschutzklage gegen eine außerordentliche, fristlose oder ordentliche Kündigung. Zur Ihrer ersten Orientierung haben wir für Sie einen Ratgeber Arbeitsrecht zusammengestellt. Zudem beraten wir im Verkehrsrecht, Strafrecht, Familien- und Erbrecht und Mietrecht.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Drees setzt sich auch für Sie ein.

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Weitere Rechtsgebiete

Mietrecht

Mietrecht – ein Rechtsbereich, der viele Menschen auf ganz unterschiedliche Art und Weise berührt.

Erbrecht

Mit dem Ableben eines Menschen endet seine sogenannte Rechtsfähigkeit, also seine Fähigkeit, Inhaber von Rechten und Pflichten zu sein.

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht umfasst alle Sachverhalte, die sich aufgrund der Teilnahme im Straßenverkehr ergeben können.

Gesellschaftsrecht

Unsere Mandanten werden von uns zu allen Fragen des Gesellschaftsrechts beraten.

Familienrecht

Rechtsanwalt Dr. Drees bietet Ihnen erfahrenen Rechtsbeistand zum Thema Familienrecht.

Allgemeines Zivilrecht

Neben unseren Spezialisierungen in einzelnen Rechtsgebieten, wie z. B. im Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht, stehen wir Ihnen auch mit Rat im Zivilrecht zur Seite.