Qualität durch Fortbildung / Weiterbildung
Uns ist wichtig, eine qualifizierte anwaltliche Vertretung und eine ständig hohe Beratungsqualität Ihrer rechtlichen Probleme anbieten zu können. Deshalb setzen wir auf eine Qualitätssicherung, die auf mehreren Säulen ruht.
Um optimale Ergebnisse für die Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Drees in unserer heutigen Zeit erzielen zu können, erfolgt eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Analyse der aktuellen Rechtsprechung. Dies ermöglicht den Mandanten verschiedene Wege aufzuzeigen, rechtliche Probleme für sie optimal anzugehen. Nur durch eine kontinuierliche Fortsetzung der Fort- und Weiterbildungsaktivitäten ist es möglich die Beratung auf einer hohen Qualitätsstufe für den Mandanten anbieten zu können und so eine Qualitätssicherung durchzuführen.
Fortbildungsbescheinigungen Deutscher Anwaltverein (DAV)
Dokumentiert werden die Fort- und Weiterbildungsaktivitäten der Kanzlei unter anderem durch die vom Deutschen Anwaltverein (DAV) vergebene Fortbildungsbescheinigung.
Die einzelnen Fortbildungsbescheinigungen enthalten Informationen über die besuchten Veranstaltungen und deren Inhalte.
Die Ausstellung der Fortbildungsbescheinigung des DAV setzt eine Fortbildung in einem Umfang von jährlich mindestens 10 Stunden voraus.
Nachstehend können die Fortbildungsbescheinigungen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Drees eingesehen werden. Die nachfolgenden Dokumente liegen im PDF-Format vor. Zum Öffnen der Dokumente benötigen Sie einen PDF-Reader (z. B. Adobe Acrobat Reader), den Sie sich auf der Internetseite der Firma Adobe beziehen können.
Qualität durch Fachanwaltschaft
Damit ein Rechtsanwalt den Titel „Fachanwalt“ führen darf, muss er besondere theoretische und praktische Kenntnisse in dem jeweiligen Fachgebiet nachweisen. Die entsprechenden Voraussetzungen unterscheiden sich je Fachbereich. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn die Erfahrung des Rechtsanwalts auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Die für Fachanwälte bestehende besondere Fortbildungsverpflichtung nach § 15 FAO stellt sicher, dass der Rechtsanwalt „auf dem neuesten Stand“ ist.
Qualität durch aktuelle Kanzlei-IT und Rechtsanwaltssoftware
Im Zeitalter von Facebook, XING, Linkedin, Web 4.0 und Co. wird auch die Nutzung von modernen Kommunikationsmitteln in einer Anwaltskanzlei immer wichtiger. Deshalb halten wir unsere IT-System stets auf dem neuesten Stand. Um die Abläufe in unserer Kanzlei zu erleichtern, haben wir die elektronische Akte eingeführt. Alle Dokumente werden als PDF verarbeitet. Gerne können Sie uns daher Dokumente auch als PDF Datei übermitteln.
Sollten Sie E-Mails von uns erhalten, sind diese signiert und/ oder verschlüsselt.
Die Kommunikation mit den Gerichten nehmen wir, soweit dieser Weg eröffnet ist, elektronisch vor. Dies erspart in den Arbeitsabläufen der Kanzlei sehr viel Zeit und schont die Umwelt, da die Schriftsätze nicht mehrfach mit Anlagen ausgefertigt werden müssen. Wir verwenden hierfür das besondere elektronische Anwaltspostfach (BeA), dass von der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtet worden ist.