Ihr Ratgeber Arbeitsrecht & Arbeitgeber
Als auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei und mit Rechtsanwalt Dr. Drees als Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten wir sowohl die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite.
Zu unseren Mandanten zählen auf Arbeitgeberseite die Geschäftsleitung, der Gesellschafterkreis, der Aufsichtsrat oder Beirat, wenn es sich um eine GmbH handelt. Auf der Arbeitnehmerseite vertreten wir Angestellte, Arbeiter und leitende Angestellte. Für den Betriebsrat nehmen wir die Vertretung im Betrieb sowie bei Gerichtsverfahren vor. Ferner bieten wir auch Schulungen für Arbeitgeber sowie Betriebsräte und Wahlvorstände an.
Wichtige rechtliche Grundlagen im Arbeitsrecht für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte haben wir für Sie in unserem Ratgeber Arbeitsrecht zusammengestellt.
In der Rechtsprechung im Rechtsgebiet Arbeitsrecht ergehen täglich viele Urteile. Für Sie haben wir unter Aktuelles wichtige Entscheidungen zur Verfügung gestellt, die auch für Ihren Alltag erhebliche Auswirkungen haben können.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit
Rund um den Arbeitsvertrag
- Ausbildungsvertrag
- Anstellungsvertrag
- Probezeit
- Geschäftsführerverträge oder sonstige Organe
- Variable Vergütung
- 450-Euro-Job
- Teilzeit und Befristung
- Arbeitnehmerüberlassung
Laufendes Arbeitsverhältnis
- Arbeitsunfähigkeit, Wiedereingliederung, BEM
- Vertragsstrafen
- Urlaub und Urlaubsgeld
- Betriebliche Altersversorgung
- Zusatzleistungen und Weihnachtsgeld
- Lohnpfändung
- Mutterschutz und Elternzeit
- Versetzung
- Änderungskündigung
- Abmahnung
- „Mobbing“
- Zwischenzeugnis
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und „Sperrzeiten“
- Kündigung und Kündigungsschutzklage
- Fristlose Kündigung
- Änderungskündigung
- Betriebsbedingte Kündigung und Beteiligung des Betriebsrates
- Zeugnis
- Arbeitsgerichtsprozess
- Entfristungsklagen
Kollektives Arbeitsrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Tarifvertrag
- Sozialplan
- Interessenausgleich
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
- Wirtschaftsausschuss
Betriebsrat
- Beratung, Durchführung von Gerichtsverfahren
- Schulungen im Betriebsverfassungsrecht
- Mitbestimmung
- Interessenausgleich
- Sozialplan
- Betriebsvereinbarungen
- Wahlverfahren
Fristen beachten!
Im Arbeitsrecht ist Vorsicht geboten. Es existieren sehr kurze Fristen, die es zu beachten gilt, damit Ansprüche noch durchgesetzt werden können. Wird eine Kündigung ausgesprochen, so ist binnen drei Wochen eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Geschieht dies nicht, wird die Kündigung wirksam, auch wenn sie einer gerichtlichen Prüfung nicht stand gehalten hätte.
Ähnliches gilt, sofern die Parteien Verfallfristen vereinbart haben. Werden Ansprüche, z. B. Überstunden etc. nicht binnen der Verfallfrist geltend gemacht, ist eine Durchsetzung nicht mehr möglich. Es tritt Verfall ein. Auch in Tarifverträgen sind solche Frist zu finden.
Es ist daher immer Eile geboten, damit die Fristen eingehalten werden.