Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Bonn – Fachanwalt Dr. Drees

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Bonn Dr. Drees

Eine Kündigung, ein Aufhebungsvertrag oder ein Konflikt im Arbeitsverhältnis kann weitreichende Folgen haben. Häufig müssen Entscheidungen unter Zeitdruck getroffen werden. Dann kommt es darauf an, die eigene Rechtsposition zu kennen und die nächsten Schritte sorgfältig vorzubereiten.

Rechtsanwalt Dr. Drees berät und vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte im Arbeitsrecht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft er Ihre Situation, erläutert Handlungsmöglichkeiten und unterstützt Sie bei Verhandlungen sowie in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Die Kanzlei befindet sich in der Bahnhofstraße 52 in Bonn-Duisdorf. Sie können Ihr Anliegen persönlich in der Kanzlei oder bei einer Videoberatung besprechen.

Fachlich geprüft · Stand: 03.10.2026

Fachlich verantwortlich: Dr. Christian H. P. M. Drees, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die Informationen zu Kündigung, Aufhebungsvertrag, arbeitsrechtlichen Fristen und Kosten wurden zuletzt am 3. Oktober 2026 fachlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Diese Seite dient Ihrer ersten Orientierung. Welche Rechte, Fristen und Handlungsmöglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, hängt von den konkreten Umständen ab.

Eine Kündigung erhalten? Teilen Sie uns bei Ihrer Kontaktaufnahme mit, wann diese bei Ihnen eingegangen ist. Eine Kontaktanfrage allein wahrt keine Frist.

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Inhaltsverzeichnis

Beratung im Arbeitsrecht: Ihr Anliegen und Ihr Ziel stehen im Mittelpunkt

Arbeitsrechtliche Konflikte betreffen häufig mehr als eine einzelne Rechtsfrage. Für Arbeitnehmer geht es beispielsweise um den Arbeitsplatz, finanzielle Sicherheit oder den Übergang in eine neue Beschäftigung. Arbeitgeber müssen Personalentscheidungen rechtlich und wirtschaftlich vorbereiten. Betriebsräte benötigen Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte.

Dr. Drees berücksichtigt diese unterschiedlichen Perspektiven. Die Beratung beginnt mit der Frage, welches Ergebnis Sie erreichen möchten. Darauf aufbauend werden die rechtlichen Möglichkeiten, Risiken und Kosten des weiteren Vorgehens besprochen.

Einen Überblick über die Tätigkeitsfelder der Kanzlei finden Sie unter Schwerpunkt Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Kündigung prüfen und rechtzeitig reagieren

Eine Kündigung ist nicht allein deshalb wirksam, weil der Arbeitgeber sie ausgesprochen hat. Je nach Fall können unter anderem Formfehler, eine falsche Kündigungsfrist, ein unzureichender Kündigungsgrund oder eine fehlerhafte Beteiligung des Betriebsrats entscheidend sein.

Dr. Drees prüft, welche Schutzvorschriften auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar sind. Dazu gehören der allgemeine Kündigungsschutz und mögliche besondere Schutzregelungen, etwa während einer Schwangerschaft oder Elternzeit.

Wenn Sie die Kündigung gerichtlich angreifen möchten, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage erhoben werden. Die gesetzliche Grundlage finden Sie in § 4 Kündigungsschutzgesetz.

Ob Sie eine Weiterbeschäftigung anstreben oder über eine einvernehmliche Trennung verhandeln möchten: Das weitere Vorgehen sollte frühzeitig auf Ihr Ziel abgestimmt werden.

Mehr dazu erfahren Sie unter Kündigung und Kündigungsschutz.

Abfindung und Bedingungen einer Trennung verhandeln

Bei einer Kündigung besteht nicht automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung. Eine Zahlung kann sich aus besonderen gesetzlichen Regelungen, einem Sozialplan oder einer Vereinbarung ergeben. Häufig wird sie im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung oder eines gerichtlichen Vergleichs verhandelt.

Neben der Höhe einer Abfindung sind weitere Punkte zu berücksichtigen: das Beendigungsdatum, eine Freistellung, offene Vergütungsansprüche, Urlaub und das Arbeitszeugnis.

Dr. Drees unterstützt Sie dabei, die Bedingungen einer Trennung insgesamt zu bewerten und Ihre Interessen in Verhandlungen zu vertreten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Abfindung im Arbeitsrecht.

Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift prüfen

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Er kann einen flexiblen Übergang ermöglichen, enthält aber häufig Regelungen mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen.

Vor einer Unterschrift sollten insbesondere folgende Fragen geklärt werden:

  • Wann endet das Arbeitsverhältnis?
  • Ist eine Abfindung vorgesehen und wann wird sie fällig?
  • Welche Auswirkungen können sich auf das Arbeitslosengeld ergeben?
  • Wie werden Freistellung, Resturlaub und Überstunden behandelt?
  • Welche Vereinbarung wird zum Arbeitszeugnis getroffen?
  • Auf welche Ansprüche verzichten Sie durch Ausgleichs- oder Erledigungsklauseln?

Dr. Drees prüft den Vertrag, erläutert seine Folgen und unterstützt Sie bei möglichen Änderungen.

Mehr erfahren Sie unter Aufhebungsvertrag prüfen lassen.

Unterstützung im laufenden Arbeitsverhältnis

Auch ohne Kündigung können arbeitsrechtliche Fragen entstehen. Die Kanzlei berät Arbeitnehmer unter anderem bei Abmahnungen, ausstehender Vergütung, Streit über Urlaub oder Überstunden sowie bei Versetzungen und Arbeitszeugnissen.

Weitere Themen sind Befristung, Teilzeit, Elternzeit und Homeoffice. Dabei werden nicht nur mögliche Ansprüche geprüft, sondern auch erforderliche Nachweise und laufende Fristen.

Einen umfassenderen Überblick bietet unsere Seite Arbeitsrecht für Arbeitnehmer.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsverträge gestalten und überprüfen

Arbeitsverträge sollten zu den betrieblichen Anforderungen passen und klare, wirksame Regelungen enthalten. Unklare oder veraltete Klauseln können zu Streit und vermeidbaren Kosten führen.

Dr. Drees unterstützt Arbeitgeber bei der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen. Dazu gehören beispielsweise Regelungen zu Arbeitszeit, Vergütung, variablen Gehaltsbestandteilen, Probezeit, Befristung und Homeoffice.

Auch bestehende Vertragsmuster sollten bei Veränderungen der betrieblichen Abläufe oder der rechtlichen Rahmenbedingungen überprüft werden.

Laufende Beratung für Unternehmen

Arbeitsrechtliche Fragen entstehen im betrieblichen Alltag häufig kurzfristig: bei Einstellungen, Arbeitsunfähigkeit, Urlaubsanträgen oder der Änderung von Arbeitsbedingungen.

Dr. Drees begleitet Unternehmen bei einzelnen Anliegen und im Rahmen einer fortlaufenden Beratung. So können rechtliche Fragen bereits vor einer Entscheidung geklärt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Arbeitsrecht für Arbeitgeber.

Personalmaßnahmen und Trennungen vorbereiten

Eine Abmahnung, Versetzung oder Kündigung erfordert eine sorgfältige Prüfung. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind insbesondere Kündigungsgründe, Fristen, Beteiligungsrechte und wirtschaftliche Risiken zu berücksichtigen.

Die Kanzlei berät Arbeitgeber bei der Vorbereitung solcher Entscheidungen, der Gestaltung von Aufhebungsverträgen und der Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Beratung und Vertretung für Betriebsräte

Betriebsräte müssen Beteiligungsrechte erkennen und innerhalb der geltenden Verfahren wahrnehmen. Dabei können rechtliche Fragen entstehen, die einzelne Beschäftigte oder den gesamten Betrieb betreffen.

Dr. Drees berät und vertritt Betriebsräte unter anderem bei Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen, personellen Maßnahmen, Interessenausgleich und Sozialplan sowie bei Fragen zu Betriebsratswahlen.

Zum Angebot gehören außerdem Schulungen für Betriebsräte und Wahlvorstände. Welche Unterstützung erforderlich ist, wird anhand der konkreten betrieblichen Situation besprochen.

So läuft die arbeitsrechtliche Beratung ab

1. Kontakt aufnehmen und Fristen mitteilen

Schildern Sie der Kanzlei kurz Ihr Anliegen. Weisen Sie auf laufende Fristen hin und teilen Sie bei einer Kündigung das Datum des Zugangs mit.

Nutzen Sie dafür unsere Kontaktmöglichkeiten zur Terminvereinbarung.

2. Unterlagen und Ziele besprechen

Je nach Anliegen werden beispielsweise der Arbeitsvertrag, eine Kündigung, ein Aufhebungsvertrag, eine Abmahnung oder die bisherige Korrespondenz benötigt.

In der Beratung besprechen Sie mit Dr. Drees, welches Ergebnis Sie erreichen möchten. Anschließend werden Ihre rechtliche Position und die möglichen nächsten Schritte geprüft.

3. Vorgehen und Kosten klären

Abhängig vom Fall kommen eine rechtliche Einschätzung, ein Schreiben an die Gegenseite, Verhandlungen oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht.

Die Möglichkeiten werden mit Ihnen besprochen. Dazu gehören auch die erkennbaren Risiken und die Kosten einer weiteren Beauftragung.

Was kostet die Beratung im Arbeitsrecht?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Tätigkeit, dem Gegenstandswert und einer möglichen Vergütungsvereinbarung ab. Für die anwaltliche Vergütung bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz einen wesentlichen gesetzlichen Rahmen.

Eine Rechtsschutzversicherung kann Kosten übernehmen, wenn das konkrete Anliegen vom Versicherungsschutz erfasst wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen auch Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht.

Wichtig bei einem Gerichtsverfahren: Im erstinstanzlichen Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der eigenen Anwaltskosten durch die Gegenseite – auch dann nicht, wenn Sie gewinnen. Dies regelt  § 12a Arbeitsgerichtsgesetz.

Sprechen Sie Kostenfragen bei der Terminvereinbarung an. Weitere Erläuterungen finden Sie unter Anwaltskosten und Finanzierungsmöglichkeiten.

Persönliche Beratung in Bonn und per Video

Die Kanzlei befindet sich in der Bahnhofstraße 52 in Bonn-Duisdorf. Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Informationen zum Standort finden Sie unter Anfahrt zur Kanzlei.

Wenn Sie Ihr Anliegen ohne Anreise besprechen möchten, können Sie einen Termin zur Videoberatung vereinbaren. Welche Unterlagen dafür hilfreich sind, erläutern wir auf unserer Seite Videoberatung im Arbeitsrecht.

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Wann sollte ich einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten?

Anwaltlicher Rat ist besonders sinnvoll, wenn Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, Ansprüche streitig sind oder eine wichtige Personalentscheidung ansteht. Eine frühe Prüfung hilft, Fristen einzuhalten und Handlungsmöglichkeiten rechtzeitig zu nutzen.

Welche Frist gilt nach einer Kündigung?

Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam. Für besondere Fälle können Ausnahmen gelten. Warten Sie deshalb mit der Prüfung möglichst nicht bis zum Ende der Frist.

Habe ich bei einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?

Nicht automatisch. Ein Anspruch kann sich unter bestimmten Voraussetzungen aus gesetzlichen Regelungen, einem Sozialplan oder einer Vereinbarung ergeben. In vielen Fällen ist eine Abfindung das Ergebnis von Verhandlungen. Ob und in welcher Höhe eine Zahlung erreichbar ist, hängt vom Einzelfall ab.

Soll ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Lassen Sie den Vertrag möglichst vor der Unterschrift prüfen. Neben einer Abfindung können insbesondere das Beendigungsdatum, offene Ansprüche und mögliche Folgen für das Arbeitslosengeld entscheidend sein. Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich nicht ohne Weiteres rückgängig machen.

Gilt Kündigungsschutz auch in der Probezeit oder im Kleinbetrieb?

Der allgemeine Kündigungsschutz greift grundsätzlich erst nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung und setzt regelmäßig eine bestimmte Betriebsgröße voraus. Die vereinbarte Probezeit und diese gesetzliche Wartezeit sind zu unterscheiden. Auch wenn der allgemeine Kündigungsschutz nicht anwendbar ist, können andere Schutzvorschriften, Formanforderungen und Kündigungsfristen gelten.

Welche Unterlagen brauche ich für die Erstberatung?

Hilfreich sind der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, die relevanten Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht. Je nach Anliegen gehören dazu etwa Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung oder Gehaltsabrechnungen. Bei einer Kündigung sollten Sie festhalten, wann und wie diese bei Ihnen eingegangen ist.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das hängt von Ihrem Versicherungsvertrag und dem konkreten Fall ab. Arbeitsrechtsschutz muss vom Vertrag erfasst sein; außerdem können beispielsweise Wartezeiten oder eine Selbstbeteiligung gelten. Eine verbindliche Aussage zur Kostenübernahme erfolgt über die Deckungsprüfung des Versicherers.

Ist eine Beratung per Video möglich?

Ja. Die Kanzlei bietet auch Videoberatung im Arbeitsrecht an. Vereinbaren Sie den Termin über das Sekretariat und klären Sie, welche Unterlagen vorab benötigt werden.

Berät Dr. Drees auch Arbeitgeber und Betriebsräte?

Ja. Neben Arbeitnehmern berät und vertritt Dr. Drees Arbeitgeber und Betriebsräte. Ob die Kanzlei ein konkretes Mandat übernehmen kann, wird vorab geprüft; dazu gehört insbesondere die Prüfung möglicher Interessenkollisionen.

Weitere Informationen zum Arbeitsrecht

Ergänzende Erläuterungen zu einzelnen Fragen finden Sie in unserem Ratgeber Arbeitsrecht.

Beratungstermin vereinbaren

Sie möchten eine Kündigung prüfen lassen, einen Aufhebungsvertrag besprechen oder eine andere arbeitsrechtliche Frage klären? Kontaktieren Sie die Kanzlei und schildern Sie Ihr Anliegen.

Rechtsanwalt Dr. Drees
Bahnhofstraße 52
53123 Bonn

Telefon: 0228 18033466
E-Mail: kanzlei@dr-drees.com

Jetzt Kontakt aufnehmen

Bitte weisen Sie bei Ihrer Anfrage auf laufende Fristen hin. Persönliche Beratung und Videoberatung erfolgen nach Terminvereinbarung.

Dr. Christian H. P. M. Drees
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2013

Dr. Drees ist seit 2009 als Rechtsanwalt zugelassen. Er berät und vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in außergerichtlichen Angelegenheiten und gerichtlichen Verfahren.

Zu seinen Tätigkeitsfeldern gehören insbesondere Kündigungen, Aufhebungsverträge, Arbeitsverträge und betriebsverfassungsrechtliche Fragen.

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