Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn
Arbeitsverhältnisse sind eine komplizierte Angelegenheit. Dabei bleiben auch Konflikte nicht aus. Egal ob Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsräte – Herr Dr. Drees setzt als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Bonn Ihre Rechte durch. Auch Betriebsparteien steht er kompetent zur Seite.
1. Was kann Herr Dr. Drees für Arbeitnehmer tun?
a. Vertretung bei Kündigung
Erhalten Sie eine Kündigung, sollten Sie schnell handeln. Wenn Sie nicht innerhalb von drei Wochen Klage erheben, ist Ihr Arbeitsplatz endgültig verloren. Das gilt selbst dann, wenn Ihre Kündigung eigentlich unzulässig war.
Dabei sind Kündigungen oft unberechtigt. Handeln Sie schnell genug, lässt sich Ihre Entlassung oft wegen folgender Gründe angreifen:
- Falsche Form: Eine Kündigung muss schriftlich mit persönlicher Unterschrift ausgesprochen werden. Mündliche Erklärungen, WhatsApp-Nachrichten oder SMS reichen nicht aus!
- Fehler bei der Sozialauswahl einer betriebsbedingten Kündigung: Der Arbeitgeber muss eine Art „Ranking“ der sozialen Schutzbedürftigkeit der Arbeitnehmer nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung erstellen. Auf Grundlage einer solchen Tabelle ist über die Reihenfolge der Kündigungen zu entscheiden. Wurde dabei ein Fehler gemacht, ist die Kündigung unwirksam.
- Frist verpasst: Bei einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen die Kündigung aussprechen, nachdem er von dem Kündigungsgrund erfahren hat.
- Betriebsrat nicht angehört: Wenn der Betriebsrat nicht vor der Kündigung angehört wurde, ist die Kündigung unwirksam.
- Kein ausreichender Grund: Der Arbeitgeber kann Ihnen nicht „einfach so“ kündigen, vielmehr muss stets ein personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Grund für die Kündigung vorliegen. Gerade fristlose Kündigungen sind oft unberechtigt. Sie müssen dann zumindest während der Kündigungsfrist weiterbezahlt werden.
Dies sind nur einige Beispiele. Wie Sie sehen, ist eine Kündigung gar nicht so leicht durchzusetzen. Daher lohnt es sich in fast jedem Fall, die Kündigung rechtlich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Denn so haben Sie die Chance, Ihren Arbeitsplatz zu behalten oder eine hohe Abfindung zu erstreiten.
Eine Einschränkung ist allerdings zu beachten: Während der Probezeit und in Betrieben mit 10 oder weniger Arbeitnehmern gilt der oben dargestellte Schutz des Arbeitnehmers nur eingeschränkt. Auch hier sind allerdings z.B. willkürliche Entlassungen unzulässig. Ob Sie vor Gericht in diesen Fällen gute Chancen haben, hängt also stark vom Einzelfall ab. Meist lässt sich das schon in der Erstberatung durch Herrn Dr. Drees klären.
b. Aufhebungsvertrag
Durch einen Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Er bietet somit eine verlockende Alternative zur Kündigung. Doch es ist Vorsicht geboten: Mit der Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag verzichten Sie auf Ihren Kündigungsschutz und damit auf einen Großteil Ihrer Rechte. Unterschreiben Sie deshalb niemals ohne den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht!
Nachteile eines Aufhebungsvertrags:
- Kein Kündigungsschutz (also keine Kündigungsfrist, keine Anhörung des Betriebsrats, kein Sonderkündigungsschutz für Azubis/Schwerbehinderte/Schwangere/Betriebsräte, keine Kündigungsschutzklage)
- (eventuelle) Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I durch die Bundesagentur für Arbeit
Vorteile eines Aufhebungsvertrags:
- Flexibler Wechsel auf eine neue Stelle möglich ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
- (meistens) Zahlung einer Abfindung
- (meistens) besseres Arbeitszeugnis
Es lässt sich nicht pauschal sagen, ob die Vor- oder die Nachteile überwiegen. Ob in Ihrem Fall ein Aufhebungsvertrag sinnvoll ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Ganz entscheidend ist natürlich die Höhe der Abfindung. Sie ist Verhandlungssache. Je mehr der Arbeitgeber am Aufhebungsvertrag interessiert ist, desto höhere Beträge können Sie verlangen. Herr Dr. Drees hat zahlreiche Verhandlungen über Abfindungen und Aufhebungsverträge geführt. Er weiß, welches Vorgehen hohe Beträge verspricht.
c. Coronakrise
Durch die Coronakrise hat sich das Arbeitsleben plötzlich stark verändert: Viele Betriebe haben Kurzarbeit eingeführt, die Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt oder mussten gar – vorübergehend oder endgültig – schließen. Viele neue Fragen und Unsicherheiten sind im Zuge dieser unerwarteten Situation aufgetaucht:
- Darf der Arbeitgeber Ihnen wegen Corona betriebsbedingt kündigen?
- Müssen Sie weiter ins Büro kommen, auch wenn Sie einer Risikogruppe angehören?
- Oder im umgekehrten Fall: Müssen Sie von Zuhause aus arbeiten, wenn Sie eigentlich lieber im Büro arbeiten würden?
- Sind Sie verpflichtet, dem Arbeitgeber das positive Ergebnis eines Coronatests mitzuteilen?
Herr Dr. Drees berät Sie gerne bezüglich aller Probleme im Zusammenhang mit der Coronakrise.
Eine positive Nachricht gleich vorab: Der Arbeitgeber kann Ihnen grundsätzlich nicht mit einem allgemeinen Verweis auf die Coronakrise betriebsbedingt kündigen. Vielmehr muss es im Betrieb dauerhaft zu einem Stellenüberhang kommen.
d. Elternzeit
Die Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld sind für Laien nicht einfach zu verstehen. Die Gesetzgebung ändert sich in diesem Bereich häufig.
Herr Dr. Drees berät Sie zu den Fragen,
- wie Sie die Elternzeit aufteilen,
- welche Arten von Elterngeld Sie beantragen und kombinieren
- und wie Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber die Elternzeit durchsetzen (und verlängern) können.
e. Versetzung
Bei der Frage, ob der Arbeitgeber Sie (gegen Ihren Willen) versetzen darf, kommt es ganz auf den Einzelfall und die konkrete Formulierung im Arbeitsvertrag an.
Herr Dr. Drees berät gerne in allen relevanten Fragen zu diesem Thema. Soweit nötig, setzt er sich auch unmittelbar mit Ihrem Arbeitgeber auseinander.
f. Urlaub
Wann verfällt der Urlaubsanspruch? Wie wird der Resturlaub im Falle einer Kündigung ausgeglichen? Bei der Beantwortung dieser Fragen hilft Ihnen Herr Dr. Drees. In letzter Zeit gab es mehrere Urteile insbesondere der europäischen Gerichte, die offene Urlaubstage länger erhalten, als viele Arbeitnehmer meinen.
Das ist sowohl im laufenden Arbeitsverhältnis, als auch nach einer Kündigung von großem Vorteil.
g. Entfristung
Viele Verträge in der deutschen Arbeitswelt sind befristet. Viel zu häufig geschieht das entgegen den gesetzlichen Vorgaben. Klassischerweise sollen Verträge laut Gesetz nämlich unbefristet abgeschlossen werden.
Herr Dr. Drees berät Sie, ob und wie Sie sich gegen die Befristung Ihres Vertrags wehren können. Sie sollten sich insbesondere dann an ihn wenden, wenn Ihr Vertrag mehrere Male hintereinander befristet wird.
h. Mobbing
Herr Dr. Drees unterstützt Sie, wenn Sie von Mobbing betroffen sind und rechtlich dagegen vorgehen möchten.
2. Was kann Herr Dr. Drees für Arbeitgeber tun?
Herr Dr. Drees berät und vertritt seit vielen Jahre Arbeitgeber des Mittelstands in Bonn und Umgebung. In den meisten Fällen steht er ihnen in Form eines laufenden Beratungsverhältnisses bei.
So hält er seinen Mandanten in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten den Rücken frei.
a. Bewerbungsverfahren
Schon vor Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses haben Sie einiges zu beachten: Sowohl Ausschreibung als auch Bewerbungsverfahren müssen diskriminierungsfrei sein. Anderenfalls können Sie sich schadensersatzpflichtig machen. Herr Dr. Drees berät Sie umfassend, wie Sie Ihre Bewerbungsprozesse rechtssicher gestalten.
b. Formulierung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
Auch für erfahrene Arbeitgeber kann die Formulierung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen schwierig sein. Schon kleine Ungenauigkeiten können dazu führen, dass eine vertragliche Vereinbarung vor Gericht keinen Bestand hat.
Das gilt erst recht vor dem Hintergrund der sich ständig wandelnden Rechtsprechung der Gerichte. Herr Dr. Drees ist seit vielen Jahren Experte auf diesem Gebiet und kennt den aktuellen Stand der Rechtsprechung. Diese Expertise setzt er gerne für Ihren unternehmerischen Erfolg ein.
c. Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitsverhältnis zu beenden, ist stets eine schwierige Entscheidung. Das wirtschaftliche Risiko kann beträchtlich sein. Das gilt ganz besonders, wenn Sie eine Kündigung aussprechen. Herr Dr. Drees berät Sie, wie Sie diese Risiken umgehen. Ziel ist eine rechtssichere Trennung ohne böse Überraschungen.
Zahlreiche Male hat Herr Dr. Drees dies für Mandanten erfolgreich umgesetzt.
d. Beratung im laufenden Arbeitsverhältnis
Das Verhältnis zu Ihren Mitarbeitern ist bis ins letzte Detail rechtlich geregelt. Nahezu jede Entscheidung, die Sie treffen, kann teure rechtliche Konsequenzen haben. Beispiele:
- Sie geben eine unzulässige Anweisung, die einen langwierigen Gerichtsprozesse zur Folge haben kann.
- Sie machen einen Fehler bei der Genehmigung eines Urlaubsantrags. Die genommenen Urlaubstage können erneut genommen werden.
- Sie gewähren freiwillig Gratifikationen an Ihre Belegschaft. Schleichend entsteht eine betriebliche Übung, die Sie quasi „auf ewig“ zur Leistung verpflichtet.
Dies sind bloß einige Beispiele, die Herrn Dr. Drees in seiner Beratung häufig begegnen. Gerade im Rahmen der Coronakrise sind daneben diverse weitere Fragen relevant geworden, wie z.B., ob Sie als Arbeitgeber einseitig den Wechsel ins bzw. aus dem Homeoffice bestimmen oder unbezahlten Urlaub anordnen dürfen.
Herr Dr. Drees unterstützt zahlreiche Mandanten in fortlaufenden Beratungsverhältnissen. So können auch Sie von schnellem und verlässlichem Rat in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten profitieren.
3. Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Die Kosten für eine anwaltliche Beratung variieren von Fall zu Fall. Allerdings gibt es im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Regelungen dazu, wie ein Anwalt sein Honorar berechnen kann. Durch eine Rechtsschutzversicherung bzw. eine staatlich Beratungskosten-/Prozesskostenhilfe können sich die Kosten für Sie zudem erheblich mildern.
4. Warum Anwalt für Arbeitsrecht Dr. Drees?
- Herr Dr. Drees ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Mit diesem Titel belegt er seine besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse auf diesem Feld. Das Arbeitsrecht ist in den letzten Jahren immer umfangreicher geworden. Daher sollten Sie Ihr Anliegen nur in die Hände eines solchen Experten legen.
- Hochwertige Rechtsberatung lebt von langjähriger Erfahrung. Herr Dr. Drees ist bereits seit mehr als zehn Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig.
- Herr Dr. Drees vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Egal in welcher Rolle Sie anwaltlichen Rat benötigen – Herr Dr. Drees weiß, welche Interessen Ihre Gegenseite hat und wie sie zu überzeugen ist. Diese umfassende Perspektive ist für Sie vor Gericht und in Verhandlungen ein großer Vorteil.
- Sie erhalten bei uns stets kurzfristig einen Termin. Schließlich ist gerade nach einer Kündigung Eile geboten.
- Viele Mandanten legen Wert auf den persönlichen Kontakt. Dafür stehe ich Ihnen in meinem Büro in Bonn zur Verfügung.