Keine Gehaltserhöhung nach Kündigung erhalten?

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Eine Kündigung sorgt bereits für Ärger. Noch frustrierender ist es, wenn Ihre Kollegen während Ihrer Kündigungsfrist eine Gehaltserhöhung erhalten, Sie aber nicht. Nun stellt sich die Frage, ob Sie als gekündigter Arbeitnehmer trotzdem einen Anspruch auf die Erhöhung haben.

Rechtsanwalt-Dr.-Drees-aus-Bonn Autor: Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees.

Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees ist seit über einem Jahrzehnt als  Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn tätig. Er hat bereits in ganz Deutschland viele Mandanten bei der Durchsetzung einer Gehaltserhöhung nach einer Kündigung unterstützt. Dieser Beitrag basiert auf seiner umfassenden Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern.

Inhaltsverzeichnis

Gehaltserhöhung nach Kündigung ohne Tarifbindung

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber das Gehalt von einzelnen Mitarbeitern frei bestimmen. Ihr Arbeitgeber kann also grundsätzlich mit Ihren Kollegen ein höheres Gehalt vereinbaren als mit Ihnen.

Hinsichtlich der Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Mitarbeitern hat das Bundesarbeitsgericht zuletzt allerdings die Maßstäbe verschärft, die so auch für Gehaltserhöhungen während der Kündigungsfrist gelten können:

Die Richter entschieden, dass eine Frau Anspruch auf gleiches Entgelt habe, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund ihres Geschlechts ein höheres Entgelt zahle. Das gelte auch dann, wenn nur der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordere und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgebe.

Tarifvertragsbindung

Gehaltserhöhung nach Kündigung ohne Tarifbindung

Eine Außendienstmitarbeiterin klagte, da ihr Arbeitgeber ihr weniger Gehalt zahlte als einem fast gleichzeitig eingestellten männlichen Kollegen, obwohl sie die gleiche Arbeit ausübten. Das Gericht war der Auffassung, dass die Frau aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert worden sei und somit einen Anspruch auf gleiche Bezahlung gemäß dem Gleichstellungsgesetz habe. Der Arbeitgeber wurde zur Zahlung des Differenzbetrags zwischen dem Gehalt der Frau und dem der männlichen Kollegen verurteilt.

Wenn der Arbeitgeber jedoch die Gehaltserhöhung an allgemeine Kriterien knüpft, muss er sämtliche vergleichbaren Mitarbeiter gleichbehandeln. Wenn er also generell die Gehälter in der Produktion erhöhen möchte, muss der Arbeitgeber alle Mitarbeiter in der Produktion gleichbehandeln.

Außerdem muss der Arbeitgeber bei der Auswahl der Gruppen, die von der Gehaltserhöhung profitieren, darauf achten, dass die Gruppenbildung nicht willkürlich oder nach unsachlichen Kriterien erfolgt. Notwendig ist ein legitimer Zweck zur Unterscheidung.

Wenn der Arbeitgeber die Gehaltserhöhung nach solchen allgemeinen Kriterien vornimmt, haben alle betroffenen Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Gehaltserhöhung – auch dann, wenn Sie bereits gekündigt wurden und die Kündigungsfrist noch läuft.

Um sicherzustellen, dass die Gruppenbildung nicht willkürlich oder nach unsachlichen Kriterien erfolgt ist, haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auskunft über die Unterscheidungskriterien. Der Arbeitgeber muss Ihnen die Kriterien mitteilen, damit Sie gegen eine mögliche Ungleichbehandlung vorgehen können.

In jedem Fall sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Als erfahrener Rechtsanwalt im Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und berate Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Was ist Tarifbindung?

Rund die Hälfte der Gehälter in Deutschland werden nicht von Arbeitgeber und Mitarbeiter, sondern von den Tarifvertragsparteien verhandelt. Man spricht vom Tariflohn. Der Arbeitsvertrag verweist dann hinsichtlich des Gehalts auf den entsprechenden Tarifvertrag.

Hier kommt es regelmäßig zu Änderungen und Gehaltserhöhungen, weil Gewerkschaft und Arbeitgeber(verband) in näher bestimmten Abständen über neue Tarifverträge verhandeln.

Zunächst sei erklärt, wer von den Gehaltserhöhungen profitiert. Wesentliche Voraussetzung ist, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tarifgebunden sind. Das ist insbesondere in diesen Konstellationen der Fall:

 

Tarifbindung per Mitgliedschaft

Der Arbeitgeber ist Mitglied im Arbeitgeberverband, Sie sind Mitglied der entsprechenden Gewerkschaft. Ggf. handelt es sich auch um einen Haustarifvertrag; dann muss der Arbeitgeber nicht Teil des Arbeitgeberverbands sein, denn er hat den Tarifvertrag selbst ausgehandelt.

Gleichheitsgrundsatz

Wenn Ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist, Sie aber nicht Gewerkschaftsmitglied sind, können Sie ggf. trotzdem von der Gehaltserhöhung profitieren. Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Tariferhöhung auch auf alle anderen vergleichbaren Nicht-Gewerkschaftsmitglieder im Unternehmen anwendet. Der Arbeitgeber ist dann wegen des Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet, auch Ihnen das höhere Entgelt zu zahlen.

Verweisung auf Tarifvertrag im Arbeitsvertrag

Ihr Arbeitsvertrag verweist auf den Tarifvertrag, dessen Lohn erhöht wurde. Hier ist allerdings entscheidend, wie auf den Tarifvertrag verwiesen wird. Sie profitieren nur im Rahmen einer sog. dynamischen Verweisung von der Erhöhung. Diese kann etwa lauten „Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach den im Betrieb oder Betriebsteil geltenden Tarifverträgen in ihrer jeweiligen Fassung“. Bei einer statischen Verweisung bleibt es hingegen bei dem alten Tariflohn: „Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach Tarifvertrag … in seiner Fassung vom…“

Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Ggf. hat das Bundesarbeitsministerium den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, weil dies im öffentlichen Interesse lag. Hier finden Sie ein Verzeichnis der aktuell für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge.

Herr Dr. Drees berät Sie.

Jeder Fall ist einzigartig. Herr Dr. Drees beantwortet Ihre Fragen. Er bespricht mit Ihnen, wie Sie am besten vorgehen. Mit dem Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gehen Sie sicher.

Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück. Ihre drängendsten rechtlichen Fragen lassen sich meist schon im Anschluss klären.

 

Gehaltserhöhung nach Kündigung bei Tarifbindung

Es kann vorkommen, dass ein Tarifvertrag mit höherem Gehalt in Kraft tritt, wenn Sie bereits gekündigt wurden und nur noch während Ihrer Kündigungsfrist beschäftigt sind.

Beispiel:
Sie werden am 2.3. zum 31.7. gekündigt. Bis zum 31.7. arbeiten Sie also noch weiter und werden weiterbezahlt (Kündigungsfrist). Am 1.5. tritt ein Tarifvertrag in Kraft, wonach Sie monatlich 200€ mehr verdienen.

Sie profitieren von diesen Gehaltserhöhungen selbstverständlich auch während Ihrer Kündigungsfrist. Im Beispiel stehen Ihnen also für Mai, Juni und Juli jeweils 200€ mehr zu.

Daneben kommt es gelegentlich zu diesem komplizierten Beispielsfall:

Wir nehmen erneut an, dass Sie am 2.3. zum 31.7. gekündigt werden. Gewerkschaft und Arbeitgeberverband verhandeln länger als geplant über einen neuen Tarifvertrag. Sie beschließen am 1.10. eine Gehaltserhöhung von 200€ pro Monat, die rückwirkend ab dem 1.5. gelten soll.

Zunächst: Ob eine Gehaltserhöhung per Tarifvertrag rückwirkend beschlossen werden kann, soll hier nicht näher betrachtet werden. Sie werden von Ihren Kollegen erfahren, ob der Arbeitgeber die Rückwirkung anerkennt und auch für die Vergangenheit die Gehälter erhöht.

Wichtig ist dann für Sie, ob die rückwirkende Gehaltserhöhung auch für Sie gilt, obwohl Sie bei Beschluss des Tarifvertrags am 1.10. gar nicht mehr im Betrieb beschäftigt waren. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem solchen Fall zu Ihren Gunsten entschieden. Die rückwirkende Gehaltserhöhung gilt auch für Sie. Allerdings kommt es auf die Auslegung des Tarifvertrags an. Wenn keine gegenteiligen Anhaltspunkte ersichtlich sind, nehmen die Richter eine umfassende Rückwirkung an, auch für ausgeschiedene Mitarbeiter. Das gilt meist auch, wenn der Tarifvertrag nur per Bezugsklausel im Arbeitsvertrag Anwendung findet.

Gehaltserhöhung nach Kündigung verweigert – was tun?

Wenn der Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung nach der Kündigung auslässt, sollten Sie Ihren Fall prüfen lassen. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann für Sie einschätzen, ob Ihnen die Gehaltserhöhung zusteht.

Warten Sie nicht ab! Die meisten Arbeits- und Tarifverträge enthalten sog. Ausschlussfristen. Danach verfallen sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn Sie sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist (oft wenige Wochen) geltend machen. Ihr Anspruch auf die Gehaltserhöhung geht dann verloren.

Gehaltserhöhung nach Kündigung verweigert – was tun?

Gehaltserhöhung nach Kündigung verweigert – was tun?

Wenn der Arbeitgeber auch nach außergerichtlichen Verhandlungen die Auszahlung der Gehaltserklärung verweigert, erheben wir für Sie ggf. Klage vor dem Arbeitsgericht. Die Richter werden dann über Ihren Anspruch entscheiden, den Sie nach einem stattgebenden Urteil zwangsweise durchsetzen können. Wenn Sie ohnehin bereits Kündigungsschutzklage wegen Ihrer Entlassung erhoben haben, integrieren wir den Zahlungsanspruch in dieses Verfahren.

Tipp: Denken Sie auch daran, sich offene Überstunden auszahlen zu lassen. Wenn Ihnen eine variable Vergütung zusteht, können Sie außerdem oft den Bonus nach der Kündigung noch durchzusetzen.

Fazit

  • Wenn im Unternehmen die Gehälter erhöht werden, steht Ihnen auch nach einer Kündigung oft die Erhöhung zu.
  • Das höhere Gehalt können Sie insbesondere verlangen, wenn der Arbeitgeber die Gehälter nach allgemeinen Kriterien erhöht hat.
  • Verhandelt der Arbeitgeber hingegen jedes Gehalt individuell, steht Ihnen grundsätzlich keine Gehaltserhöhung nach der Kündigung zu.
  • Wenn Ihr Gehalt vom Tarifvertrag bestimmt wird, erhöht sich Ihr Gehalt mit jeder Tariflohnerhöhung – auch während der Kündigungsfrist. Das gilt selbst dann, wenn der Tariflohn rückwirkend erhöht wird.
  • Um die Gehaltserhöhung durchzusetzen, sollten Sie sich frühzeitig an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

 

Wie unsere Mandanten das Engagement von Dr. Drees bewerten

5.0
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Monika Goerlich profile picture
Monika Goerlich
12:04 03 Dec 25
Herr Dr. Drees hat mich in einem Rechtsstreit mit meiner ehemaligen Arbeitgeberin vertreten.
Durch seine Kompetenz, Empathie und außergewöhnliches Engagement fühlte ich mich jederzeit sehr gut aufgehoben und vertreten.
Seine hervorragende Rechtsberatung und sein Einfühlungsvermögen geben dem Mandanten in dieser belastenden Zeit enormen Rückhalt.
Auch die Erreichbarkeit ist ausgezeichnet, und das nicht nur zu den üblichen Bürozeiten.
Jeder Schritt wird erläutert und Fragen beantwortet.
Dank seines Einsatzes konnte mein Fall erfolgreich abgeschlossen werden.
Herrn Dr. Drees empfehle ich uneingeschränkt und möchte ihm nochmals herzlich danken.
Ahmed Adel Hendi profile picture
Ahmed Adel Hendi
09:14 28 Nov 25
Dr. Drees ist ein äußerst kompetenter und erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er hat sich viel Zeit genommen, meinen Fall verständlich zu erklären und eine klare Strategie zu entwickeln. Die Kommunikation war immer freundlich, transparent und schnell, und ich habe mich juristisch und menschlich sehr gut aufgehoben gefühlt. Dank seines Einsatzes wurde ein für mich sehr gutes Ergebnis erzielt. Klare 5 Sterne und eine uneingeschränkte Weiterempfehlung!
Anna S. profile picture
Anna S.
16:17 07 Nov 25
Wir wurden von Dr. Drees zu einem Fall im Arbeitsrecht bestens beraten und vertreten. Wir können die Kanzlei nur weiterempfehlen
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Desiree Ohneberg
09:10 28 Oct 25
Ich muss mich bei Herrn Dr. Drees für die äußerst kompetente und freundliche Betreuung in meinen Belangen in Sachen Arbeitsrecht bedanken. Es wurde stets offen und transparent, lösungs- und zielorientiert kommuniziert und gehandelt. Jeglicher Austausch erfolgte auf äußerst menschlicher Ebene, sodass ich mich mit meinen Belangen sehr gut aufgehoben und vertreten gefühlt habe. Meine erste Wahl und absolute Empfehlung.
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Dag Mar
22:25 24 Oct 25
Ich bin sehr zufrieden mit der Beratung von Herrn Dr. Drees in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Von Anfang an fühlte ich mich professionell begleitet und ausgezeichnet beraten. Dr. Drees hat mich mit seiner Expertise sehr beeindruckt. Er nimmt sich Zeit, erklärt alles verständlich und ist sehr engagiert. Kurz gesagt:
Fachlich stark, menschlich großartig - eine klare, Empfehlung!
Bei Bedarf werde ich wieder auf seine Hilfe zurückgreifen.
Ein herzliches Dankeschön an Dr. Drees und sein Team.
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