Keine Gehaltserhöhung nach Kündigung erhalten?

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Eine Kündigung sorgt bereits für Ärger. Noch frustrierender ist es, wenn Ihre Kollegen während Ihrer Kündigungsfrist eine Gehaltserhöhung erhalten, Sie aber nicht. Nun stellt sich die Frage, ob Sie als gekündigter Arbeitnehmer trotzdem einen Anspruch auf die Erhöhung haben.

Rechtsanwalt-Dr.-Drees-aus-BonnAutor: Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees.

Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees ist seit über zehn Jahren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät regelmäßig Mandanten, die eine Kündigung erhalten haben oder ein Angebot zur Aufhebungsvereinbarung. Auf Basis der langjährigen Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern ist dieser Beitrag entstanden.

Inhaltsverzeichnis

Gehaltserhöhung nach Kündigung ohne Tarifbindung

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber das Gehalt von einzelnen Mitarbeitern frei bestimmen. Ihr Arbeitgeber kann also grundsätzlich mit Ihren Kollegen ein höheres Gehalt vereinbaren als mit Ihnen.

Hinsichtlich der Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Mitarbeitern hat das Bundesarbeitsgericht zuletzt allerdings die Maßstäbe verschärft, die so auch für Gehaltserhöhungen während der Kündigungsfrist gelten können:

Die Richter entschieden, dass eine Frau Anspruch auf gleiches Entgelt habe, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund ihres Geschlechts ein höheres Entgelt zahle. Das gelte auch dann, wenn nur der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordere und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgebe.

Tarifvertragsbindung

Gehaltserhöhung nach Kündigung ohne Tarifbindung

Eine Außendienstmitarbeiterin klagte, da ihr Arbeitgeber ihr weniger Gehalt zahlte als einem fast gleichzeitig eingestellten männlichen Kollegen, obwohl sie die gleiche Arbeit ausübten. Das Gericht war der Auffassung, dass die Frau aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert worden sei und somit einen Anspruch auf gleiche Bezahlung gemäß dem Gleichstellungsgesetz habe. Der Arbeitgeber wurde zur Zahlung des Differenzbetrags zwischen dem Gehalt der Frau und dem der männlichen Kollegen verurteilt.

Wenn der Arbeitgeber jedoch die Gehaltserhöhung an allgemeine Kriterien knüpft, muss er sämtliche vergleichbaren Mitarbeiter gleichbehandeln. Wenn er also generell die Gehälter in der Produktion erhöhen möchte, muss der Arbeitgeber alle Mitarbeiter in der Produktion gleichbehandeln.

Außerdem muss der Arbeitgeber bei der Auswahl der Gruppen, die von der Gehaltserhöhung profitieren, darauf achten, dass die Gruppenbildung nicht willkürlich oder nach unsachlichen Kriterien erfolgt. Notwendig ist ein legitimer Zweck zur Unterscheidung.

Wenn der Arbeitgeber die Gehaltserhöhung nach solchen allgemeinen Kriterien vornimmt, haben alle betroffenen Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Gehaltserhöhung – auch dann, wenn Sie bereits gekündigt wurden und die Kündigungsfrist noch läuft.

Um sicherzustellen, dass die Gruppenbildung nicht willkürlich oder nach unsachlichen Kriterien erfolgt ist, haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auskunft über die Unterscheidungskriterien. Der Arbeitgeber muss Ihnen die Kriterien mitteilen, damit Sie gegen eine mögliche Ungleichbehandlung vorgehen können.

In jedem Fall sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Als erfahrener Rechtsanwalt im Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und berate Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Was ist Tarifbindung?

Rund die Hälfte der Gehälter in Deutschland werden nicht von Arbeitgeber und Mitarbeiter, sondern von den Tarifvertragsparteien verhandelt. Man spricht vom Tariflohn. Der Arbeitsvertrag verweist dann hinsichtlich des Gehalts auf den entsprechenden Tarifvertrag.

Hier kommt es regelmäßig zu Änderungen und Gehaltserhöhungen, weil Gewerkschaft und Arbeitgeber(verband) in näher bestimmten Abständen über neue Tarifverträge verhandeln.

Zunächst sei erklärt, wer von den Gehaltserhöhungen profitiert. Wesentliche Voraussetzung ist, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tarifgebunden sind. Das ist insbesondere in diesen Konstellationen der Fall:

 

Tarifbindung per Mitgliedschaft

Der Arbeitgeber ist Mitglied im Arbeitgeberverband, Sie sind Mitglied der entsprechenden Gewerkschaft. Ggf. handelt es sich auch um einen Haustarifvertrag; dann muss der Arbeitgeber nicht Teil des Arbeitgeberverbands sein, denn er hat den Tarifvertrag selbst ausgehandelt.

Gleichheitsgrundsatz

Wenn Ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist, Sie aber nicht Gewerkschaftsmitglied sind, können Sie ggf. trotzdem von der Gehaltserhöhung profitieren. Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Tariferhöhung auch auf alle anderen vergleichbaren Nicht-Gewerkschaftsmitglieder im Unternehmen anwendet. Der Arbeitgeber ist dann wegen des Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet, auch Ihnen das höhere Entgelt zu zahlen.

Verweisung auf Tarifvertrag im Arbeitsvertrag

Ihr Arbeitsvertrag verweist auf den Tarifvertrag, dessen Lohn erhöht wurde. Hier ist allerdings entscheidend, wie auf den Tarifvertrag verwiesen wird. Sie profitieren nur im Rahmen einer sog. dynamischen Verweisung von der Erhöhung. Diese kann etwa lauten „Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach den im Betrieb oder Betriebsteil geltenden Tarifverträgen in ihrer jeweiligen Fassung“. Bei einer statischen Verweisung bleibt es hingegen bei dem alten Tariflohn: „Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach Tarifvertrag … in seiner Fassung vom…“

Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Ggf. hat das Bundesarbeitsministerium den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, weil dies im öffentlichen Interesse lag. Hier finden Sie ein Verzeichnis der aktuell für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge.

Herr Dr. Drees berät Sie.

Jeder Fall ist einzigartig. Herr Dr. Drees beantwortet Ihre Fragen. Er bespricht mit Ihnen, wie Sie am besten vorgehen. Mit dem Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gehen Sie sicher.

Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück. Ihre drängendsten rechtlichen Fragen lassen sich meist schon im Anschluss klären.

 

Gehaltserhöhung nach Kündigung bei Tarifbindung

Es kann vorkommen, dass ein Tarifvertrag mit höherem Gehalt in Kraft tritt, wenn Sie bereits gekündigt wurden und nur noch während Ihrer Kündigungsfrist beschäftigt sind.

Beispiel:
Sie werden am 2.3. zum 31.7. gekündigt. Bis zum 31.7. arbeiten Sie also noch weiter und werden weiterbezahlt (Kündigungsfrist). Am 1.5. tritt ein Tarifvertrag in Kraft, wonach Sie monatlich 200€ mehr verdienen.

Sie profitieren von diesen Gehaltserhöhungen selbstverständlich auch während Ihrer Kündigungsfrist. Im Beispiel stehen Ihnen also für Mai, Juni und Juli jeweils 200€ mehr zu.

Daneben kommt es gelegentlich zu diesem komplizierten Beispielsfall:

Wir nehmen erneut an, dass Sie am 2.3. zum 31.7. gekündigt werden. Gewerkschaft und Arbeitgeberverband verhandeln länger als geplant über einen neuen Tarifvertrag. Sie beschließen am 1.10. eine Gehaltserhöhung von 200€ pro Monat, die rückwirkend ab dem 1.5. gelten soll.

Zunächst: Ob eine Gehaltserhöhung per Tarifvertrag rückwirkend beschlossen werden kann, soll hier nicht näher betrachtet werden. Sie werden von Ihren Kollegen erfahren, ob der Arbeitgeber die Rückwirkung anerkennt und auch für die Vergangenheit die Gehälter erhöht.

Wichtig ist dann für Sie, ob die rückwirkende Gehaltserhöhung auch für Sie gilt, obwohl Sie bei Beschluss des Tarifvertrags am 1.10. gar nicht mehr im Betrieb beschäftigt waren. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem solchen Fall zu Ihren Gunsten entschieden. Die rückwirkende Gehaltserhöhung gilt auch für Sie. Allerdings kommt es auf die Auslegung des Tarifvertrags an. Wenn keine gegenteiligen Anhaltspunkte ersichtlich sind, nehmen die Richter eine umfassende Rückwirkung an, auch für ausgeschiedene Mitarbeiter. Das gilt meist auch, wenn der Tarifvertrag nur per Bezugsklausel im Arbeitsvertrag Anwendung findet.

Gehaltserhöhung nach Kündigung verweigert – was tun?

Wenn der Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung nach der Kündigung auslässt, sollten Sie Ihren Fall prüfen lassen. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann für Sie einschätzen, ob Ihnen die Gehaltserhöhung zusteht.

Warten Sie nicht ab! Die meisten Arbeits- und Tarifverträge enthalten sog. Ausschlussfristen. Danach verfallen sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn Sie sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist (oft wenige Wochen) geltend machen. Ihr Anspruch auf die Gehaltserhöhung geht dann verloren.

Gehaltserhöhung nach Kündigung verweigert – was tun?

Gehaltserhöhung nach Kündigung verweigert – was tun?

Wenn der Arbeitgeber auch nach außergerichtlichen Verhandlungen die Auszahlung der Gehaltserklärung verweigert, erheben wir für Sie ggf. Klage vor dem Arbeitsgericht. Die Richter werden dann über Ihren Anspruch entscheiden, den Sie nach einem stattgebenden Urteil zwangsweise durchsetzen können. Wenn Sie ohnehin bereits Kündigungsschutzklage wegen Ihrer Entlassung erhoben haben, integrieren wir den Zahlungsanspruch in dieses Verfahren.

Tipp: Denken Sie auch daran, sich offene Überstunden auszahlen zu lassen. Wenn Ihnen eine variable Vergütung zusteht, können Sie außerdem oft den Bonus nach der Kündigung noch durchzusetzen.

Fazit

  • Wenn im Unternehmen die Gehälter erhöht werden, steht Ihnen auch nach einer Kündigung oft die Erhöhung zu.
  • Das höhere Gehalt können Sie insbesondere verlangen, wenn der Arbeitgeber die Gehälter nach allgemeinen Kriterien erhöht hat.
  • Verhandelt der Arbeitgeber hingegen jedes Gehalt individuell, steht Ihnen grundsätzlich keine Gehaltserhöhung nach der Kündigung zu.
  • Wenn Ihr Gehalt vom Tarifvertrag bestimmt wird, erhöht sich Ihr Gehalt mit jeder Tariflohnerhöhung – auch während der Kündigungsfrist. Das gilt selbst dann, wenn der Tariflohn rückwirkend erhöht wird.
  • Um die Gehaltserhöhung durchzusetzen, sollten Sie sich frühzeitig an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

 

Wie unsere Mandanten das Engagement von Dr. Drees bewerten

Rechtsanwalt Dr. Drees Fachanwalt für Arbeitsrecht
4.9
Basierend auf 161 Bewertungen
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Dieter FringsDieter Frings
08:55 13 Apr 24
Herr Dr.Drees hat uns in sehr schwierigen, arbeitsrechtlichen Verhandlungen hervorragend mit bestem Ergebnis vertreten.Herr Dr.Drees ist mit seinem großen Wissen und klarem Geist allzeit der Situation einen Schritt vorraus und ebnet so den Weg zum gerechten Erfolg.Man merkt, dass Herr Dr.Drees seinen Beruf liebt und lebt. Dadurch fühlt man sich gleich in besten Händen.Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut zu erreichen und die Dame am Telefon freundlich und aufmerksam. Rückrufe erfolgen stets zeitnah.Wir können die Kanzlei Dr. Drees jedem bestens empfehlen.
Lea WagnerLea Wagner
16:45 06 Apr 24
Eine sehr kompetente und immer sehr gut vorbereitete Beratung. Herr Dr. Drees nimmt sich immer die Zeit für Telefonate und Klärungen. Werde im Berufsrechtschutz seine Kanzlei wenn nötig, immer empfehlen oder beauftragen. Danke für all die Unterstützung in der langwierigen Sache mit Wettbewerbsverbot & Kündigung.
M. G.M. G.
15:07 30 Mar 24
Danke für die kompetente und tolle Beratung! Alles super verlaufen und ich kann Herr Dr.Drees nur weiterempfehlen.
Monika NantkeMonika Nantke
13:15 11 Mar 24
Ich wurde schon früher von Herrn Dr. Drees beraten und hatte jetzt ein arbeitsrechtliches Anliegen.Mit seiner sehr kompetenten und immer zugewandten Art hatte ich sehr schnell großes Vertrauen. Meine Angelegenheit hatte den gewünschten Erfolg und ich werde jederzeit, falls erforderlich, Herrn Dr. Drees wieder kontaktieren.Auch die gute Erreichbarkeit der Kanzlei per Telefon oder Email und die schnellen Rückmeldungen waren echt super.Habe ihn schon weiter empfohlen und würde es jederzeit wieder tun.Auf diesem Weg nochmals vielen Dank.
Sebastian BluemerSebastian Bluemer
13:17 09 Mar 24
Ich habe Herrn Dr. Drees als einen sehr zuverlässigen Fachanwalt für Arbeitsrecht kennengelernt, der sich direkt Zeit genommen hat meinen Fall gezielt zu bearbeiten.Durch die digitale Kommunikation war es mir stets möglich Herrn Dr. Drees schnell zu erreichen und die nächsten Schritte abzustimmen. Termine konnten innerhalb kürzester Zeit vereinbart werden.Seine Erfahrung im Arbeitsrecht sowie die ruhige und empathische Art halfen zunächst Vertrauen aufzubauen, um im Anschluss gemeinsam den Fall zu bearbeiten. Dabei entspricht das erreichte Ergebnis den zuvor abgestimmten Vorstellungen.Ich möchte mich auf diesem Weg nochmal recht herzlich bei Herrn. Dr. Drees für den Rechtsbeistand bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg.
Puppenkönig GmbHPuppenkönig GmbH
20:22 06 Mar 24
Dr. Drees hat unser Unternehmen mit großer Kompetenz und Schnelligkeit unterstützt. Das Ergebnis übertraf unsere Erwartungen und war äußerst zufriedenstellend. Eine klare Empfehlung.
Anastasia SchuetzAnastasia Schuetz
18:14 01 Mar 24
Dr. Drees ist ein sehr netter und kompetenter Rechtsanwalt. Telefonische Beratung war einfach Klasse. Es ist eine Seltenheit so einen Anwalt zu finden. Unsere Angelegenheit war schnell und unkompliziert gelöst. Vielen lieben Dank. Ich kann Dr. Drees als Fachanwalt nur weiterempfehlen.
Pascale AdragnaPascale Adragna
16:14 07 Feb 24
Herr Dr. Drees hat mich bereits in der Vergangenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit unterstützt. Diesmal in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut erreichbar. Emails werden schnell beantwortet. Ich würde immer wieder seine fachliche Kompetenz in Anspruch nehmen und ihn jederzeit weiterempfehlen.
Seb JueSeb Jue
18:54 06 Feb 24
Ich hatte einen sehr positiven ersten Kontakt mit Herr Dr. Drees gehabt. Er hat sich schnell bei mir zurückgemeldet und sich viel Zeit genommen, um sich mein Anliegen anzuhören. Ich werde mich, falls es in Zukunft nochmal nötig wird, wieder an ihn wenden. Er hat einen sehr sympathischen und vertrauenerweckenden Eindruck bei mir hinterlassen.
Yves KleinYves Klein
09:28 23 Jan 24
Kurzfassung: Absolute Empfehlung, unglaublich positive Erfahrung, ich kann Herrn Dr. Drees gar nicht genug danken.Hier etwas ausführlicher:Als ich kürzlich unerwartet in einen Rechtsstreit verwickelt wurde, stand ich vor komplexen Verhandlungen mit einem ehemaligen Arbeitgeber. In dieser herausfordernden Zeit war Herr Dr. Drees eine unverzichtbare Stütze. Mit seiner umfassenden Erfahrung im Arbeitsrecht und einem außergewöhnlichen Engagement hat er meine Erwartungen weit übertroffen.Herr Dr. Drees besticht nicht nur durch sein fachliches Know-how, sondern auch durch seine empathische Art. Er hat ein tiefes Verständnis dafür, wie stressig und verwirrend rechtliche Auseinandersetzungen sein können. Seine Beratung war stets zielgerichtet und klar, ohne dabei das Menschliche aus den Augen zu verlieren. Besonders beeindruckt hat mich, wie er jederzeit für Transparenz sorgte und mich zu jedem Zeitpunkt ernst genommen hat.Ein weiterer Aspekt, der Herrn Dr. Drees hervorhebt, ist seine Erreichbarkeit. Er war regelmäßig persönlich telefonisch verfügbar, was in dringenden Situationen ungemein beruhigend war. Dabei standen stets meine Bedürfnisse und Interessen im Vordergrund, nicht das Honorar.Durch seine professionelle und gleichzeitig herzliche Arbeitsweise hat Herr Dr. Drees mein vollstes Vertrauen gewonnen. Sein Einsatz und seine Expertise haben in meinem Fall zu einem sehr positiven Ausgang geführt. Ich kann Herrn Dr. Drees uneingeschränkt empfehlen und werde mich bei zukünftigen rechtlichen Fragestellungen definitiv wieder an ihn wenden.Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees herzlich für seine hervorragende Unterstützung bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg und Gesundheit. Wer einen engagierten, kompetenten und menschlichen Anwalt sucht, ist bei ihm in den besten Händen.Zusatznote:In meinem Fall wurde ich zuvor bereits durch den Rechtschutz der IG Metall vertreten, doch aufgrund meines komplexen Falls und des mangelnden Einsatzes auf deren Seite, suchte ich sehr schnell kompetenten Beistand. Herr Dr. Dress war hierbei jederzeit zu einer Kooperation bereit, die leider seitens der IGM/DGB Vertretung abgelehnt wurde.Letztendlich kann ich nur sagen: Herrn Dr. Drees gilt mein vollstes Vertrauen und mein Dank.
LakshayLakshay
12:07 09 Jan 24
Ich hatte das Glück, Dr. Drees über Google zu finden, der mir beim Arbeitsrecht in Deutschland helfen konnte. Er spricht gut Englisch, was für mich das wichtigste Kriterium war. Darüber hinaus ist er proaktiv, geht ehrlich mit der Zeit um und erklärt den Fortschritt sehr detailliert. Dank seiner freundlichen Bemühungen konnte meine endgültige Einigung mit dem Arbeitgeber verbessert und der Fall auf angenehme Weise abgeschlossen werden. Sehr empfehlenswert !
N. K.N. K.
14:21 07 Jan 24
Bei Herrn Dr. Drees habe ich mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Er hat sehr gut meine Interessen durchgesetzt. Rückmeldungen kamen sehr schnell und auch telefonisch stand er für Fragen immer zur Verfügung. Sachverhalte und die Vorgehensweise wurden gut und verständlich erklärt. Vielen Dank für die freundliche und kompetente Beratung und Unterstützung!
M VekalatiM Vekalati
23:58 25 Dec 23
Herr Dr.Drees hat mich mit viel Kompetenz, Erfahrung und einem sehr freundlichen Wesen während unseres Rechtsstreites begleitet, ich habe noch nie zuvor einen so kompetenten und netten Anwalt aufgesucht, der mit Herzblut und Sachkenntnis in allen rechtlichen Dingen einem die Gewissheit in Rat und Tat gibt das Recht auf seiner Seite zu haben. Die Beratung steht im Vordergrund nicht das Honorar, telefonisch außer bei Gericht immer zu erreichen. Bin zu 100% von seiner Arbeit mehrmals überzeugt worden und werde ihn sofern möglich in allen Angelegenheiten wieder besuchen.An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen nochmals bedanken und wünsche ihnen viel Glück und Gesundheit.
Hilmar HasselHilmar Hassel
06:54 18 Dec 23
Top Anwalt für Arbeitsrecht! Super kompetent und freundlich! Klare Weiterempfehlung! Hat immer alles zu unserer vollsten Zufriedenheit geregelt. Vielen Dank Herr Dr. Drees! :-)
Christoph NeikesChristoph Neikes
12:10 17 Dec 23
Herr Dr. Drees hat meine Erwartungen mehr als übertroffen.Mein letzter Arbeitgeber hat das letzte Gehalt nicht ausgezahlt und Herr Dr. Drees hat mich rechtlich vertreten. Er hat meine Rechte und Wünsche perfekt durchgesetzt.Von Anfang bis Ende ein sauberer Ablauf und ich kann ihn nur empfehlen.Vielen Dank
Thomas HennesThomas Hennes
08:21 10 Dec 23
Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees für seine hervorragende Arbeit in meinem Fall bei einer Standortschließung bedanken. Absolut professionell und souverän hat er meine Rechte vertreten und ein für mich sehr zufrieden stellendes Ergebnis erzielt. Durch seine verständnisvolle und sympathische Art, vermittelt er außerdem ein beruhigendes und sicheres Gefühl. Ich kann nur Positives berichten und gebe eine klare Empfehlung.
Krippen HerrmannKrippen Herrmann
18:35 28 Nov 23
Die erste Kontaktaufnahme war sehr beeindruckend. Ich wurde schnell zurück gerufen und bekam schon im sehr sympathischen Erstgespräch passende Argumente und Infos, um mein Anliegen einer fachlichen Beratung zum Thema Werksschließung , Sozialplan, Interessenausgleich und Abfindung.Auch eine Rückfrage am WE wurde sehr freundlich und unkompliziert beantwortet.Die Kanzlei für Arbeitsrecht von Herrn Dr. Drees kann ich nur wärmstens empfehlen.Wenn ich könnte würde ich 6 Sterne geben.🌲🌲🌲Ihnen und ihr Team frohe Weihnachten 2023
Ömer KöseÖmer Köse
07:31 06 Nov 23
Sehr guter Anwalt und hilft sofort
Detlef RothkampDetlef Rothkamp
05:40 14 Oct 23
Ich brauchte einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Dr. Drees in Bonn habe ich per Internet Recherche aufgrund der vielen positiven Bewertungen gefunden . Mein Fall wurde von Dr. Drees sehr reaktionsschnell, immer freundlich und hoch professionell bearbeitet. Die Kommunikation erfolgte ausschließlich digital, per Telefon und Email, was für mich sehr unkompliziert und äußerst positiv war. Das Fachwissen des Rechtsanwalts, sein persönlicher Einsatz und vor allem seine zielführende Strategie kann ich nur loben. Mit dem Resultat war ich sehr zufrieden. Falls ich wieder einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht benötigen sollte, wäre Dr. Drees und seine Kanzlei in Bonn meine Anlaufstelle. Daher meine klare Empfehlung, wenn sie einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht suchen."
Sas GraSas Gra
08:03 13 Oct 23
Ich kann über Herrn Dr. Drees nur absolut positiv berichten. Er hat mich mehrfach vertreten und ich war immer absolut zufrieden. Seine ruhige und sachliche Art sind gerade in akuten Phasen sehr beruhigend. Ich bedanke mich auch hier nochmals für seine Hilfe in der Vergangenheit und kann ihn nur absolut weiter empfehlen.👍
Thomas SchützlerThomas Schützler
06:50 08 Oct 23
Es gibt die brutale Arbeitnehmer-Wirklichkeit in Deutschland. Unternehmen, die konsequent Betriebsrat und Sozialplan umgehen. Um dann auch Arbeitnehmer, die jahrzehntelang in einem Unternehmen tätig sind und dann erkranken, diese prekär und mit Desinformation, Unverbindlichkeit und sogar Mobbing ausgrenzen, um sie loszuwerden. Am liebsten keine berufliche Perspektive bieten, keinen vollen Lohn zahlen wollen und keine finanzielle Zukunftssicherung bieten. Also abscheulich... Hier den Herrn Arbeitsrechtsanwalt Dr. Drees als Arbeitnehmer-Rechtsvertreter zu haben, ist ein absoluter Gewinn. Herr Dr. Drees ist erfolgreich, extrem berufserfahren und diplomatisch, vor allem auch mit widerspenstigen und bizarren Managern in der sogenannten "freien Wirtschaft". Zielorientiert und realistisch in der Analyse. Ein normaler Arbeitnehmer hat, wenn er erkrankt, enorme Sorgen. So hilft Herr Dr. Drees auch bei Fragen zur Teilerwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung usw. Für mich war Herr Dr. Drees immer erreichbar und unermüdlich im Einsatz. Ja, fast heldenhaft in der Sache und trotz aller zu beachtenden Paragraphen menschlich. Herr Arbeitsrechtsanwalt Herr Dr. Drees ist absolut top!
Christian SchmidtChristian Schmidt
08:45 22 Sep 23
Sehr kompetent, sehr verbindlich, sehr zeitnah, sehr vertrauenswürdig und sehr freundlich.
G. DevaG. Deva
18:52 18 Sep 23
Herr Dr. Drees hatte bereits meinen Vater hervorragend vertreten und das Unmögliche möglich gemacht.Er hat mich in meiner Angelegenheit aufs Beste vertreten und mich zu keinem Zeitpunkt im Stich gelassen.Ein engagierter und sehr professioneller Anwalt, der sich außergewöhnlich viel Zeit für seine Mandaten nimmt.Herr Dr.Drees ist stets freundlich, höflich, sympathisch und sehr respektvoll.Ich kann ihn mit besten Gewissen nur weiterempfehlen.
Patricia DlawichowskiPatricia Dlawichowski
11:08 14 Sep 23
Ich hatte das Glück, die Dienste von Herrn Dr.Drees in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit in Anspruch nehmen zu können, und ich kann nicht genug betonen, wie beeindruckt ich von seiner Professionalität und Kompetenz bin.Von Anfang an fühlte ich mich bei ihm gut aufgehoben. Er hat sich Zeit genommen, meine Situation gründlich zu verstehen und mir alle möglichen Optionen klar und verständlich erläutert. Ich habe mich nie überfordert oder unsicher gefühlt, da Herr Dr.Drees stets geduldig alle meine Fragen beantwortet hat.Was mich besonders beeindruckt hat, war die Leidenschaft und das Engagement, die er in meinen Fall gesteckt hat. Er hat sehr schnell und professionell gearbeitet, um meine Interessen zu vertreten, und ich bin äußerst zufrieden mit dem Ergebnis. Dank seiner Expertise konnte ich meine arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich klären.Darüber hinaus war die Kommunikation stets emphatisch und effizient. Ich fühlte mich zu jeder Zeit gut informiert und wusste, dass ich mich auf ihn verlassen kann.Insgesamt kann ich Herrn Dr.Drees uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank, für Ihre herausragende Unterstützung und die erfolgreiche Beilegung meines Falls!
Marc LenschMarc Lensch
22:26 29 Jun 23
Ich möchte gerne meine aufrichtige Dankbarkeit und Zufriedenheit mit der hervorragenden Arbeit von Dr. Drees zum Ausdruck bringen.Sein fundiertes Fachwissen und seine Professionalität haben mich zutiefst beeindruckt. Er hat nicht nur meine Rechte erfolgreich verteidigt, sondern auch stets ein offenes Ohr für meine Anliegen gehabt.Ich bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden und kann ihn mit bestem Gewissen uneingeschränkt weiterempfehlen. Herzlichen Dank für die erstklassige Arbeit!
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