Überstunden nach Kündigung

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Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Sie, wie Sie Überstunden nach einer Kündigung ausgezahlt erhalten.

Überstunden nach Kündigung auszahlen oder abfeiern?

Gehen Arbeitnehmer richtig vor, können sie sich Überstunden nach einer Kündigung auszahlen lassen oder abfeiern. Hier erfahren Sie, worauf zu achten ist.

Rechtsanwalt-Dr.-Drees-aus-BonnAutor: Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees.

Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees ist seit über zehn Jahren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät regelmäßig Mandanten, die eine Kündigung erhalten haben oder ein Angebot zur Aufhebungsvereinbarung. Auf Basis der langjährigen Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern ist dieser Beitrag entstanden.

Inhaltsverzeichnis

1. Arbeitgeber zahlt Überstunden nach Kündigung nicht – was tun?

Wenn der Arbeitgeber die Überstunden nach einer Kündigung zunächst nicht auszahlt, sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Dieser wird genau für Sie prüfen, ob Sie einen Anspruch auf die Zahlung haben.

In den meisten Fällen ist es dann im nächsten Schritt sinnvoll, wenn Sie selbst den Arbeitgeber schriftlich zur Auszahlung der Überstunden nach Ihrem Austritt auffordern. Wenn der Arbeitgeber sich nach wie vor weigert, wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht ein Schreiben aufsetzen und im äußersten Fall Klage erheben.

Möglich ist auch, dass Sie sich nach der Kündigung in einem Abwicklungsvertrag über die offenen Überstunden einigen.

Wichtig: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, bleiben Ihnen nur drei Wochen Zeit, um Klage gegen die Kündigung zu erheben. Sonst wird die Kündigung wirksam. Im Rahmen dieser Kündigungsschutzklage können Sie auch die Zahlungen für offene Überstunden einklagen.

2. Kann ich für Überstunden überhaupt etwas verlangen?

Zunächst ist entscheidend, ob der Arbeitnehmer für Überstunden überhaupt etwas verlangen kann (egal ob Geld oder Freizeitausgleich). In aller Regel ist das der Fall. Meist sieht der Arbeits- oder Tarifvertrag eine entsprechende Klausel vor. Ist keine derartige Vereinbarung getroffen, hängt die Vergütung davon ab, ob der Arbeitnehmer mit ihr rechnen durfte. Es gibt Fälle, in denen Überstunden demnach nicht kompensiert werden.

Beispiele:

  • Für die Vergütung spricht etwa, dass sie in anderen Betrieben (z.B. wegen eines Tarifvertrags) üblich ist.
  • Hat der Arbeitgeber Überstunden bisher immer vergütet, spricht vieles dafür, dass er auch weiter dazu verpflichtet ist.
  • Hingegen können Führungskräfte und Berufe „höherer Art“ (Ärzte, Anwälte,…) häufig keine Vergütung von Überstunden verlangen.

Außerdem sollten Arbeitnehmer belegen können, dass

  • sie die Überstunden in ihrer angegebenen Anzahl tatsächlich geleistet haben und
  • der Arbeitgeber sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Von letzterem ist z.B. nicht auszugehen, wenn der Arbeitnehmer ohne Absprache mit dem Vorgesetzten nach der Arbeitszeit ein Projekt fertigstellt. Ist dieses Vorgehen hingegen betriebsüblich und werden solche Überstunden gewöhnlich auch vergütet, kann von einer Duldung des Arbeitgebers auszugehen sein.

Wir empfehlen deshalb, genau zu dokumentieren, wie viele Überstunden Sie geleistet haben und dass der Arbeitgeber diese angeordnet hat.

Hinweis: Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben entschieden, dass Arbeitgeber zur Einrichtung eines Arbeitszeiterfassungssystems verpflichtet sind. Der Gesetzgeber arbeitet zurzeit an der Umsetzung. Wenn Arbeitgeber in der Zwischenzeit kein Arbeitszeiterfassungssystem einrichten, ändert dies nichts an der Beweislast. Sie als Arbeitnehmer müssen nach wie vor darlegen und beweisen, dass Sie Überstunden geleistet haben und diese vom Arbeitgeber zumindest gebilligt waren. So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

3. Muss Arbeitgeber nach einer Kündigung Überstunden auszahlen?

Nach einer Kündigung lohnt es sich, einen Blick auf die noch offenen Überstunden zu werfen. Häufig kann für sie noch eine Zahlung verlangt werden.

a. Wann werden Überstunden nach einer Kündigung ausgezahlt?

Überstunden werden üblicherweise entweder durch Geld oder Freizeit ausgeglichen. Es kommt darauf an, was im Tarif- oder Arbeitsvertrag (bzw. einer Betriebsvereinbarung) steht. In diesen Fällen können Arbeitnehmer für Überstunden nach der Kündigung Geld verlangen:

  • Ist im Vertrag keine ausdrückliche Wahl zwischen Freizeitausgleich und Vergütung in Geld getroffen, ist in der Regel vom Geldausgleich auszugehen (wenn Überstunden überhaupt vergütet werden, s.o.), auch nach der Kündigung.
  • Dasselbe gilt natürlich, wenn der Vertrag die Vergütung in Geld ausdrücklich bestimmt.
  • Ist hingegen vertraglich vorgesehen, dass Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, ist so auch grundsätzlich nach der Kündigung zu verfahren. Während der Kündigungsfrist ist meist noch genug Zeit, um offene Überstunden in Freizeit auszugleichen (s. dazu Abschnitte 4 und 5). Sind bei Ende des Arbeitsverhältnisses (also nach Ablauf der Kündigungsfrist) allerdings noch Überstunden offen, können Arbeitnehmer für sie ausnahmsweise eine Geldzahlung verlangen.

b. Wann verfällt die Bezahlung für offene Überstunden nach der Kündigung?

Der Arbeitgeber darf nicht einseitig festlegen, dass offene Überstunden bei Kündigung ersatzlos entfallen. Auch entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag sind in aller Regel unwirksam. Möglich und üblich sind jedoch sog. Ausgleichsquittungen, die der Arbeitnehmer unterschreiben soll. Damit bestätigt er, dass ihm keine Ansprüche gegen den Arbeitgeber mehr zustehen. Auch die Überstundenabgeltung ist davon erfasst! Daher sollten Sie solche Vereinbarungen nie ohne vorherige Rechtsberatung unterschreiben.

Herr Dr. Drees berät Sie.
Jeder Fall ist einzigartig. Herr Dr. Drees beantwortet Ihre Fragen. Er bespricht mit Ihnen, wie Sie am besten vorgehen. Mit dem Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gehen Sie sicher.

Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück. Ihre drängendsten rechtlichen Fragen lassen sich meist schon im Anschluss klären.

 

Arbeitnehmer sollten nach der Kündigung auch nicht zu lange damit warten, die Bezahlung zu verlangen. Im Arbeits- oder Tarifvertrag ist häufig eine sog. Ausschlussfrist vereinbart.

Sie regelt, in welchem Zeitraum Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach der Kündigung noch geltend gemacht werden können. Laut Bundesarbeitsgericht muss diese Frist mindestens drei Monate betragen. Zur Einhaltung genügt es regelmäßig auch, rechtzeitig Kündigungsschutzklage zu erheben.

Wenn keine solche Ausschlussfrist im Vertrag geregelt ist, verjährt der Anspruch regulär nach drei Jahren.

4. Wie hoch ist die Überstundenvergütung nach Kündigung?

Hier stellen sich gleich mehrere Fragen.

Berechnung der Vergütung

Bei der Zahlung wird der reguläre Stundenlohn zugrunde gelegt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Formel dafür lautet grundsätzlich: Bruttolohn (pro Monat) x 3 : 13 : Anzahl Wochenarbeitsstunden = Stundenlohn (brutto).

Beispiel:

Arbeitnehmer A verdient 3.000 € pro Monat bei einer 40-Stunden-Woche. Sein Stundenlohn beträgt 3.000 € x 3 : 13 : 40 = 17, 31 € (brutto). Wenn er im Mai 20 Überstunden macht, stehen ihm also 20 x 17, 31 € = 346, 20 € brutto neben seinem Grundgehalt zu.

Wenn es eine Gehaltserhöhung nach Ihrer Kündigung gab, gilt diese oft auch für Sie.

Überstundenzuschlag

Es ist allerdings möglich, vertraglich eine höhere Vergütung, also einen Überstundenzuschlag, zu vereinbaren. In Tarifverträgen geschieht das fast immer. In der Regel sind 25 % mehr vorgesehen (zum Teil gestaffelt nach der Zahl der Überstunden). Aber auch im Arbeitsvertrag können die Parteien einen Zuschlag vereinbaren.

Teilzeitbeschäftigte sollen laut einiger Tarifverträge erst in den Genuss von Überstundenzuschlägen kommen, wenn sie die gewöhnliche Arbeitszeit von Vollzeitkräften überschreiten. Das Bundesarbeitsgericht hat solche Einschränkungen teilweise gebilligt und teilweise für unwirksam erklärt. Wir beraten Sie, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf den Überstundenzuschlag besteht.

Pauschalvergütung von Überstunden

Im Arbeitsvertrag kann unter gewissen Umständen auch eine sog. Pauschalvergütung vereinbart sein. Das bedeutet, dass mit dem Gehalt auch pauschal die Überstunden abgegolten sind.

Eine solche Klausel im Vertrag ist nur zulässig, wenn sie eindeutig formuliert und für den Arbeitnehmer klar verständlich ist. Das ist nur dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer abschätzen kann, was genau auf ihn zukommt, z.B. welchen Umfang die Überstunden haben werden. Auch muss das Mindestlohngesetz eingehalten werden. Das heißt, dass für die insgesamt geleisteten Stunden im Durchschnitt mindestens der Mindestlohn gezahlt werden muss.

Beispiele:

  • Diese Klausel ist laut Bundesarbeitsgericht unzulässig: „Für Über- und Mehrarbeit wird keine weitere Vergütung geleistet.“
  • Eine solche Klausel wurde vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 16.5.2012, 5 AZR 331/11 als klar verständlich bewertet: „Die ersten 20 Überstunden sind im Gehalt mit drin.“

5. Überstunden abfeiern bei Kündigung – geht das auch?

Nach einer Kündigung fällt der Gang in den Betrieb häufig schwerer. Kann man während der Kündigungsfrist dem Arbeitgeber fernbleiben, indem man Überstunden einfach abfeiert?

Zunächst muss der Arbeits- oder Tarifvertrag vorsehen, dass Überstunden überhaupt in Freizeit ausgeglichen werden (s.o.). Ist dort nichts dazu geregelt, sollten Sie Ihre Überstunden nur abfeiern, wenn Ihr Arbeitgeber dem zustimmt. Bewahren Sie einen Nachweis darüber auf.

Daneben ist wichtig, wer über den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs entscheiden darf. Es gelten die Regeln, die auch vor der Kündigung galten:

Kann grundsätzlich der Arbeitnehmer über die Lage des Freizeitausgleichs bestimmen, ändert sich daran auch nach der Kündigung nichts. Offene Überstunden lassen sich dann während der Kündigungsfrist abfeiern. Liegt die zeitliche Bestimmung des Freizeitausgleichs hingegen in der Hand des Arbeitgebers, ist der Arbeitnehmer auf dessen Zustimmung angewiesen. Wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag keine Aussage über diese Frage trifft, darf in der Regel der Arbeitgeber bestimmen.

Achten Sie darauf, nicht zu viele „Überstunden“ abzufeiern. Wenn Sie Ihr Arbeitszeitkonto ins Negative ziehen, müssen Sie Minusstunden nach der Kündigung eventuell ausgleichen.

6. Darf der Arbeitgeber die Kündigungsfrist mit Überstunden überbrücken?

Die Interessen können nach einer Kündigung auch umgekehrt sein: Der Arbeitnehmer möchte während der Kündigungsfrist weiter zur Arbeit kommen, der Arbeitgeber will ihn hingegen nicht mehr im Betrieb sehen.

Hier erfahren Sie mehr zur Freistellung nach einer Kündigung.

Kann der Arbeitgeber anordnen, dass Überstunden während der Kündigungsfrist abgefeiert werden? Die Rede ist von einer Kündigung mit Freistellung unter Anrechnung von Überstunden. Damit würde er sich auch die finanzielle Abgeltung von Überstunden sparen.

Auch hier kommt es auf die Regeln an, die vor der Kündigung galten. Wenn der Arbeitgeber vertraglich dazu berechtigt ist, den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs festzulegen, so gilt das nach der Kündigung weiter. Er kann dann also bestimmen, dass der Arbeitnehmer zuhause bleibt und auf diese Weise seine Überstunden abfeiert.

Allerdings sollte er diese Anordnung präzise formulieren. Schickt er nämlich einen gekündigten Mitarbeiter während der Kündigungsfrist nach Hause, ist das meist als bloße Freistellung zu verstehen. Diese führt nicht automatisch dazu, dass noch offene Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden. Vielmehr muss der Arbeitgeber genau diese Intention deutlich zum Ausdruck bringen. So entschied es das Bundesarbeitsgericht im November 2019.

Im entschiedenen Fall wurde folgende Formulierung gewählt: „Die Beklagten stellen die Klägerin unwiderruflich von der Pflicht der Erbringung der Arbeitsleistung bis einschließlich … unter Fortzahlung der vereinbarten Vergütung frei. Urlaubsansprüche der Klägerin … werden mit der Freistellung in Natura gewährt.“

Ansprüche aufgrund von Resturlaub sind nicht gleichbedeutend mit Ansprüchen aus Überstunden. Daher standen der Arbeitnehmerin nach ihrer Entlassung noch offene Überstunden zu. Diese musste der Arbeitgeber in Geld ausgleichen.

7. Was gilt nach fristloser Kündigung für Überstunden?

Überstunden nach Kündigung

Überstunden nach ihrer Kündigung auszahlen oder abfeiern?

Ein Ausgleich der Überstunden durch Freizeit ist nur so lange möglich, wie das Arbeitsverhältnis noch besteht. Bei der ordentlichen Kündigung endet dieses mit dem Ablauf der Kündigungsfrist.

Bei einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis hingegen sofort. Daher ist nur ein finanzieller Ausgleich der Überstunden möglich – auch, wenn für gewöhnlich nur Freizeitausgleich vorgesehen ist.

8. Im Aufhebungsvertrag nicht auf Überstunden verzichten!

Statt zu kündigen, bieten viele Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an. Dieser soll das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Häufig sind in solchen Vereinbarungen auch Klauseln vorgesehen, die offene Überstunden betreffen (gelegentlich auch versteckt in einer Freistellungsklausel). Arbeitnehmer müssen hier vorsichtig sein. Sie sollten nicht auf die Abgeltung ihrer Überstunden verzichten, wenn sie keine entsprechend höhere Abfindung erhalten.

 

9. Fazit

  • Offene Überstunden verfallen nach der Kündigung nicht automatisch.
  • Sie sind nach Ende des Arbeitsverhältnisses in Geld auszugleichen, wenn sie üblicherweise bezahlt werden.
  • Für die Höhe der Überstundenvergütung gilt der normale Stundenlohn (plus Zuschlag bei entsprechender Vereinbarung).
  • Arbeitnehmer sollten zügig die Bezahlung verlangen (Ausschlussfristen!) und keine Ausgleichsquittung unterschreiben.
  • Arbeitnehmer können offene Überstunden unter Umständen auch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist abfeiern. Der Arbeitgeber kann sie eventuell auch dazu zwingen. Es kommt jeweils auf den Arbeitsvertrag an.
  • Nach einer fristlosen Kündigung ist nur noch der Ausgleich in Geld möglich.
  • In einem Aufhebungsvertrag sollte nicht einfach auf die Überstundenabgeltung verzichtet werden

Wie unsere Mandanten das Engagement von Dr. Drees bewerten

Rechtsanwalt Dr. Drees Fachanwalt für Arbeitsrecht
4.9
Basierend auf 161 Bewertungen
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Dieter FringsDieter Frings
08:55 13 Apr 24
Herr Dr.Drees hat uns in sehr schwierigen, arbeitsrechtlichen Verhandlungen hervorragend mit bestem Ergebnis vertreten.Herr Dr.Drees ist mit seinem großen Wissen und klarem Geist allzeit der Situation einen Schritt vorraus und ebnet so den Weg zum gerechten Erfolg.Man merkt, dass Herr Dr.Drees seinen Beruf liebt und lebt. Dadurch fühlt man sich gleich in besten Händen.Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut zu erreichen und die Dame am Telefon freundlich und aufmerksam. Rückrufe erfolgen stets zeitnah.Wir können die Kanzlei Dr. Drees jedem bestens empfehlen.
Lea WagnerLea Wagner
16:45 06 Apr 24
Eine sehr kompetente und immer sehr gut vorbereitete Beratung. Herr Dr. Drees nimmt sich immer die Zeit für Telefonate und Klärungen. Werde im Berufsrechtschutz seine Kanzlei wenn nötig, immer empfehlen oder beauftragen. Danke für all die Unterstützung in der langwierigen Sache mit Wettbewerbsverbot & Kündigung.
M. G.M. G.
15:07 30 Mar 24
Danke für die kompetente und tolle Beratung! Alles super verlaufen und ich kann Herr Dr.Drees nur weiterempfehlen.
Monika NantkeMonika Nantke
13:15 11 Mar 24
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Sebastian BluemerSebastian Bluemer
13:17 09 Mar 24
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Puppenkönig GmbHPuppenkönig GmbH
20:22 06 Mar 24
Dr. Drees hat unser Unternehmen mit großer Kompetenz und Schnelligkeit unterstützt. Das Ergebnis übertraf unsere Erwartungen und war äußerst zufriedenstellend. Eine klare Empfehlung.
Anastasia SchuetzAnastasia Schuetz
18:14 01 Mar 24
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Pascale AdragnaPascale Adragna
16:14 07 Feb 24
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Seb JueSeb Jue
18:54 06 Feb 24
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Yves KleinYves Klein
09:28 23 Jan 24
Kurzfassung: Absolute Empfehlung, unglaublich positive Erfahrung, ich kann Herrn Dr. Drees gar nicht genug danken.Hier etwas ausführlicher:Als ich kürzlich unerwartet in einen Rechtsstreit verwickelt wurde, stand ich vor komplexen Verhandlungen mit einem ehemaligen Arbeitgeber. In dieser herausfordernden Zeit war Herr Dr. Drees eine unverzichtbare Stütze. Mit seiner umfassenden Erfahrung im Arbeitsrecht und einem außergewöhnlichen Engagement hat er meine Erwartungen weit übertroffen.Herr Dr. Drees besticht nicht nur durch sein fachliches Know-how, sondern auch durch seine empathische Art. Er hat ein tiefes Verständnis dafür, wie stressig und verwirrend rechtliche Auseinandersetzungen sein können. Seine Beratung war stets zielgerichtet und klar, ohne dabei das Menschliche aus den Augen zu verlieren. Besonders beeindruckt hat mich, wie er jederzeit für Transparenz sorgte und mich zu jedem Zeitpunkt ernst genommen hat.Ein weiterer Aspekt, der Herrn Dr. Drees hervorhebt, ist seine Erreichbarkeit. Er war regelmäßig persönlich telefonisch verfügbar, was in dringenden Situationen ungemein beruhigend war. Dabei standen stets meine Bedürfnisse und Interessen im Vordergrund, nicht das Honorar.Durch seine professionelle und gleichzeitig herzliche Arbeitsweise hat Herr Dr. Drees mein vollstes Vertrauen gewonnen. Sein Einsatz und seine Expertise haben in meinem Fall zu einem sehr positiven Ausgang geführt. Ich kann Herrn Dr. Drees uneingeschränkt empfehlen und werde mich bei zukünftigen rechtlichen Fragestellungen definitiv wieder an ihn wenden.Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees herzlich für seine hervorragende Unterstützung bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg und Gesundheit. Wer einen engagierten, kompetenten und menschlichen Anwalt sucht, ist bei ihm in den besten Händen.Zusatznote:In meinem Fall wurde ich zuvor bereits durch den Rechtschutz der IG Metall vertreten, doch aufgrund meines komplexen Falls und des mangelnden Einsatzes auf deren Seite, suchte ich sehr schnell kompetenten Beistand. Herr Dr. Dress war hierbei jederzeit zu einer Kooperation bereit, die leider seitens der IGM/DGB Vertretung abgelehnt wurde.Letztendlich kann ich nur sagen: Herrn Dr. Drees gilt mein vollstes Vertrauen und mein Dank.
LakshayLakshay
12:07 09 Jan 24
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N. K.N. K.
14:21 07 Jan 24
Bei Herrn Dr. Drees habe ich mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Er hat sehr gut meine Interessen durchgesetzt. Rückmeldungen kamen sehr schnell und auch telefonisch stand er für Fragen immer zur Verfügung. Sachverhalte und die Vorgehensweise wurden gut und verständlich erklärt. Vielen Dank für die freundliche und kompetente Beratung und Unterstützung!
M VekalatiM Vekalati
23:58 25 Dec 23
Herr Dr.Drees hat mich mit viel Kompetenz, Erfahrung und einem sehr freundlichen Wesen während unseres Rechtsstreites begleitet, ich habe noch nie zuvor einen so kompetenten und netten Anwalt aufgesucht, der mit Herzblut und Sachkenntnis in allen rechtlichen Dingen einem die Gewissheit in Rat und Tat gibt das Recht auf seiner Seite zu haben. Die Beratung steht im Vordergrund nicht das Honorar, telefonisch außer bei Gericht immer zu erreichen. Bin zu 100% von seiner Arbeit mehrmals überzeugt worden und werde ihn sofern möglich in allen Angelegenheiten wieder besuchen.An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen nochmals bedanken und wünsche ihnen viel Glück und Gesundheit.
Hilmar HasselHilmar Hassel
06:54 18 Dec 23
Top Anwalt für Arbeitsrecht! Super kompetent und freundlich! Klare Weiterempfehlung! Hat immer alles zu unserer vollsten Zufriedenheit geregelt. Vielen Dank Herr Dr. Drees! :-)
Christoph NeikesChristoph Neikes
12:10 17 Dec 23
Herr Dr. Drees hat meine Erwartungen mehr als übertroffen.Mein letzter Arbeitgeber hat das letzte Gehalt nicht ausgezahlt und Herr Dr. Drees hat mich rechtlich vertreten. Er hat meine Rechte und Wünsche perfekt durchgesetzt.Von Anfang bis Ende ein sauberer Ablauf und ich kann ihn nur empfehlen.Vielen Dank
Thomas HennesThomas Hennes
08:21 10 Dec 23
Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees für seine hervorragende Arbeit in meinem Fall bei einer Standortschließung bedanken. Absolut professionell und souverän hat er meine Rechte vertreten und ein für mich sehr zufrieden stellendes Ergebnis erzielt. Durch seine verständnisvolle und sympathische Art, vermittelt er außerdem ein beruhigendes und sicheres Gefühl. Ich kann nur Positives berichten und gebe eine klare Empfehlung.
Krippen HerrmannKrippen Herrmann
18:35 28 Nov 23
Die erste Kontaktaufnahme war sehr beeindruckend. Ich wurde schnell zurück gerufen und bekam schon im sehr sympathischen Erstgespräch passende Argumente und Infos, um mein Anliegen einer fachlichen Beratung zum Thema Werksschließung , Sozialplan, Interessenausgleich und Abfindung.Auch eine Rückfrage am WE wurde sehr freundlich und unkompliziert beantwortet.Die Kanzlei für Arbeitsrecht von Herrn Dr. Drees kann ich nur wärmstens empfehlen.Wenn ich könnte würde ich 6 Sterne geben.🌲🌲🌲Ihnen und ihr Team frohe Weihnachten 2023
Ömer KöseÖmer Köse
07:31 06 Nov 23
Sehr guter Anwalt und hilft sofort
Detlef RothkampDetlef Rothkamp
05:40 14 Oct 23
Ich brauchte einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Dr. Drees in Bonn habe ich per Internet Recherche aufgrund der vielen positiven Bewertungen gefunden . Mein Fall wurde von Dr. Drees sehr reaktionsschnell, immer freundlich und hoch professionell bearbeitet. Die Kommunikation erfolgte ausschließlich digital, per Telefon und Email, was für mich sehr unkompliziert und äußerst positiv war. Das Fachwissen des Rechtsanwalts, sein persönlicher Einsatz und vor allem seine zielführende Strategie kann ich nur loben. Mit dem Resultat war ich sehr zufrieden. Falls ich wieder einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht benötigen sollte, wäre Dr. Drees und seine Kanzlei in Bonn meine Anlaufstelle. Daher meine klare Empfehlung, wenn sie einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht suchen."
Sas GraSas Gra
08:03 13 Oct 23
Ich kann über Herrn Dr. Drees nur absolut positiv berichten. Er hat mich mehrfach vertreten und ich war immer absolut zufrieden. Seine ruhige und sachliche Art sind gerade in akuten Phasen sehr beruhigend. Ich bedanke mich auch hier nochmals für seine Hilfe in der Vergangenheit und kann ihn nur absolut weiter empfehlen.👍
Thomas SchützlerThomas Schützler
06:50 08 Oct 23
Es gibt die brutale Arbeitnehmer-Wirklichkeit in Deutschland. Unternehmen, die konsequent Betriebsrat und Sozialplan umgehen. Um dann auch Arbeitnehmer, die jahrzehntelang in einem Unternehmen tätig sind und dann erkranken, diese prekär und mit Desinformation, Unverbindlichkeit und sogar Mobbing ausgrenzen, um sie loszuwerden. Am liebsten keine berufliche Perspektive bieten, keinen vollen Lohn zahlen wollen und keine finanzielle Zukunftssicherung bieten. Also abscheulich... Hier den Herrn Arbeitsrechtsanwalt Dr. Drees als Arbeitnehmer-Rechtsvertreter zu haben, ist ein absoluter Gewinn. Herr Dr. Drees ist erfolgreich, extrem berufserfahren und diplomatisch, vor allem auch mit widerspenstigen und bizarren Managern in der sogenannten "freien Wirtschaft". Zielorientiert und realistisch in der Analyse. Ein normaler Arbeitnehmer hat, wenn er erkrankt, enorme Sorgen. So hilft Herr Dr. Drees auch bei Fragen zur Teilerwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung usw. Für mich war Herr Dr. Drees immer erreichbar und unermüdlich im Einsatz. Ja, fast heldenhaft in der Sache und trotz aller zu beachtenden Paragraphen menschlich. Herr Arbeitsrechtsanwalt Herr Dr. Drees ist absolut top!
Christian SchmidtChristian Schmidt
08:45 22 Sep 23
Sehr kompetent, sehr verbindlich, sehr zeitnah, sehr vertrauenswürdig und sehr freundlich.
G. DevaG. Deva
18:52 18 Sep 23
Herr Dr. Drees hatte bereits meinen Vater hervorragend vertreten und das Unmögliche möglich gemacht.Er hat mich in meiner Angelegenheit aufs Beste vertreten und mich zu keinem Zeitpunkt im Stich gelassen.Ein engagierter und sehr professioneller Anwalt, der sich außergewöhnlich viel Zeit für seine Mandaten nimmt.Herr Dr.Drees ist stets freundlich, höflich, sympathisch und sehr respektvoll.Ich kann ihn mit besten Gewissen nur weiterempfehlen.
Patricia DlawichowskiPatricia Dlawichowski
11:08 14 Sep 23
Ich hatte das Glück, die Dienste von Herrn Dr.Drees in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit in Anspruch nehmen zu können, und ich kann nicht genug betonen, wie beeindruckt ich von seiner Professionalität und Kompetenz bin.Von Anfang an fühlte ich mich bei ihm gut aufgehoben. Er hat sich Zeit genommen, meine Situation gründlich zu verstehen und mir alle möglichen Optionen klar und verständlich erläutert. Ich habe mich nie überfordert oder unsicher gefühlt, da Herr Dr.Drees stets geduldig alle meine Fragen beantwortet hat.Was mich besonders beeindruckt hat, war die Leidenschaft und das Engagement, die er in meinen Fall gesteckt hat. Er hat sehr schnell und professionell gearbeitet, um meine Interessen zu vertreten, und ich bin äußerst zufrieden mit dem Ergebnis. Dank seiner Expertise konnte ich meine arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich klären.Darüber hinaus war die Kommunikation stets emphatisch und effizient. Ich fühlte mich zu jeder Zeit gut informiert und wusste, dass ich mich auf ihn verlassen kann.Insgesamt kann ich Herrn Dr.Drees uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank, für Ihre herausragende Unterstützung und die erfolgreiche Beilegung meines Falls!
Marc LenschMarc Lensch
22:26 29 Jun 23
Ich möchte gerne meine aufrichtige Dankbarkeit und Zufriedenheit mit der hervorragenden Arbeit von Dr. Drees zum Ausdruck bringen.Sein fundiertes Fachwissen und seine Professionalität haben mich zutiefst beeindruckt. Er hat nicht nur meine Rechte erfolgreich verteidigt, sondern auch stets ein offenes Ohr für meine Anliegen gehabt.Ich bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden und kann ihn mit bestem Gewissen uneingeschränkt weiterempfehlen. Herzlichen Dank für die erstklassige Arbeit!
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