Bonus nach Kündigung durchsetzen

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Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig darüber, ob der Arbeitnehmer trotz Kündigung noch den Bonus verlangen kann. Wir erklären Ihnen, wann Ihnen nach einer Kündigung der Bonus zusteht.

Rechtsanwalt-Dr.-Drees-aus-BonnAutor: Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees.

Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees ist seit über zehn Jahren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät regelmäßig Mandanten, die eine Kündigung erhalten haben oder ein Angebot zur Aufhebungsvereinbarung. Auf Basis der langjährigen Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern ist dieser Beitrag entstanden.

Inhaltsverzeichnis

Wann erhalte ich einen Bonus mit Zielvereinbarung?

Arbeitgeber sehen regelmäßig Bonuszahlungen für ihre Mitarbeiter vor, um das Unternehmen für Bewerber besonders attraktiv zu machen und den Leistungsanreiz für bestehende Mitarbeiter zu erhöhen.

Grundlage solcher Boni sind Zielvereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zielvereinbarungen definieren konkrete Leistungsziele, die der Mitarbeiter in einem bestimmten Zeitraum erreichen soll. Erfüllt der Arbeitnehmer die Erwartungen, erhält er im Gegenzug eine Sonderzahlung, also den Bonus.

 

Kann der Arbeitnehmer nach Kündigung noch den Bonus verlangen?

In der Praxis gilt die Zielvereinbarung meist über das Kalenderjahr oder ein – vom Kalenderjahr abweichendes – Geschäftsjahr. Da Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in der Regel jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen können, verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen häufig vor Jahresende. Oft kommt noch eine Freistellung hinzu. Aber entfällt damit der Anspruch auf die Sonderzahlung?

Nein – denn ein Bonus nach Zielvereinbarung honoriert die besondere Arbeitsleistung des Mitarbeiters. Es handelt sich also um eine Art zusätzlicher Vergütung. Aus diesem Grund kann der gekündigte Arbeitnehmer zumindest einen zeitanteiligen Bonus für seine Leistung verlangen. Die Höhe der Sonderzahlung richtet sich nach der zurückliegenden Beschäftigungszeit und einer Leistungsprognose.

Für die anteilige Prämie wird unterstellt, dass der Mitarbeiter sein Leistungsniveau, das er seit der Zielvereinbarung gezeigt hat, bis zum Jahresende beibehält. Hätte er damit das Bonusziel am Jahresende erreicht, muss der Arbeitgeber ihm den Bonus zeitanteilig auszahlen.

Beispiel:
Ein Projektleiter hat mit seinem Arbeitgeber eine Zielvereinbarung getroffen, wonach er einen Bonus von 10.000 Euro erhält, wenn er innerhalb eines Kalenderjahres 10 Projekte erfolgreich abgeschlossen hat. Bis Ende Juni hat er bereits fünf Projekte erfolgreich abgeschlossen und somit 50 % des Zieles erreicht. Bei unterstellt gleichbleibendem Erfolg würde der Projektleiter im nächsten halben Jahr weitere fünf Projekte erfolgreich abschließen (100 %). Prognose: Er würde die Zielvereinbarung erreichen. So ergibt sich ein anteiliger Bonus (50 %) in Höhe von 5.000 Euro.

Aber Achtung: Hätte der Arbeitgeber mit seiner bisherigen Leistung (hochgerechnet auf das ganze Jahr) nicht die 100 % der Zielvereinbarung verwirklicht, gibt es keinen Bonus – auch nicht anteilig. Der gekündigte Arbeitnehmer soll nicht besser stehen als davor.

Dies gilt auch in umgekehrter Richtung: Auch der hochmotivierte Mitarbeiter, der bereits zur Jahresmitte die Zielvereinbarung erfüllt hat, erhält keinen doppelten Bonus. Obwohl er, hochgerechnet auf das Jahresende, das Bonusziel zweimal erreicht hätte, erhöht sich der Bonus nicht. Es fehlt an einer entsprechenden Vereinbarung.

 

Herr Dr. Drees berät Sie.
Jeder Fall ist einzigartig. Herr Dr. Drees beantwortet Ihre Fragen. Er bespricht mit Ihnen, wie Sie am besten vorgehen. Mit dem Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gehen Sie sicher.

Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück. Ihre drängendsten rechtlichen Fragen lassen sich meist schon im Anschluss klären.

 

Dürfen Bonuszahlungen nach Kündigung vertraglich ausgeschlossen werden?

Arbeitgeber sind in der Regel nicht daran interessiert, dem gekündigten Arbeitnehmer noch einen hohen Bonus auszuzahlen. Um dies zu verhindern, nehmen sie bestimmte Klauseln in den Vertrag auf.

 

Stichtagsklauseln

Sog. Stichtagsklauseln machen die Zahlung der Prämie davon abhängig, ob das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht. Danach erhält ein Arbeitnehmer seine Prämie nur, wenn er während des gesamten Zeitraums, auf den sich die Prämie bezieht, im Unternehmen beschäftigt war. Bonuszahlungen sollen so bewirken, dass sich die Arbeitnehmer zumindest für eine gewisse Zeit an das Unternehmen binden. Die Sonderzahlung belohnt ihre Betriebstreue.

Daraus folgt: Eine Stichtagsklausel im Vertrag ist nur wirksam bei Sonderzahlungen, welche die Betriebstreue belohnen (z.B. Weihnachtsgeld, Jubiläumsgeld). Verlässt der Arbeitnehmer in diesem Fall vor dem vereinbarten Stichtag das Unternehmen, kann er keine Sonderzahlung verlangen.

Bonuszahlungen, die hingegen an die Leistung des Arbeitnehmers anknüpfen, sind mit der Arbeitsleistung bereits „verdient“. Diese Gegenleistung darf nicht von einem bestehenden Arbeitsverhältnis abhängen. Eine Stichtagklausel ist somit unwirksam.

Ob eine Stichtagsklausel zulässig ist oder nicht, hängt also vom Charakter der Sonderzahlung ab. Allerdings: Inzwischen beurteilt die Rechtsprechung betriebsbindende Boni strenger, sodass eine leistungsunabhängige Jahressonderzahlung selten vorliegt. Das Weihnachtsgeld wird zum Beispiel teils als Entgelt für die während des Jahres erbrachte Arbeitsleistung angesehen.

Außerdem galt: Stichtagsklauseln können wirksam sein, wenn die Sonderzahlung nicht an eine individuelle Leistung anknüpft. Das LAG Baden-Württemberg hat jedoch in einem Fall entschieden, dass es keinen Unterschied macht, ob der Bonus ausschließlich vom Unternehmenserfolg abhängt. Auch solche werden regelmäßig als zusätzliche Vergütung für die im Geschäftsjahr erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gezahlt (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2021, 9 Sa 19/21).

Will der Arbeitgeber mit der jährlichen Bonuszahlung nicht nur die bisherige Betriebstreue belohnen, sondern auch die zukünftige, kann er eine Rückzahlungspflicht vereinbaren. Eine solche Rückzahlungsklausel kommt ebenfalls nur bei nicht leistungsbezogenen Sonderzahlungen in Betracht.

Beispiel:
Wenn das Weihnachtsgeld ein volles Monatsgehalt oder mehr beträgt, kann der Arbeitgeber eine Rückzahlung höchstens bis Ende Juni des Folgejahres fordern.

 

Freiwilligkeitsvorbehalt

Mit der entsprechenden Vertragsgestaltung können Arbeitgeber die Bonuszahlung nach Kündigung dennoch umgehen. Sie können einen sog. Freiwilligkeitsvorbehalt in den Vertrag aufnehmen.

Darin wird vereinbart, dass der Arbeitgeber Sonderzahlungen wenn überhaupt nur freiwillig als zusätzliche Leistung zum eigentlichen Gehalt auszahlt. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer aber keinen Rechtsanspruch auf einen Bonus. Durch einen wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt stellt der Arbeitgeber sicher, dass auch in Zukunft trotz regelmäßiger Bonuszahlungen kein Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers entsteht.

Damit die Klausel allerdings wirksam ist, müssen Arbeitgeber hohen Anforderungen genügen. Die Vereinbarung ist beispielsweise unwirksam, wenn ein vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt alle zukünftigen Leistungen erfassen soll, unabhängig von ihrer Art und ihrem Entstehungsgrund. In diesem Fall fällt die Regelung ersatzlos weg. Sie können dann auch nach Kündigung den Bonus verlangen.

Unwirksame Kündigung – Was passiert mit dem Bonus?

Ist die Kündigung des Arbeitgebers unwirksam, steht dem Arbeitnehmer meist noch mehr zu. Er darf nach einer unwirksamen Kündigung statt eines zeitanteiligen Betrags ggf. sogar den vollen Bonus verlangen.

Unwirksame Kündigung - Was passiert mit dem Bonus?

Unwirksame Kündigung – Was passiert mit dem Bonus?

Beispiel:
Der Arbeitgeber kündigt einer Führungskraft zum 30.09 eines Jahres. Zu diesem Zeitpunkt hat der Mitarbeiter schon 75 % der Zielvereinbarung erreicht. Wegen der Kündigung arbeitet er die letzten drei Monate des Jahres aber nicht im Betrieb. Hypothetisch hätte er allerdings alle Leistungsziele erreichen können. Nun stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist. Dem Mitarbeiter stehen nun 100 % des Bonus zu.

Unterschied: Bei einer wirksamen Kündigung könnte der Arbeitnehmer im vorliegenden Fall einen zeitanteiligen Bonus von 75 % verlangen. Denn neun Monate Beschäftigungszeit von 12 Monaten entsprechen 75 % des Kalenderjahres.

Arbeitnehmer in Deutschland sind meist sehr umfassend durch das Kündigungsschutzgesetz vor einer Kündigung geschützt. Daher besteht eine gute Chance, dass die Kündigung unwirksam ist. Eine Ersteinschätzung eines Rechtsanwalts lohnt sich hier allemal. Allerdings müssen Sie schnell sein. Sobald Ihnen die Kündigung zugeht, müssen Sie innerhalb von drei Wochen klagen. Nach Fristablauf kann sich der Arbeitnehmer nicht mehr gegen die Kündigung wehren. Sie bleibt wirksam.

Hier erfahren Sie mehr zur Kündigungsschutzklage.

Muss der Arbeitgeber nach Kündigung noch neue Zielvereinbarungen vereinbaren?

Steht die Kündigung eines Arbeitnehmers schon fest, hat der Arbeitgeber oft keine Lust, neue Leistungsziele zu vereinbaren. Der Arbeitnehmer kann sich also bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses keinen Bonus mehr verdienen. Doch darf der Arbeitgeber das?

Man kann dem Arbeitgeber zwar keine konkreten Zielvereinbarungen aufdrängen. Weigert sich der Arbeitgeber aber nach einer Kündigung, eine Zielvorgabe zu vereinbaren, kann der Arbeitnehmer grundsätzlich Schadensersatz verlangen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auch mit dem gekündigten Mitarbeiter zu verhandeln. Lediglich in Fällen, in denen eine neue Zielvereinbarung nicht sinnvoll ist, kann er keinen Schadensersatz verlangen. Hier trägt der Arbeitnehmer dann selbst dazu bei.

Beispiel:
Der Mitarbeiter erfüllt die Leistungsziele erfahrungsgemäß nicht oder lässt sich nicht auf eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber ein. Die Höhe des Bonus entspricht dann häufig einem vollen Bonus. Allein deswegen sollte der Arbeitgeber ebenfalls ein Interesse an neuen Zielvereinbarungen haben.

Wie kann der Arbeitnehmer seinen Bonus durchsetzen?

Will der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Sonderzahlung nach Kündigung durchsetzen, muss er noch Folgendes beachten:

  • Fordern Sie zunächst Ihren Arbeitgeber zur Bonuszahlung auf. Weigert sich der Arbeitgeber zu zahlen, sollten Sie sich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Der Bonus nach Kündigung lässt sich in der Regel außergerichtlich durchsetzen. Bei Scheitern dieser Verhandlung sollten Sie klagen.
  • Vorsicht: Im Arbeitsvertrag sind Ausschlussfristen üblich. Der Arbeitnehmer muss innerhalb dieser Frist noch ausstehende Forderungen verlangen. Mit Fristablauf verfallen die Ansprüche endgültig.

Fazit

  • Dem Arbeitnehmer steht grundsätzlich auch im Falle einer Kündigung ein zeitanteiliger Bonus zu, wenn er die Zielvereinbarung (teilweise) erfüllt hat.
  • Stichtagsklauseln bestimmen, dass der Bonus nur gezahlt wird, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht. Sie sind oft unwirksam.
  • Durch einen Freiwilligkeitsvorbehalt kann sich der Arbeitgeber offenhalten, ob er den Bonus zahlt oder nicht. Es entsteht von vornherein kein Anspruch.
  • Auch bei einer unwirksamen Kündigung kann der Arbeitnehmer seinen Bonus verlangen; meist in voller Höhe.

 

Wie unsere Mandanten das Engagement von Dr. Drees bewerten

Rechtsanwalt Dr. Drees Fachanwalt für Arbeitsrecht
4.9
Basierend auf 161 Bewertungen
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Dieter FringsDieter Frings
08:55 13 Apr 24
Herr Dr.Drees hat uns in sehr schwierigen, arbeitsrechtlichen Verhandlungen hervorragend mit bestem Ergebnis vertreten.Herr Dr.Drees ist mit seinem großen Wissen und klarem Geist allzeit der Situation einen Schritt vorraus und ebnet so den Weg zum gerechten Erfolg.Man merkt, dass Herr Dr.Drees seinen Beruf liebt und lebt. Dadurch fühlt man sich gleich in besten Händen.Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut zu erreichen und die Dame am Telefon freundlich und aufmerksam. Rückrufe erfolgen stets zeitnah.Wir können die Kanzlei Dr. Drees jedem bestens empfehlen.
Lea WagnerLea Wagner
16:45 06 Apr 24
Eine sehr kompetente und immer sehr gut vorbereitete Beratung. Herr Dr. Drees nimmt sich immer die Zeit für Telefonate und Klärungen. Werde im Berufsrechtschutz seine Kanzlei wenn nötig, immer empfehlen oder beauftragen. Danke für all die Unterstützung in der langwierigen Sache mit Wettbewerbsverbot & Kündigung.
M. G.M. G.
15:07 30 Mar 24
Danke für die kompetente und tolle Beratung! Alles super verlaufen und ich kann Herr Dr.Drees nur weiterempfehlen.
Monika NantkeMonika Nantke
13:15 11 Mar 24
Ich wurde schon früher von Herrn Dr. Drees beraten und hatte jetzt ein arbeitsrechtliches Anliegen.Mit seiner sehr kompetenten und immer zugewandten Art hatte ich sehr schnell großes Vertrauen. Meine Angelegenheit hatte den gewünschten Erfolg und ich werde jederzeit, falls erforderlich, Herrn Dr. Drees wieder kontaktieren.Auch die gute Erreichbarkeit der Kanzlei per Telefon oder Email und die schnellen Rückmeldungen waren echt super.Habe ihn schon weiter empfohlen und würde es jederzeit wieder tun.Auf diesem Weg nochmals vielen Dank.
Sebastian BluemerSebastian Bluemer
13:17 09 Mar 24
Ich habe Herrn Dr. Drees als einen sehr zuverlässigen Fachanwalt für Arbeitsrecht kennengelernt, der sich direkt Zeit genommen hat meinen Fall gezielt zu bearbeiten.Durch die digitale Kommunikation war es mir stets möglich Herrn Dr. Drees schnell zu erreichen und die nächsten Schritte abzustimmen. Termine konnten innerhalb kürzester Zeit vereinbart werden.Seine Erfahrung im Arbeitsrecht sowie die ruhige und empathische Art halfen zunächst Vertrauen aufzubauen, um im Anschluss gemeinsam den Fall zu bearbeiten. Dabei entspricht das erreichte Ergebnis den zuvor abgestimmten Vorstellungen.Ich möchte mich auf diesem Weg nochmal recht herzlich bei Herrn. Dr. Drees für den Rechtsbeistand bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg.
Puppenkönig GmbHPuppenkönig GmbH
20:22 06 Mar 24
Dr. Drees hat unser Unternehmen mit großer Kompetenz und Schnelligkeit unterstützt. Das Ergebnis übertraf unsere Erwartungen und war äußerst zufriedenstellend. Eine klare Empfehlung.
Anastasia SchuetzAnastasia Schuetz
18:14 01 Mar 24
Dr. Drees ist ein sehr netter und kompetenter Rechtsanwalt. Telefonische Beratung war einfach Klasse. Es ist eine Seltenheit so einen Anwalt zu finden. Unsere Angelegenheit war schnell und unkompliziert gelöst. Vielen lieben Dank. Ich kann Dr. Drees als Fachanwalt nur weiterempfehlen.
Pascale AdragnaPascale Adragna
16:14 07 Feb 24
Herr Dr. Drees hat mich bereits in der Vergangenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit unterstützt. Diesmal in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut erreichbar. Emails werden schnell beantwortet. Ich würde immer wieder seine fachliche Kompetenz in Anspruch nehmen und ihn jederzeit weiterempfehlen.
Seb JueSeb Jue
18:54 06 Feb 24
Ich hatte einen sehr positiven ersten Kontakt mit Herr Dr. Drees gehabt. Er hat sich schnell bei mir zurückgemeldet und sich viel Zeit genommen, um sich mein Anliegen anzuhören. Ich werde mich, falls es in Zukunft nochmal nötig wird, wieder an ihn wenden. Er hat einen sehr sympathischen und vertrauenerweckenden Eindruck bei mir hinterlassen.
Yves KleinYves Klein
09:28 23 Jan 24
Kurzfassung: Absolute Empfehlung, unglaublich positive Erfahrung, ich kann Herrn Dr. Drees gar nicht genug danken.Hier etwas ausführlicher:Als ich kürzlich unerwartet in einen Rechtsstreit verwickelt wurde, stand ich vor komplexen Verhandlungen mit einem ehemaligen Arbeitgeber. In dieser herausfordernden Zeit war Herr Dr. Drees eine unverzichtbare Stütze. Mit seiner umfassenden Erfahrung im Arbeitsrecht und einem außergewöhnlichen Engagement hat er meine Erwartungen weit übertroffen.Herr Dr. Drees besticht nicht nur durch sein fachliches Know-how, sondern auch durch seine empathische Art. Er hat ein tiefes Verständnis dafür, wie stressig und verwirrend rechtliche Auseinandersetzungen sein können. Seine Beratung war stets zielgerichtet und klar, ohne dabei das Menschliche aus den Augen zu verlieren. Besonders beeindruckt hat mich, wie er jederzeit für Transparenz sorgte und mich zu jedem Zeitpunkt ernst genommen hat.Ein weiterer Aspekt, der Herrn Dr. Drees hervorhebt, ist seine Erreichbarkeit. Er war regelmäßig persönlich telefonisch verfügbar, was in dringenden Situationen ungemein beruhigend war. Dabei standen stets meine Bedürfnisse und Interessen im Vordergrund, nicht das Honorar.Durch seine professionelle und gleichzeitig herzliche Arbeitsweise hat Herr Dr. Drees mein vollstes Vertrauen gewonnen. Sein Einsatz und seine Expertise haben in meinem Fall zu einem sehr positiven Ausgang geführt. Ich kann Herrn Dr. Drees uneingeschränkt empfehlen und werde mich bei zukünftigen rechtlichen Fragestellungen definitiv wieder an ihn wenden.Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees herzlich für seine hervorragende Unterstützung bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg und Gesundheit. Wer einen engagierten, kompetenten und menschlichen Anwalt sucht, ist bei ihm in den besten Händen.Zusatznote:In meinem Fall wurde ich zuvor bereits durch den Rechtschutz der IG Metall vertreten, doch aufgrund meines komplexen Falls und des mangelnden Einsatzes auf deren Seite, suchte ich sehr schnell kompetenten Beistand. Herr Dr. Dress war hierbei jederzeit zu einer Kooperation bereit, die leider seitens der IGM/DGB Vertretung abgelehnt wurde.Letztendlich kann ich nur sagen: Herrn Dr. Drees gilt mein vollstes Vertrauen und mein Dank.
LakshayLakshay
12:07 09 Jan 24
Ich hatte das Glück, Dr. Drees über Google zu finden, der mir beim Arbeitsrecht in Deutschland helfen konnte. Er spricht gut Englisch, was für mich das wichtigste Kriterium war. Darüber hinaus ist er proaktiv, geht ehrlich mit der Zeit um und erklärt den Fortschritt sehr detailliert. Dank seiner freundlichen Bemühungen konnte meine endgültige Einigung mit dem Arbeitgeber verbessert und der Fall auf angenehme Weise abgeschlossen werden. Sehr empfehlenswert !
N. K.N. K.
14:21 07 Jan 24
Bei Herrn Dr. Drees habe ich mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Er hat sehr gut meine Interessen durchgesetzt. Rückmeldungen kamen sehr schnell und auch telefonisch stand er für Fragen immer zur Verfügung. Sachverhalte und die Vorgehensweise wurden gut und verständlich erklärt. Vielen Dank für die freundliche und kompetente Beratung und Unterstützung!
M VekalatiM Vekalati
23:58 25 Dec 23
Herr Dr.Drees hat mich mit viel Kompetenz, Erfahrung und einem sehr freundlichen Wesen während unseres Rechtsstreites begleitet, ich habe noch nie zuvor einen so kompetenten und netten Anwalt aufgesucht, der mit Herzblut und Sachkenntnis in allen rechtlichen Dingen einem die Gewissheit in Rat und Tat gibt das Recht auf seiner Seite zu haben. Die Beratung steht im Vordergrund nicht das Honorar, telefonisch außer bei Gericht immer zu erreichen. Bin zu 100% von seiner Arbeit mehrmals überzeugt worden und werde ihn sofern möglich in allen Angelegenheiten wieder besuchen.An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen nochmals bedanken und wünsche ihnen viel Glück und Gesundheit.
Hilmar HasselHilmar Hassel
06:54 18 Dec 23
Top Anwalt für Arbeitsrecht! Super kompetent und freundlich! Klare Weiterempfehlung! Hat immer alles zu unserer vollsten Zufriedenheit geregelt. Vielen Dank Herr Dr. Drees! :-)
Christoph NeikesChristoph Neikes
12:10 17 Dec 23
Herr Dr. Drees hat meine Erwartungen mehr als übertroffen.Mein letzter Arbeitgeber hat das letzte Gehalt nicht ausgezahlt und Herr Dr. Drees hat mich rechtlich vertreten. Er hat meine Rechte und Wünsche perfekt durchgesetzt.Von Anfang bis Ende ein sauberer Ablauf und ich kann ihn nur empfehlen.Vielen Dank
Thomas HennesThomas Hennes
08:21 10 Dec 23
Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees für seine hervorragende Arbeit in meinem Fall bei einer Standortschließung bedanken. Absolut professionell und souverän hat er meine Rechte vertreten und ein für mich sehr zufrieden stellendes Ergebnis erzielt. Durch seine verständnisvolle und sympathische Art, vermittelt er außerdem ein beruhigendes und sicheres Gefühl. Ich kann nur Positives berichten und gebe eine klare Empfehlung.
Krippen HerrmannKrippen Herrmann
18:35 28 Nov 23
Die erste Kontaktaufnahme war sehr beeindruckend. Ich wurde schnell zurück gerufen und bekam schon im sehr sympathischen Erstgespräch passende Argumente und Infos, um mein Anliegen einer fachlichen Beratung zum Thema Werksschließung , Sozialplan, Interessenausgleich und Abfindung.Auch eine Rückfrage am WE wurde sehr freundlich und unkompliziert beantwortet.Die Kanzlei für Arbeitsrecht von Herrn Dr. Drees kann ich nur wärmstens empfehlen.Wenn ich könnte würde ich 6 Sterne geben.🌲🌲🌲Ihnen und ihr Team frohe Weihnachten 2023
Ömer KöseÖmer Köse
07:31 06 Nov 23
Sehr guter Anwalt und hilft sofort
Detlef RothkampDetlef Rothkamp
05:40 14 Oct 23
Ich brauchte einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Dr. Drees in Bonn habe ich per Internet Recherche aufgrund der vielen positiven Bewertungen gefunden . Mein Fall wurde von Dr. Drees sehr reaktionsschnell, immer freundlich und hoch professionell bearbeitet. Die Kommunikation erfolgte ausschließlich digital, per Telefon und Email, was für mich sehr unkompliziert und äußerst positiv war. Das Fachwissen des Rechtsanwalts, sein persönlicher Einsatz und vor allem seine zielführende Strategie kann ich nur loben. Mit dem Resultat war ich sehr zufrieden. Falls ich wieder einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht benötigen sollte, wäre Dr. Drees und seine Kanzlei in Bonn meine Anlaufstelle. Daher meine klare Empfehlung, wenn sie einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht suchen."
Sas GraSas Gra
08:03 13 Oct 23
Ich kann über Herrn Dr. Drees nur absolut positiv berichten. Er hat mich mehrfach vertreten und ich war immer absolut zufrieden. Seine ruhige und sachliche Art sind gerade in akuten Phasen sehr beruhigend. Ich bedanke mich auch hier nochmals für seine Hilfe in der Vergangenheit und kann ihn nur absolut weiter empfehlen.👍
Thomas SchützlerThomas Schützler
06:50 08 Oct 23
Es gibt die brutale Arbeitnehmer-Wirklichkeit in Deutschland. Unternehmen, die konsequent Betriebsrat und Sozialplan umgehen. Um dann auch Arbeitnehmer, die jahrzehntelang in einem Unternehmen tätig sind und dann erkranken, diese prekär und mit Desinformation, Unverbindlichkeit und sogar Mobbing ausgrenzen, um sie loszuwerden. Am liebsten keine berufliche Perspektive bieten, keinen vollen Lohn zahlen wollen und keine finanzielle Zukunftssicherung bieten. Also abscheulich... Hier den Herrn Arbeitsrechtsanwalt Dr. Drees als Arbeitnehmer-Rechtsvertreter zu haben, ist ein absoluter Gewinn. Herr Dr. Drees ist erfolgreich, extrem berufserfahren und diplomatisch, vor allem auch mit widerspenstigen und bizarren Managern in der sogenannten "freien Wirtschaft". Zielorientiert und realistisch in der Analyse. Ein normaler Arbeitnehmer hat, wenn er erkrankt, enorme Sorgen. So hilft Herr Dr. Drees auch bei Fragen zur Teilerwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung usw. Für mich war Herr Dr. Drees immer erreichbar und unermüdlich im Einsatz. Ja, fast heldenhaft in der Sache und trotz aller zu beachtenden Paragraphen menschlich. Herr Arbeitsrechtsanwalt Herr Dr. Drees ist absolut top!
Christian SchmidtChristian Schmidt
08:45 22 Sep 23
Sehr kompetent, sehr verbindlich, sehr zeitnah, sehr vertrauenswürdig und sehr freundlich.
G. DevaG. Deva
18:52 18 Sep 23
Herr Dr. Drees hatte bereits meinen Vater hervorragend vertreten und das Unmögliche möglich gemacht.Er hat mich in meiner Angelegenheit aufs Beste vertreten und mich zu keinem Zeitpunkt im Stich gelassen.Ein engagierter und sehr professioneller Anwalt, der sich außergewöhnlich viel Zeit für seine Mandaten nimmt.Herr Dr.Drees ist stets freundlich, höflich, sympathisch und sehr respektvoll.Ich kann ihn mit besten Gewissen nur weiterempfehlen.
Patricia DlawichowskiPatricia Dlawichowski
11:08 14 Sep 23
Ich hatte das Glück, die Dienste von Herrn Dr.Drees in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit in Anspruch nehmen zu können, und ich kann nicht genug betonen, wie beeindruckt ich von seiner Professionalität und Kompetenz bin.Von Anfang an fühlte ich mich bei ihm gut aufgehoben. Er hat sich Zeit genommen, meine Situation gründlich zu verstehen und mir alle möglichen Optionen klar und verständlich erläutert. Ich habe mich nie überfordert oder unsicher gefühlt, da Herr Dr.Drees stets geduldig alle meine Fragen beantwortet hat.Was mich besonders beeindruckt hat, war die Leidenschaft und das Engagement, die er in meinen Fall gesteckt hat. Er hat sehr schnell und professionell gearbeitet, um meine Interessen zu vertreten, und ich bin äußerst zufrieden mit dem Ergebnis. Dank seiner Expertise konnte ich meine arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich klären.Darüber hinaus war die Kommunikation stets emphatisch und effizient. Ich fühlte mich zu jeder Zeit gut informiert und wusste, dass ich mich auf ihn verlassen kann.Insgesamt kann ich Herrn Dr.Drees uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank, für Ihre herausragende Unterstützung und die erfolgreiche Beilegung meines Falls!
Marc LenschMarc Lensch
22:26 29 Jun 23
Ich möchte gerne meine aufrichtige Dankbarkeit und Zufriedenheit mit der hervorragenden Arbeit von Dr. Drees zum Ausdruck bringen.Sein fundiertes Fachwissen und seine Professionalität haben mich zutiefst beeindruckt. Er hat nicht nur meine Rechte erfolgreich verteidigt, sondern auch stets ein offenes Ohr für meine Anliegen gehabt.Ich bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden und kann ihn mit bestem Gewissen uneingeschränkt weiterempfehlen. Herzlichen Dank für die erstklassige Arbeit!
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