Aufhebungsvertrag widerrufen – so geht‘s

,

Ein Aufhebungsvertrag soll das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Manch ein Arbeitnehmer bereut den Entschluss und möchte den Aufhebungsvertrag widerrufen. Je nach Fall ist es tatsächlich möglich, den Aufhebungsvertrag rückgängig zu machen. Wir erklären, was Sie dazu wissen müssen.

Rechtsanwalt-Dr.-Drees-aus-BonnAutor: Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees.

Dr. Christian H. P. M. Drees ist bereits seit über zehn Jahren als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Er hat in ganz Deutschland unzählige Arbeitnehmer bei Erhalt einer Kündigung oder bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags erfolgreich beraten. Infolge der langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn ist dieser Beitrag entstanden.

Inhaltsverzeichnis

Der Aufhebungsvertrag – Worauf habe ich mich eingelassen?

Zunächst sollte man sich bewusst sein, was ein Aufhebungsvertrag genau ist. Im Gegensatz zur Kündigung handelt es sich beim Abschluss eines Aufhebungsvertrag um die einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Durch die Unterschrift unter den Vertrag stimmen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer der Auflösung zu.

Die Möglichkeit des Aufhebungsvertrages kann dem Arbeitnehmer zugutekommen, wenn er beispielsweise schnellstmöglich in einen neuen Job wechseln möchte. Auch der Arbeitgeber bietet oft einen Aufhebungsvertrag an, um sich geräuschlos zu trennen. Der Arbeitnehmer ist dann in einer guten Position, um eine attraktive Abfindung auszuhandeln. Allerdings bedeutet die Einvernehmlichkeit des Aufhebungsvertrags auch, dass die Chancen auf eine Rücknahme dieser Vereinbarung deutlich geringer sind als die erfolgreiche Verteidigung gegen eine einseitig ausgesprochene Kündigung des Arbeitgebers. Schließlich haben Sie sich als Arbeitnehmer freiwillig auf diesen Schritt eingelassen.

 

Wann können Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zurücknehmen?

Auch wenn die Hürden für eine Rücknahme des Vertrags hoch sind, gibt es mehrere Möglichkeiten. Meistens ist die Rede von dem Widerruf eines Aufhebungsvertrages. Allerdings ist der Widerruf nur in äußerst seltenen Fällen möglich. Wahrscheinlicher ist eine Anfechtung oder ein Rücktritt. Folgende Optionen könnten sich bieten:

Wann können Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zurücknehmen?

Wann können Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zurücknehmen?

Unfair verhandelt

Im Rahmen der Vertragsverhandlungen muss der Arbeitgeber das Gebot fairen Verhandelns beachten. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Jahr 2019 und eröffnete damit eine neue Möglichkeit für die Rückabwicklung des Aufhebungsvertrages. Sie kommt etwa zum Tragen, wenn der Arbeitgeber mangelnde Sprachkenntnisse oder eine krankheitsbedingte Schwäche des Arbeitnehmers ausnutzt, um den Inhalt des Vertrages maßgeblich bestimmen zu können. Das BAG betonte allerdings, dass es hierbei nicht um die Schaffung einer „besonders angenehmen Verhandlungssituation“ gehe, sondern um „das Gebot eines Mindestmaßes an Fairness im Vorfeld des Vertragsschlusses“.

 

Arbeitgeber hat gedroht oder getäuscht

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Vorfeld oder während der Verhandlungen gedroht oder ihn arglistig getäuscht, berechtigt dies grundsätzlich zur Anfechtung des Aufhebungsvertrages.

Ein klassisches Beispiel für eine Drohung des Arbeitgebers ist die Androhung einer Kündigung, sofern der Arbeitnehmer sich nicht auf den Aufhebungsvertrag einlässt. Eine solche ist nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber in dem konkreten Fall eine Kündigung ernsthaft in Betracht ziehen durfte. Wegen des hohen Kündigungsschutzes ist das oft nicht der Fall.

Eine arglistige Täuschung liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich einen Irrtum des Arbeitnehmers in Bezug auf Umstände rund um die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses hervorruft. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Arbeitgeber vortäuscht, dass die Stelle des betroffenen Arbeitnehmers ohnehin betriebsbedingt wegfallen werde. Glaubt der Arbeitnehmer dieser Lüge und stimmt deshalb der Trennung zu, ist der Aufhebungsvertrag anfechtbar.

Wenn die Anfechtung erfolgreich ist, wird der Aufhebungsvertrag unwirksam. Das Arbeitsverhältnis besteht dann in seiner ursprünglichen Form weiter.

 

Vertragliches Widerrufsrecht

Vorab: Es besteht kein allgemeines Widerrufsrecht bei Aufhebungsverträgen. Auch das Verbraucherschutzrecht gewährt kein entsprechendes Recht.

Vor Abschluss des Aufhebungsvertrags können Sie als Arbeitnehmer aber ein vertragliches Widerrufsrecht aushandeln. Der Arbeitgeber lässt sich ggf. darauf ein, wenn Sie noch Bedenkzeit benötigen, um verbindlich dem Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Üblich ist dann etwa, dass Sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben und binnen zwei Wochen widerrufen dürfen, wenn Sie sich umentscheiden sollten.

 

Arbeitgeber zahlt Abfindung nicht

Zahlt der Arbeitgeber die im Aufhebungsvertrag versprochene Abfindung nicht, steht Ihnen in der Regel ein Rücktrittsrecht zu. Denn die gänzlich ausbleibende oder auch verspätete Zahlung der Abfindung stellt eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers dar, welche ein Rücktrittsrecht nach § 323 BGB auslöst. Hierfür müssen Sie als Arbeitnehmer in einigen Fällen eine angemessene Frist zur Zahlung setzen.

Vorsicht! Sollte sich der Arbeitgeber in einem Insolvenzverfahren befinden, ist der Rücktritt vom Aufhebungsvertrag grundsätzlich ausgeschlossen. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass Sie keine Abfindung mehr erhalten. Wir raten Ihnen daher, umgehend die Zahlung der Abfindung zu fordern, um Druck auszuüben.

 

Überraschende Umstände

Beim Abschluss des Aufhebungsvertrags werden Sie und der Arbeitgeber eine bestimmte Vorstellung davon gehabt haben, wie die Dinge sich im Unternehmen weiterentwickeln. Diese bilden die sog. Geschäftsgrundlage. Wenn sich die Vorstellung als falsch herausstellt und gänzlich andere Umstände eintreten, können Sie den Aufhebungsvertrag ggf. rückgängig machen. Die Rede ist von der Störung der Geschäftsgrundlage.

Klassisches Beispiel:
Ihr Arbeitgeber plant eine Standortschließung und Sie sind betroffen. Sie einigen sich im Juni auf einen Aufhebungsvertrag, wonach Sie Ende September das Unternehmen verlassen werden. Im Juli geht überraschend ein großer Auftrag ein und die Standortschließung ist vom Tisch. Sie können den Aufhebungsvertrag grundsätzlich rückgängig machen.

Achtung: Änderungen, die erst nach Ihrem Ausscheiden eintreten, berechtigen Sie nicht, den Aufhebungsvertrag rückgängig zu machen. Wäre im Beispiel der Großauftrag erst im Oktober eingegangen, bliebe Ihr Aufhebungsvertrag bestehen.

Herr Dr. Drees berät Sie.
Jeder Fall ist einzigartig. Herr Dr. Drees beantwortet Ihre Fragen. Er bespricht mit Ihnen, wie Sie am besten vorgehen. Mit dem Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gehen Sie sicher.

Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück. Ihre drängendsten rechtlichen Fragen lassen sich meist schon im Anschluss klären.

 

Aufhebungsvertrag widerrufen mit welcher Frist?

Sollte Ihnen ein vertragliches Widerrufsrecht zustehen, finden sie die geltende Frist üblicherweise im jeweiligen Abschnitt des Aufhebungsvertrag selbst. In der Regel beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Die Dauer ist Verhandlungssache.

Aufhebungsvertrag widerrufen mit welcher Frist?

Aufhebungsvertrag widerrufen mit welcher Frist?

Die Anfechtung wegen Drohung oder arglistiger Täuschung kann dagegen innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Täuschung oder Ende der Zwangslage erklärt werden.

Geänderte Umstände (Störung der Geschäftsgrundlage) und unfaires Verhandeln sollten Sie so schnell wie möglich geltend machen.

 

Aufhebungsvertrag rückgängig machen durch Arbeitgeber?

Auch der Arbeitgeber kann den Aufhebungsvertrag unter besonderen Umständen rückgängig machen. Dies ist bei einem vertraglichen Widerrufsrecht der Fall. Ebenso kommt wie beim Arbeitnehmer eine Störung der Geschäftsgrundlage des Aufhebungsvertrages in Betracht.

Beispiel:
Der Aufhebungsvertrag sieht vor, dass Sie in drei Monaten aus dem Unternehmen ausscheiden. In dieser Zeit kommen Sie – entgegen der Vereinbarung – nicht mehr zur Arbeit. Der Arbeitgeber darf Ihnen grundsätzlich fristlos kündigen und den Aufhebungsvertrag inkl. Abfindung aufheben.

Es gilt allerdings, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner „schwächeren“ Stellung in der Regel schutzwürdiger ist. Demnach sind die Hürden für die Rückabwicklung durch den Arbeitgeber nochmal höher.

 

Folgen des Widerrufs

Sollten Sie vom Aufhebungsvertrag zurückgetreten sein oder den Vertrag widerrufen oder angefochten haben, ergeben sich unter anderem diese Folgen:

  • Rückkehr zum ursprünglichen Zustand: Durch den Widerruf tritt der Arbeitnehmer wieder in das Arbeitsverhältnis ein, das vor dem Abschluss des Aufhebungsvertrags bestand. Es gilt also so fort, als wäre der Aufhebungsvertrag nie abgeschlossen worden.
  • Bestehen aller Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag: Damit stehen dem Arbeitnehmer auch wieder alle Rechte und Pflichten zu, die sich aus dem ursprünglichen Arbeitsvertrag ergeben.
  • Rückzahlung von Abfindungen oder Leistungen: Eventuell erhaltene Abfindungen, Ausgleichszahlungen oder sonstige Leistungen, die im Rahmen des Aufhebungsvertrags vereinbart wurden, müssen nun an den Arbeitgeber zurückgezahlt werden. Ausnahmen können bestehen, wenn Sie den Aufhebungsvertrag wegen einer Täuschung oder Drohung angefochten haben.
  • Unter Umständen muss der Arbeitgeber ausgebliebene Gehaltszahlungen nun rückwirkend an Sie nachzahlen.
  • Rückgabe von erlangten Vorteilen: Falls der Arbeitnehmer durch den Aufhebungsvertrag bereits Vorteile erhalten hat (z.B. Freistellung, Auszahlung von Urlaubsansprüchen), könnte der Arbeitgeber diese ggf. zurückfordern.

 

Fazit

  • Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im Gegensatz zur Kündigung einvernehmlich. Trotzdem können Sie den Aufhebungsvertrag ggf. widerrufen.
  • Das ist der Fall, wenn der Arbeitgeber unfair verhandelt hat, Ihnen im Vorfeld gedroht oder Sie arglistig getäuscht hat, Ihnen ein vertragliches Widerrufsrecht zusteht, die versprochene Abfindung ausbleibt oder die Umstände sich seit der Einigung gravierend geändert haben.
  • Bedenken Sie, dass der Widerruf etc. meist nur innerhalb einer knappen Frist möglich ist.
  • Auch ein Widerruf oder ein Rücktritt des Arbeitgebers ist nicht ausgeschlossen, wobei die Hürden aufgrund seiner geringeren Schutzwürdigkeit in der Regel höher sind.
  • Sollten Sie den Aufhebungsvertrag rückgängig gemacht haben, besteht Ihr Arbeitsverhältnis in der ursprünglichen Form fort.

 

Wie unsere Mandanten das Engagement von Dr. Drees bewerten:

Rechtsanwalt Dr. Drees Fachanwalt für Arbeitsrecht
4.9
Basierend auf 161 Bewertungen
powered by Google
Dieter FringsDieter Frings
08:55 13 Apr 24
Herr Dr.Drees hat uns in sehr schwierigen, arbeitsrechtlichen Verhandlungen hervorragend mit bestem Ergebnis vertreten.Herr Dr.Drees ist mit seinem großen Wissen und klarem Geist allzeit der Situation einen Schritt vorraus und ebnet so den Weg zum gerechten Erfolg.Man merkt, dass Herr Dr.Drees seinen Beruf liebt und lebt. Dadurch fühlt man sich gleich in besten Händen.Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut zu erreichen und die Dame am Telefon freundlich und aufmerksam. Rückrufe erfolgen stets zeitnah.Wir können die Kanzlei Dr. Drees jedem bestens empfehlen.
Lea WagnerLea Wagner
16:45 06 Apr 24
Eine sehr kompetente und immer sehr gut vorbereitete Beratung. Herr Dr. Drees nimmt sich immer die Zeit für Telefonate und Klärungen. Werde im Berufsrechtschutz seine Kanzlei wenn nötig, immer empfehlen oder beauftragen. Danke für all die Unterstützung in der langwierigen Sache mit Wettbewerbsverbot & Kündigung.
M. G.M. G.
15:07 30 Mar 24
Danke für die kompetente und tolle Beratung! Alles super verlaufen und ich kann Herr Dr.Drees nur weiterempfehlen.
Monika NantkeMonika Nantke
13:15 11 Mar 24
Ich wurde schon früher von Herrn Dr. Drees beraten und hatte jetzt ein arbeitsrechtliches Anliegen.Mit seiner sehr kompetenten und immer zugewandten Art hatte ich sehr schnell großes Vertrauen. Meine Angelegenheit hatte den gewünschten Erfolg und ich werde jederzeit, falls erforderlich, Herrn Dr. Drees wieder kontaktieren.Auch die gute Erreichbarkeit der Kanzlei per Telefon oder Email und die schnellen Rückmeldungen waren echt super.Habe ihn schon weiter empfohlen und würde es jederzeit wieder tun.Auf diesem Weg nochmals vielen Dank.
Sebastian BluemerSebastian Bluemer
13:17 09 Mar 24
Ich habe Herrn Dr. Drees als einen sehr zuverlässigen Fachanwalt für Arbeitsrecht kennengelernt, der sich direkt Zeit genommen hat meinen Fall gezielt zu bearbeiten.Durch die digitale Kommunikation war es mir stets möglich Herrn Dr. Drees schnell zu erreichen und die nächsten Schritte abzustimmen. Termine konnten innerhalb kürzester Zeit vereinbart werden.Seine Erfahrung im Arbeitsrecht sowie die ruhige und empathische Art halfen zunächst Vertrauen aufzubauen, um im Anschluss gemeinsam den Fall zu bearbeiten. Dabei entspricht das erreichte Ergebnis den zuvor abgestimmten Vorstellungen.Ich möchte mich auf diesem Weg nochmal recht herzlich bei Herrn. Dr. Drees für den Rechtsbeistand bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg.
Puppenkönig GmbHPuppenkönig GmbH
20:22 06 Mar 24
Dr. Drees hat unser Unternehmen mit großer Kompetenz und Schnelligkeit unterstützt. Das Ergebnis übertraf unsere Erwartungen und war äußerst zufriedenstellend. Eine klare Empfehlung.
Anastasia SchuetzAnastasia Schuetz
18:14 01 Mar 24
Dr. Drees ist ein sehr netter und kompetenter Rechtsanwalt. Telefonische Beratung war einfach Klasse. Es ist eine Seltenheit so einen Anwalt zu finden. Unsere Angelegenheit war schnell und unkompliziert gelöst. Vielen lieben Dank. Ich kann Dr. Drees als Fachanwalt nur weiterempfehlen.
Pascale AdragnaPascale Adragna
16:14 07 Feb 24
Herr Dr. Drees hat mich bereits in der Vergangenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit unterstützt. Diesmal in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut erreichbar. Emails werden schnell beantwortet. Ich würde immer wieder seine fachliche Kompetenz in Anspruch nehmen und ihn jederzeit weiterempfehlen.
Seb JueSeb Jue
18:54 06 Feb 24
Ich hatte einen sehr positiven ersten Kontakt mit Herr Dr. Drees gehabt. Er hat sich schnell bei mir zurückgemeldet und sich viel Zeit genommen, um sich mein Anliegen anzuhören. Ich werde mich, falls es in Zukunft nochmal nötig wird, wieder an ihn wenden. Er hat einen sehr sympathischen und vertrauenerweckenden Eindruck bei mir hinterlassen.
Yves KleinYves Klein
09:28 23 Jan 24
Kurzfassung: Absolute Empfehlung, unglaublich positive Erfahrung, ich kann Herrn Dr. Drees gar nicht genug danken.Hier etwas ausführlicher:Als ich kürzlich unerwartet in einen Rechtsstreit verwickelt wurde, stand ich vor komplexen Verhandlungen mit einem ehemaligen Arbeitgeber. In dieser herausfordernden Zeit war Herr Dr. Drees eine unverzichtbare Stütze. Mit seiner umfassenden Erfahrung im Arbeitsrecht und einem außergewöhnlichen Engagement hat er meine Erwartungen weit übertroffen.Herr Dr. Drees besticht nicht nur durch sein fachliches Know-how, sondern auch durch seine empathische Art. Er hat ein tiefes Verständnis dafür, wie stressig und verwirrend rechtliche Auseinandersetzungen sein können. Seine Beratung war stets zielgerichtet und klar, ohne dabei das Menschliche aus den Augen zu verlieren. Besonders beeindruckt hat mich, wie er jederzeit für Transparenz sorgte und mich zu jedem Zeitpunkt ernst genommen hat.Ein weiterer Aspekt, der Herrn Dr. Drees hervorhebt, ist seine Erreichbarkeit. Er war regelmäßig persönlich telefonisch verfügbar, was in dringenden Situationen ungemein beruhigend war. Dabei standen stets meine Bedürfnisse und Interessen im Vordergrund, nicht das Honorar.Durch seine professionelle und gleichzeitig herzliche Arbeitsweise hat Herr Dr. Drees mein vollstes Vertrauen gewonnen. Sein Einsatz und seine Expertise haben in meinem Fall zu einem sehr positiven Ausgang geführt. Ich kann Herrn Dr. Drees uneingeschränkt empfehlen und werde mich bei zukünftigen rechtlichen Fragestellungen definitiv wieder an ihn wenden.Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees herzlich für seine hervorragende Unterstützung bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg und Gesundheit. Wer einen engagierten, kompetenten und menschlichen Anwalt sucht, ist bei ihm in den besten Händen.Zusatznote:In meinem Fall wurde ich zuvor bereits durch den Rechtschutz der IG Metall vertreten, doch aufgrund meines komplexen Falls und des mangelnden Einsatzes auf deren Seite, suchte ich sehr schnell kompetenten Beistand. Herr Dr. Dress war hierbei jederzeit zu einer Kooperation bereit, die leider seitens der IGM/DGB Vertretung abgelehnt wurde.Letztendlich kann ich nur sagen: Herrn Dr. Drees gilt mein vollstes Vertrauen und mein Dank.
LakshayLakshay
12:07 09 Jan 24
Ich hatte das Glück, Dr. Drees über Google zu finden, der mir beim Arbeitsrecht in Deutschland helfen konnte. Er spricht gut Englisch, was für mich das wichtigste Kriterium war. Darüber hinaus ist er proaktiv, geht ehrlich mit der Zeit um und erklärt den Fortschritt sehr detailliert. Dank seiner freundlichen Bemühungen konnte meine endgültige Einigung mit dem Arbeitgeber verbessert und der Fall auf angenehme Weise abgeschlossen werden. Sehr empfehlenswert !
N. K.N. K.
14:21 07 Jan 24
Bei Herrn Dr. Drees habe ich mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Er hat sehr gut meine Interessen durchgesetzt. Rückmeldungen kamen sehr schnell und auch telefonisch stand er für Fragen immer zur Verfügung. Sachverhalte und die Vorgehensweise wurden gut und verständlich erklärt. Vielen Dank für die freundliche und kompetente Beratung und Unterstützung!
M VekalatiM Vekalati
23:58 25 Dec 23
Herr Dr.Drees hat mich mit viel Kompetenz, Erfahrung und einem sehr freundlichen Wesen während unseres Rechtsstreites begleitet, ich habe noch nie zuvor einen so kompetenten und netten Anwalt aufgesucht, der mit Herzblut und Sachkenntnis in allen rechtlichen Dingen einem die Gewissheit in Rat und Tat gibt das Recht auf seiner Seite zu haben. Die Beratung steht im Vordergrund nicht das Honorar, telefonisch außer bei Gericht immer zu erreichen. Bin zu 100% von seiner Arbeit mehrmals überzeugt worden und werde ihn sofern möglich in allen Angelegenheiten wieder besuchen.An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen nochmals bedanken und wünsche ihnen viel Glück und Gesundheit.
Hilmar HasselHilmar Hassel
06:54 18 Dec 23
Top Anwalt für Arbeitsrecht! Super kompetent und freundlich! Klare Weiterempfehlung! Hat immer alles zu unserer vollsten Zufriedenheit geregelt. Vielen Dank Herr Dr. Drees! :-)
Christoph NeikesChristoph Neikes
12:10 17 Dec 23
Herr Dr. Drees hat meine Erwartungen mehr als übertroffen.Mein letzter Arbeitgeber hat das letzte Gehalt nicht ausgezahlt und Herr Dr. Drees hat mich rechtlich vertreten. Er hat meine Rechte und Wünsche perfekt durchgesetzt.Von Anfang bis Ende ein sauberer Ablauf und ich kann ihn nur empfehlen.Vielen Dank
Thomas HennesThomas Hennes
08:21 10 Dec 23
Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees für seine hervorragende Arbeit in meinem Fall bei einer Standortschließung bedanken. Absolut professionell und souverän hat er meine Rechte vertreten und ein für mich sehr zufrieden stellendes Ergebnis erzielt. Durch seine verständnisvolle und sympathische Art, vermittelt er außerdem ein beruhigendes und sicheres Gefühl. Ich kann nur Positives berichten und gebe eine klare Empfehlung.
Krippen HerrmannKrippen Herrmann
18:35 28 Nov 23
Die erste Kontaktaufnahme war sehr beeindruckend. Ich wurde schnell zurück gerufen und bekam schon im sehr sympathischen Erstgespräch passende Argumente und Infos, um mein Anliegen einer fachlichen Beratung zum Thema Werksschließung , Sozialplan, Interessenausgleich und Abfindung.Auch eine Rückfrage am WE wurde sehr freundlich und unkompliziert beantwortet.Die Kanzlei für Arbeitsrecht von Herrn Dr. Drees kann ich nur wärmstens empfehlen.Wenn ich könnte würde ich 6 Sterne geben.🌲🌲🌲Ihnen und ihr Team frohe Weihnachten 2023
Ömer KöseÖmer Köse
07:31 06 Nov 23
Sehr guter Anwalt und hilft sofort
Detlef RothkampDetlef Rothkamp
05:40 14 Oct 23
Ich brauchte einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Dr. Drees in Bonn habe ich per Internet Recherche aufgrund der vielen positiven Bewertungen gefunden . Mein Fall wurde von Dr. Drees sehr reaktionsschnell, immer freundlich und hoch professionell bearbeitet. Die Kommunikation erfolgte ausschließlich digital, per Telefon und Email, was für mich sehr unkompliziert und äußerst positiv war. Das Fachwissen des Rechtsanwalts, sein persönlicher Einsatz und vor allem seine zielführende Strategie kann ich nur loben. Mit dem Resultat war ich sehr zufrieden. Falls ich wieder einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht benötigen sollte, wäre Dr. Drees und seine Kanzlei in Bonn meine Anlaufstelle. Daher meine klare Empfehlung, wenn sie einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht suchen."
Sas GraSas Gra
08:03 13 Oct 23
Ich kann über Herrn Dr. Drees nur absolut positiv berichten. Er hat mich mehrfach vertreten und ich war immer absolut zufrieden. Seine ruhige und sachliche Art sind gerade in akuten Phasen sehr beruhigend. Ich bedanke mich auch hier nochmals für seine Hilfe in der Vergangenheit und kann ihn nur absolut weiter empfehlen.👍
Thomas SchützlerThomas Schützler
06:50 08 Oct 23
Es gibt die brutale Arbeitnehmer-Wirklichkeit in Deutschland. Unternehmen, die konsequent Betriebsrat und Sozialplan umgehen. Um dann auch Arbeitnehmer, die jahrzehntelang in einem Unternehmen tätig sind und dann erkranken, diese prekär und mit Desinformation, Unverbindlichkeit und sogar Mobbing ausgrenzen, um sie loszuwerden. Am liebsten keine berufliche Perspektive bieten, keinen vollen Lohn zahlen wollen und keine finanzielle Zukunftssicherung bieten. Also abscheulich... Hier den Herrn Arbeitsrechtsanwalt Dr. Drees als Arbeitnehmer-Rechtsvertreter zu haben, ist ein absoluter Gewinn. Herr Dr. Drees ist erfolgreich, extrem berufserfahren und diplomatisch, vor allem auch mit widerspenstigen und bizarren Managern in der sogenannten "freien Wirtschaft". Zielorientiert und realistisch in der Analyse. Ein normaler Arbeitnehmer hat, wenn er erkrankt, enorme Sorgen. So hilft Herr Dr. Drees auch bei Fragen zur Teilerwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung usw. Für mich war Herr Dr. Drees immer erreichbar und unermüdlich im Einsatz. Ja, fast heldenhaft in der Sache und trotz aller zu beachtenden Paragraphen menschlich. Herr Arbeitsrechtsanwalt Herr Dr. Drees ist absolut top!
Christian SchmidtChristian Schmidt
08:45 22 Sep 23
Sehr kompetent, sehr verbindlich, sehr zeitnah, sehr vertrauenswürdig und sehr freundlich.
G. DevaG. Deva
18:52 18 Sep 23
Herr Dr. Drees hatte bereits meinen Vater hervorragend vertreten und das Unmögliche möglich gemacht.Er hat mich in meiner Angelegenheit aufs Beste vertreten und mich zu keinem Zeitpunkt im Stich gelassen.Ein engagierter und sehr professioneller Anwalt, der sich außergewöhnlich viel Zeit für seine Mandaten nimmt.Herr Dr.Drees ist stets freundlich, höflich, sympathisch und sehr respektvoll.Ich kann ihn mit besten Gewissen nur weiterempfehlen.
Patricia DlawichowskiPatricia Dlawichowski
11:08 14 Sep 23
Ich hatte das Glück, die Dienste von Herrn Dr.Drees in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit in Anspruch nehmen zu können, und ich kann nicht genug betonen, wie beeindruckt ich von seiner Professionalität und Kompetenz bin.Von Anfang an fühlte ich mich bei ihm gut aufgehoben. Er hat sich Zeit genommen, meine Situation gründlich zu verstehen und mir alle möglichen Optionen klar und verständlich erläutert. Ich habe mich nie überfordert oder unsicher gefühlt, da Herr Dr.Drees stets geduldig alle meine Fragen beantwortet hat.Was mich besonders beeindruckt hat, war die Leidenschaft und das Engagement, die er in meinen Fall gesteckt hat. Er hat sehr schnell und professionell gearbeitet, um meine Interessen zu vertreten, und ich bin äußerst zufrieden mit dem Ergebnis. Dank seiner Expertise konnte ich meine arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich klären.Darüber hinaus war die Kommunikation stets emphatisch und effizient. Ich fühlte mich zu jeder Zeit gut informiert und wusste, dass ich mich auf ihn verlassen kann.Insgesamt kann ich Herrn Dr.Drees uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank, für Ihre herausragende Unterstützung und die erfolgreiche Beilegung meines Falls!
Marc LenschMarc Lensch
22:26 29 Jun 23
Ich möchte gerne meine aufrichtige Dankbarkeit und Zufriedenheit mit der hervorragenden Arbeit von Dr. Drees zum Ausdruck bringen.Sein fundiertes Fachwissen und seine Professionalität haben mich zutiefst beeindruckt. Er hat nicht nur meine Rechte erfolgreich verteidigt, sondern auch stets ein offenes Ohr für meine Anliegen gehabt.Ich bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden und kann ihn mit bestem Gewissen uneingeschränkt weiterempfehlen. Herzlichen Dank für die erstklassige Arbeit!
js_loader