Die Anforderungen an eine wirksame Kündigung des Arbeitgebers sind hoch. Um diesem Risiko zu entgehen, legen Arbeitgeber häufig einen Aufhebungsvertrag vor. Ein solcher Aufhebungsvertrag hat für Sie Vor- und Nachteile. Keinesfalls sollten Sie ihn daher ohne vorherige Prüfung unterzeichnen.
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Besonders ein staatlicher Arbeitgeber muss sich an Regeln halten, gerade bei Kündigungen. Angestellte im öffentlichen Dienst sind durch den TVöD vor Kündigungen gut geschützt.
Dieser Beitrag klärt Sie über die Kündigung im öffentlichen Dienst auf.
Ein Aufhebungsvertrag soll das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Manch ein Arbeitnehmer bereut den Entschluss und möchte den Aufhebungsvertrag widerrufen. Je nach Fall ist es tatsächlich möglich, den Aufhebungsvertrag rückgängig zu machen. Wir erklären, was Sie dazu wissen müssen.
Ihr Arbeitgeber möchte Ihr unbefristetes Arbeitsverhältnis in ein befristetes wandeln? Lassen Sie sich darauf nicht ohne Weiteres ein. Der Arbeitsvertrag kann nicht einfach nachträglich befristet werden. Wir erklären, welche Möglichkeiten Sie und der Arbeitgeber haben.
Fehler sind menschlich. Bei den meisten Menschen ist wohl schon einmal etwas beim Arbeiten schiefgelaufen. Doch kann Mitarbeitern deswegen gleich vom Arbeitgeber gekündigt werden? In der Regel nicht – wir erklären hier, welche Schritte Sie im Falle einer Kündigung wegen Schlechtleistung ergreifen sollten.
Wo gekündigt wird, sind Konflikte und Klagen oft nicht weit. Doch auch eine „einvernehmliche Kündigung“ ist möglich und meist sogar sinnvoll. Der Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag ist dann das Mittel der Wahl. Die Vereinbarung bietet Vorteile für beide Seiten, sollte aber gut überlegt sein und nicht ohne Anwalt eingegangen werden.
Wir stellen klar, wie ein Arbeitsverhältnis „einvernehmlich gekündigt“ werden kann, und worauf Sie als Arbeitnehmer achten sollten.
Nach einer Kündigung des Arbeitsvertrags legen Arbeitgeber oft einen Abwicklungsvertrag vor. Wir erklären Ihnen, was es damit auf sich hat und welche Vorteile und Risiken ein Abwicklungsvertrag mit sich bringt.
Zurzeit greifen viele Unternehmen auf Kurzarbeit zurück, um ihre Mitarbeiter halten zu können. Möchten sich Arbeitgeber von Mitarbeitern in Kurzarbeit später doch trennen, nutzen sie gerne den Aufhebungsvertrag. Dann wird es kompliziert.
Das Zusammenspiel von Kurzarbeit und Aufhebungsvertrag ist selbst für Experten nicht einfach. Wir geben Ihnen hier einen ersten Überblick.
Soll ein Arbeitsverhältnis rasch beendet werden, bietet sich statt der Kündigung ein Aufhebungsvertrag ohne Kündigungsfrist an. Arbeitnehmer müssen jedoch aufpassen, wenn Sie nicht einige Nachteile erleiden wollen.
In wirtschaftlich schweren Zeiten können Mitarbeiter gekündigt werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können statt der betriebsbedingten Kündigung aber auch einen Aufhebungsvertrag schließen.
Hier erfahren Sie, ob ein Aufhebungsvertrag sinnvoll ist, um eine betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden.
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