12 Gründe für eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers

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Durch eine fristlose Kündigung endet Ihr Arbeitsverhältnis von einem auf den anderen Tag. Sie werden nicht weiterbezahlt. Einmal fristlos gekündigt, kann es zudem schwierig werden, eine neue Stelle zu finden.

Wegen dieser schweren Folgen kann Ihr Arbeitgeber eine fristlose Kündigung nur aus einem wichtigen Grund erklären. Wir stellen Ihnen 12 typische Gründe für eine fristlose Kündigung vor.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Arbeitsverweigerung

Ihre wichtigste Pflicht ist die Arbeitsleistung. Wenn Sie die Arbeit verweigern, führt dies in der Regel zu einer Abmahnung durch Ihren Arbeitgeber. Verweigern Sie die Arbeit allerdings häufiger oder beharrlich, kann dieses Verhalten den Arbeitgeber zum sofortigen Rauswurf berechtigen.

Arbeitsverweigerung betrifft nicht nur Mitarbeiter, die schlicht nicht zur Arbeit erscheinen. Auch diese Beispiele können eine Arbeitsverweigerung darstellen:

  • Pausenbummelei
  • Private Tätigkeiten wie Telefongespräche oder Internetnutzung während der Arbeitszeit; achten Sie daher darauf, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen die private Internetnutzung gestattet hat oder ob es erlaubt ist, private Telefongespräche zu führen.
  • Unter Arbeitsverweigerung fällt auch das vermehrte unentschuldigte zu spät Kommen.

 

  1. Straftaten am Arbeitsplatz

Straftaten am Arbeitsplatz können zu einer fristlosen Kündigung führen. Klassische Fälle sind:

  • Mitnahme von Bürozubehör
  • Unterschlagung von Firmengeldern
  • Falschabrechnung von Spesenabrechnungen
  • Beleidigungen und körperliche Übergriffe am Arbeitsplatz
  • Arbeitszeitbetrug

Allerdings bestehen ggf. Verteidigungsmöglichkeiten, selbst bei Straftaten gegenüber dem Arbeitgeber. Bei langjähriger Beschäftigung und Straftaten von geringem Gewicht muss der Arbeitgeber zunächst abmahnen. So hat es das Bundesarbeitsgericht im berühmt gewordenen Emmely-Fall entschieden, in dem eine Mitarbeiterin nach 31jähriger Beschäftigung einen Pfandbon im Wert von wenigen Euro für sich selbst verwertete.

Nicht nur Straftaten am Arbeitsplatz berechtigen zur fristlosen Kündigung. Auch Straftaten, die außerhalb der Arbeitszeit begangen werden, können zum sofortigen Rausschmiss führen. Das betrifft aber nur Straftaten, die das konkrete Arbeitsverhältnis beeinträchtigen.

Es kann ggf. genügen, dass die Straftat das Vertrauen und die Integrität infrage stellt. So droht einem Bankangestellten die Entlassung, wenn er wegen der Veruntreuung von Geldern in seiner Freizeit verurteilt wird. Typisches Beispiel sind volksverhetzende Beiträge in den sozialen Netzwerken, sofern eine Verbindung des Profils zum Arbeitgeber hergestellt werden kann.

 

  1. Verdachtskündigung

Gerade im Zusammenhang mit Straftaten am Arbeitsplatz ist es wichtig, auch die Verdachtskündigung zu kennen. Hier geht der Arbeitgeber davon aus, dass ein Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat. Eindeutig beweisen kann er die Straftat allerdings nicht. Unter strengen Voraussetzungen darf der Arbeitgeber allerdings trotzdem kündigen.

Wichtig ist , dass nicht jeder Verdacht ausreicht:

  • Ihr Arbeitgeber muss versuchen, den Sachverhalt aufzuklären. In diesem Rahmen hat er Sie zu den Vorwürfen anzuhören.
  • Außerdem kommen nur besonders schwerwiegende Vorwürfe in Betracht.
  • Zudem müssen tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vorliegen und daraus muss sich ergeben, dass die Straftat mit großer Wahrscheinlichkeit begangen wurde.

Beispielsfall aus der Rechtsprechung: In der Tasche einer Mitarbeiterin eines Drogeriemarkts wird ein Lippenstift gefunden. Die Mitarbeiterin behauptet, dieser sei von einer Kollegin in die Tasche gesteckt worden, um ihr eins auszuwischen. Der Arbeitgeber kann hier nicht beweisen, was genau vorgefallen ist. Dadurch, dass der Lippenstift aber in der Tasche gefunden wurde, gibt es tatsächliche Hinweise und es ist wahrscheinlich, dass ein Diebstahl begangen wurde (angelehnt an BAG, NZA 2008, 1008).

 

  1. Arbeitszeitbetrug

Relevanter denn je ist auch der Arbeitszeitbetrug im Home Office. Geben Sie Ihrem Arbeitgeber die falsche Arbeitszeit an oder arbeiten Sie während der angegebenen Zeit gar nicht, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen, vgl. auch BAG Urteil vom 13.12.2018 – 2 AZR 370/18.

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  1. Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing kann viele Formen haben und führt dazu, dass das Arbeitsklima ruiniert ist. Rechtliche Konsequenzen ziehen die Handlungen allerdings nur dann nach sich, wenn sie systematisch erfolgen. Das bedeutet, dass einmaliges Lästern über die Arbeitskollegen nicht sofort zu einer fristlosen Kündigung führt.

Auf der anderen Seite ist hier zu berücksichtigen, dass gewisse Formen des Mobbings die psychische Gesundheit der Betroffenen stark gefährdet. Daher kann in besonders schweren Fällen des Mobbings eine fristlose Kündigung ohne vorher erklärte Abmahnung ausgesprochen werden. Die dafür notwendigen Nachweise fallen Arbeitgebern allerdings meist schwer.

 

  1. Unentschuldigtes Fehlen

Kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber sofort, wenn Sie nicht wie geplant arbeiten können. Auch das unentschuldigte Fehlen während der Arbeitszeit wird als wichtiger Grund anerkannt. Ein einziger Fehltag rechtfertigt grundsätzlich keine fristlose Entlassung; kommt dies aber häufiger vor, müssen Sie mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Im Krankheitsfall sollten Sie darauf achten, dass Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens am dritten Krankheitstag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes vorlegen. Der Arbeitsvertrag kann auch eine frühere Vorlage verlangen. Wenn Sie die Bescheinigung wiederholt nicht vorlegen, kann auch das zu einer fristlosen Kündigung führen.

Fristlose Kündigung nur aus wichtigen Grund

Eine fristlose Kündigung kann vom Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund erklärt werden.

  1. Vortäuschen oder Androhen einer Krankheit

Ein typischer wichtiger Grund ist das Krankfeiern. Fällt Ihrem Arbeitgeber auf, dass Sie in Wirklichkeit gesund sind, droht eine fristlose Kündigung.

Allerdings genügt dafür noch nicht, dass Sie außerhalb des Krankenbetts gesehen wurden. Sie dürfen auch während einer Krankschreibung alles tun, was Ihrer Genesung nicht behindert. Sieht Ihr Arbeitgeber Sie also mit einem gebrochenen Arm im Kino, müssen Sie grundsätzlich nichts befürchten. Anders ist es, wenn Sie sich z.B. wegen starken Fiebers krankgemeldet haben.

Zur fristlosen Kündigung ist der Arbeitgeber auch berechtigt, wenn eine Arbeitsunfähigkeit angedroht wird. Auch eine Freistellung sollten Sie nicht erschleichen. Lügen Sie Ihren Arbeitgeber an und täuschen beispielsweise vor, auf eine Beerdigung zu müssen, kann auch das zu einer fristlosen Kündigung führen.

 

  1. Verstoß gegen Wettbewerbsverbot

Während Sie bei Ihrem Arbeitgeber angestellt sind, dürfen Sie diesem keine Konkurrenz machen. Das gilt grundsätzlich auch, wenn Sie nur in Teilzeit arbeiten. Möchten Sie sich neben der Arbeit zum Beispiel selbstständig machen, achten Sie darauf, dass Sie Ihrem Arbeitgeber nicht in die Quere kommen. Tätigkeiten in derselben Branche sind grundsätzlich untersagt. Weiß der Arbeitgeber hingegen von der (jahrelangen) Tätigkeit, kann unter Umständen eine Genehmigung anzunehmen sein.

Zudem sollten Sie auch Nebentätigkeiten immer mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Dann gibt es auch keine Missverständnisse und böse Überraschungen bleiben aus.

 

  1. Geschäfts- und Rufschädigung

Viele Arbeitgeber leben von einem guten Ruf. Vorsichtig sollten Sie mit negativen Äußerungen über Ihren Arbeitgeber sein, selbst wenn sie im privaten Umfeld getätigt werden. Das Verbreiten von Gerüchten kann den Betriebsfrieden stören. Berechtigte Kritik an den Arbeitsumständen, ggf. auch pointiert, ist hingegen erlaubt.

Insbesondere bei Aussagen, die im Internet für viele Personen sichtbar sind, ist Vorsicht geboten. Sichern Sie sich ab und machen nur Aussagen, die tatsächlich auch der Wahrheit entsprechen.

 

  1. Verstoß gegen Rauch- und Alkoholverbote

Ihr Arbeitgeber kann im Betrieb ein Rauch- und Alkoholverbot aufstellen. Sie sollten sich daran halten, denn Verstöße berechtigen Ihren Arbeitgeber zur Abmahnung. Rauchen oder trinken Sie trotzdem weiter, kommt eine fristlose Kündigung in Betracht. Wenn andere Personen oder Sachwerte Ihres Arbeitgebers gefährdet werden, dann droht die fristlose Kündigung umso mehr. Das gilt z.B. für Alkoholkonsum von Berufskraftfahrern oder Rauchen im explosionsgeschützten Bereich.

 

  1. Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

Häufig legt Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Verschwiegenheitsvereinbarung vor, wenn Sie den Arbeitsvertrag abschließen. Wichtig zu wissen ist aber, dass Sie auch ohne eine Vereinbarung dazu verpflichtet sind, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht weiterzutragen. Besonders sensible Daten über interne Betriebsabläufe sind geheim zu halten.

 

  1. Ausländerfeindliche Aussagen

Eine rechtsextremistische Betätigung im Betrieb kann dazu führen, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Der Arbeitgeber hat ein Interesse daran, dass der Betriebsfrieden nicht gestört wird, damit eine kollegiale Zusammenarbeit möglich ist. Das gilt aber nicht nur für den Betrieb: Posten Sie auf Social-Media-Kanälen rechtsextremistische Inhalte und wird dies mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung gebracht, kann auch das zur sofortigen Entlassung führen. Es reicht bereits, dass Sie auf einem Foto Arbeitskleidung tragen, die Ihren Arbeitgeber erkennen lässt.