Werden Minusstunden bei einer Kündigung zum Problem?

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Wird die Arbeitszeit über ein Arbeitszeitkonto erfasst, kann es zu Minusstunden kommen. Welche Folgen haben Minusstunden, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird? Wir erklären Ihnen, ob der Arbeitgeber Ihr Gehalt wegen Minusstunden einbehalten oder sogar zurückverlangen darf.

Rechtsanwalt-Dr.-Drees-aus-BonnAutor: Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees.

Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees ist bereits seit vielen Jahren als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig und berät deutschlandweit Mandanten, die eine Kündigung erhalten haben. Auf Basis seiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Bonn ist dieser Beitrag entstanden.

Inhaltsverzeichnis

Muss ich Minusstunden bei einer Kündigung zurückzahlen?

Minusstunden können nur dann anfallen, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Führung eines Arbeitszeitkontos vereinbart ist. Das kann im Arbeitsvertrag selbst, tariflich oder durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt sein.

Achtung: Das Arbeitszeitkonto ist von einem reinen Überstundenkonto zu unterschieden. Letzteres erfasst ausschließlich Überstunden, die in der Regel durch Freizeit abgegolten werden. Anders als beim Arbeitszeitkonto werden Minusstunden darin nicht erfasst und es kann auch nicht ins Minus gehen.

Besteht ein Arbeitszeitkonto und befindet sich dieses bei der Kündigung im Minus, kann der Arbeitgeber schon überwiesenen Arbeitslohn für diese Minusstunden ggf. zurückverlangen. Dies setzt allerdings voraus, dass

  • der Arbeitgeber durchgehend eine gleichbleibende Vergütung gezahlt hat. Er geht mit der Lohnzahlung in Vorschuss, auch wenn der Arbeitnehmer tatsächlich nicht gearbeitet hat,
  • der Arbeitnehmer im Wesentlichen selbst bestimmen kann, wie er seine Arbeitszeit legt und
  • eine Vereinbarung besteht, wonach Minusstunden am Ende des Arbeitsverhältnisses saldiert werden können. Allein die Führung eines Arbeitszeitkontos genügt noch nicht.

So hat es das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 26.11.2011, Az. 5 AZR 819/09).

Diese Voraussetzungen stellen den Arbeitgeber ersichtlich vor Herausforderungen.

Regelmäßig kommt es schon gar nicht zur Rückzahlungsforderung. Der Arbeitgeber wird die Minusstunden per Lohnabzug ausgleichen, indem er den letzten Arbeitslohn teilweise einbehält. Der Arbeitgeber hat dabei allerdings die Pfändungsfreigrenzen zu beachten. Er darf den Arbeitslohn also nicht vollständig einbehalten.

Fallbeispiel aus der Rechtsprechung (Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3.4.2014, Az. 5 Sa 579/13):
Der Arbeitgeber hatte in dem Fall versucht, Minusstunden der Arbeitnehmerin mit offenen Lohnzahlungen zu verrechnen. Wegen der Pfändungsfreigrenzen war ihm dies nicht möglich.

Aber Vorsicht! Der Arbeitgeber darf nicht jede Minusstunde vom Lohn abziehen oder wertmäßig zurückverlangen. Wurde weniger gearbeitet, weil sich das Betriebsrisiko des Arbeitgebers verwirklicht hat, sind diese ausgefallenen Stunden trotzdem zu bezahlen.

Fallbeispiel aus der Rechtsprechung (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. 1. 2011, Az. 5 AZR 819/09): 
Der Arbeitnehmer hatte nur auf Abruf zu arbeiten. Der Arbeitgeber teilte ihm aber weniger Arbeit zu, als er laut Arbeitsvertrag leisten musste. Die so entstandenen „Minusstunden“ musste der Arbeitgeber trotzdem bezahlen. Schließlich ist es seine Aufgabe, genug Arbeit zuzuteilen.
Weitere Beispiele: 
Minusstunden, weil der Betrieb wegen Ausfall der Stromversorgung für einen Tag geschlossen werden musste oder der Arbeitnehmer mangels Aufträgen nicht beschäftigt werden konnte.

Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber unberechtigt einfach die Mitarbeit des Arbeitnehmers ablehnt, indem er z.B. keine Aufgaben zuteilt oder den Betroffenen nicht auf das Gelände lässt.

 

Kann ich die Minusstunden nach der Kündigung nacharbeiten?

Ob die Minusstunden nachgearbeitet werden können, hängt von den Umständen der Vertragsbeendigung ab. Im Fall einer ordentlichen Kündigung läuft zunächst die Kündigungsfrist ab, während derer der Arbeitnehmer grundsätzlich auch weiterhin zur Arbeit verpflichtet und berechtigt ist. In dieser Zeit kann er seine Minusstunden grundsätzlich nachholen.

Komplizierter ist die Rechtslage, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter während der Kündigungsfrist von der Arbeit freistellt, um Resturlaub nach der Kündigung abzubauen. Ob der Arbeitnehmer in diesem Fall ein Recht auf Abarbeiten der Minusstunden hat, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Allerdings spricht vieles dafür.

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg deutete in einem Verfahren an, dass dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit eingeräumt werden müsse. Andernfalls sei der Arbeitgeber auch nicht zum (finanziellen) Abzug von Minusstunden berechtigt (LAG Nürnberg, Urt. v. 19.05.2021 – 4 Sa 423/20).

Ein Nacharbeiten der Minusstunden ist jedenfalls dann nicht mehr möglich, wenn das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt wurde. Das LAG Nürnberg legt dies bei Kündigung durch den Arbeitgeber zu Lasten des Arbeitgebers aus und deutet an, dass dieser in dem Fall nicht zum Abzug der Minusstunden berechtigt sei. Eine ausdrückliche Entscheidung war im Verfahren wegen eines Parteivergleichs nicht erforderlich. Eine gefestigte Rechtsprechung liegt daher hierzu noch nicht vor. Arbeitnehmer sind daher auf kompetenten Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht angewiesen.

Herr Dr. Drees berät Sie.
Jeder Fall ist einzigartig. Herr Dr. Drees beantwortet Ihre Fragen. Er bespricht mit Ihnen, wie Sie am besten vorgehen. Mit dem Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gehen Sie sicher.

Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück. Ihre drängendsten rechtlichen Fragen lassen sich meist schon im Anschluss klären.

 

Kann ich die Minusstunden mit Resturlaub verrechnen?

Ob Minusstunden mit Resturlaub verrechnet werden können, ist noch nicht abschließend geklärt.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil v. 12.05.2015 – 1 Sa 359 a/15) schließt diese Möglichkeit jedenfalls aus.

In der Vergangenheit liegende Fehlzeiten (also die Minusstunden) können demnach nicht im Nachhinein zu Urlaub umgewidmet werden.

Dies hat für Arbeitnehmer folgenden Nachteil: Der Arbeitgeber kann sie während der Kündigungsfrist noch in den Urlaub schicken, um offenen Resturlaub aufzubrauchen. Am Ende des Arbeitsverhältnisses hat er dann noch den Anspruch auf Ausgleich der Minusstunden in der Hand, die der Arbeitnehmer nicht mit etwaigem Resturlaub verrechnen kann. Dieser ist schließlich aufgebraucht.

Lassen sich Minusstunden mit Resturlaub verrechnen?

Lassen sich Minusstunden mit Resturlaub verrechnen?

Eine Verrechnung kommt aber dann in Betracht, wenn dem Arbeitnehmer selbst nach Ablauf der Kündigungsfrist noch Resturlaub zusteht. Diese Urlaubstage können nur noch in Geld ausbezahlt werden, wozu der Arbeitgeber auch verpflichtet ist (§ 7 Abs. 4 BUrlG). In diesem Fall können Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Urlaubsabgeltung mit dem Anspruch des Arbeitgebers auf Ausgleich der Minusstunden verrechnen.

Hier erfahren Sie mehr dazu, wie Sie Resturlaub nach der Kündigung nutzen können.

Ist es ratsam, mit Minusstunden selbst zu kündigen?

Eine pauschale Antwort ist hierzu nicht möglich. Ob eine Kündigung sinnvoll ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Besteht keine vertragliche Regelung über den Ausgleich von Minusstunden, haben Arbeitnehmer theoretisch nichts zu befürchten. Sie sollten aber auch hier berücksichtigen, dass der Arbeitgeber trotzdem versuchen wird, die Minusstunden einzufordern. Es kann dabei zu einem Rechtsstreit kommen. Vor einer Kündigung sollten Sie sich also bereits anwaltlichen Rat suchen.

Besteht hingegen eine wirksame Vereinbarung zum Abzug von Minusstunden, sollte dies vor einer Kündigung berücksichtigt werden. Eine Eigenkündigung ist dann nur sinnvoll, wenn die Minusstunden im Kündigungszeitraum nachgeholt werden können oder der Betroffene finanziell eine Rückzahlung oder einen Lohnabzug stemmen kann.

Arbeitnehmer sollten diese Aspekte vor der Kündigung rechtlich prüfen lassen. Insbesondere Fragen zum Umgang mit Resturlaub können in diesem Zusammenhang kompliziert werden. In der Regel sind auch Ausschlussfristen zu beachten. Andernfalls verfallen Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers, die der Aufrechnung durch den Arbeitgeber entgegengehalten werden könnten.

Gut zu wissen: Hier erfahren Sie mir mehr dazu, ob Sie nach einer Eigenkündigung als Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten.

Was gilt für Minusstunden, wenn es kein Arbeitszeitkonto gibt?

Gibt es kein Arbeitszeitkonto, kann es grundsätzlich auch nicht zu Minusstunden kommen. Selbstverständlich sind trotzdem Fehlzeiten möglich. Es gilt der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn.

Dieser Grundsatz gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Der Arbeitgeber muss dennoch Lohn zahlen, wenn der Arbeitnehmer bspw. krankheitsbedingt gefehlt hat und die Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung vorliegen. Bei Fehlzeiten aufgrund besonderer persönlicher Umstände (z.B. eigene Hochzeit, Beerdigung im engsten Verwandtenkreis) kann ebenfalls ein Lohnanspruch bestehen. Wichtig ist hier, dass die Fehlzeiten gut begründen werden können und die Voraussetzungen des Lohnanspruchs darlegt werden (z.B. durch Vorlage einer AU-Bescheinigung bei Krankheit).

Bestehen hingegen Fehlzeiten, weil die Arbeit verweigert oder Urlaub ohne Rücksprache und Zustimmung des Arbeitgebers genommen wurde, besteht in der Regel kein Lohnanspruch. Zu viel gezahlter Lohn kann in diesen Fällen regelmäßig zurückverlangt werden.

Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber bei Fehlzeiten nur versehentlich gezahlt hat (z.B. bei unbezahltem Urlaub). Ein Rückzahlungsanspruch besteht aber dann nicht, wenn der Arbeitgeber wusste, dass er rechtlich nicht zur Zahlung verpflichtet war.

 

Fazit

  • Der Arbeitgeber kann Minusstunden nach einer Kündigung nur unter engen Voraussetzungen vom Lohn abziehen bzw. zurückfordern. Unter anderem muss ein Arbeitszeitkonto und eine entsprechende Vereinbarung bestehen.
  • Der Arbeitnehmer kann Minusstunden grundsätzlich während der Kündigungsfrist nacharbeiten. Wird dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit genommen, darf der Arbeitgeber bereits ausgezahltes Gehalt grundsätzlich nicht zurückverlangen.
  • Besteht kein Arbeitszeitkonto, können grundsätzlich keine Minusstunden anfallen. Eine Lohnrückforderung kommt dann nur nach den allgemeinen Regeln in Betracht (z.B. unentschuldigtes Fehlen bei Krankheit).

 

Warum Rechtsanwalt Dr. Drees?

Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees steht Ihnen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten kompetent zur Seite. Auf seine Expertise können Sie vertrauen:

  • Langjährige Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit über zehn Jahren
  • Besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Arbeitsrecht nachgewiesen
  • Schwerpunkt im Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutz und Aufhebungsverträge
  • Regelmäßige Fortbildungen im Arbeitsrecht
  • Bundesweit erreichbar

 

Was unsere Mandanten über unsere Arbeit sagen:

Rechtsanwalt Dr. Drees Fachanwalt für Arbeitsrecht
4.9
Basierend auf 161 Bewertungen
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Dieter FringsDieter Frings
08:55 13 Apr 24
Herr Dr.Drees hat uns in sehr schwierigen, arbeitsrechtlichen Verhandlungen hervorragend mit bestem Ergebnis vertreten.Herr Dr.Drees ist mit seinem großen Wissen und klarem Geist allzeit der Situation einen Schritt vorraus und ebnet so den Weg zum gerechten Erfolg.Man merkt, dass Herr Dr.Drees seinen Beruf liebt und lebt. Dadurch fühlt man sich gleich in besten Händen.Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut zu erreichen und die Dame am Telefon freundlich und aufmerksam. Rückrufe erfolgen stets zeitnah.Wir können die Kanzlei Dr. Drees jedem bestens empfehlen.
Lea WagnerLea Wagner
16:45 06 Apr 24
Eine sehr kompetente und immer sehr gut vorbereitete Beratung. Herr Dr. Drees nimmt sich immer die Zeit für Telefonate und Klärungen. Werde im Berufsrechtschutz seine Kanzlei wenn nötig, immer empfehlen oder beauftragen. Danke für all die Unterstützung in der langwierigen Sache mit Wettbewerbsverbot & Kündigung.
M. G.M. G.
15:07 30 Mar 24
Danke für die kompetente und tolle Beratung! Alles super verlaufen und ich kann Herr Dr.Drees nur weiterempfehlen.
Monika NantkeMonika Nantke
13:15 11 Mar 24
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Sebastian BluemerSebastian Bluemer
13:17 09 Mar 24
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Puppenkönig GmbHPuppenkönig GmbH
20:22 06 Mar 24
Dr. Drees hat unser Unternehmen mit großer Kompetenz und Schnelligkeit unterstützt. Das Ergebnis übertraf unsere Erwartungen und war äußerst zufriedenstellend. Eine klare Empfehlung.
Anastasia SchuetzAnastasia Schuetz
18:14 01 Mar 24
Dr. Drees ist ein sehr netter und kompetenter Rechtsanwalt. Telefonische Beratung war einfach Klasse. Es ist eine Seltenheit so einen Anwalt zu finden. Unsere Angelegenheit war schnell und unkompliziert gelöst. Vielen lieben Dank. Ich kann Dr. Drees als Fachanwalt nur weiterempfehlen.
Pascale AdragnaPascale Adragna
16:14 07 Feb 24
Herr Dr. Drees hat mich bereits in der Vergangenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit unterstützt. Diesmal in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut erreichbar. Emails werden schnell beantwortet. Ich würde immer wieder seine fachliche Kompetenz in Anspruch nehmen und ihn jederzeit weiterempfehlen.
Seb JueSeb Jue
18:54 06 Feb 24
Ich hatte einen sehr positiven ersten Kontakt mit Herr Dr. Drees gehabt. Er hat sich schnell bei mir zurückgemeldet und sich viel Zeit genommen, um sich mein Anliegen anzuhören. Ich werde mich, falls es in Zukunft nochmal nötig wird, wieder an ihn wenden. Er hat einen sehr sympathischen und vertrauenerweckenden Eindruck bei mir hinterlassen.
Yves KleinYves Klein
09:28 23 Jan 24
Kurzfassung: Absolute Empfehlung, unglaublich positive Erfahrung, ich kann Herrn Dr. Drees gar nicht genug danken.Hier etwas ausführlicher:Als ich kürzlich unerwartet in einen Rechtsstreit verwickelt wurde, stand ich vor komplexen Verhandlungen mit einem ehemaligen Arbeitgeber. In dieser herausfordernden Zeit war Herr Dr. Drees eine unverzichtbare Stütze. Mit seiner umfassenden Erfahrung im Arbeitsrecht und einem außergewöhnlichen Engagement hat er meine Erwartungen weit übertroffen.Herr Dr. Drees besticht nicht nur durch sein fachliches Know-how, sondern auch durch seine empathische Art. Er hat ein tiefes Verständnis dafür, wie stressig und verwirrend rechtliche Auseinandersetzungen sein können. Seine Beratung war stets zielgerichtet und klar, ohne dabei das Menschliche aus den Augen zu verlieren. Besonders beeindruckt hat mich, wie er jederzeit für Transparenz sorgte und mich zu jedem Zeitpunkt ernst genommen hat.Ein weiterer Aspekt, der Herrn Dr. Drees hervorhebt, ist seine Erreichbarkeit. Er war regelmäßig persönlich telefonisch verfügbar, was in dringenden Situationen ungemein beruhigend war. Dabei standen stets meine Bedürfnisse und Interessen im Vordergrund, nicht das Honorar.Durch seine professionelle und gleichzeitig herzliche Arbeitsweise hat Herr Dr. Drees mein vollstes Vertrauen gewonnen. Sein Einsatz und seine Expertise haben in meinem Fall zu einem sehr positiven Ausgang geführt. Ich kann Herrn Dr. Drees uneingeschränkt empfehlen und werde mich bei zukünftigen rechtlichen Fragestellungen definitiv wieder an ihn wenden.Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees herzlich für seine hervorragende Unterstützung bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg und Gesundheit. Wer einen engagierten, kompetenten und menschlichen Anwalt sucht, ist bei ihm in den besten Händen.Zusatznote:In meinem Fall wurde ich zuvor bereits durch den Rechtschutz der IG Metall vertreten, doch aufgrund meines komplexen Falls und des mangelnden Einsatzes auf deren Seite, suchte ich sehr schnell kompetenten Beistand. Herr Dr. Dress war hierbei jederzeit zu einer Kooperation bereit, die leider seitens der IGM/DGB Vertretung abgelehnt wurde.Letztendlich kann ich nur sagen: Herrn Dr. Drees gilt mein vollstes Vertrauen und mein Dank.
LakshayLakshay
12:07 09 Jan 24
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N. K.N. K.
14:21 07 Jan 24
Bei Herrn Dr. Drees habe ich mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Er hat sehr gut meine Interessen durchgesetzt. Rückmeldungen kamen sehr schnell und auch telefonisch stand er für Fragen immer zur Verfügung. Sachverhalte und die Vorgehensweise wurden gut und verständlich erklärt. Vielen Dank für die freundliche und kompetente Beratung und Unterstützung!
M VekalatiM Vekalati
23:58 25 Dec 23
Herr Dr.Drees hat mich mit viel Kompetenz, Erfahrung und einem sehr freundlichen Wesen während unseres Rechtsstreites begleitet, ich habe noch nie zuvor einen so kompetenten und netten Anwalt aufgesucht, der mit Herzblut und Sachkenntnis in allen rechtlichen Dingen einem die Gewissheit in Rat und Tat gibt das Recht auf seiner Seite zu haben. Die Beratung steht im Vordergrund nicht das Honorar, telefonisch außer bei Gericht immer zu erreichen. Bin zu 100% von seiner Arbeit mehrmals überzeugt worden und werde ihn sofern möglich in allen Angelegenheiten wieder besuchen.An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen nochmals bedanken und wünsche ihnen viel Glück und Gesundheit.
Hilmar HasselHilmar Hassel
06:54 18 Dec 23
Top Anwalt für Arbeitsrecht! Super kompetent und freundlich! Klare Weiterempfehlung! Hat immer alles zu unserer vollsten Zufriedenheit geregelt. Vielen Dank Herr Dr. Drees! :-)
Christoph NeikesChristoph Neikes
12:10 17 Dec 23
Herr Dr. Drees hat meine Erwartungen mehr als übertroffen.Mein letzter Arbeitgeber hat das letzte Gehalt nicht ausgezahlt und Herr Dr. Drees hat mich rechtlich vertreten. Er hat meine Rechte und Wünsche perfekt durchgesetzt.Von Anfang bis Ende ein sauberer Ablauf und ich kann ihn nur empfehlen.Vielen Dank
Thomas HennesThomas Hennes
08:21 10 Dec 23
Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees für seine hervorragende Arbeit in meinem Fall bei einer Standortschließung bedanken. Absolut professionell und souverän hat er meine Rechte vertreten und ein für mich sehr zufrieden stellendes Ergebnis erzielt. Durch seine verständnisvolle und sympathische Art, vermittelt er außerdem ein beruhigendes und sicheres Gefühl. Ich kann nur Positives berichten und gebe eine klare Empfehlung.
Krippen HerrmannKrippen Herrmann
18:35 28 Nov 23
Die erste Kontaktaufnahme war sehr beeindruckend. Ich wurde schnell zurück gerufen und bekam schon im sehr sympathischen Erstgespräch passende Argumente und Infos, um mein Anliegen einer fachlichen Beratung zum Thema Werksschließung , Sozialplan, Interessenausgleich und Abfindung.Auch eine Rückfrage am WE wurde sehr freundlich und unkompliziert beantwortet.Die Kanzlei für Arbeitsrecht von Herrn Dr. Drees kann ich nur wärmstens empfehlen.Wenn ich könnte würde ich 6 Sterne geben.🌲🌲🌲Ihnen und ihr Team frohe Weihnachten 2023
Ömer KöseÖmer Köse
07:31 06 Nov 23
Sehr guter Anwalt und hilft sofort
Detlef RothkampDetlef Rothkamp
05:40 14 Oct 23
Ich brauchte einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Dr. Drees in Bonn habe ich per Internet Recherche aufgrund der vielen positiven Bewertungen gefunden . Mein Fall wurde von Dr. Drees sehr reaktionsschnell, immer freundlich und hoch professionell bearbeitet. Die Kommunikation erfolgte ausschließlich digital, per Telefon und Email, was für mich sehr unkompliziert und äußerst positiv war. Das Fachwissen des Rechtsanwalts, sein persönlicher Einsatz und vor allem seine zielführende Strategie kann ich nur loben. Mit dem Resultat war ich sehr zufrieden. Falls ich wieder einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht benötigen sollte, wäre Dr. Drees und seine Kanzlei in Bonn meine Anlaufstelle. Daher meine klare Empfehlung, wenn sie einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht suchen."
Sas GraSas Gra
08:03 13 Oct 23
Ich kann über Herrn Dr. Drees nur absolut positiv berichten. Er hat mich mehrfach vertreten und ich war immer absolut zufrieden. Seine ruhige und sachliche Art sind gerade in akuten Phasen sehr beruhigend. Ich bedanke mich auch hier nochmals für seine Hilfe in der Vergangenheit und kann ihn nur absolut weiter empfehlen.👍
Thomas SchützlerThomas Schützler
06:50 08 Oct 23
Es gibt die brutale Arbeitnehmer-Wirklichkeit in Deutschland. Unternehmen, die konsequent Betriebsrat und Sozialplan umgehen. Um dann auch Arbeitnehmer, die jahrzehntelang in einem Unternehmen tätig sind und dann erkranken, diese prekär und mit Desinformation, Unverbindlichkeit und sogar Mobbing ausgrenzen, um sie loszuwerden. Am liebsten keine berufliche Perspektive bieten, keinen vollen Lohn zahlen wollen und keine finanzielle Zukunftssicherung bieten. Also abscheulich... Hier den Herrn Arbeitsrechtsanwalt Dr. Drees als Arbeitnehmer-Rechtsvertreter zu haben, ist ein absoluter Gewinn. Herr Dr. Drees ist erfolgreich, extrem berufserfahren und diplomatisch, vor allem auch mit widerspenstigen und bizarren Managern in der sogenannten "freien Wirtschaft". Zielorientiert und realistisch in der Analyse. Ein normaler Arbeitnehmer hat, wenn er erkrankt, enorme Sorgen. So hilft Herr Dr. Drees auch bei Fragen zur Teilerwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung usw. Für mich war Herr Dr. Drees immer erreichbar und unermüdlich im Einsatz. Ja, fast heldenhaft in der Sache und trotz aller zu beachtenden Paragraphen menschlich. Herr Arbeitsrechtsanwalt Herr Dr. Drees ist absolut top!
Christian SchmidtChristian Schmidt
08:45 22 Sep 23
Sehr kompetent, sehr verbindlich, sehr zeitnah, sehr vertrauenswürdig und sehr freundlich.
G. DevaG. Deva
18:52 18 Sep 23
Herr Dr. Drees hatte bereits meinen Vater hervorragend vertreten und das Unmögliche möglich gemacht.Er hat mich in meiner Angelegenheit aufs Beste vertreten und mich zu keinem Zeitpunkt im Stich gelassen.Ein engagierter und sehr professioneller Anwalt, der sich außergewöhnlich viel Zeit für seine Mandaten nimmt.Herr Dr.Drees ist stets freundlich, höflich, sympathisch und sehr respektvoll.Ich kann ihn mit besten Gewissen nur weiterempfehlen.
Patricia DlawichowskiPatricia Dlawichowski
11:08 14 Sep 23
Ich hatte das Glück, die Dienste von Herrn Dr.Drees in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit in Anspruch nehmen zu können, und ich kann nicht genug betonen, wie beeindruckt ich von seiner Professionalität und Kompetenz bin.Von Anfang an fühlte ich mich bei ihm gut aufgehoben. Er hat sich Zeit genommen, meine Situation gründlich zu verstehen und mir alle möglichen Optionen klar und verständlich erläutert. Ich habe mich nie überfordert oder unsicher gefühlt, da Herr Dr.Drees stets geduldig alle meine Fragen beantwortet hat.Was mich besonders beeindruckt hat, war die Leidenschaft und das Engagement, die er in meinen Fall gesteckt hat. Er hat sehr schnell und professionell gearbeitet, um meine Interessen zu vertreten, und ich bin äußerst zufrieden mit dem Ergebnis. Dank seiner Expertise konnte ich meine arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich klären.Darüber hinaus war die Kommunikation stets emphatisch und effizient. Ich fühlte mich zu jeder Zeit gut informiert und wusste, dass ich mich auf ihn verlassen kann.Insgesamt kann ich Herrn Dr.Drees uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank, für Ihre herausragende Unterstützung und die erfolgreiche Beilegung meines Falls!
Marc LenschMarc Lensch
22:26 29 Jun 23
Ich möchte gerne meine aufrichtige Dankbarkeit und Zufriedenheit mit der hervorragenden Arbeit von Dr. Drees zum Ausdruck bringen.Sein fundiertes Fachwissen und seine Professionalität haben mich zutiefst beeindruckt. Er hat nicht nur meine Rechte erfolgreich verteidigt, sondern auch stets ein offenes Ohr für meine Anliegen gehabt.Ich bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden und kann ihn mit bestem Gewissen uneingeschränkt weiterempfehlen. Herzlichen Dank für die erstklassige Arbeit!
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