Sie wechseln den Job oder haben eine Kündigung erhalten und Ihr Arbeitgeber verlangt, dass Sie das Weihnachtsgeld zurückzahlen? Eine Kündigung allein verpflichtet Sie nicht zur Rückzahlung.
Ob Sie Weihnachtsgeld zurückzahlen müssen, hängt vom Zweck der Zahlung, der Rückzahlungsklausel und dem Zeitpunkt Ihres Ausscheidens ab. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen bereits verdienter Vergütung und einer reinen Treueprämie. Hier erfahren Sie, welche Regeln bei Eigenkündigung, Arbeitgeberkündigung und einem Aufhebungsvertrag gelten.

