Wiedereingliederung abgelehnt – nun Kündigung?

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Ihr Arbeitgeber schlägt Ihnen vor, an einer Wiedereingliederung teilzunehmen? Ob Ihnen eine Kündigung droht, wenn Sie die Wiedereingliederung ablehnen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Rechtsanwalt-Dr.-Drees-aus-BonnAutor: Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees.

Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees ist seit über zehn Jahren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dabei hat er deutschlandweit unzählige Mandanten bei der Abwehr von Kündigungen unterstützt und sie zum Thema Wiedereingliederung beraten. Auf Grundlage der langjährigen Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern ist dieser Beitrag entstanden.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Wiedereingliederung bzw. ein betriebliches Eingliederungsmanagement?

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) hat das Ziel, Ihnen als Arbeitnehmer nach einer langen Arbeitsunfähigkeit die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern. Dazu lädt der Arbeitgeber Sie zu einem Gespräch ein, in dem alle Beteiligten nach Möglichkeiten suchen, die Arbeitsbedingungen an Ihre gesundheitliche Situation anzupassen. Das bEM ist für den Arbeitnehmer freiwillig. Der Arbeitgeber hingegen ist zum Gesprächsangebot verpflichtet, wenn Sie länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig erkrankt waren.

Was ist eine Wiedereingliederung?

Was ist eine Wiedereingliederung bzw. ein betriebliches Eingliederungsmanagement?

Beispiel:
Sie sind im Dezember 2022 vier Wochen arbeitsunfähig erkrankt, im Januar 2023 nochmals eine Woche und im März 2023 nochmals zwei Wochen. Damit sind Sie innerhalb des letzten Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig. Es gilt das letzte Jahr, das der letzten Erkrankung vorausgeht.

Ein mögliches Ergebnis des bEM-Gesprächs ist die Wiedereingliederung. Gemeint ist in der Regel die sog. „stufenweise Wiedereingliederung“ oder auch das „Hamburger-Modell“. Dabei wird der Arbeitnehmer Schritt für Schritt wieder in den Beruf zurückgeführt. In Abstimmung mit dem Arzt wird dafür ein sog. Stufenplan erstellt. Die Wiedereingliederung ist für beide Parteien freiwillig; beide können also zustimmen oder ablehnen.

Eine Ausnahme gilt für Schwerbehinderte: Wenn Ihr Arbeitgeber die Wiedereingliederung ablehnt, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.

 

Wiedereingliederung abgelehnt – ein Kündigungsgrund?

Ob die Ablehnung einer Wiedereingliederung oder des bEM einen Kündigungsgrund darstellt, hängt von der Konstellation ab:

Betriebliches Eingliederungsmanagement abgelehnt

Wenn der Arbeitgeber Sie zum betrieblichen Eingliederungsmanagement einlädt, dürfen Sie ablehnen. Eine Kündigung müssen Sie allein deshalb nicht befürchten. Die Ablehnung des bEM ist „kündigungsneutral“, wie das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden hat (BAG Urt. v. 24. 3. 2011 − 2 AZR 170/10). Ein gewisses Risiko verbleibt aber, s.u.

Erst recht dürfen Sie das bEM ablehnen, wenn der Arbeitgeber Sie nicht ausreichend über Zweck und Inhalt des Gesprächs informiert hat. Die Anforderungen daran sind streng. Wir beraten Sie gerne dazu.

Plan zur Wiedereingliederung abgelehnt

Wenn Sie am betrieblichen Eingliederungsmanagement teilnehmen, wird der Arbeitgeber Ihnen einen Plan zur Wiedereingliederung unterbreiten. Dem können Sie zustimmen – müssen dies aber nicht. Es liegt an Ihnen zu entscheiden, ob Sie sich dem vorgeschlagenen Plan gewachsen fühlen. Ggf. lässt der Arbeitgeber sich auch noch auf Änderungen ein.

Sie können zur Arbeit nicht gezwungen werden. Schließlich sind Sie nach wie vor arbeitsunfähig. Ihr Arzt hat Sie nur für „teilarbeitsfähig“ erklärt; rechtlich betrachtet bleiben Sie aber arbeitsunfähig.

Plan zur Wiedereingliederung abgelehnt

Plan zur Wiedereingliederung abgelehnt?

Achtung: Die beschriebene Konstellation unterstellt, dass Sie nach wie vor arbeitsunfähig sind. Nur dann spricht man von „Wiedereingliederung“. Wenn Sie hingegen arbeitsfähig sind, dürfen Sie die Arbeit nicht grundlos verweigern. Zitiert der Arbeitgeber Sie also wieder in den Betrieb, müssen Sie dem Folge leisten. Allerdings kann es sein, dass der Arbeitgeber Sie „zur Wiedereingliederung“ nach Ihrer Rückkehr nicht mit Ihren vorherigen Aufgaben betrauen, sondern Sie zunächst an anderer Stelle einsetzen möchte. Ob dies zulässig ist, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Die Zuweisung einer niederen Tätigkeit als Ihrer vertraglich vereinbarten Position hängt in der Regel von Ihrem Einverständnis ab.

Begonnene Wiedereingliederung abgelehnt bzw. abgebrochen

Wenn Sie der stufenweisen Wiedereingliederung einmal zugestimmt haben, müssen Sie sich grundsätzlich an die Vereinbarungen halten. Obwohl Sie noch arbeitsunfähig sind, haben Sie also zu arbeiten. Allerdings können Sie die Vereinbarung über die Wiedereingliederung grundsätzlich jederzeit kündigen. Dazu ist eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber notwendig. Ob Fristen oder andere Voraussetzungen einzuhalten sind, hängt vom Einzelfall und der getroffenen Vereinbarung ab.

Achtung: Ihr Arbeitsvertrag ist von der Vereinbarung zur Wiedereingliederung unabhängig. Sie können also die Wiedereingliederung abbrechen, ohne unmittelbar Ihren Arbeitsvertrag aufzugeben. Sobald Sie dann wieder vollumfänglich arbeitsfähig sind, müssen Sie wieder zur Arbeit erscheinen.

Bedenken Sie auch hier die u.g. Nachteile, wenn Sie die Wiedereingliederung abbrechen.

Herr Dr. Drees berät Sie.
Jeder Fall ist einzigartig. Herr Dr. Drees beantwortet Ihre Fragen. Er bespricht mit Ihnen, wie Sie am besten vorgehen. Mit dem Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gehen Sie sicher.

Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück. Ihre drängendsten rechtlichen Fragen lassen sich meist schon im Anschluss klären.

 

Welchen Nachteil hat es, die Wiedereingliederung oder das bEM abzulehnen?

Wenn Sie ein bEM oder eine Wiedereingliederung ablehnen, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen deswegen nicht kündigen. Allerdings sollen Sie Folgendes bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen:

Betriebliches Eingliederungsmanagement abgelehnt

Grundsätzlich kann Ihnen (unter strengen Voraussetzungen) eine Kündigung wegen Krankheit gekündigt werden. Das gilt insbesondere bei längeren oder häufigen kurzen Krankheiten und schlechter Prognose.

Hier erfahren Sie mehr zur Kündigung wegen Krankheit.

 

Voraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung ist unter anderem, dass es keine sog. „leidensgerechte Beschäftigungsmöglichkeit“ gegeben hätte. Gemeint ist, dass Ihre Stelle nicht an Ihre gesundheitliche Situation angepasst werden kann und eine besser geeignete Stelle nicht frei ist.

Beispiel für leidensgerechte Beschäftigungsmöglichkeit: Eine Lehrkraft erleidet einen Burnout, weil sie wegen ihres überdurchschnittlichen Stundendeputats unter starker Belastung steht. In Betracht käme etwa, das Deputat zu reduzieren, um eine Kündigung wegen der psychischen Erkrankung zu vermeiden.

Das bEM dient dazu, solche angepassten Beschäftigungsmöglichkeiten auszuloten. Wenn Sie das bEM nun ablehnen, vertreten einige Stimmen in der juristischen Literatur, dass dem Arbeitgeber die Kündigung wegen Krankheit umso eher zugestanden werden müsse. Dies sei in einer Interessenabwägung zu berücksichtigen. Die Gerichte haben diese Frage noch nicht abschließend geklärt. Daher ist es nicht frei von Risiken, das betriebliche Eingliederungsmanagement abzulehnen.

Übrigens: Wenn Sie in der Vergangenheit schonmal ein bEM abgelehnt haben, bedeutet das nicht, dass Sie auch ein wieder erforderliches bEM ablehnen. Fragt Ihr Arbeitgeber Sie nicht erneut nach Ihrer Zustimmung, hat eine Kündigung schlechte Chancen.

Wiedereingliederung abgelehnt oder abgebrochen

Wie beschrieben, können Sie auch den Wiedereingliederungsplan selbst ablehnen, während Sie am bEM-Gespräch teilnehmen. Auch daraus folgt zwar nicht gleich die Kündigung. Bedenken Sie aber, dass Sie für den Arbeitgeber ohne Wiedereingliederung schlechter einsetzbar sind. Ihr Arbeitgeber möchte Planungssicherheit für Ihre Stelle und Sie möglichst früh wieder an die Arbeit heranführen. Je mehr Sie sich dem verweigern, desto eher ist er ggf. zur Kündigung wegen Krankheit berechtigt.

Allerdings kommt es stark auf den Einzelfall an. Es gibt Fälle, in denen Sie keine Kündigung wegen Krankheit fürchten müssen, obwohl Sie die Wiedereingliederung abgelehnt haben.

Beispiel:
Sie haben einen schweren Autounfall erlitten und lagen über zwei Monate im Krankenhaus. Sämtliche Ärzte bescheinigen Ihnen, dass Sie ungefähr ab November wieder arbeiten können. Der Arbeitgeber kann Ihnen dann im Oktober nicht wegen der Krankheit kündigen – selbst wenn Sie die Wiedereingliederung ablehnen. Schließlich besteht eine positive Gesundheitsprognose, die eine Kündigung wegen Krankheit in der Regel ausschließt.

 

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen gekündigt wird?

Wenn Ihnen gekündigt wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Lassen Sie sich erklären, warum Ihnen gekündigt wurde. Zwar muss das Kündigungsschreiben in der Regel keine Begründung enthalten; manch ein Arbeitgeber wird Ihnen dennoch Auskunft geben.
  • Es ist wichtig, nicht zu viel Zeit verstreichen zu lassen. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht beträgt drei Wochen und beginnt zu laufen, sobald die Kündigung Ihnen zugegangen ist. Sie sollten daher schnell klären, ob eine Klage für Sie infrage kommt.
  • Es ist ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie über Ihre Rechte und die nächsten Schritte informieren, die in Ihrem Fall relevant sind.
  • Wenn Sie eine Abfindung aushandeln möchten, sollten Sie sich ebenfalls unverzüglich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Hier erfahren Sie mehr dazu, wie Sie gegen eine Kündigung vorgehen.

 

Fazit

  • Das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) dient dazu, Arbeitnehmer nach langer Krankheit wieder zurück an den Arbeitsplatz zu bringen. Im Rahmen eines bEM findet meist auch eine stufenweise Wiedereingliederung statt.
  • Ein bEM, eine Wiedereingliederung oder ein bEM-Gespräch abzulehnen, stellt keinen Kündigungsgrund dar.
  • Lehnen Sie ein bEM oder eine Wiedereingliederung ab, riskieren Sie unter Umständen eine schlechtere Ausgangslage, wenn der Arbeitgeber Ihnen wegen der Krankheit kündigt.
  • Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt, sollten Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und klären, ob eine Klage sinnvoll ist.

Wie unsere Mandanten das Engagement von Dr. Drees bewerten

Rechtsanwalt Dr. Drees Fachanwalt für Arbeitsrecht
4.9
Basierend auf 161 Bewertungen
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Dieter FringsDieter Frings
08:55 13 Apr 24
Herr Dr.Drees hat uns in sehr schwierigen, arbeitsrechtlichen Verhandlungen hervorragend mit bestem Ergebnis vertreten.Herr Dr.Drees ist mit seinem großen Wissen und klarem Geist allzeit der Situation einen Schritt vorraus und ebnet so den Weg zum gerechten Erfolg.Man merkt, dass Herr Dr.Drees seinen Beruf liebt und lebt. Dadurch fühlt man sich gleich in besten Händen.Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut zu erreichen und die Dame am Telefon freundlich und aufmerksam. Rückrufe erfolgen stets zeitnah.Wir können die Kanzlei Dr. Drees jedem bestens empfehlen.
Lea WagnerLea Wagner
16:45 06 Apr 24
Eine sehr kompetente und immer sehr gut vorbereitete Beratung. Herr Dr. Drees nimmt sich immer die Zeit für Telefonate und Klärungen. Werde im Berufsrechtschutz seine Kanzlei wenn nötig, immer empfehlen oder beauftragen. Danke für all die Unterstützung in der langwierigen Sache mit Wettbewerbsverbot & Kündigung.
M. G.M. G.
15:07 30 Mar 24
Danke für die kompetente und tolle Beratung! Alles super verlaufen und ich kann Herr Dr.Drees nur weiterempfehlen.
Monika NantkeMonika Nantke
13:15 11 Mar 24
Ich wurde schon früher von Herrn Dr. Drees beraten und hatte jetzt ein arbeitsrechtliches Anliegen.Mit seiner sehr kompetenten und immer zugewandten Art hatte ich sehr schnell großes Vertrauen. Meine Angelegenheit hatte den gewünschten Erfolg und ich werde jederzeit, falls erforderlich, Herrn Dr. Drees wieder kontaktieren.Auch die gute Erreichbarkeit der Kanzlei per Telefon oder Email und die schnellen Rückmeldungen waren echt super.Habe ihn schon weiter empfohlen und würde es jederzeit wieder tun.Auf diesem Weg nochmals vielen Dank.
Sebastian BluemerSebastian Bluemer
13:17 09 Mar 24
Ich habe Herrn Dr. Drees als einen sehr zuverlässigen Fachanwalt für Arbeitsrecht kennengelernt, der sich direkt Zeit genommen hat meinen Fall gezielt zu bearbeiten.Durch die digitale Kommunikation war es mir stets möglich Herrn Dr. Drees schnell zu erreichen und die nächsten Schritte abzustimmen. Termine konnten innerhalb kürzester Zeit vereinbart werden.Seine Erfahrung im Arbeitsrecht sowie die ruhige und empathische Art halfen zunächst Vertrauen aufzubauen, um im Anschluss gemeinsam den Fall zu bearbeiten. Dabei entspricht das erreichte Ergebnis den zuvor abgestimmten Vorstellungen.Ich möchte mich auf diesem Weg nochmal recht herzlich bei Herrn. Dr. Drees für den Rechtsbeistand bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg.
Puppenkönig GmbHPuppenkönig GmbH
20:22 06 Mar 24
Dr. Drees hat unser Unternehmen mit großer Kompetenz und Schnelligkeit unterstützt. Das Ergebnis übertraf unsere Erwartungen und war äußerst zufriedenstellend. Eine klare Empfehlung.
Anastasia SchuetzAnastasia Schuetz
18:14 01 Mar 24
Dr. Drees ist ein sehr netter und kompetenter Rechtsanwalt. Telefonische Beratung war einfach Klasse. Es ist eine Seltenheit so einen Anwalt zu finden. Unsere Angelegenheit war schnell und unkompliziert gelöst. Vielen lieben Dank. Ich kann Dr. Drees als Fachanwalt nur weiterempfehlen.
Pascale AdragnaPascale Adragna
16:14 07 Feb 24
Herr Dr. Drees hat mich bereits in der Vergangenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit unterstützt. Diesmal in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut erreichbar. Emails werden schnell beantwortet. Ich würde immer wieder seine fachliche Kompetenz in Anspruch nehmen und ihn jederzeit weiterempfehlen.
Seb JueSeb Jue
18:54 06 Feb 24
Ich hatte einen sehr positiven ersten Kontakt mit Herr Dr. Drees gehabt. Er hat sich schnell bei mir zurückgemeldet und sich viel Zeit genommen, um sich mein Anliegen anzuhören. Ich werde mich, falls es in Zukunft nochmal nötig wird, wieder an ihn wenden. Er hat einen sehr sympathischen und vertrauenerweckenden Eindruck bei mir hinterlassen.
Yves KleinYves Klein
09:28 23 Jan 24
Kurzfassung: Absolute Empfehlung, unglaublich positive Erfahrung, ich kann Herrn Dr. Drees gar nicht genug danken.Hier etwas ausführlicher:Als ich kürzlich unerwartet in einen Rechtsstreit verwickelt wurde, stand ich vor komplexen Verhandlungen mit einem ehemaligen Arbeitgeber. In dieser herausfordernden Zeit war Herr Dr. Drees eine unverzichtbare Stütze. Mit seiner umfassenden Erfahrung im Arbeitsrecht und einem außergewöhnlichen Engagement hat er meine Erwartungen weit übertroffen.Herr Dr. Drees besticht nicht nur durch sein fachliches Know-how, sondern auch durch seine empathische Art. Er hat ein tiefes Verständnis dafür, wie stressig und verwirrend rechtliche Auseinandersetzungen sein können. Seine Beratung war stets zielgerichtet und klar, ohne dabei das Menschliche aus den Augen zu verlieren. Besonders beeindruckt hat mich, wie er jederzeit für Transparenz sorgte und mich zu jedem Zeitpunkt ernst genommen hat.Ein weiterer Aspekt, der Herrn Dr. Drees hervorhebt, ist seine Erreichbarkeit. Er war regelmäßig persönlich telefonisch verfügbar, was in dringenden Situationen ungemein beruhigend war. Dabei standen stets meine Bedürfnisse und Interessen im Vordergrund, nicht das Honorar.Durch seine professionelle und gleichzeitig herzliche Arbeitsweise hat Herr Dr. Drees mein vollstes Vertrauen gewonnen. Sein Einsatz und seine Expertise haben in meinem Fall zu einem sehr positiven Ausgang geführt. Ich kann Herrn Dr. Drees uneingeschränkt empfehlen und werde mich bei zukünftigen rechtlichen Fragestellungen definitiv wieder an ihn wenden.Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees herzlich für seine hervorragende Unterstützung bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg und Gesundheit. Wer einen engagierten, kompetenten und menschlichen Anwalt sucht, ist bei ihm in den besten Händen.Zusatznote:In meinem Fall wurde ich zuvor bereits durch den Rechtschutz der IG Metall vertreten, doch aufgrund meines komplexen Falls und des mangelnden Einsatzes auf deren Seite, suchte ich sehr schnell kompetenten Beistand. Herr Dr. Dress war hierbei jederzeit zu einer Kooperation bereit, die leider seitens der IGM/DGB Vertretung abgelehnt wurde.Letztendlich kann ich nur sagen: Herrn Dr. Drees gilt mein vollstes Vertrauen und mein Dank.
LakshayLakshay
12:07 09 Jan 24
Ich hatte das Glück, Dr. Drees über Google zu finden, der mir beim Arbeitsrecht in Deutschland helfen konnte. Er spricht gut Englisch, was für mich das wichtigste Kriterium war. Darüber hinaus ist er proaktiv, geht ehrlich mit der Zeit um und erklärt den Fortschritt sehr detailliert. Dank seiner freundlichen Bemühungen konnte meine endgültige Einigung mit dem Arbeitgeber verbessert und der Fall auf angenehme Weise abgeschlossen werden. Sehr empfehlenswert !
N. K.N. K.
14:21 07 Jan 24
Bei Herrn Dr. Drees habe ich mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Er hat sehr gut meine Interessen durchgesetzt. Rückmeldungen kamen sehr schnell und auch telefonisch stand er für Fragen immer zur Verfügung. Sachverhalte und die Vorgehensweise wurden gut und verständlich erklärt. Vielen Dank für die freundliche und kompetente Beratung und Unterstützung!
M VekalatiM Vekalati
23:58 25 Dec 23
Herr Dr.Drees hat mich mit viel Kompetenz, Erfahrung und einem sehr freundlichen Wesen während unseres Rechtsstreites begleitet, ich habe noch nie zuvor einen so kompetenten und netten Anwalt aufgesucht, der mit Herzblut und Sachkenntnis in allen rechtlichen Dingen einem die Gewissheit in Rat und Tat gibt das Recht auf seiner Seite zu haben. Die Beratung steht im Vordergrund nicht das Honorar, telefonisch außer bei Gericht immer zu erreichen. Bin zu 100% von seiner Arbeit mehrmals überzeugt worden und werde ihn sofern möglich in allen Angelegenheiten wieder besuchen.An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen nochmals bedanken und wünsche ihnen viel Glück und Gesundheit.
Hilmar HasselHilmar Hassel
06:54 18 Dec 23
Top Anwalt für Arbeitsrecht! Super kompetent und freundlich! Klare Weiterempfehlung! Hat immer alles zu unserer vollsten Zufriedenheit geregelt. Vielen Dank Herr Dr. Drees! :-)
Christoph NeikesChristoph Neikes
12:10 17 Dec 23
Herr Dr. Drees hat meine Erwartungen mehr als übertroffen.Mein letzter Arbeitgeber hat das letzte Gehalt nicht ausgezahlt und Herr Dr. Drees hat mich rechtlich vertreten. Er hat meine Rechte und Wünsche perfekt durchgesetzt.Von Anfang bis Ende ein sauberer Ablauf und ich kann ihn nur empfehlen.Vielen Dank
Thomas HennesThomas Hennes
08:21 10 Dec 23
Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees für seine hervorragende Arbeit in meinem Fall bei einer Standortschließung bedanken. Absolut professionell und souverän hat er meine Rechte vertreten und ein für mich sehr zufrieden stellendes Ergebnis erzielt. Durch seine verständnisvolle und sympathische Art, vermittelt er außerdem ein beruhigendes und sicheres Gefühl. Ich kann nur Positives berichten und gebe eine klare Empfehlung.
Krippen HerrmannKrippen Herrmann
18:35 28 Nov 23
Die erste Kontaktaufnahme war sehr beeindruckend. Ich wurde schnell zurück gerufen und bekam schon im sehr sympathischen Erstgespräch passende Argumente und Infos, um mein Anliegen einer fachlichen Beratung zum Thema Werksschließung , Sozialplan, Interessenausgleich und Abfindung.Auch eine Rückfrage am WE wurde sehr freundlich und unkompliziert beantwortet.Die Kanzlei für Arbeitsrecht von Herrn Dr. Drees kann ich nur wärmstens empfehlen.Wenn ich könnte würde ich 6 Sterne geben.🌲🌲🌲Ihnen und ihr Team frohe Weihnachten 2023
Ömer KöseÖmer Köse
07:31 06 Nov 23
Sehr guter Anwalt und hilft sofort
Detlef RothkampDetlef Rothkamp
05:40 14 Oct 23
Ich brauchte einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Dr. Drees in Bonn habe ich per Internet Recherche aufgrund der vielen positiven Bewertungen gefunden . Mein Fall wurde von Dr. Drees sehr reaktionsschnell, immer freundlich und hoch professionell bearbeitet. Die Kommunikation erfolgte ausschließlich digital, per Telefon und Email, was für mich sehr unkompliziert und äußerst positiv war. Das Fachwissen des Rechtsanwalts, sein persönlicher Einsatz und vor allem seine zielführende Strategie kann ich nur loben. Mit dem Resultat war ich sehr zufrieden. Falls ich wieder einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht benötigen sollte, wäre Dr. Drees und seine Kanzlei in Bonn meine Anlaufstelle. Daher meine klare Empfehlung, wenn sie einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht suchen."
Sas GraSas Gra
08:03 13 Oct 23
Ich kann über Herrn Dr. Drees nur absolut positiv berichten. Er hat mich mehrfach vertreten und ich war immer absolut zufrieden. Seine ruhige und sachliche Art sind gerade in akuten Phasen sehr beruhigend. Ich bedanke mich auch hier nochmals für seine Hilfe in der Vergangenheit und kann ihn nur absolut weiter empfehlen.👍
Thomas SchützlerThomas Schützler
06:50 08 Oct 23
Es gibt die brutale Arbeitnehmer-Wirklichkeit in Deutschland. Unternehmen, die konsequent Betriebsrat und Sozialplan umgehen. Um dann auch Arbeitnehmer, die jahrzehntelang in einem Unternehmen tätig sind und dann erkranken, diese prekär und mit Desinformation, Unverbindlichkeit und sogar Mobbing ausgrenzen, um sie loszuwerden. Am liebsten keine berufliche Perspektive bieten, keinen vollen Lohn zahlen wollen und keine finanzielle Zukunftssicherung bieten. Also abscheulich... Hier den Herrn Arbeitsrechtsanwalt Dr. Drees als Arbeitnehmer-Rechtsvertreter zu haben, ist ein absoluter Gewinn. Herr Dr. Drees ist erfolgreich, extrem berufserfahren und diplomatisch, vor allem auch mit widerspenstigen und bizarren Managern in der sogenannten "freien Wirtschaft". Zielorientiert und realistisch in der Analyse. Ein normaler Arbeitnehmer hat, wenn er erkrankt, enorme Sorgen. So hilft Herr Dr. Drees auch bei Fragen zur Teilerwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung usw. Für mich war Herr Dr. Drees immer erreichbar und unermüdlich im Einsatz. Ja, fast heldenhaft in der Sache und trotz aller zu beachtenden Paragraphen menschlich. Herr Arbeitsrechtsanwalt Herr Dr. Drees ist absolut top!
Christian SchmidtChristian Schmidt
08:45 22 Sep 23
Sehr kompetent, sehr verbindlich, sehr zeitnah, sehr vertrauenswürdig und sehr freundlich.
G. DevaG. Deva
18:52 18 Sep 23
Herr Dr. Drees hatte bereits meinen Vater hervorragend vertreten und das Unmögliche möglich gemacht.Er hat mich in meiner Angelegenheit aufs Beste vertreten und mich zu keinem Zeitpunkt im Stich gelassen.Ein engagierter und sehr professioneller Anwalt, der sich außergewöhnlich viel Zeit für seine Mandaten nimmt.Herr Dr.Drees ist stets freundlich, höflich, sympathisch und sehr respektvoll.Ich kann ihn mit besten Gewissen nur weiterempfehlen.
Patricia DlawichowskiPatricia Dlawichowski
11:08 14 Sep 23
Ich hatte das Glück, die Dienste von Herrn Dr.Drees in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit in Anspruch nehmen zu können, und ich kann nicht genug betonen, wie beeindruckt ich von seiner Professionalität und Kompetenz bin.Von Anfang an fühlte ich mich bei ihm gut aufgehoben. Er hat sich Zeit genommen, meine Situation gründlich zu verstehen und mir alle möglichen Optionen klar und verständlich erläutert. Ich habe mich nie überfordert oder unsicher gefühlt, da Herr Dr.Drees stets geduldig alle meine Fragen beantwortet hat.Was mich besonders beeindruckt hat, war die Leidenschaft und das Engagement, die er in meinen Fall gesteckt hat. Er hat sehr schnell und professionell gearbeitet, um meine Interessen zu vertreten, und ich bin äußerst zufrieden mit dem Ergebnis. Dank seiner Expertise konnte ich meine arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich klären.Darüber hinaus war die Kommunikation stets emphatisch und effizient. Ich fühlte mich zu jeder Zeit gut informiert und wusste, dass ich mich auf ihn verlassen kann.Insgesamt kann ich Herrn Dr.Drees uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank, für Ihre herausragende Unterstützung und die erfolgreiche Beilegung meines Falls!
Marc LenschMarc Lensch
22:26 29 Jun 23
Ich möchte gerne meine aufrichtige Dankbarkeit und Zufriedenheit mit der hervorragenden Arbeit von Dr. Drees zum Ausdruck bringen.Sein fundiertes Fachwissen und seine Professionalität haben mich zutiefst beeindruckt. Er hat nicht nur meine Rechte erfolgreich verteidigt, sondern auch stets ein offenes Ohr für meine Anliegen gehabt.Ich bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden und kann ihn mit bestem Gewissen uneingeschränkt weiterempfehlen. Herzlichen Dank für die erstklassige Arbeit!
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