Kündigung wegen psychischer Erkrankung angreifen

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Eine Kündigung wegen psychischer Erkrankung kann schwere Folgen für den Arbeitnehmer haben, ist allerdings unter hohen Anforderungen möglich. Wir erklären Ihnen die Rechtslage und zeigen Ihnen auf, wie Sie in diesem Fall vorgehen sollten.

Rechtsanwalt-Dr.-Drees-aus-BonnAutor: Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees.

Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees ist seit über zehn Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn. Dabei hat er bereits unzählige Mandanten beraten, die eine Kündigung oder ein Angebot zur Aufhebungsvereinbarung erhalten haben. Auf Basis der langjährigen Praxis in der Beratung von Arbeitnehmern zum Thema Kündigung ist dieser Beitrag entstanden.

Inhaltsverzeichnis

Was tun nach einer Kündigung wegen psychischer Erkrankung?

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber wegen einer psychischen Erkrankung kündigt, empfehlen wir, schnellstmöglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. In der Regel kann die Kündigung nur durch eine Klage beseitigt werden.

Folgendes gilt es hierbei zu beachten:

  • Die Kündigungsschutzklage können Sie nur innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung einreichen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Kündigung wirksam, unabhängig davon, ob sie tatsächlich fehlerhaft war. Der Arbeitsplatz ist damit ebenso verloren wie die Chancen, eine hohe Abfindung auszuhandeln.
  • Mit der Kündigungsschutzklage können Sie erreichen, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin bestehen bleibt. Sollte das Arbeitsgericht die Kündigung aufgrund von Formfehlern oder inhaltlicher Mängel für unwirksam erklären, behalten Sie Ihr Arbeitsverhältnis in der ursprünglichen Form. Außerdem muss der Arbeitgeber Sie in diesem Fall für die Dauer des Prozesses nachbezahlen, obwohl Sie nicht gearbeitet haben.
  • Auch wenn Sie nicht mehr an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten, sollten Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Oft zahlt der Arbeitgeber nämlich nach der Kündigungsschutzklage eine Abfindung. Auch hierbei sollten Sie sich möglichst von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Hier erfahren Sie mehr dazu, wie Sie gegen eine Kündigung vorgehen.

Was tun nach einer Kündigung wegen-psychischer Erkrankung?

Kündigung wegen psychischer Erkrankung? Was tun?

Wir empfehlen Ihnen außerdem, sich vorsichtshalber bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend und arbeitslos zu melden. So vermeiden Sie Probleme beim Bezug von Arbeitslosengeld I.

Ermitteln Sie auch, wie viele Urlaubstage Ihnen noch zustehen. Sie können oft eine attraktive Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit verlangen.

Ist eine Kündigung wegen psychischer Erkrankung möglich?

Ja. Auch wenn eine Kündigung wegen psychischer Erkrankung als besonders harte Maßnahme erscheint, ist sie möglich. Dementsprechend hoch sind allerdings auch die Voraussetzungen für eine derartige Kündigung, die erfüllt sein müssen, um eine Kündigung rechtfertigen zu können:

1. Besteht eine negative Gesundheitsprognose?

Zunächst muss eine Gesundheitsprognose ergeben, dass der Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend, sondern auch in Zukunft häufiger oder für längere Zeit seinen Pflichten nicht nachkommen können wird („negative Gesundheitsprognose“). Bisherige Fehlzeiten spielen dabei keine entscheidende Rolle, können aber ein Indiz sein. Besonders aussagekräftig ist ein Attest Ihres Arztes, wonach Sie in Zukunft nicht mehr an psychischen Erkrankungen leiden werden.

2. Kommen mildere Mittel als die Kündigung infrage?

Aufgrund der starken Belastung für den Arbeitnehmer kommt eine Kündigung nur als letztes Mittel in Betracht. Kommen mildere, leidensgerechte Mittel infrage, ist die Kündigung unwirksam. Der Arbeitgeber muss insbesondere prüfen, ob der Arbeitnehmer anderweitig im Unternehmen beschäftigt werden kann. Hierbei ist in der Regel ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn der Arbeitnehmer in den letzten zwölf Monaten insgesamt sechs Wochen gefehlt hat. Sieht der Arbeitgeber von einer Einladung zum BEM ab, muss er später vor Gericht beweisen, dass keine leidensgerechte Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen bestand. Das gelingt nicht immer.

3. Betriebliche Beeinträchtigung  

Allein Ihre Arbeitsunfähigkeit genügt nicht, um Ihnen kündigen zu dürfen. Denn sobald Sie länger als sechs Wochen am Stück arbeitsunfähig sind, kosten Sie den Arbeitgeber nichts mehr. Sie erhalten dann in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber muss also andere Gründe darlegen, die es ihm unzumutbar machen, Sie weiterzubeschäftigen.

Dies können etwa sein (Beispiele):

  • Sie arbeiten in einer Führungsposition, die nicht dauerhaft von einer Vertretung wahrgenommen werden kann.
  • Sie sind immer wieder kürzer als sechs Wochen erkrankt. Der Arbeitgeber muss Sie dann jeweils weiterbezahlen, obwohl Sie nicht arbeiten.

4. Interessenabwägung

Zudem muss das Interesse des Arbeitgebers gegen Ihr Interesse an der Weiterbeschäftigung abgewogen werden. Nur wenn diese Abwägung ergeben sollte, dass das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses überwiegt, ist eine Kündigung zulässig. Hier kommt es stark auf den Einzelfall an. Relevante Faktoren sind etwa:

  • Arbeiten Sie schon lagen für das Unternehmen?
  • Welche Chancen haben Sie auf dem Arbeitsmarkt?
  • Wie umfangreich sind Ihre Fehlzeiten?
  • Welcher wirtschaftliche Schaden entsteht dem Arbeitgeber?
  • Wie leicht kann er Ihren Ausfall kompensieren?

Hier erfahren Sie mehr zur Kündigung wegen Krankheit.

5. Kommt dem Arbeitnehmer besonderer Kündigungsschutz zugute?

Schließlich ist zu prüfen, ob ein besonderer Kündigungsschutz für Sie gilt. Dies ist beispielsweise bei Schwerbehinderten, Auszubildenden oder Mitgliedern des Betriebsrats der Fall. Unkündbar sind diese Arbeitnehmer aber nicht.

Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Kündigungsschutz von schwerbehinderten Arbeitnehmern.

Ist eine Kündigung wegen psychischer Erkrankung möglich?

Ist eine Kündigung wegen psychischer Erkrankung möglich?

Herr Dr. Drees berät Sie.
Jeder Fall ist einzigartig. Herr Dr. Drees beantwortet Ihre Fragen. Er bespricht mit Ihnen, wie Sie am besten vorgehen. Mit dem Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gehen Sie sicher.

Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück. Ihre drängendsten rechtlichen Fragen lassen sich meist schon im Anschluss klären.

 

Welche psychischen Erkrankungen führen zur Kündigung?

Wegen der genannten Voraussetzungen kommt eine Kündigung wegen psychischer Erkrankung nur in Betracht, wenn

  • die psychische Erkrankung von Dauer ist,
  • keine anderweitige Beschäftigung im Unternehmen besteht und
  • die Abwägung ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an der Kündigung ergibt.

Dies ist nur bei besonders schweren psychischen Erkrankungen der Fall.

Wichtig: Entscheidend bleibt eine Einzelfallbetrachtung. Pauschal lassen sich keine Erkrankungen aufzählen, die stets eine Kündigung rechtfertigen könnten. Grundsätzlich muss die psychische Erkrankung dazu führen, dass der Arbeitnehmer seinen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht mehr nachkommen kann. Dies ist insbesondere bei vielen Fehltagen aufgrund der Krankheit der Fall. Folgende Krankheiten lösen erfahrungsgemäß viele Fehltage aus:

  • Depressionen
  • Posttraumatische Belastungsstörung oder Anpassungsstörung
  • Weitere neurotische Störungen
  • Weitere Angststörungen
  • Alkohol- oder Drogenabhängigkeit

 

Ist eine fristlose Kündigung wegen psychischer Erkrankung möglich?

Nein. Im Rahmen der ordentlichen Kündigung aufgrund von psychischer Krankheit gilt eine Frist, die im Arbeits- bzw. Tarifvertrag oder nachrangig in § 622 BGB festgelegt ist. Die Dauer dieser Frist variiert üblicherweise von einigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten.

Auch wenn die krankheitsbedingte Kündigung ausnahmsweise als außerordentliche Kündigung erklärt wird, hat sie keine sofortige Wirkung. Zwar ist dies in der Regel bei einer außerordentlichen Kündigung der Fall, allerdings gilt für die krankheitsbedingte Kündigung eine Ausnahme. Da der Arbeitnehmer unverschuldet arbeitsunfähig wird, muss der Arbeitgeber ihm eine soziale Auslauffrist gewähren. Diese Auslauffrist entspricht in der Regel der Frist für eine ordentliche Kündigung.

Achtung: Bitte unterscheiden Sie zwischen einer fristlosen Kündigung wegen Krankheit und einer fristlosen Kündigung während einer Krankheit. Auch während der Arbeitsunfähigkeit darf der Arbeitgeber aus anderen Gründen fristlos kündigen (z.B. Krankfeiern). Die Hürden liegen allerdings hoch.

Erhalte ich Arbeitslosengeld bei Kündigung wegen psychischer Erkrankung? 

Bei einer Kündigung wegen psychischer Erkrankung hat der Gekündigte ggf. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Das gilt allerdings nur, wenn Sie wieder arbeitsfähig – das heißt gesund – sind. Sie sollten sich schnellstmöglich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend und arbeitslos melden.

Wenn Sie bei Ablauf der Kündigungsfrist arbeitsunfähig sein sollten, steht Ihnen in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse zu.

Erhalte ich Arbeitslosengeld bei Kündigung wegen psychischer Erkrankung?

Erhalte ich Arbeitslosengeld bei Kündigung wegen psychischer Erkrankung?

Sollte das Arbeitsverhältnis allerdings durch einen Aufhebungsvertrag oder eine Eigenkündigung durch Sie selbst beendet worden sein, droht eine Sperrzeit – und zwar gleichermaßen im Arbeitslosengeld- und im Krankengeldbezug. In diesem Fall der „selbstverschuldeten Arbeitslosigkeit“ sollten Sie umgehend rechtlichen Rat einholen, um eine Sperrzeit zu vermeiden. Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, ohne zuvor einen Fachanwalt für Arbeitsrecht gesprochen zu haben.

 

Kündigung wegen psychischer Erkrankung im öffentlichen Dienst

Auch im öffentlichen Dienst gelten grundsätzlich die aufgezählten Voraussetzungen für eine Kündigung wegen psychischer Erkrankung. Erfahrungsgemäß wird diese im öffentlichen Dienst allerdings häufig später ausgesprochen als in privaten Betrieben. Dies liegt insbesondere daran, dass Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L) fallen, einen hohen Kündigungsschutz genießen. Außerdem wird dem öffentlichen Arbeitgeber im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung mehr zugemutet.

Folgende weitere Besonderheiten ergeben sich im öffentlichen Dienst:

  • Für dienstältere Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt regelmäßig ein besonders hoher Kündigungsschutz. Sie sind ab dem 40. Lebensjahr ordentlich unkündbar, wenn sie seit mindestens 15 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Dies bedeutet, dass nur noch eine außerordentliche Kündigung unter sehr hohen Anforderungen möglich ist. Der Schutz betrifft allerdings nur Angestellte in den neuen Bundesländern.
  • Für tarifgebundene Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten andere Kündigungsfristen (z. B. § 34 TVöD/TV-L).
  • Auf der anderen Seite spricht für ein wirtschaftliches Interesse des Arbeitgebers an der Kündigung, dass er Ihnen auch nach Ablauf der ersten sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit weiterhin Gehaltszahlungen schuldet (§ 22 Abs. 2 TVöD/TV-L).

 

Eigenkündigung wegen psychischer Erkrankung

Eine Eigenkündigung ist jederzeit unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen möglich. Diese ergeben sich vorrangig aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag. Nur wenn dort nichts geregelt ist, bestimmt § 622 BGB Ihre Kündigungsfrist.

Eine Eigenkündigung sollte wohlüberlegt sein, da der Arbeitnehmer bei einer Eigenkündigung nicht auf eine Abfindung hoffen kann. Außerdem droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosen- und Krankengeld. Daher empfehlen wir dringlichst, sich vor einem solchen Schritt rechtlichen Rat einzuholen.

 

Fazit

  • Sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber aufgrund einer psychischen Erkrankung gekündigt worden sein, kontaktieren sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihnen helfen, die Kündigung durch Kündigungsschutzklage zu beseitigen oder die Folgen zu mildern.
  • Grundsätzlich ist eine Kündigung wegen psychischer Erkrankung möglich, wenn auch unter engen Voraussetzungen, die nebeneinander vorliegen müssen.
  • Welche psychische Krankheit zur Arbeitsunfähigkeit und damit zur krankheitsbedingten Kündigung führen kann, ist einzelfallabhängig.
  • Eine fristlose Kündigung allein wegen einer psychischen Erkrankung ist nicht möglich.
  • Hat der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen, steht Ihnen in der Regel Arbeitslosengeld I oder Krankengeld zu. Im Falle der „selbstverschuldeten“ Kündigung sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen, um eine Sperrzeit zu vermeiden.
  • Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst können Besonderheiten gelten, die dazu führen, dass dem Arbeitgeber im Rahmen der Interessenabwägung der krankheitsbedingten Kündigung mehr zugemutet wird.
  • Sollte Sie eine Eigenkündigung wegen psychischer Erkrankung in Betracht ziehen, empfehlen wir Ihnen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren, um den Verlust von Arbeitslosen- und Krankengeld zu vermeiden.

 

Wie unsere Mandanten das Engagement von Dr. Drees bewerten

Rechtsanwalt Dr. Drees Fachanwalt für Arbeitsrecht
4.9
Basierend auf 161 Bewertungen
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Dieter FringsDieter Frings
08:55 13 Apr 24
Herr Dr.Drees hat uns in sehr schwierigen, arbeitsrechtlichen Verhandlungen hervorragend mit bestem Ergebnis vertreten.Herr Dr.Drees ist mit seinem großen Wissen und klarem Geist allzeit der Situation einen Schritt vorraus und ebnet so den Weg zum gerechten Erfolg.Man merkt, dass Herr Dr.Drees seinen Beruf liebt und lebt. Dadurch fühlt man sich gleich in besten Händen.Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut zu erreichen und die Dame am Telefon freundlich und aufmerksam. Rückrufe erfolgen stets zeitnah.Wir können die Kanzlei Dr. Drees jedem bestens empfehlen.
Lea WagnerLea Wagner
16:45 06 Apr 24
Eine sehr kompetente und immer sehr gut vorbereitete Beratung. Herr Dr. Drees nimmt sich immer die Zeit für Telefonate und Klärungen. Werde im Berufsrechtschutz seine Kanzlei wenn nötig, immer empfehlen oder beauftragen. Danke für all die Unterstützung in der langwierigen Sache mit Wettbewerbsverbot & Kündigung.
M. G.M. G.
15:07 30 Mar 24
Danke für die kompetente und tolle Beratung! Alles super verlaufen und ich kann Herr Dr.Drees nur weiterempfehlen.
Monika NantkeMonika Nantke
13:15 11 Mar 24
Ich wurde schon früher von Herrn Dr. Drees beraten und hatte jetzt ein arbeitsrechtliches Anliegen.Mit seiner sehr kompetenten und immer zugewandten Art hatte ich sehr schnell großes Vertrauen. Meine Angelegenheit hatte den gewünschten Erfolg und ich werde jederzeit, falls erforderlich, Herrn Dr. Drees wieder kontaktieren.Auch die gute Erreichbarkeit der Kanzlei per Telefon oder Email und die schnellen Rückmeldungen waren echt super.Habe ihn schon weiter empfohlen und würde es jederzeit wieder tun.Auf diesem Weg nochmals vielen Dank.
Sebastian BluemerSebastian Bluemer
13:17 09 Mar 24
Ich habe Herrn Dr. Drees als einen sehr zuverlässigen Fachanwalt für Arbeitsrecht kennengelernt, der sich direkt Zeit genommen hat meinen Fall gezielt zu bearbeiten.Durch die digitale Kommunikation war es mir stets möglich Herrn Dr. Drees schnell zu erreichen und die nächsten Schritte abzustimmen. Termine konnten innerhalb kürzester Zeit vereinbart werden.Seine Erfahrung im Arbeitsrecht sowie die ruhige und empathische Art halfen zunächst Vertrauen aufzubauen, um im Anschluss gemeinsam den Fall zu bearbeiten. Dabei entspricht das erreichte Ergebnis den zuvor abgestimmten Vorstellungen.Ich möchte mich auf diesem Weg nochmal recht herzlich bei Herrn. Dr. Drees für den Rechtsbeistand bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg.
Puppenkönig GmbHPuppenkönig GmbH
20:22 06 Mar 24
Dr. Drees hat unser Unternehmen mit großer Kompetenz und Schnelligkeit unterstützt. Das Ergebnis übertraf unsere Erwartungen und war äußerst zufriedenstellend. Eine klare Empfehlung.
Anastasia SchuetzAnastasia Schuetz
18:14 01 Mar 24
Dr. Drees ist ein sehr netter und kompetenter Rechtsanwalt. Telefonische Beratung war einfach Klasse. Es ist eine Seltenheit so einen Anwalt zu finden. Unsere Angelegenheit war schnell und unkompliziert gelöst. Vielen lieben Dank. Ich kann Dr. Drees als Fachanwalt nur weiterempfehlen.
Pascale AdragnaPascale Adragna
16:14 07 Feb 24
Herr Dr. Drees hat mich bereits in der Vergangenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit unterstützt. Diesmal in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut erreichbar. Emails werden schnell beantwortet. Ich würde immer wieder seine fachliche Kompetenz in Anspruch nehmen und ihn jederzeit weiterempfehlen.
Seb JueSeb Jue
18:54 06 Feb 24
Ich hatte einen sehr positiven ersten Kontakt mit Herr Dr. Drees gehabt. Er hat sich schnell bei mir zurückgemeldet und sich viel Zeit genommen, um sich mein Anliegen anzuhören. Ich werde mich, falls es in Zukunft nochmal nötig wird, wieder an ihn wenden. Er hat einen sehr sympathischen und vertrauenerweckenden Eindruck bei mir hinterlassen.
Yves KleinYves Klein
09:28 23 Jan 24
Kurzfassung: Absolute Empfehlung, unglaublich positive Erfahrung, ich kann Herrn Dr. Drees gar nicht genug danken.Hier etwas ausführlicher:Als ich kürzlich unerwartet in einen Rechtsstreit verwickelt wurde, stand ich vor komplexen Verhandlungen mit einem ehemaligen Arbeitgeber. In dieser herausfordernden Zeit war Herr Dr. Drees eine unverzichtbare Stütze. Mit seiner umfassenden Erfahrung im Arbeitsrecht und einem außergewöhnlichen Engagement hat er meine Erwartungen weit übertroffen.Herr Dr. Drees besticht nicht nur durch sein fachliches Know-how, sondern auch durch seine empathische Art. Er hat ein tiefes Verständnis dafür, wie stressig und verwirrend rechtliche Auseinandersetzungen sein können. Seine Beratung war stets zielgerichtet und klar, ohne dabei das Menschliche aus den Augen zu verlieren. Besonders beeindruckt hat mich, wie er jederzeit für Transparenz sorgte und mich zu jedem Zeitpunkt ernst genommen hat.Ein weiterer Aspekt, der Herrn Dr. Drees hervorhebt, ist seine Erreichbarkeit. Er war regelmäßig persönlich telefonisch verfügbar, was in dringenden Situationen ungemein beruhigend war. Dabei standen stets meine Bedürfnisse und Interessen im Vordergrund, nicht das Honorar.Durch seine professionelle und gleichzeitig herzliche Arbeitsweise hat Herr Dr. Drees mein vollstes Vertrauen gewonnen. Sein Einsatz und seine Expertise haben in meinem Fall zu einem sehr positiven Ausgang geführt. Ich kann Herrn Dr. Drees uneingeschränkt empfehlen und werde mich bei zukünftigen rechtlichen Fragestellungen definitiv wieder an ihn wenden.Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees herzlich für seine hervorragende Unterstützung bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg und Gesundheit. Wer einen engagierten, kompetenten und menschlichen Anwalt sucht, ist bei ihm in den besten Händen.Zusatznote:In meinem Fall wurde ich zuvor bereits durch den Rechtschutz der IG Metall vertreten, doch aufgrund meines komplexen Falls und des mangelnden Einsatzes auf deren Seite, suchte ich sehr schnell kompetenten Beistand. Herr Dr. Dress war hierbei jederzeit zu einer Kooperation bereit, die leider seitens der IGM/DGB Vertretung abgelehnt wurde.Letztendlich kann ich nur sagen: Herrn Dr. Drees gilt mein vollstes Vertrauen und mein Dank.
LakshayLakshay
12:07 09 Jan 24
Ich hatte das Glück, Dr. Drees über Google zu finden, der mir beim Arbeitsrecht in Deutschland helfen konnte. Er spricht gut Englisch, was für mich das wichtigste Kriterium war. Darüber hinaus ist er proaktiv, geht ehrlich mit der Zeit um und erklärt den Fortschritt sehr detailliert. Dank seiner freundlichen Bemühungen konnte meine endgültige Einigung mit dem Arbeitgeber verbessert und der Fall auf angenehme Weise abgeschlossen werden. Sehr empfehlenswert !
N. K.N. K.
14:21 07 Jan 24
Bei Herrn Dr. Drees habe ich mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Er hat sehr gut meine Interessen durchgesetzt. Rückmeldungen kamen sehr schnell und auch telefonisch stand er für Fragen immer zur Verfügung. Sachverhalte und die Vorgehensweise wurden gut und verständlich erklärt. Vielen Dank für die freundliche und kompetente Beratung und Unterstützung!
M VekalatiM Vekalati
23:58 25 Dec 23
Herr Dr.Drees hat mich mit viel Kompetenz, Erfahrung und einem sehr freundlichen Wesen während unseres Rechtsstreites begleitet, ich habe noch nie zuvor einen so kompetenten und netten Anwalt aufgesucht, der mit Herzblut und Sachkenntnis in allen rechtlichen Dingen einem die Gewissheit in Rat und Tat gibt das Recht auf seiner Seite zu haben. Die Beratung steht im Vordergrund nicht das Honorar, telefonisch außer bei Gericht immer zu erreichen. Bin zu 100% von seiner Arbeit mehrmals überzeugt worden und werde ihn sofern möglich in allen Angelegenheiten wieder besuchen.An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen nochmals bedanken und wünsche ihnen viel Glück und Gesundheit.
Hilmar HasselHilmar Hassel
06:54 18 Dec 23
Top Anwalt für Arbeitsrecht! Super kompetent und freundlich! Klare Weiterempfehlung! Hat immer alles zu unserer vollsten Zufriedenheit geregelt. Vielen Dank Herr Dr. Drees! :-)
Christoph NeikesChristoph Neikes
12:10 17 Dec 23
Herr Dr. Drees hat meine Erwartungen mehr als übertroffen.Mein letzter Arbeitgeber hat das letzte Gehalt nicht ausgezahlt und Herr Dr. Drees hat mich rechtlich vertreten. Er hat meine Rechte und Wünsche perfekt durchgesetzt.Von Anfang bis Ende ein sauberer Ablauf und ich kann ihn nur empfehlen.Vielen Dank
Thomas HennesThomas Hennes
08:21 10 Dec 23
Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees für seine hervorragende Arbeit in meinem Fall bei einer Standortschließung bedanken. Absolut professionell und souverän hat er meine Rechte vertreten und ein für mich sehr zufrieden stellendes Ergebnis erzielt. Durch seine verständnisvolle und sympathische Art, vermittelt er außerdem ein beruhigendes und sicheres Gefühl. Ich kann nur Positives berichten und gebe eine klare Empfehlung.
Krippen HerrmannKrippen Herrmann
18:35 28 Nov 23
Die erste Kontaktaufnahme war sehr beeindruckend. Ich wurde schnell zurück gerufen und bekam schon im sehr sympathischen Erstgespräch passende Argumente und Infos, um mein Anliegen einer fachlichen Beratung zum Thema Werksschließung , Sozialplan, Interessenausgleich und Abfindung.Auch eine Rückfrage am WE wurde sehr freundlich und unkompliziert beantwortet.Die Kanzlei für Arbeitsrecht von Herrn Dr. Drees kann ich nur wärmstens empfehlen.Wenn ich könnte würde ich 6 Sterne geben.🌲🌲🌲Ihnen und ihr Team frohe Weihnachten 2023
Ömer KöseÖmer Köse
07:31 06 Nov 23
Sehr guter Anwalt und hilft sofort
Detlef RothkampDetlef Rothkamp
05:40 14 Oct 23
Ich brauchte einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Dr. Drees in Bonn habe ich per Internet Recherche aufgrund der vielen positiven Bewertungen gefunden . Mein Fall wurde von Dr. Drees sehr reaktionsschnell, immer freundlich und hoch professionell bearbeitet. Die Kommunikation erfolgte ausschließlich digital, per Telefon und Email, was für mich sehr unkompliziert und äußerst positiv war. Das Fachwissen des Rechtsanwalts, sein persönlicher Einsatz und vor allem seine zielführende Strategie kann ich nur loben. Mit dem Resultat war ich sehr zufrieden. Falls ich wieder einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht benötigen sollte, wäre Dr. Drees und seine Kanzlei in Bonn meine Anlaufstelle. Daher meine klare Empfehlung, wenn sie einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht suchen."
Sas GraSas Gra
08:03 13 Oct 23
Ich kann über Herrn Dr. Drees nur absolut positiv berichten. Er hat mich mehrfach vertreten und ich war immer absolut zufrieden. Seine ruhige und sachliche Art sind gerade in akuten Phasen sehr beruhigend. Ich bedanke mich auch hier nochmals für seine Hilfe in der Vergangenheit und kann ihn nur absolut weiter empfehlen.👍
Thomas SchützlerThomas Schützler
06:50 08 Oct 23
Es gibt die brutale Arbeitnehmer-Wirklichkeit in Deutschland. Unternehmen, die konsequent Betriebsrat und Sozialplan umgehen. Um dann auch Arbeitnehmer, die jahrzehntelang in einem Unternehmen tätig sind und dann erkranken, diese prekär und mit Desinformation, Unverbindlichkeit und sogar Mobbing ausgrenzen, um sie loszuwerden. Am liebsten keine berufliche Perspektive bieten, keinen vollen Lohn zahlen wollen und keine finanzielle Zukunftssicherung bieten. Also abscheulich... Hier den Herrn Arbeitsrechtsanwalt Dr. Drees als Arbeitnehmer-Rechtsvertreter zu haben, ist ein absoluter Gewinn. Herr Dr. Drees ist erfolgreich, extrem berufserfahren und diplomatisch, vor allem auch mit widerspenstigen und bizarren Managern in der sogenannten "freien Wirtschaft". Zielorientiert und realistisch in der Analyse. Ein normaler Arbeitnehmer hat, wenn er erkrankt, enorme Sorgen. So hilft Herr Dr. Drees auch bei Fragen zur Teilerwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung usw. Für mich war Herr Dr. Drees immer erreichbar und unermüdlich im Einsatz. Ja, fast heldenhaft in der Sache und trotz aller zu beachtenden Paragraphen menschlich. Herr Arbeitsrechtsanwalt Herr Dr. Drees ist absolut top!
Christian SchmidtChristian Schmidt
08:45 22 Sep 23
Sehr kompetent, sehr verbindlich, sehr zeitnah, sehr vertrauenswürdig und sehr freundlich.
G. DevaG. Deva
18:52 18 Sep 23
Herr Dr. Drees hatte bereits meinen Vater hervorragend vertreten und das Unmögliche möglich gemacht.Er hat mich in meiner Angelegenheit aufs Beste vertreten und mich zu keinem Zeitpunkt im Stich gelassen.Ein engagierter und sehr professioneller Anwalt, der sich außergewöhnlich viel Zeit für seine Mandaten nimmt.Herr Dr.Drees ist stets freundlich, höflich, sympathisch und sehr respektvoll.Ich kann ihn mit besten Gewissen nur weiterempfehlen.
Patricia DlawichowskiPatricia Dlawichowski
11:08 14 Sep 23
Ich hatte das Glück, die Dienste von Herrn Dr.Drees in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit in Anspruch nehmen zu können, und ich kann nicht genug betonen, wie beeindruckt ich von seiner Professionalität und Kompetenz bin.Von Anfang an fühlte ich mich bei ihm gut aufgehoben. Er hat sich Zeit genommen, meine Situation gründlich zu verstehen und mir alle möglichen Optionen klar und verständlich erläutert. Ich habe mich nie überfordert oder unsicher gefühlt, da Herr Dr.Drees stets geduldig alle meine Fragen beantwortet hat.Was mich besonders beeindruckt hat, war die Leidenschaft und das Engagement, die er in meinen Fall gesteckt hat. Er hat sehr schnell und professionell gearbeitet, um meine Interessen zu vertreten, und ich bin äußerst zufrieden mit dem Ergebnis. Dank seiner Expertise konnte ich meine arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich klären.Darüber hinaus war die Kommunikation stets emphatisch und effizient. Ich fühlte mich zu jeder Zeit gut informiert und wusste, dass ich mich auf ihn verlassen kann.Insgesamt kann ich Herrn Dr.Drees uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank, für Ihre herausragende Unterstützung und die erfolgreiche Beilegung meines Falls!
Marc LenschMarc Lensch
22:26 29 Jun 23
Ich möchte gerne meine aufrichtige Dankbarkeit und Zufriedenheit mit der hervorragenden Arbeit von Dr. Drees zum Ausdruck bringen.Sein fundiertes Fachwissen und seine Professionalität haben mich zutiefst beeindruckt. Er hat nicht nur meine Rechte erfolgreich verteidigt, sondern auch stets ein offenes Ohr für meine Anliegen gehabt.Ich bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden und kann ihn mit bestem Gewissen uneingeschränkt weiterempfehlen. Herzlichen Dank für die erstklassige Arbeit!
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