Eine Kündigung ist empfangsbedürftig – das heißt, dass sie erst mit dem Zugang beim Gekündigten wirksam ist. Doch wann genau ist eine Kündigung auch zugegangen? Welche Besonderheiten gelten, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub ist oder wenn die Kündigung per Einschreiben versandt wird?
Dieser Beitrag beantwortet Ihnen alle Fragen zum Zugang der Kündigung im Arbeitsrecht!