Kündigung von Führungskräften erfolgreich angreifen

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Führungskräfte haben für Arbeitgeber eine große Bedeutung. Deshalb gelten besondere Regeln für die Kündigung von Führungskräften.  Wir zeigen Ihnen, wie Führungskräfte dennoch geschützt sind und ob Sie als Führungskraft eine Abfindung erwarten können.

Rechtsanwalt-Dr.-Drees-aus-BonnAutor: Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees.

Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees ist seit vielen Jahren Rechtsanwalt und auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Dabei berät er regelmäßig landesweit Führungskräfte, die eine Kündigung erhalten haben. Auf Grundlage der langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn ist dieser Beitrag entstanden.

Inhaltsverzeichnis

Wer ist Führungskraft?

Das Gesetz fasst deutlich weniger Arbeitnehmer als Führungskraft auf, als man meinen könnte.

Zudem führen das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unterschiedliche Definitionen der Führungskraft. Die Definition des BetrVG ist weiter, die des KSchG dagegen enger gefasst. Unter den Begriff des BetrVG fallen nahezu alle Führungskräfte, unter den des KSchG dagegen nur sogenannte „leitende Angestellte“. Auf diese Definition kommt es an, wenn Sie sich gegen Ihre Kündigung wehren möchten.

Vorsicht! Die Bezeichnung der Rolle im Betrieb durch den Arbeitgeber oder im Arbeitsvertrag ist irrelevant. Vielmehr entscheidet die tatsächliche Aufgabenzuweisung: Als „leitend“ gelten Angestellte dann, wenn ihnen betriebliche Aufgaben mit Führungscharakter zugewiesen sind. Solche „Führungsaufgaben“ sind von umfangreichen Befugnissen gekennzeichnet.

Ausschlaggebend ist im Wesentlichen die Befugnis, Personal selbständig einzustellen und zu entlassen. Dabei muss es sich aber um Personalverantwortung in erheblichem Umfang handeln. Die Erheblichkeit kann dabei sowohl quantitativ (viele Mitarbeiter) als auch qualitativ (wichtige Mitarbeiter) bestimmt werden. Indiziell kann auch eine umfangreiche Vertretungsmacht durch Generalvollmacht oder Prokura für die Eigenschaft als leitender Angestellter sprechen. Hierbei sollte der Angestellte jedoch nicht nur vorgegebene Entscheidungen ausführen, sondern eigenverantwortlich tätig werden. Zentral bleibt ohnehin die zuvor genannte Personalverantwortung, die in jedem Fall vorliegen muss.

Beispiele:

  • Der Betriebsleiter einer größeren Einheit des Unternehmens gilt als leitender Angestellter, wenn er dazu befugt ist, eigenverantwortlich Personal zu verwalten und unternehmensleitende Entscheidungen zu treffen.
  • Der Filialleiter einer kleineren Einheit, der nur dazu befugt ist, Hilfskräfte einzustellen und zu entlassen sowie bereits getroffene Entscheidungen auszuführen, ist dagegen kein leitender Angestellter.
  • Der Chefarzt ist nur dann leitender Angestellter, wenn seine Personalverantwortung einen beträchtlichen Teil seiner Tätigkeit ausmacht. Ist er hingegen fast ausschließlich forschend und behandelnd tätig, genießt er den uneingeschränkten Kündigungsschutz einfacher Arbeitnehmer.

Geschäftsführer hingegen sind in aller Regel keine leitenden Angestellte. Das Kündigungsschutzgesetz ist auf sie erst gar nicht anwendbar. Hier erfahren Sie mehr zur Kündigung von Geschäftsführern.

Besondere Rolle, besondere Regeln?

Nur bedingt: Die besondere Rolle von Führungskräften im Unternehmen führt auch in manchen Rechtsbereichen zu einer Sonderstellung. Beispielsweise finden das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf leitende Angestellte keine Anwendung.

Auf der anderen Seite sind leitende Angestellte trotz ihrer Nähe zum Arbeitgeber weiterhin Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auch Führungskräften zugutekommt, sofern deren Anwendbarkeitsvoraussetzung vorliegen:

Der leitende Angestellte muss in einem Betrieb

  • mit regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmern und
  • länger als sechs Monate

beschäftigt sein.

Herr Dr. Drees berät Sie.
Jeder Fall ist einzigartig. Herr Dr. Drees beantwortet Ihre Fragen. Er bespricht mit Ihnen, wie Sie am besten vorgehen. Mit dem Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gehen Sie sicher.

Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück. Ihre drängendsten rechtlichen Fragen lassen sich meist schon im Anschluss klären.

 

Welche Kündigungsgründe gibt es für Führungskräfte?

Gelten für Führungskräfte andere Kündigungsgründe? Nein. Auch bezüglich der möglichen Kündigungsgründe gibt es keine Besonderheiten. Der Arbeitgeber kann leitende Angestellte aus den üblichen Gründen entlassen:

  • Betriebsbedingte Kündigung: Beispielsweise bei dauerhafter Umstrukturierung wegen schlechter Auftragslage oder Betriebsstillegung des Unternehmens.
  • Personenbedingte Kündigung: Wenn der leitende Angestellte aufgrund persönlicher Mängel seiner Eigenschaften oder Fähigkeiten dem Zweck des Arbeitsvertrags nicht mehr gerecht werden kann. Häufigster Fall ist die Kündigung wegen Krankheit. Auch der Entfall einer Berufserlaubnis fällt hierunter (beispielsweise der Approbation als Arzt).
  • Verhaltensbedingte Kündigung: Pflichtverletzung der Führungskraft, die das besondere Vertrauensverhältnis erschüttert (z.B. Schlechtleistung, Arbeitsverweigerung, Spesenbetrug).

Damit ist auch gegenüber Führungskräften grundsätzlich nur eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung aus den genannten Gründen möglich.

Eine außerordentliche Kündigung kommt nur ausnahmsweise in Betracht. Denkbare Gründe sind insbesondere ganz erhebliche Pflichtverletzungen (z.B. grobe Beleidigungen gegenüber Mitarbeitern oder Vorgesetzten, Veruntreuung von Firmengeldern).

Welche Kündigungsgründe-gibt es für Führungskräfte?

Welche Kündigungsgründe gibt es für Führungskräfte?

Achtung: Ob tatsächlich ein Kündigungsgrund vorliegt und ob der Arbeitgeber dies vor Gericht beweisen kann, hängt stark vom Einzelfall ab. In vielen Fällen bestehen gute Chancen, die Kündigung einer Führungskraft anzugreifen bzw. eine hohe Abfindung auszuhandeln.

Hier erfahren Sie mehr dazu, wie Sie gegen eine Kündigung vorgehen.

Ist eine Abfindung für Führungskräfte realistisch?

Im Falle der Kündigung können Sie meist eine hohe Abfindung aushandeln. Hier ist allerdings zwischen leitenden Angestellten im Sinne des KSchG und anderen Führungskräften zu unterscheiden.

Abfindung für leitende Angestellte

Sollten Sie als Führungskraft gekündigt worden sein, können Sie gegen die Kündigung klagen. Das Gericht prüft daraufhin, ob die Kündigung wirksam ist, d.h. insbesondere, ob einer der genannten Kündigungsgründe gegeben ist. Nun kommen zwei Optionen in Betracht:

  • Wenn Sie den Prozess (in letzter Instanz) verlieren, müssen Sie die Kündigung akzeptieren. Ihr Job ist verloren.
  • Sollte das Gericht die Kündigung hingegen für unwirksam halten, gilt für leitende Angestellte eine Besonderheit: Dem Arbeitgeber bleibt es trotz Unwirksamkeit der Kündigung offen, Sie zu entlassen. Sollte sich der Arbeitgeber hierfür entscheiden, muss er jedoch eine Abfindung zahlen, deren Höhe das Gericht festlegt.

Sie sehen: Der Arbeitgeber kann sich von Ihnen in jedem Fall trennen – notfalls gegen Zahlung einer Abfindung.

Bei der Abfindungshöhe berücksichtigt das Gericht insbesondere, wie der Arbeitgeber die Kündigung begründet hat. Wenn der Sachverhalt keinen Grund für die Kündigung erkennen lässt und Sie sich einwandfrei verhalten haben, wird es den Maximalbetrag festlegen.

Ist eine Abfindung für Führungskräfte realistisch?

Ist eine Abfindung für Führungskräfte realistisch?

Der Maximalbetrag liegt bei 12 Bruttogehältern des letzten Monats. Wenn Sie 50 (55) Jahre oder älter sind und das Arbeitsverhältnis mindestens 15 (20) Jahre bestanden hat, können Sie bis zu 15 (18) Monatsgehälter erhalten. Die Erhöhungen kommen nicht zur Geltung, wenn Sie bereits das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben.

Wichtig: Erheben Sie als Führungskraft rechtzeitig Kündigungsschutzklage! Sollten Sie gegen die Kündigung oder die angebotene Höhe der Abfindung vorgehen wollen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage erheben. Andernfalls wird die Kündigung automatisch wirksam und die Möglichkeit einer Abfindung rückt in weite Ferne.

Übrigens: Viele Gerichtsverfahren enden vorzeitig mit einem sog. Vergleich, also einer Einigung zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber. Darin ist ebenfalls in aller Regel eine Abfindung vorgesehen. Die nun folgenden Ausführungen gelten daher auch für Sie, wenn Sie vorzeitig einen Vergleich abschließen. Der Arbeitgeber wird darin allerdings maximal zur Zahlung der Beträge bereit sein, die auch das Gericht festsetzen würde.

Abfindung für andere Führungskräfte

Auch Führungskräfte, die keine leitenden Angestellten sind, haben Chancen auf eine Abfindung. Diese wird in der Regel im Rahmen eines Vergleichs ausgehandelt. Dazu kommt es, wenn der Arbeitgeber befürchtet, den Kündigungsschutzprozess zu verlieren und Sie wieder einstellen zu müssen. Er bietet dann meist eine Abfindung an, wenn Sie im Gegenzug die Kündigung hinnehmen und Ihre Klage zurückziehen.

Wie hoch die Abfindung ausfällt, hängt davon ab, wie sehr der Arbeitgeber eine Niederlage befürchtet. Da Ihr Kündigungsschutz hoch ist, stehen Ihre Chancen vor Gericht in aller Regel gut. Entsprechend häufig kommt es zu attraktiven Abfindungen.

Zur groben Berechnung der Abfindung werden unterschiedliche Formeln verwendet. Am verbreitetsten ist die folgende Formel, die sich auch im Gesetz (§ 1 a KSchG) finden lässt:

Höhe der Abfindung = 0,5 Bruttomonatsgehälter x Anzahl der Jahre im Beschäftigungsverhältnis bei dem Arbeitgeber

Die Formel führt nur zu einem Ausgangswert. In vielen Fällen sind deutlich höhere Beträge möglich.

Gekündigte Arbeitnehmer sollten umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Die Erfolgschancen der Kündigungsschutzklage sind vergleichsweise hoch. Insbesondere die Möglichkeit auf eine höhere Abfindung sollte realisiert werden. Dazu bleiben ab Zugang der Kündigung allerdings nur drei Wochen Zeit.

Hier erfahren Sie mehr zur Abfindung per Kündigungsschutzklage.

Sie sind Prokurist? Hier haben wir mehr Informationen zur Abfindung eines Prokurist und zur Kündigung eines Prokurist.

Übliche Kündigungsfrist einer Führungskraft

Für die Kündigung einer Führungskraft gelten die üblichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Allerdings besteht in der Regel eine vertragliche Regelung, die der gesetzlichen Bestimmung vorgeht. Tarifvertragliche Regelungen sind für Führungskräfte, die nämlich meist außertariflich beschäftigt sind, seltener.

 

Besonderheiten der Änderungskündigung für Führungskräfte

Sollte der Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag zu schlechteren Bedingungen anbieten und mit der Kündigung drohen, wenn Sie nicht akzeptieren, handelt es sich um eine Änderungskündigung.

Oft wollen Arbeitgeber die Führungskraft mit dem Angebot einer niedrigeren Position ohne Personalmacht aus dem Unternehmen drängen. Vielfach geht es auch darum, mit der Änderungskündigung ein niedrigeres Gehalt durchzusetzen.

Für die Änderungskündigung gelten die gleichen Vorgaben wie für die normale Beendigungskündigung. Der Arbeitgeber muss die Kündigung auf eine der genannten Kündigungsgründe stützen können und alle vertraglichen und gesetzlichen Fristen einhalten.

Vorsicht! Nehmen Sie als Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltlos an, gilt umgehend der neu abgeschlossene Arbeitsvertrag. Um dem Arbeitnehmer die Situation zu erleichtern, räumt das Gesetz Arbeitnehmern daher ein, das Änderungsangebot zunächst unter dem Vorbehalt sozialer Rechtfertigung anzunehmen. Anschließend prüft das Arbeitsgericht, ob das Änderungsangebot rechtmäßig ist.

Für die Annahme unter Vorbehalt haben Sie drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung Zeit. Der gleiche Zeitraum bleibt Ihnen auch für die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Sollten Sie die Klagefrist versäumen, wird die Änderungskündigung wirksam. Im Rahmen des Gerichtsprozesses prüft der Richter, ob der Arbeitnehmer die angebotenen Änderungen hinnehmen muss.

Wir empfehlen Ihnen auch hier, Ihre Erfolgsaussichten im Voraus von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einschätzen zu lassen! Hier erfahren Sie mehr dazu, ob Sie eine Abfindung nach der Änderungskündigung erhalten.

Beachten Sie diese Folgefragen

Nach der Kündigung einer Führungskraft streiten die Parteien häufig auch um diese Fragen:

Fazit

  • Führungskräfte genießen zunächst denselben Kündigungsschutz wie andere Arbeitnehmer.
  • Für sie gelten deshalb die üblichen Kündigungsgründe: Betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung.
  • Wenn die Führungskraft ein leitender Angestellter im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes ist, gilt eine Besonderheit: Der Arbeitgeber kann sich in jedem Fall von dem Arbeitnehmer trennen. Wenn ihm kein Kündigungsgrund zur Seite steht, muss er dafür eine gerichtlich bestimmte Abfindung zahlen.
  • „Leitende“ Funktion hat ein Arbeitnehmer insbesondere dann, wenn ihm umfangreiche Personalverantwortung eingeräumt wurde.
  • Für die Kündigung gelten die üblichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Meistens besteht jedoch eine vertragliche Regelung, die vorgeht.

Wie unsere Mandanten das Engagement von Dr. Drees bewerten:

Rechtsanwalt Dr. Drees Fachanwalt für Arbeitsrecht
4.9
Basierend auf 161 Bewertungen
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Dieter FringsDieter Frings
08:55 13 Apr 24
Herr Dr.Drees hat uns in sehr schwierigen, arbeitsrechtlichen Verhandlungen hervorragend mit bestem Ergebnis vertreten.Herr Dr.Drees ist mit seinem großen Wissen und klarem Geist allzeit der Situation einen Schritt vorraus und ebnet so den Weg zum gerechten Erfolg.Man merkt, dass Herr Dr.Drees seinen Beruf liebt und lebt. Dadurch fühlt man sich gleich in besten Händen.Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut zu erreichen und die Dame am Telefon freundlich und aufmerksam. Rückrufe erfolgen stets zeitnah.Wir können die Kanzlei Dr. Drees jedem bestens empfehlen.
Lea WagnerLea Wagner
16:45 06 Apr 24
Eine sehr kompetente und immer sehr gut vorbereitete Beratung. Herr Dr. Drees nimmt sich immer die Zeit für Telefonate und Klärungen. Werde im Berufsrechtschutz seine Kanzlei wenn nötig, immer empfehlen oder beauftragen. Danke für all die Unterstützung in der langwierigen Sache mit Wettbewerbsverbot & Kündigung.
M. G.M. G.
15:07 30 Mar 24
Danke für die kompetente und tolle Beratung! Alles super verlaufen und ich kann Herr Dr.Drees nur weiterempfehlen.
Monika NantkeMonika Nantke
13:15 11 Mar 24
Ich wurde schon früher von Herrn Dr. Drees beraten und hatte jetzt ein arbeitsrechtliches Anliegen.Mit seiner sehr kompetenten und immer zugewandten Art hatte ich sehr schnell großes Vertrauen. Meine Angelegenheit hatte den gewünschten Erfolg und ich werde jederzeit, falls erforderlich, Herrn Dr. Drees wieder kontaktieren.Auch die gute Erreichbarkeit der Kanzlei per Telefon oder Email und die schnellen Rückmeldungen waren echt super.Habe ihn schon weiter empfohlen und würde es jederzeit wieder tun.Auf diesem Weg nochmals vielen Dank.
Sebastian BluemerSebastian Bluemer
13:17 09 Mar 24
Ich habe Herrn Dr. Drees als einen sehr zuverlässigen Fachanwalt für Arbeitsrecht kennengelernt, der sich direkt Zeit genommen hat meinen Fall gezielt zu bearbeiten.Durch die digitale Kommunikation war es mir stets möglich Herrn Dr. Drees schnell zu erreichen und die nächsten Schritte abzustimmen. Termine konnten innerhalb kürzester Zeit vereinbart werden.Seine Erfahrung im Arbeitsrecht sowie die ruhige und empathische Art halfen zunächst Vertrauen aufzubauen, um im Anschluss gemeinsam den Fall zu bearbeiten. Dabei entspricht das erreichte Ergebnis den zuvor abgestimmten Vorstellungen.Ich möchte mich auf diesem Weg nochmal recht herzlich bei Herrn. Dr. Drees für den Rechtsbeistand bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg.
Puppenkönig GmbHPuppenkönig GmbH
20:22 06 Mar 24
Dr. Drees hat unser Unternehmen mit großer Kompetenz und Schnelligkeit unterstützt. Das Ergebnis übertraf unsere Erwartungen und war äußerst zufriedenstellend. Eine klare Empfehlung.
Anastasia SchuetzAnastasia Schuetz
18:14 01 Mar 24
Dr. Drees ist ein sehr netter und kompetenter Rechtsanwalt. Telefonische Beratung war einfach Klasse. Es ist eine Seltenheit so einen Anwalt zu finden. Unsere Angelegenheit war schnell und unkompliziert gelöst. Vielen lieben Dank. Ich kann Dr. Drees als Fachanwalt nur weiterempfehlen.
Pascale AdragnaPascale Adragna
16:14 07 Feb 24
Herr Dr. Drees hat mich bereits in der Vergangenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit unterstützt. Diesmal in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut erreichbar. Emails werden schnell beantwortet. Ich würde immer wieder seine fachliche Kompetenz in Anspruch nehmen und ihn jederzeit weiterempfehlen.
Seb JueSeb Jue
18:54 06 Feb 24
Ich hatte einen sehr positiven ersten Kontakt mit Herr Dr. Drees gehabt. Er hat sich schnell bei mir zurückgemeldet und sich viel Zeit genommen, um sich mein Anliegen anzuhören. Ich werde mich, falls es in Zukunft nochmal nötig wird, wieder an ihn wenden. Er hat einen sehr sympathischen und vertrauenerweckenden Eindruck bei mir hinterlassen.
Yves KleinYves Klein
09:28 23 Jan 24
Kurzfassung: Absolute Empfehlung, unglaublich positive Erfahrung, ich kann Herrn Dr. Drees gar nicht genug danken.Hier etwas ausführlicher:Als ich kürzlich unerwartet in einen Rechtsstreit verwickelt wurde, stand ich vor komplexen Verhandlungen mit einem ehemaligen Arbeitgeber. In dieser herausfordernden Zeit war Herr Dr. Drees eine unverzichtbare Stütze. Mit seiner umfassenden Erfahrung im Arbeitsrecht und einem außergewöhnlichen Engagement hat er meine Erwartungen weit übertroffen.Herr Dr. Drees besticht nicht nur durch sein fachliches Know-how, sondern auch durch seine empathische Art. Er hat ein tiefes Verständnis dafür, wie stressig und verwirrend rechtliche Auseinandersetzungen sein können. Seine Beratung war stets zielgerichtet und klar, ohne dabei das Menschliche aus den Augen zu verlieren. Besonders beeindruckt hat mich, wie er jederzeit für Transparenz sorgte und mich zu jedem Zeitpunkt ernst genommen hat.Ein weiterer Aspekt, der Herrn Dr. Drees hervorhebt, ist seine Erreichbarkeit. Er war regelmäßig persönlich telefonisch verfügbar, was in dringenden Situationen ungemein beruhigend war. Dabei standen stets meine Bedürfnisse und Interessen im Vordergrund, nicht das Honorar.Durch seine professionelle und gleichzeitig herzliche Arbeitsweise hat Herr Dr. Drees mein vollstes Vertrauen gewonnen. Sein Einsatz und seine Expertise haben in meinem Fall zu einem sehr positiven Ausgang geführt. Ich kann Herrn Dr. Drees uneingeschränkt empfehlen und werde mich bei zukünftigen rechtlichen Fragestellungen definitiv wieder an ihn wenden.Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees herzlich für seine hervorragende Unterstützung bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg und Gesundheit. Wer einen engagierten, kompetenten und menschlichen Anwalt sucht, ist bei ihm in den besten Händen.Zusatznote:In meinem Fall wurde ich zuvor bereits durch den Rechtschutz der IG Metall vertreten, doch aufgrund meines komplexen Falls und des mangelnden Einsatzes auf deren Seite, suchte ich sehr schnell kompetenten Beistand. Herr Dr. Dress war hierbei jederzeit zu einer Kooperation bereit, die leider seitens der IGM/DGB Vertretung abgelehnt wurde.Letztendlich kann ich nur sagen: Herrn Dr. Drees gilt mein vollstes Vertrauen und mein Dank.
LakshayLakshay
12:07 09 Jan 24
Ich hatte das Glück, Dr. Drees über Google zu finden, der mir beim Arbeitsrecht in Deutschland helfen konnte. Er spricht gut Englisch, was für mich das wichtigste Kriterium war. Darüber hinaus ist er proaktiv, geht ehrlich mit der Zeit um und erklärt den Fortschritt sehr detailliert. Dank seiner freundlichen Bemühungen konnte meine endgültige Einigung mit dem Arbeitgeber verbessert und der Fall auf angenehme Weise abgeschlossen werden. Sehr empfehlenswert !
N. K.N. K.
14:21 07 Jan 24
Bei Herrn Dr. Drees habe ich mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Er hat sehr gut meine Interessen durchgesetzt. Rückmeldungen kamen sehr schnell und auch telefonisch stand er für Fragen immer zur Verfügung. Sachverhalte und die Vorgehensweise wurden gut und verständlich erklärt. Vielen Dank für die freundliche und kompetente Beratung und Unterstützung!
M VekalatiM Vekalati
23:58 25 Dec 23
Herr Dr.Drees hat mich mit viel Kompetenz, Erfahrung und einem sehr freundlichen Wesen während unseres Rechtsstreites begleitet, ich habe noch nie zuvor einen so kompetenten und netten Anwalt aufgesucht, der mit Herzblut und Sachkenntnis in allen rechtlichen Dingen einem die Gewissheit in Rat und Tat gibt das Recht auf seiner Seite zu haben. Die Beratung steht im Vordergrund nicht das Honorar, telefonisch außer bei Gericht immer zu erreichen. Bin zu 100% von seiner Arbeit mehrmals überzeugt worden und werde ihn sofern möglich in allen Angelegenheiten wieder besuchen.An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen nochmals bedanken und wünsche ihnen viel Glück und Gesundheit.
Hilmar HasselHilmar Hassel
06:54 18 Dec 23
Top Anwalt für Arbeitsrecht! Super kompetent und freundlich! Klare Weiterempfehlung! Hat immer alles zu unserer vollsten Zufriedenheit geregelt. Vielen Dank Herr Dr. Drees! :-)
Christoph NeikesChristoph Neikes
12:10 17 Dec 23
Herr Dr. Drees hat meine Erwartungen mehr als übertroffen.Mein letzter Arbeitgeber hat das letzte Gehalt nicht ausgezahlt und Herr Dr. Drees hat mich rechtlich vertreten. Er hat meine Rechte und Wünsche perfekt durchgesetzt.Von Anfang bis Ende ein sauberer Ablauf und ich kann ihn nur empfehlen.Vielen Dank
Thomas HennesThomas Hennes
08:21 10 Dec 23
Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees für seine hervorragende Arbeit in meinem Fall bei einer Standortschließung bedanken. Absolut professionell und souverän hat er meine Rechte vertreten und ein für mich sehr zufrieden stellendes Ergebnis erzielt. Durch seine verständnisvolle und sympathische Art, vermittelt er außerdem ein beruhigendes und sicheres Gefühl. Ich kann nur Positives berichten und gebe eine klare Empfehlung.
Krippen HerrmannKrippen Herrmann
18:35 28 Nov 23
Die erste Kontaktaufnahme war sehr beeindruckend. Ich wurde schnell zurück gerufen und bekam schon im sehr sympathischen Erstgespräch passende Argumente und Infos, um mein Anliegen einer fachlichen Beratung zum Thema Werksschließung , Sozialplan, Interessenausgleich und Abfindung.Auch eine Rückfrage am WE wurde sehr freundlich und unkompliziert beantwortet.Die Kanzlei für Arbeitsrecht von Herrn Dr. Drees kann ich nur wärmstens empfehlen.Wenn ich könnte würde ich 6 Sterne geben.🌲🌲🌲Ihnen und ihr Team frohe Weihnachten 2023
Ömer KöseÖmer Köse
07:31 06 Nov 23
Sehr guter Anwalt und hilft sofort
Detlef RothkampDetlef Rothkamp
05:40 14 Oct 23
Ich brauchte einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Dr. Drees in Bonn habe ich per Internet Recherche aufgrund der vielen positiven Bewertungen gefunden . Mein Fall wurde von Dr. Drees sehr reaktionsschnell, immer freundlich und hoch professionell bearbeitet. Die Kommunikation erfolgte ausschließlich digital, per Telefon und Email, was für mich sehr unkompliziert und äußerst positiv war. Das Fachwissen des Rechtsanwalts, sein persönlicher Einsatz und vor allem seine zielführende Strategie kann ich nur loben. Mit dem Resultat war ich sehr zufrieden. Falls ich wieder einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht benötigen sollte, wäre Dr. Drees und seine Kanzlei in Bonn meine Anlaufstelle. Daher meine klare Empfehlung, wenn sie einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht suchen."
Sas GraSas Gra
08:03 13 Oct 23
Ich kann über Herrn Dr. Drees nur absolut positiv berichten. Er hat mich mehrfach vertreten und ich war immer absolut zufrieden. Seine ruhige und sachliche Art sind gerade in akuten Phasen sehr beruhigend. Ich bedanke mich auch hier nochmals für seine Hilfe in der Vergangenheit und kann ihn nur absolut weiter empfehlen.👍
Thomas SchützlerThomas Schützler
06:50 08 Oct 23
Es gibt die brutale Arbeitnehmer-Wirklichkeit in Deutschland. Unternehmen, die konsequent Betriebsrat und Sozialplan umgehen. Um dann auch Arbeitnehmer, die jahrzehntelang in einem Unternehmen tätig sind und dann erkranken, diese prekär und mit Desinformation, Unverbindlichkeit und sogar Mobbing ausgrenzen, um sie loszuwerden. Am liebsten keine berufliche Perspektive bieten, keinen vollen Lohn zahlen wollen und keine finanzielle Zukunftssicherung bieten. Also abscheulich... Hier den Herrn Arbeitsrechtsanwalt Dr. Drees als Arbeitnehmer-Rechtsvertreter zu haben, ist ein absoluter Gewinn. Herr Dr. Drees ist erfolgreich, extrem berufserfahren und diplomatisch, vor allem auch mit widerspenstigen und bizarren Managern in der sogenannten "freien Wirtschaft". Zielorientiert und realistisch in der Analyse. Ein normaler Arbeitnehmer hat, wenn er erkrankt, enorme Sorgen. So hilft Herr Dr. Drees auch bei Fragen zur Teilerwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung usw. Für mich war Herr Dr. Drees immer erreichbar und unermüdlich im Einsatz. Ja, fast heldenhaft in der Sache und trotz aller zu beachtenden Paragraphen menschlich. Herr Arbeitsrechtsanwalt Herr Dr. Drees ist absolut top!
Christian SchmidtChristian Schmidt
08:45 22 Sep 23
Sehr kompetent, sehr verbindlich, sehr zeitnah, sehr vertrauenswürdig und sehr freundlich.
G. DevaG. Deva
18:52 18 Sep 23
Herr Dr. Drees hatte bereits meinen Vater hervorragend vertreten und das Unmögliche möglich gemacht.Er hat mich in meiner Angelegenheit aufs Beste vertreten und mich zu keinem Zeitpunkt im Stich gelassen.Ein engagierter und sehr professioneller Anwalt, der sich außergewöhnlich viel Zeit für seine Mandaten nimmt.Herr Dr.Drees ist stets freundlich, höflich, sympathisch und sehr respektvoll.Ich kann ihn mit besten Gewissen nur weiterempfehlen.
Patricia DlawichowskiPatricia Dlawichowski
11:08 14 Sep 23
Ich hatte das Glück, die Dienste von Herrn Dr.Drees in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit in Anspruch nehmen zu können, und ich kann nicht genug betonen, wie beeindruckt ich von seiner Professionalität und Kompetenz bin.Von Anfang an fühlte ich mich bei ihm gut aufgehoben. Er hat sich Zeit genommen, meine Situation gründlich zu verstehen und mir alle möglichen Optionen klar und verständlich erläutert. Ich habe mich nie überfordert oder unsicher gefühlt, da Herr Dr.Drees stets geduldig alle meine Fragen beantwortet hat.Was mich besonders beeindruckt hat, war die Leidenschaft und das Engagement, die er in meinen Fall gesteckt hat. Er hat sehr schnell und professionell gearbeitet, um meine Interessen zu vertreten, und ich bin äußerst zufrieden mit dem Ergebnis. Dank seiner Expertise konnte ich meine arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich klären.Darüber hinaus war die Kommunikation stets emphatisch und effizient. Ich fühlte mich zu jeder Zeit gut informiert und wusste, dass ich mich auf ihn verlassen kann.Insgesamt kann ich Herrn Dr.Drees uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank, für Ihre herausragende Unterstützung und die erfolgreiche Beilegung meines Falls!
Marc LenschMarc Lensch
22:26 29 Jun 23
Ich möchte gerne meine aufrichtige Dankbarkeit und Zufriedenheit mit der hervorragenden Arbeit von Dr. Drees zum Ausdruck bringen.Sein fundiertes Fachwissen und seine Professionalität haben mich zutiefst beeindruckt. Er hat nicht nur meine Rechte erfolgreich verteidigt, sondern auch stets ein offenes Ohr für meine Anliegen gehabt.Ich bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden und kann ihn mit bestem Gewissen uneingeschränkt weiterempfehlen. Herzlichen Dank für die erstklassige Arbeit!
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