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Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Die Urlaubsabgeltung bei Krankheit ist ein häufiger Streitpunkt, wenn lang erkrankte Arbeitnehmer entlassen werden. Wir erklären, worauf Sie Anspruch haben. Gerade jetzt können Sie hohe Zahlungen durchsetzen, weil offener Resturlaub laut zwei aktueller Urteile nicht mehr verjährt oder verfällt.

  • Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Urlaubsabgeltung?

Urlaubsabgeltung meint, dass Sie nicht wirklich frei bekommen, sondern pro offenen Urlaubstag einen festgelegten Betrag ausgezahlt erhalten. Im deutschen Arbeitsrecht ist dies die Ausnahme. Urlaubsabgeltung in Geld sieht das Gesetz nur vor, wenn Ihnen am Ende des Arbeitsverhältnisses noch ungenutzte Urlaubstage zustehen. Sie können also nicht etwa im laufenden Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie Ihre offenen Urlaubstage in eine Sonderzahlung umwandeln.

Zumindest ist dies für den gesetzlichen Mindesturlaub ausgeschlossen. Gewährt Ihr Arbeitgeber Ihnen mehr als 20 Urlaubstage im Jahr (bei einer Fünf-Tage-Woche), sind für den darüber hinausgehenden Urlaub entsprechende Vereinbarungen möglich. Hier kommt es auf die Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag an.

 

Entfällt die Urlaubsabgeltung bei langer Krankheit?

Nein, grundsätzlich können Sie auch dann noch Geld für Ihre offenen Urlaubstage verlangen, wenn Sie lange Zeit arbeitsunfähig erkrankt waren. Das gilt wie immer nur, wenn diese am Ende des Arbeitsverhältnisses noch nicht genutzt wurden.

Gerade nach langer Krankheit ist die Abgeltung in Geld oft unausweichlich. Denn während Ihrer Krankheit können Sie keine Urlaubstage nehmen. Der Arbeitgeber darf arbeitsunfähige Arbeitnehmer nicht in den Urlaub schicken. Sie sammeln aber weiter Urlaubstage an. Ihre Situation ist hinsichtlich der Urlaubsabgeltung auch aus einem anderen Grund günstig: Ihre Ansprüche verfallen deutlich später als gewöhnlich. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.

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So funktioniert die Berechnung der Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Wie viel Geld Ihnen am Ende des Arbeitsverhältnisses für offenen Urlaub zusteht, ermitteln Sie wie folgt:

  1. Wie viel offene Urlaubstage stehen Ihnen zu?

Zunächst bringen Sie in Erfahrung, wie viele Urlaubstage Ihnen noch zustehen. Dies erfahren Sie grundsätzlich von Ihrem Arbeitgeber. Prüfen Sie dessen Berechnung aber! Gerade auf diese zwei Aspekte sollten Sie achten:

  • Sie sammeln selbstverständlich auch dann weiter Urlaubstage an, wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten gehen konnten.

    Beispiel:
     Sie sind das ganze Jahr 2021 arbeitsunfähig erkrankt. Ihnen wird zu Ende Dezember 2021 gekündigt. Für das Jahr 2021 stand Ihnen mindestens der gesetzliche Urlaubsanspruch von 20 Tagen (bei einer Fünf-Tage-Woche) zu. Sie können nach Ihrem Ausscheiden also die Abgeltung des gesamten Urlaubs von 2021 verlangen, obwohl Sie diesen de facto wegen Ihrer Krankheit nie wirklich nutzen konnten.

    Gewährt der Arbeitgeber über den Mindesturlaub hinaus weitere Urlaubstage, stehen Ihnen diese meist auch für Krankheitszeiten zu. Im Arbeits- oder Tarifvertrag können aber abweichende Bestimmungen vorgesehen sein.

  • Ihre Urlaubstage verfallen nicht am Ende des Jahres. Konnten Sie die Urlaubstage in einem Jahr wegen einer Krankheit nicht nehmen, stehen Ihnen diese weitere 15 Monate zu. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist.Beispiel: Sie erhalten zu Ende Februar 2021 Ihre krankheitsbedingte Kündigung. Seit 2018 sind Sie arbeitsunfähig erkrankt. Sie können die Abgeltung Ihrer Urlaubstage für 2019, 2020, und anteilig für 2021 verlangen. Damit ergeben sich allein aus dem gesetzlichen Mindesturlaub bei einer Fünf-Tage-Woche 43 Urlaubstage. Seit Ende 2018 sind hingegen mehr als 15 Monate vergangen. Die Urlaubstage aus diesem Jahr sind daher seit Ende März 2020 verfallen.

    Update: Die Chancen auf eine hohe Urlaubsabgeltung stehen gerade jetzt gut. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass offener Resturlaub nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verjährt. Danach muss der Arbeitgeber über die offenen Urlaubstage informiert, zum Urlaub aufgefordert und auf den drohenden Verfall hingewiesen haben. Das haben die wenigsten in der Vergangenheit getan. So bleiben Ihnen sämtliche offenen Urlaubstage aus allen Jahren der Beschäftigung erhalten. Es spricht einiges dafür, dass auch die o.g. 15-Monatsfrist nur unter diesen Voraussetzungen zu laufen beginnt. In dieser Frage gibt es allerdings noch keine höchstrichterliche Entscheidung.

    Übrigens bleibt Ihr Urlaubsanspruch auch dann mind. 15 Monate bestehen, wenn Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag eine sog. Ausschlussfrist enthält. Danach entfallen sämtliche Ansprüche, wenn sie nicht innerhalb von z.B. sechs Monaten geltend gemacht werden. Für die Urlaubstage, die Sie während einer Krankheit nicht nehmen können, gilt dies nicht. Ist Ihr Arbeitsverhältnis aber einmal beendet und möchten Sie Geld für Ihre Urlaubstage verlangen, sollten Sie sich beeilen. Hier gilt die Frist nun wieder.

 

  1. Wie viel erhalten Sie pro Urlaubstag?

Nun errechnen Sie, wie viel Geld Ihnen pro Urlaubstag zusteht. Dies geschieht mithilfe folgender Formel:

  • Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen x Anzahl Ihrer offenen Urlaubstage = Zwischenergebnis
  • Zwischenergebnis / Anzahl der Arbeitstage der letzten 13 Wochen

Das Ergebnis ergibt den Betrag, den Sie als Urlaubsabgeltung verlangen können.

Bei der Anzahl der Arbeitstage in den letzten 13 Wochen spielt es keine Rolle, ob Sie krank waren o.ä. Relevant ist, wie viele Arbeitstage laut Arbeitsvertrag angefallen wären.

Beim Bruttoverdienst sind Zuschläge zu berücksichtigen, Überstunden hingegen nicht. Ebenso fallen Weihnachtsgeld, Treueprämien und Gewinnbeteiligungen aus der Berechnung heraus.

Wie funktioniert die Berechnung der Urlaubsabgeltung bei Krankheit?

Wie funktioniert die Berechnung der Urlaubsabgeltung bei Krankheit?

Hat die Urlaubsabgeltung Einfluss auf das Arbeitslosengeld?

Ja. Sie müssen mit einer Ruhenszeit rechnen, in der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Die Ruhenszeit dauert so lange wie der Urlaub, der Ihnen abgegolten wird.

Beispiel: Ihnen wird zum 31. Mai gekündigt und Sie erhalten 20 Urlaubstage ausbezahlt. Die nächsten 20 Arbeitstage steht Ihnen daher kein Arbeitslosengeld zu. Der Beginn der Auszahlung verschiebt sich entsprechend nach hinten.

Achtung: Die Ruhenszeit kann sich bedeutend verlängern, wenn Ihnen eine Abfindung ausgezahlt wird und das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist endet.

 

Ist die Urlaubsabgeltung bei Krankheit steuerfrei?

Nein, auf die Urlaubsabgeltung sind Steuern zu entrichten. Das Finanzamt behandelt die Zahlung wie Arbeitslohn. Hinzu kommen Sozialbeiträge, die ebenfalls auf die Urlaubsabgeltung anfallen.

 

Fazit

  • Stehen Ihnen am Ende des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubstage zu, können Sie die finanzielle Abgeltung verlangen (Urlaubsabgeltung).
  • Ihnen steht auch nach langer Krankheit die Abgeltung Ihres Resturlaubs zu.
  • Konnten Sie die Urlaubstage krankheitsbedingt nicht nehmen, bleiben Ihnen diese mindestens 15 Monate erhalten.
  • Wie viel Sie pro Urlaubstag erhalten, richtet sich nach Ihrem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen.
  • Die Abgeltung Ihres Resturlaubs führt dazu, dass Sie erst später Arbeitslosengeld erhalten.
  • Auf den Betrag sind Steuern und Sozialabgaben zu entrichten.