Urlaub auszahlen lassen bei Krankheit (Urlaubs­abgeltung)

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Bei einer Kündigung nach langer Krankheit können Sie sich hohe Beträge für Ihren Urlaub auszahlen lassen. Wir erklären, wie viel Urlaubsabgeltung Ihnen zusteht.

Rechtsanwalt-Dr.-Drees-aus-Bonn Autor: Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees.

Mit einer Berufserfahrung von mehr als zehn Jahren ist Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn. Er steht Mandanten bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen deutschlandweit regelmäßig beratend zur Seite. Dieser Beitrag ist ein Ausdruck seiner langjährigen Erfahrung in der Arbeitnehmerberatung.

  • Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Urlaubsabgeltung?

Urlaubsabgeltung meint, dass Sie nicht wirklich frei bekommen, sondern sich pro offenem Urlaubstag einen Geldbetrag auszahlen lassen.

Im deutschen Arbeitsrecht ist dies die Ausnahme. Die Auszahlung von Urlaub in Geld sieht das Gesetz nur vor, wenn Ihnen am Ende des Arbeitsverhältnisses noch ungenutzte Urlaubstage zustehen. Sie können also nicht etwa im laufenden Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie Ihre offenen Urlaubstage in eine Sonderzahlung umwandeln.

Zumindest ist dies für den gesetzlichen Mindesturlaub ausgeschlossen. Gewährt Ihr Arbeitgeber Ihnen mehr als 20 Urlaubstage im Jahr (bei einer Fünf-Tage-Woche), sind für den darüber hinausgehenden Urlaub entsprechende Vereinbarungen möglich. Hier kommt es auf die Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag an.

Entfällt die Urlaubsabgeltung bei langer Krankheit?

Nein, grundsätzlich können Sie auch dann noch Geld für Ihre offenen Urlaubstage verlangen, wenn Sie lange Zeit arbeitsunfähig waren. Das gilt wie immer nur, wenn Sie diese Urlaubstage am Ende des Arbeitsverhältnisses noch nicht genutzt haben.

Gerade nach langer Krankheit ist die Abgeltung in Geld die einzige Möglichkeit. Denn während Ihrer Krankheit können Sie keine Urlaubstage nehmen. Der Arbeitgeber darf arbeitsunfähige Arbeitnehmer nicht in den Urlaub schicken. Sie sammeln aber weiter Urlaubstage an. Wenn Sie dann wegen der Krankheit gekündigt werden, können Sie also hohe Beträge für Ihren Resturlaub verlangen.

Ihre Situation ist hinsichtlich der Urlaubsabgeltung auch aus einem anderen Grund günstig: Ihre Ansprüche verfallen deutlich später als gewöhnlich. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.

 

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Urlaubsabgeltung bei Krankheit berechnen

Wie viel Geld Ihnen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für Ihren Resturlaub zusteht, ermitteln Sie wie folgt:

  1. Wie viel offene Urlaubstage stehen Ihnen zu?

Zunächst bringen Sie in Erfahrung, wie viele Urlaubstage Ihnen noch zustehen. Dies erfahren Sie grundsätzlich von Ihrem Arbeitgeber. Prüfen Sie dessen Berechnung aber! Gerade auf diese drei Aspekte sollten Sie achten:

Sie sammeln weiter Urlaubstage an, während Sie krank sind.

Beispiel: Ihnen wird zu Ende Dezember 2024 wegen einer Depression gekündigt, weil Sie das ganze Jahr 2024 arbeitsunfähig erkrankt waren. Für 2024 stand Ihnen mindestens der gesetzliche Urlaubsanspruch von 20 Tagen (bei einer Fünf-Tage-Woche) zu. Sie können nach Ihrem Ausscheiden also die Abgeltung des gesamten Urlaubs von 2024 verlangen, obwohl Sie diesen de facto wegen Ihrer Krankheit nie wirklich nutzen konnten.

Gewährt der Arbeitgeber über den Mindesturlaub hinaus weitere Urlaubstage, stehen Ihnen diese meist auch für Krankheitszeiten zu. Im Arbeits- oder Tarifvertrag können aber abweichende Bestimmungen vorgesehen sein.

Ihre Urlaubstage verfallen frühestens nach 15 Monaten.

Urlaubstage, die Sie wegen Ihrer Krankheit nicht nehmen konnten, verfallen nicht am Ende des Jahres. Sie stehen Ihnen weitere 15 Monate lang zu. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist.

Beispiel: Sie erhalten zu Ende Februar 2021 Ihre krankheitsbedingte Kündigung. Seit 2018 sind Sie arbeitsunfähig erkrankt. Sie können die Abgeltung Ihrer Urlaubstage für 2019, 2020, und anteilig für 2021 verlangen. Damit ergeben sich allein aus dem gesetzlichen Mindesturlaub bei einer Fünf-Tage-Woche 43 Urlaubstage. Seit Ende 2018 sind hingegen mehr als 15 Monate vergangen. Die Urlaubstage aus diesem Jahr sind daher seit Ende März 2020 verfallen.

Übrigens bleibt Ihr Urlaubsanspruch auch dann mind. 15 Monate bestehen, wenn Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag eine sog. Ausschlussfrist enthält. Danach entfallen sämtliche Ansprüche, wenn sie nicht innerhalb von z.B. sechs Monaten geltend gemacht werden. Für die Urlaubstage, die Sie während einer Krankheit nicht nehmen können, gilt dies nicht. Ist Ihr Arbeitsverhältnis aber einmal beendet und möchten Sie Geld für Ihre Urlaubstage verlangen, sollten Sie sich beeilen. Hier gilt die Frist nun wieder.

Ohne Hinweis verfallen Urlaubstage noch später

In einigen Fällen können Sie sogar noch weiter zurückliegende Urlaubstage verwerten. Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich entschieden, dass der Arbeitgeber Sie über Ihre offenen Urlaubstage informieren, zum Urlaub auffordern und auf den drohenden Verfall hinweisen muss. Sonst verfällt der Urlaub weder am Ende des Jahres, noch 15 Monate später. Die wenigsten Arbeitgeber sind dem in der Vergangenheit nachgekommen.

Ohne Hinweis des Arbeitgebers verfällt Ihr Urlaub bei andauernder Krankheit nach 15 Monaten nur noch in diesem Ausnahmefall (BAG, Urteil vom 20.12.20229 AZR 245/19):

  • In dem Jahr, aus dem der Urlaub stammt, haben Sie wegen Ihrer Krankheit gar nicht gearbeitet; oder Sie wurden so früh im Jahr krank, dass Sie Ihren Urlaub nicht mehr vollständig hätten nehmen können (letzteres BAG, Urteil vom 31.1.20239 AZR 107/20).
  • Im Folgejahr und bis zum 31.3. des zweiten Folgejahres blieben Sie arbeitsunfähig.
  1. Wie viel erhalten Sie pro Urlaubstag?

Nun errechnen Sie, wie viel Geld Ihnen pro Urlaubstag zusteht. Dies geschieht mithilfe folgender Formel:

  • Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen x Anzahl Ihrer offenen Urlaubstage = Zwischenergebnis
  • Zwischenergebnis / Anzahl der Arbeitstage der letzten 13 Wochen

Das Ergebnis ergibt den Betrag, den Sie als Urlaubsabgeltung verlangen können.

Bei der Anzahl der Arbeitstage in den letzten 13 Wochen spielt es keine Rolle, ob Sie krank waren o.ä. Relevant ist, wie viele Arbeitstage laut Arbeitsvertrag angefallen wären. Auf den Fall, dass Sie in den letzten 13 Wochen Krankengeld bezogen haben, gehen wir im nächsten Abschnitt ein.

Beim Bruttoverdienst sind Zuschläge zu berücksichtigen, Überstunden hingegen nicht. Ebenso fallen Weihnachtsgeld, Treueprämien und Gewinnbeteiligungen aus der Berechnung heraus.

Tipp: Denken Sie auch daran, offene Überstunden nach der Kündigung bezahlt zu verlangen. Auch darauf haben Sie Anspruch, selbst wenn die Überstunden weit zurückliegen.

Wie funktioniert die Berechnung der Urlaubsabgeltung bei Krankheit?

Wie funktioniert die Berechnung der Urlaubsabgeltung bei Krankheit?

Urlaubsabgeltung während Krankengeldbezug

Wenn Sie Krankengeld beziehen, ändert die Urlaubsabgeltung nichts an Ihrem Anspruch. Sie bekommen unverändert Krankengeld, selbst wenn Sie hohe Zahlungen im Rahmen der Urlaubsabgeltung erhalten (BSG Urt. v. 30.5.2006 – B 1 KR 26/05 R).

Die Berechnung der Urlaubsabgeltung wird komplizierter, wenn Sie während der letzten 13 Wochen Ihres Arbeitsverhältnisses Krankengeld bezogen haben sollten. Die Höhe der Urlaubsabgeltung richtet sich schließlich nach dem Verdienst der letzten 13 Wochen. Wenn Sie aber Krankengeld beziehen, erhalten Sie keinen Verdienst vom Arbeitgeber. Das Krankengeld selbst ist eine Leistung der Krankenkasse und spielt für die Berechnung der Urlaubsabgeltung keine Rolle.

Die Gerichte sind sich nicht einig, nach welchem Verdienst sich die Höhe Ihrer Urlaubsabgeltung in solchen Fällen richtet:

Die Methoden kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen, wenn während Ihrer Krankheit z.B. eine Tariferhöhung stattgefunden hat. Dann bemisst sich Ihre Urlaubsabgeltung laut der ersten Methode nach dem alten Tarif, laut der zweiten Methode nach dem neuen, höheren Tariflohn.

Urlaubsabgeltung und Arbeitslosengeld

Wenn Sie sich den Urlaub auszahlen lassen, müssen Sie mit einer Ruhenszeit beim Arbeitslosengeld rechnen. In dieser Zeit steht Ihnen kein Arbeitslosengeld zu. Die Ruhenszeit dauert so lange wie der Urlaub, der Ihnen abgegolten wird.

Beispiel: Ihnen wird zum 31. Mai gekündigt und Sie erhalten 20 Urlaubstage ausbezahlt. Die nächsten 20 Arbeitstage steht Ihnen daher kein Arbeitslosengeld zu. Der Beginn der Auszahlung verschiebt sich entsprechend nach hinten.

Achtung: Die Ruhenszeit kann sich bedeutend verlängern, wenn Ihnen eine Abfindung ausgezahlt wird und das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist endet.

Ist die Urlaubsabgeltung bei Krankheit steuerfrei?

Nein, auf die Urlaubsabgeltung müssen Sie Steuern zahlen. Das Finanzamt behandelt die Zahlung wie Arbeitslohn. Hinzu kommen Sozialbeiträge, die ebenfalls auf die Urlaubsabgeltung anfallen.

Auch im Krankengeldbezug ist die Urlaubsabgeltung nicht steuerfrei.

 

Fazit

  • Sie können sich den Urlaub auszahlen lassen, der Ihnen am Ende des Arbeitsverhältnisses noch zusteht (Urlaubsabgeltung).
  • Gerade nach langer Krankheit stehen Ihnen hohe Beträge für Ihren Resturlaub zu.
  • Denn konnten Sie die Urlaubstage wegen Krankheit nicht nehmen, bleiben Ihnen diese mindestens 15 Monate erhalten.
  • Wie viel Sie pro Urlaubstag erhalten, richtet sich nach Ihrem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen.
  • Die Abgeltung Ihres Resturlaubs führt dazu, dass Sie erst später Arbeitslosengeld erhalten.
  • Auf die Urlaubsabgeltung müssen Sie Steuern und Sozialabgaben zahlen, auch im Krankengeldbezug.

 

Wie unsere Mandanten das Engagement von Dr. Drees bewerten

4.9
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Achim Meinerzhagen
10:18 07 Feb 25
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Marion Elsner
06:30 27 Jan 25
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A. A.
09:02 14 Jan 25
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Ralf Kleefuß
05:47 10 Jan 25
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Saifur Patwary
22:24 11 Dec 24
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