Urlaubsabgeltung bei Krankheit

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Die Urlaubsabgeltung bei Krankheit ist ein häufiger Streitpunkt, wenn lang erkrankte Arbeitnehmer gekündigt werden. Wir erklären, was Sie verlangen können.

Gerade jetzt können Sie hohe Zahlungen durchsetzen, weil offener Resturlaub laut zwei aktueller Urteile nicht mehr verjährt oder verfällt.

Rechtsanwalt-Dr.-Drees-aus-BonnAutor: Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees.

Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees ist seit über zehn Jahren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät regelmäßig Mandanten, die eine Kündigung erhalten haben oder ein Angebot zur Aufhebungsvereinbarung. Auf Basis der langjährigen Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern ist dieser Beitrag entstanden.

  • Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Urlaubsabgeltung?

Urlaubsabgeltung meint, dass Sie nicht wirklich frei bekommen, sondern pro offenen Urlaubstag einen festgelegten Geldbetrag ausgezahlt erhalten.

Im deutschen Arbeitsrecht ist dies die Ausnahme. Die Auszahlung von Urlaub in Geld sieht das Gesetz nur vor, wenn Ihnen am Ende des Arbeitsverhältnisses noch ungenutzte Urlaubstage zustehen. Sie können also nicht etwa im laufenden Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie Ihre offenen Urlaubstage in eine Sonderzahlung umwandeln.

Zumindest ist dies für den gesetzlichen Mindesturlaub ausgeschlossen. Gewährt Ihr Arbeitgeber Ihnen mehr als 20 Urlaubstage im Jahr (bei einer Fünf-Tage-Woche), sind für den darüber hinausgehenden Urlaub entsprechende Vereinbarungen möglich. Hier kommt es auf die Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag an.

Entfällt die Urlaubsabgeltung bei langer Krankheit?

Nein, grundsätzlich können Sie auch dann noch Geld für Ihre offenen Urlaubstage verlangen, wenn Sie lange Zeit arbeitsunfähig erkrankt waren. Das gilt wie immer nur, wenn diese am Ende des Arbeitsverhältnisses noch nicht genutzt wurden.

Gerade nach langer Krankheit ist die Abgeltung in Geld oft unausweichlich. Denn während Ihrer Krankheit können Sie keine Urlaubstage nehmen. Der Arbeitgeber darf arbeitsunfähige Arbeitnehmer nicht in den Urlaub schicken. Sie sammeln aber weiter Urlaubstage an. Wenn Sie dann wegen der Krankheit gekündigt werden, können Sie also oft hohe Beträge für Ihren Resturlaub verlangen.

Ihre Situation ist hinsichtlich der Urlaubsabgeltung auch aus einem anderen Grund günstig: Ihre Ansprüche verfallen deutlich später als gewöhnlich. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.

 

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Jeder Fall ist einzigartig. Herr Dr. Drees beantwortet Ihre Fragen. Er bespricht mit Ihnen, wie Sie am besten vorgehen. Mit dem Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gehen Sie sicher.

Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück. Ihre drängendsten rechtlichen Fragen lassen sich meist schon im Anschluss klären.

 

So funktioniert die Berechnung der Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Wie viel Geld Ihnen am Ende des Arbeitsverhältnisses für offenen Urlaub zusteht, ermitteln Sie wie folgt:

  1. Wie viel offene Urlaubstage stehen Ihnen zu?

Zunächst bringen Sie in Erfahrung, wie viele Urlaubstage Ihnen noch zustehen. Dies erfahren Sie grundsätzlich von Ihrem Arbeitgeber. Prüfen Sie dessen Berechnung aber! Gerade auf diese zwei Aspekte sollten Sie achten:

  • Sie sammeln selbstverständlich auch dann weiter Urlaubstage an, wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten gehen konnten.

    Beispiel:
     Ihnen wird zu Ende Dezember 2024 wegen einer Depression gekündigt, weil Sie das ganze Jahr 2024 arbeitsunfähig erkrankt waren. Für 2024 stand Ihnen mindestens der gesetzliche Urlaubsanspruch von 20 Tagen (bei einer Fünf-Tage-Woche) zu. Sie können nach Ihrem Ausscheiden also die Abgeltung des gesamten Urlaubs von 2024 verlangen, obwohl Sie diesen de facto wegen Ihrer Krankheit nie wirklich nutzen konnten.

    Gewährt der Arbeitgeber über den Mindesturlaub hinaus weitere Urlaubstage, stehen Ihnen diese meist auch für Krankheitszeiten zu. Im Arbeits- oder Tarifvertrag können aber abweichende Bestimmungen vorgesehen sein.

  • Ihre Urlaubstage verfallen nicht am Ende des Jahres. Konnten Sie die Urlaubstage in einem Jahr wegen einer Krankheit nicht nehmen, stehen Ihnen diese weitere 15 Monate zu. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist.

    Beispiel: Sie erhalten zu Ende Februar 2021 Ihre krankheitsbedingte Kündigung. Seit 2018 sind Sie arbeitsunfähig erkrankt. Sie können die Abgeltung Ihrer Urlaubstage für 2019, 2020, und anteilig für 2021 verlangen. Damit ergeben sich allein aus dem gesetzlichen Mindesturlaub bei einer Fünf-Tage-Woche 43 Urlaubstage. Seit Ende 2018 sind hingegen mehr als 15 Monate vergangen. Die Urlaubstage aus diesem Jahr sind daher seit Ende März 2020 verfallen.Update: Die Chancen auf eine hohe Urlaubsabgeltung stehen gerade jetzt gut. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass offener Resturlaub nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verjährt. Danach muss der Arbeitgeber über die offenen Urlaubstage informiert, zum Urlaub aufgefordert und auf den drohenden Verfall hingewiesen haben. Das haben die wenigsten in der Vergangenheit getan. So bleiben Ihnen sämtliche offenen Urlaubstage aus allen Jahren der Beschäftigung erhalten. Es spricht einiges dafür, dass auch die o.g. 15-Monatsfrist nur unter diesen Voraussetzungen zu laufen beginnt. In dieser Frage gibt es allerdings noch keine höchstrichterliche Entscheidung.

    Übrigens bleibt Ihr Urlaubsanspruch auch dann mind. 15 Monate bestehen, wenn Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag eine sog. Ausschlussfrist enthält. Danach entfallen sämtliche Ansprüche, wenn sie nicht innerhalb von z.B. sechs Monaten geltend gemacht werden. Für die Urlaubstage, die Sie während einer Krankheit nicht nehmen können, gilt dies nicht. Ist Ihr Arbeitsverhältnis aber einmal beendet und möchten Sie Geld für Ihre Urlaubstage verlangen, sollten Sie sich beeilen. Hier gilt die Frist nun wieder.

 

  1. Wie viel erhalten Sie pro Urlaubstag?

Nun errechnen Sie, wie viel Geld Ihnen pro Urlaubstag zusteht. Dies geschieht mithilfe folgender Formel:

  • Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen x Anzahl Ihrer offenen Urlaubstage = Zwischenergebnis
  • Zwischenergebnis / Anzahl der Arbeitstage der letzten 13 Wochen

Das Ergebnis ergibt den Betrag, den Sie als Urlaubsabgeltung verlangen können.

Bei der Anzahl der Arbeitstage in den letzten 13 Wochen spielt es keine Rolle, ob Sie krank waren o.ä. Relevant ist, wie viele Arbeitstage laut Arbeitsvertrag angefallen wären.

Beim Bruttoverdienst sind Zuschläge zu berücksichtigen, Überstunden hingegen nicht. Ebenso fallen Weihnachtsgeld, Treueprämien und Gewinnbeteiligungen aus der Berechnung heraus.

Tipp: Denken Sie auch daran, offene Überstunden nach der Kündigung bezahlt zu verlangen. Auch darauf haben Sie Anspruch, selbst wenn die Überstunden recht lange zurückliegen.

Wie funktioniert die Berechnung der Urlaubsabgeltung bei Krankheit?

Wie funktioniert die Berechnung der Urlaubsabgeltung bei Krankheit?

Hat die Urlaubsabgeltung Einfluss auf das Arbeitslosengeld?

Ja. Sie müssen mit einer Ruhenszeit rechnen, in der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Die Ruhenszeit dauert so lange wie der Urlaub, der Ihnen abgegolten wird.

Beispiel: Ihnen wird zum 31. Mai gekündigt und Sie erhalten 20 Urlaubstage ausbezahlt. Die nächsten 20 Arbeitstage steht Ihnen daher kein Arbeitslosengeld zu. Der Beginn der Auszahlung verschiebt sich entsprechend nach hinten.

Achtung: Die Ruhenszeit kann sich bedeutend verlängern, wenn Ihnen eine Abfindung ausgezahlt wird und das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist endet.

 

Ist die Urlaubsabgeltung bei Krankheit steuerfrei?

Nein, auf die Urlaubsabgeltung sind Steuern zu entrichten. Das Finanzamt behandelt die Zahlung wie Arbeitslohn. Hinzu kommen Sozialbeiträge, die ebenfalls auf die Urlaubsabgeltung anfallen.

 

Fazit

  • Stehen Ihnen am Ende des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubstage zu, können Sie die finanzielle Abgeltung verlangen (Urlaubsabgeltung).
  • Ihnen steht auch nach langer Krankheit die Abgeltung Ihres Resturlaubs zu.
  • Konnten Sie die Urlaubstage krankheitsbedingt nicht nehmen, bleiben Ihnen diese mindestens 15 Monate erhalten.
  • Wie viel Sie pro Urlaubstag erhalten, richtet sich nach Ihrem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen.
  • Die Abgeltung Ihres Resturlaubs führt dazu, dass Sie erst später Arbeitslosengeld erhalten.
  • Auf den Betrag sind Steuern und Sozialabgaben zu entrichten.

 

Wie unsere Mandanten das Engagement von Dr. Drees bewerten

Rechtsanwalt Dr. Drees Fachanwalt für Arbeitsrecht
4.9
Basierend auf 161 Bewertungen
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Dieter FringsDieter Frings
08:55 13 Apr 24
Herr Dr.Drees hat uns in sehr schwierigen, arbeitsrechtlichen Verhandlungen hervorragend mit bestem Ergebnis vertreten.Herr Dr.Drees ist mit seinem großen Wissen und klarem Geist allzeit der Situation einen Schritt vorraus und ebnet so den Weg zum gerechten Erfolg.Man merkt, dass Herr Dr.Drees seinen Beruf liebt und lebt. Dadurch fühlt man sich gleich in besten Händen.Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut zu erreichen und die Dame am Telefon freundlich und aufmerksam. Rückrufe erfolgen stets zeitnah.Wir können die Kanzlei Dr. Drees jedem bestens empfehlen.
Lea WagnerLea Wagner
16:45 06 Apr 24
Eine sehr kompetente und immer sehr gut vorbereitete Beratung. Herr Dr. Drees nimmt sich immer die Zeit für Telefonate und Klärungen. Werde im Berufsrechtschutz seine Kanzlei wenn nötig, immer empfehlen oder beauftragen. Danke für all die Unterstützung in der langwierigen Sache mit Wettbewerbsverbot & Kündigung.
M. G.M. G.
15:07 30 Mar 24
Danke für die kompetente und tolle Beratung! Alles super verlaufen und ich kann Herr Dr.Drees nur weiterempfehlen.
Monika NantkeMonika Nantke
13:15 11 Mar 24
Ich wurde schon früher von Herrn Dr. Drees beraten und hatte jetzt ein arbeitsrechtliches Anliegen.Mit seiner sehr kompetenten und immer zugewandten Art hatte ich sehr schnell großes Vertrauen. Meine Angelegenheit hatte den gewünschten Erfolg und ich werde jederzeit, falls erforderlich, Herrn Dr. Drees wieder kontaktieren.Auch die gute Erreichbarkeit der Kanzlei per Telefon oder Email und die schnellen Rückmeldungen waren echt super.Habe ihn schon weiter empfohlen und würde es jederzeit wieder tun.Auf diesem Weg nochmals vielen Dank.
Sebastian BluemerSebastian Bluemer
13:17 09 Mar 24
Ich habe Herrn Dr. Drees als einen sehr zuverlässigen Fachanwalt für Arbeitsrecht kennengelernt, der sich direkt Zeit genommen hat meinen Fall gezielt zu bearbeiten.Durch die digitale Kommunikation war es mir stets möglich Herrn Dr. Drees schnell zu erreichen und die nächsten Schritte abzustimmen. Termine konnten innerhalb kürzester Zeit vereinbart werden.Seine Erfahrung im Arbeitsrecht sowie die ruhige und empathische Art halfen zunächst Vertrauen aufzubauen, um im Anschluss gemeinsam den Fall zu bearbeiten. Dabei entspricht das erreichte Ergebnis den zuvor abgestimmten Vorstellungen.Ich möchte mich auf diesem Weg nochmal recht herzlich bei Herrn. Dr. Drees für den Rechtsbeistand bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg.
Puppenkönig GmbHPuppenkönig GmbH
20:22 06 Mar 24
Dr. Drees hat unser Unternehmen mit großer Kompetenz und Schnelligkeit unterstützt. Das Ergebnis übertraf unsere Erwartungen und war äußerst zufriedenstellend. Eine klare Empfehlung.
Anastasia SchuetzAnastasia Schuetz
18:14 01 Mar 24
Dr. Drees ist ein sehr netter und kompetenter Rechtsanwalt. Telefonische Beratung war einfach Klasse. Es ist eine Seltenheit so einen Anwalt zu finden. Unsere Angelegenheit war schnell und unkompliziert gelöst. Vielen lieben Dank. Ich kann Dr. Drees als Fachanwalt nur weiterempfehlen.
Pascale AdragnaPascale Adragna
16:14 07 Feb 24
Herr Dr. Drees hat mich bereits in der Vergangenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit unterstützt. Diesmal in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut erreichbar. Emails werden schnell beantwortet. Ich würde immer wieder seine fachliche Kompetenz in Anspruch nehmen und ihn jederzeit weiterempfehlen.
Seb JueSeb Jue
18:54 06 Feb 24
Ich hatte einen sehr positiven ersten Kontakt mit Herr Dr. Drees gehabt. Er hat sich schnell bei mir zurückgemeldet und sich viel Zeit genommen, um sich mein Anliegen anzuhören. Ich werde mich, falls es in Zukunft nochmal nötig wird, wieder an ihn wenden. Er hat einen sehr sympathischen und vertrauenerweckenden Eindruck bei mir hinterlassen.
Yves KleinYves Klein
09:28 23 Jan 24
Kurzfassung: Absolute Empfehlung, unglaublich positive Erfahrung, ich kann Herrn Dr. Drees gar nicht genug danken.Hier etwas ausführlicher:Als ich kürzlich unerwartet in einen Rechtsstreit verwickelt wurde, stand ich vor komplexen Verhandlungen mit einem ehemaligen Arbeitgeber. In dieser herausfordernden Zeit war Herr Dr. Drees eine unverzichtbare Stütze. Mit seiner umfassenden Erfahrung im Arbeitsrecht und einem außergewöhnlichen Engagement hat er meine Erwartungen weit übertroffen.Herr Dr. Drees besticht nicht nur durch sein fachliches Know-how, sondern auch durch seine empathische Art. Er hat ein tiefes Verständnis dafür, wie stressig und verwirrend rechtliche Auseinandersetzungen sein können. Seine Beratung war stets zielgerichtet und klar, ohne dabei das Menschliche aus den Augen zu verlieren. Besonders beeindruckt hat mich, wie er jederzeit für Transparenz sorgte und mich zu jedem Zeitpunkt ernst genommen hat.Ein weiterer Aspekt, der Herrn Dr. Drees hervorhebt, ist seine Erreichbarkeit. Er war regelmäßig persönlich telefonisch verfügbar, was in dringenden Situationen ungemein beruhigend war. Dabei standen stets meine Bedürfnisse und Interessen im Vordergrund, nicht das Honorar.Durch seine professionelle und gleichzeitig herzliche Arbeitsweise hat Herr Dr. Drees mein vollstes Vertrauen gewonnen. Sein Einsatz und seine Expertise haben in meinem Fall zu einem sehr positiven Ausgang geführt. Ich kann Herrn Dr. Drees uneingeschränkt empfehlen und werde mich bei zukünftigen rechtlichen Fragestellungen definitiv wieder an ihn wenden.Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees herzlich für seine hervorragende Unterstützung bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg und Gesundheit. Wer einen engagierten, kompetenten und menschlichen Anwalt sucht, ist bei ihm in den besten Händen.Zusatznote:In meinem Fall wurde ich zuvor bereits durch den Rechtschutz der IG Metall vertreten, doch aufgrund meines komplexen Falls und des mangelnden Einsatzes auf deren Seite, suchte ich sehr schnell kompetenten Beistand. Herr Dr. Dress war hierbei jederzeit zu einer Kooperation bereit, die leider seitens der IGM/DGB Vertretung abgelehnt wurde.Letztendlich kann ich nur sagen: Herrn Dr. Drees gilt mein vollstes Vertrauen und mein Dank.
LakshayLakshay
12:07 09 Jan 24
Ich hatte das Glück, Dr. Drees über Google zu finden, der mir beim Arbeitsrecht in Deutschland helfen konnte. Er spricht gut Englisch, was für mich das wichtigste Kriterium war. Darüber hinaus ist er proaktiv, geht ehrlich mit der Zeit um und erklärt den Fortschritt sehr detailliert. Dank seiner freundlichen Bemühungen konnte meine endgültige Einigung mit dem Arbeitgeber verbessert und der Fall auf angenehme Weise abgeschlossen werden. Sehr empfehlenswert !
N. K.N. K.
14:21 07 Jan 24
Bei Herrn Dr. Drees habe ich mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Er hat sehr gut meine Interessen durchgesetzt. Rückmeldungen kamen sehr schnell und auch telefonisch stand er für Fragen immer zur Verfügung. Sachverhalte und die Vorgehensweise wurden gut und verständlich erklärt. Vielen Dank für die freundliche und kompetente Beratung und Unterstützung!
M VekalatiM Vekalati
23:58 25 Dec 23
Herr Dr.Drees hat mich mit viel Kompetenz, Erfahrung und einem sehr freundlichen Wesen während unseres Rechtsstreites begleitet, ich habe noch nie zuvor einen so kompetenten und netten Anwalt aufgesucht, der mit Herzblut und Sachkenntnis in allen rechtlichen Dingen einem die Gewissheit in Rat und Tat gibt das Recht auf seiner Seite zu haben. Die Beratung steht im Vordergrund nicht das Honorar, telefonisch außer bei Gericht immer zu erreichen. Bin zu 100% von seiner Arbeit mehrmals überzeugt worden und werde ihn sofern möglich in allen Angelegenheiten wieder besuchen.An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen nochmals bedanken und wünsche ihnen viel Glück und Gesundheit.
Hilmar HasselHilmar Hassel
06:54 18 Dec 23
Top Anwalt für Arbeitsrecht! Super kompetent und freundlich! Klare Weiterempfehlung! Hat immer alles zu unserer vollsten Zufriedenheit geregelt. Vielen Dank Herr Dr. Drees! :-)
Christoph NeikesChristoph Neikes
12:10 17 Dec 23
Herr Dr. Drees hat meine Erwartungen mehr als übertroffen.Mein letzter Arbeitgeber hat das letzte Gehalt nicht ausgezahlt und Herr Dr. Drees hat mich rechtlich vertreten. Er hat meine Rechte und Wünsche perfekt durchgesetzt.Von Anfang bis Ende ein sauberer Ablauf und ich kann ihn nur empfehlen.Vielen Dank
Thomas HennesThomas Hennes
08:21 10 Dec 23
Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees für seine hervorragende Arbeit in meinem Fall bei einer Standortschließung bedanken. Absolut professionell und souverän hat er meine Rechte vertreten und ein für mich sehr zufrieden stellendes Ergebnis erzielt. Durch seine verständnisvolle und sympathische Art, vermittelt er außerdem ein beruhigendes und sicheres Gefühl. Ich kann nur Positives berichten und gebe eine klare Empfehlung.
Krippen HerrmannKrippen Herrmann
18:35 28 Nov 23
Die erste Kontaktaufnahme war sehr beeindruckend. Ich wurde schnell zurück gerufen und bekam schon im sehr sympathischen Erstgespräch passende Argumente und Infos, um mein Anliegen einer fachlichen Beratung zum Thema Werksschließung , Sozialplan, Interessenausgleich und Abfindung.Auch eine Rückfrage am WE wurde sehr freundlich und unkompliziert beantwortet.Die Kanzlei für Arbeitsrecht von Herrn Dr. Drees kann ich nur wärmstens empfehlen.Wenn ich könnte würde ich 6 Sterne geben.🌲🌲🌲Ihnen und ihr Team frohe Weihnachten 2023
Ömer KöseÖmer Köse
07:31 06 Nov 23
Sehr guter Anwalt und hilft sofort
Detlef RothkampDetlef Rothkamp
05:40 14 Oct 23
Ich brauchte einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Dr. Drees in Bonn habe ich per Internet Recherche aufgrund der vielen positiven Bewertungen gefunden . Mein Fall wurde von Dr. Drees sehr reaktionsschnell, immer freundlich und hoch professionell bearbeitet. Die Kommunikation erfolgte ausschließlich digital, per Telefon und Email, was für mich sehr unkompliziert und äußerst positiv war. Das Fachwissen des Rechtsanwalts, sein persönlicher Einsatz und vor allem seine zielführende Strategie kann ich nur loben. Mit dem Resultat war ich sehr zufrieden. Falls ich wieder einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht benötigen sollte, wäre Dr. Drees und seine Kanzlei in Bonn meine Anlaufstelle. Daher meine klare Empfehlung, wenn sie einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht suchen."
Sas GraSas Gra
08:03 13 Oct 23
Ich kann über Herrn Dr. Drees nur absolut positiv berichten. Er hat mich mehrfach vertreten und ich war immer absolut zufrieden. Seine ruhige und sachliche Art sind gerade in akuten Phasen sehr beruhigend. Ich bedanke mich auch hier nochmals für seine Hilfe in der Vergangenheit und kann ihn nur absolut weiter empfehlen.👍
Thomas SchützlerThomas Schützler
06:50 08 Oct 23
Es gibt die brutale Arbeitnehmer-Wirklichkeit in Deutschland. Unternehmen, die konsequent Betriebsrat und Sozialplan umgehen. Um dann auch Arbeitnehmer, die jahrzehntelang in einem Unternehmen tätig sind und dann erkranken, diese prekär und mit Desinformation, Unverbindlichkeit und sogar Mobbing ausgrenzen, um sie loszuwerden. Am liebsten keine berufliche Perspektive bieten, keinen vollen Lohn zahlen wollen und keine finanzielle Zukunftssicherung bieten. Also abscheulich... Hier den Herrn Arbeitsrechtsanwalt Dr. Drees als Arbeitnehmer-Rechtsvertreter zu haben, ist ein absoluter Gewinn. Herr Dr. Drees ist erfolgreich, extrem berufserfahren und diplomatisch, vor allem auch mit widerspenstigen und bizarren Managern in der sogenannten "freien Wirtschaft". Zielorientiert und realistisch in der Analyse. Ein normaler Arbeitnehmer hat, wenn er erkrankt, enorme Sorgen. So hilft Herr Dr. Drees auch bei Fragen zur Teilerwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung usw. Für mich war Herr Dr. Drees immer erreichbar und unermüdlich im Einsatz. Ja, fast heldenhaft in der Sache und trotz aller zu beachtenden Paragraphen menschlich. Herr Arbeitsrechtsanwalt Herr Dr. Drees ist absolut top!
Christian SchmidtChristian Schmidt
08:45 22 Sep 23
Sehr kompetent, sehr verbindlich, sehr zeitnah, sehr vertrauenswürdig und sehr freundlich.
G. DevaG. Deva
18:52 18 Sep 23
Herr Dr. Drees hatte bereits meinen Vater hervorragend vertreten und das Unmögliche möglich gemacht.Er hat mich in meiner Angelegenheit aufs Beste vertreten und mich zu keinem Zeitpunkt im Stich gelassen.Ein engagierter und sehr professioneller Anwalt, der sich außergewöhnlich viel Zeit für seine Mandaten nimmt.Herr Dr.Drees ist stets freundlich, höflich, sympathisch und sehr respektvoll.Ich kann ihn mit besten Gewissen nur weiterempfehlen.
Patricia DlawichowskiPatricia Dlawichowski
11:08 14 Sep 23
Ich hatte das Glück, die Dienste von Herrn Dr.Drees in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit in Anspruch nehmen zu können, und ich kann nicht genug betonen, wie beeindruckt ich von seiner Professionalität und Kompetenz bin.Von Anfang an fühlte ich mich bei ihm gut aufgehoben. Er hat sich Zeit genommen, meine Situation gründlich zu verstehen und mir alle möglichen Optionen klar und verständlich erläutert. Ich habe mich nie überfordert oder unsicher gefühlt, da Herr Dr.Drees stets geduldig alle meine Fragen beantwortet hat.Was mich besonders beeindruckt hat, war die Leidenschaft und das Engagement, die er in meinen Fall gesteckt hat. Er hat sehr schnell und professionell gearbeitet, um meine Interessen zu vertreten, und ich bin äußerst zufrieden mit dem Ergebnis. Dank seiner Expertise konnte ich meine arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich klären.Darüber hinaus war die Kommunikation stets emphatisch und effizient. Ich fühlte mich zu jeder Zeit gut informiert und wusste, dass ich mich auf ihn verlassen kann.Insgesamt kann ich Herrn Dr.Drees uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank, für Ihre herausragende Unterstützung und die erfolgreiche Beilegung meines Falls!
Marc LenschMarc Lensch
22:26 29 Jun 23
Ich möchte gerne meine aufrichtige Dankbarkeit und Zufriedenheit mit der hervorragenden Arbeit von Dr. Drees zum Ausdruck bringen.Sein fundiertes Fachwissen und seine Professionalität haben mich zutiefst beeindruckt. Er hat nicht nur meine Rechte erfolgreich verteidigt, sondern auch stets ein offenes Ohr für meine Anliegen gehabt.Ich bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden und kann ihn mit bestem Gewissen uneingeschränkt weiterempfehlen. Herzlichen Dank für die erstklassige Arbeit!
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