Sie haben gekündigt oder eine Kündigung erhalten und auf Ihrem Urlaubskonto stehen noch offene Tage? Ihr Resturlaub geht bei einer Kündigung nicht automatisch verloren. Entscheidend ist, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet, wie viel Urlaub Ihnen zusteht und ob Sie ihn bis dahin noch nehmen können.
Dieser Beitrag erklärt, wie Sie Ihren Resturlaub bei Kündigung berechnen, wann Sie eine Auszahlung verlangen können und welche Fristen Sie beachten müssen.