Änderungskündigung: weniger Gehalt oder gehen – was tun?

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In wirtschaftlichen Krisen sprechen Arbeitgeber oft Änderungskündigungen aus, um weniger Gehalt an Sie zahlen zu müssen. Wann dies zulässig ist und unter welchen Voraussetzungen Sie eine Lohnkürzung hinnehmen müssen, erklärt der folgende Beitrag.

 

Inhaltsverzeichnis

 

Was ist eine Änderungskündigung?

Die Änderungskündigung gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, zwei Dinge miteinander zu verbinden:

  • Das bestehende Arbeitsverhältnis zum Arbeitnehmer soll gekündigt und damit aufgehoben werden.
  • Im gleichen Zug wird ein neuer Arbeitsvertrag zu anderen Bedingungen angeboten.

Sie als Arbeitnehmer stehen dann vor der Wahl:

  • Erklären Sie sich mit den neuen Bedingungen einverstanden, können Sie weiterarbeiten.
  • Lehnen Sie ab, sind Sie gekündigt.

Hintergrund ist, dass der Arbeitsvertrag nicht einseitig geändert werden darf. Der Arbeitnehmer ist also auf Ihre Zustimmung angewiesen, wenn er die Bedingungen des Vertrags erneuern möchte. Mit der Änderungskündigung drängt er Sie zur Zustimmung.

In Betracht kommen z.B. die Zuweisung einer anderen Tätigkeit, das Versetzen an einen anderen Arbeitsort oder eben die Kürzung des Gehalts.

Beispiel:

Die Firma des Arbeitgebers X steht finanziell auf der Kippe. Um die angespannte Situation zu verbessern, möchte X das Gehalt seiner Mitarbeiter kürzen. Er kündigt das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers A zum 28.2. und bietet diesem gleichzeitig an, ihn bei einer Änderung des Gehalts (2.500 € statt 3.000 € monatlich) auch nach dem 28.2. zu im Übrigen gleichen Bedingungen weiterzubeschäftigen.

 

Weniger Gehalt per Änderungskündigung: Oft nicht möglich

Die Gerichte stellen sehr hohe Anforderungen an Änderungskündigungen, wenn der Arbeitgeber mit ihnen das Gehalt verringern möchte. Für Arbeitnehmer lohnt es sich daher oft, gegen die Maßnahme vorzugehen.

Grund für die hohe Schwelle ist zunächst, dass die Änderungskündigung im Kern eine „normale“ Kündigung ist, sodass für ihre Wirksamkeit ein Kündigungsgrund bestehen muss. Schon daran scheitern viele Änderungskündigungen. Hinzu kommt, dass gerade eine Gehaltskürzung eine besonders gravierende Folge für Sie als Arbeitnehmer ist. Daher gilt für eine Änderungskündigung, die das Gehalt kürzen soll, noch einmal strengere Anforderungen als für andere Formen der Änderungskündigung (z.B. Wechsel des Arbeitsorts).

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Wann führt eine Änderungskündigung doch zu weniger Gehalt?

Ganz ausgeschlossen ist eine Lohnkürzung per Änderungskündigung allerdings nicht. Möglich ist sie ggf. bei Existenzgefährdung des Unternehmens:

Befindet sich ein Unternehmen in einer Notlage, können finanzielle Einsparungen und Kündigungen Abhilfe schaffen. In diesem Zusammenhang stehen häufig Lohnkürzungen im Raum. Eine Änderungskündigung verbunden mit einer Lohnkürzung ist möglich, wenn

  • die normale Gehaltszahlung andernfalls zu so hohen und unvermeidbaren Verlusten führen würde, dass die Entlassung von Personal oder die Betriebsschließung unumgänglich wäre und
  • ein umfassender Sanierungsplan erstellt wurde, der alle anderen Einsparungsmöglichkeiten ausschöpft. Die Gehaltskürzung muss also mehr oder weniger das letzte Mittel sein.

Im Sanierungsplan wird die wirtschaftliche Situation des gesamten Unternehmens betrachtet, nicht nur die einzelner Abteilungen. Neben der Finanzlage des Unternehmens und dem Anteil der Personalkosten sind die Auswirkungen der Kostensenkung aufzuführen. Nicht ausreichend als Begründung ist ein „Geldmangel“ im Unternehmen. Es müssen stattdessen dringliche Gründe hinzukommen, die die Schließung des Unternehmens oder die Entlassung der gesamten Belegschaft zur Folge hätten.

 

Wann führt eine Änderungskündigung doch zu weniger Gehalt?

Wann führt eine Änderungskündigung doch zu weniger Gehalt?

Wichtig ist zudem, dass eine Lohnkürzung bei allen vergleichbaren Arbeitnehmern gleichermaßen durchzuführen ist und in aller Regel nicht auf Dauer angelegt sein darf. Man spricht hier von der „Verhältnismäßigkeit“ der Lohnkürzung, d.h. die Reduktion darf nicht weiter gehen als erforderlich.

Daneben sind weitere allgemeine Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Änderungskündigung einzuhalten:

  • Wenn ein Betriebsrat gebildet wurde, ist dieser zu beteiligen.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und Ihnen als Arbeitnehmer zugegangen sein.
  • Besteht Sonderkündigungsschutz, ist die Änderungskündigung zur Gehaltskürzung an noch strengere Voraussetzungen geknüpft (z.B. nach dem Mutterschutzgesetz für Schwangere).

Im Ergebnis ist es sehr schwierig für den Arbeitgeber, die notwendigen Voraussetzungen für eine Änderungskündigung dieser Art zu beweisen. 

 

Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer nach einer Änderungskündigung?

Haben Sie eine Änderungskündigung erhalten, stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Auswahl. Sie können das Änderungsangebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen.

 

Weniger Gehalt annehmen

Nehmen Sie das mit der Änderungskündigung verbundene Angebot an, erklären Sie sich mit der Lohnkürzung einverstanden. Sie arbeiten dann ab dem vorgesehenen Zeitpunkt zu den neuen Bedingungen, d.h. dem geringeren Gehalt, weiter.

Das Angebot ist auch angenommen, wenn Sie die dreiwöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage verstreichen lassen und „kommentarlos“ weiterarbeiten. Sie müssen also nicht einmal ein Schreiben an den Arbeitgeber richten. In vielen Fällen ist dies aber zu empfehlen.

 

Weniger Gehalt ablehnen

Lehnen Sie das Änderungsangebot ab, endet Ihr Arbeitsvertrag grundsätzlich mit dem Ablauf der Kündigungsfrist.

Beispiel:

Im Beispiel unter 1. wäre das Arbeitsverhältnis des A zum 28.2. beendet.

Sie können sich jedoch mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Änderungskündigung wehren. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Kündigung wirksam ist:

  • Falls sie unwirksam ist, besteht Ihr Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen weiter fort.
  • Ist sie wirksam, bleibt es bei der Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisses.

Beispiel:

A hätte im obigen Beispiel (unter 1.) auch für die Zukunft einen Lohnanspruch in Höhe von 3.000 €, wenn die Kündigungsschutzklage zu seinen Gunsten endet. Verliert er vor Gericht allerdings, ist seine Stelle verloren.

Dieses Vorgehen ist zu empfehlen, wenn

  • die Änderungskündigung sehr wahrscheinlich unwirksam ist oder
  • Sie in keinem Fall zu dem geringeren Gehalt arbeiten möchten, z.B. weil Sie gute Aussichten auf eine anderweitige Beschäftigung zum bisherigen Gehalt haben.

 

Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt

Sie haben außerdem die Möglichkeit, das Änderungsangebot unter Vorbehalt anzunehmen. Die Folge ist, dass Sie zunächst zu einem niedrigeren Gehalt weiterarbeiten. Zugleich wird aber die Rechtmäßigkeit der Gehaltskürzung gerichtlich überprüft.

Hierzu müssen Sie den Vorbehalt innerhalb der Kündigungsfrist (spätestens innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung) gegenüber dem Arbeitgeber erklären und Klage erheben.

Entscheidet das Gericht, dass die geänderten Bedingungen unwirksam sind, besteht der ursprüngliche Arbeitsvertrag fort. Sind die geänderten Bedingungen wirksam, müssen Sie zu den neuen Bedingungen weiterarbeiten.

Dieses Vorgehen sichert Ihnen in jedem Fall Ihre Stelle. Sie müssen sich ggf. aber mit weniger Gehalt abfinden.

Beispiel:

Im Beispiel unter 1. hätte A trotz Änderungskündigung einen Gehaltsanspruch in Höhe von 3.000 €, wenn das Gericht die geänderten Bedingungen (Lohnkürzung) im Rahmen der Änderungskündigung für unwirksam hält. Hält das Gericht die Lohnkürzung dagegen für wirksam, hat A nur einen geringeren Gehaltsanspruch in Höhe von 2.500 €.

 

Änderungskündigung sieht weniger Gehalt vor – was tun?

Sie sollten in Ruhe überlegen, welcher der oben genannten Möglichkeiten für Sie am attraktivsten ist. Wichtig ist in jedem Fall, die Klagefrist im Auge zu behalten. Diese beträgt ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen, d.h. innerhalb dieser Zeit müssen Sie sich entschieden haben, ob Sie gerichtlich gegen die Änderungskündigung und die vom Arbeitgeber gewollte Lohnkürzung vorgehen wollen.

Wir empfehlen daher, so früh wie möglich auf unsere Kanzlei zuzukommen.

 

Fazit

  • Mit der Änderungskündigung kann der Arbeitgeber durchsetzen, dass Sie weniger Gehalt bekommen.
  • Sie werden vor die Wahl gestellt, das geringere Gehalt zu akzeptieren oder gekündigt zu werden.
  • Allerdings hängt die Lohnkürzung per Änderungskündigung von strengen Voraussetzungen ab. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass nur mit der Lohnkürzung die Existenz des Unternehmens gerettet werden kann. Weiterhin ist ein umfassender Sanierungsplan nötig.
  • Sie können als betroffener Arbeitnehmer das Änderungsangebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und Kündigungsschutzklage erheben.