Tipps für eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt

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Nach einer Kündigung lohnt sich eine Kündigungsschutzklage fast immer. So lassen Sie ein Gericht die Kündigung überprüfen. Um die Kosten gering zu halten, gehen Arbeitnehmer jedoch manchmal ohne Anwalt vor Gericht.

Wir geben Ihnen Tipps für eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt und zeigen, welche Nachteile drohen können.

Rechtsanwalt-Dr.-Drees-aus-BonnAutor: Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees.

Dr. Drees ist seit über 14 Jahren Rechtsanwalt. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn berät er regelmäßig bundesweit Mandanten, die Kündigungen erhalten haben. Auf Basis dieser langjährigen Beratung ist dieser Beitrag entstanden.


Inhaltsverzeichnis

Ist eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt möglich?

Eine Kündigungsschutzklage können Sie grundsätzlich ohne Anwalt erheben. Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang.

All dies gilt nur für die erste Instanz. Sobald die unterlegene Partei gegen das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Berufung einlegt, müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Vor den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht besteht nämlich Anwaltszwang. Das heißt, die Parteien müssen sich durch einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten vertreten lassen.

 

Bis wann Kündigungsschutzklage ohne Anwalt einreichen?

Für eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt muss der Arbeitnehmer die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung bei Gericht einreichen. Eine Klageerhebung per E-Mail ist nicht zulässig. Die Kündigungsschutzklage gilt als erhoben, wenn Ihre unterschriebene Klage per Post und Einwurf beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht eingegangen ist.

Wenn Sie die Kündigungsschutzklage nicht rechtzeitig beim Arbeitsgericht einreichen, gilt die Kündigung als wirksam. Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist gibt es in der Regel keine Möglichkeit mehr, gegen die Kündigung vorzugehen. Nur in seltenen Ausnahmefällen lässt das Arbeitsgericht eine nachträgliche Klage zu. Der Arbeitsplatz ist dann unwiederbringlich verloren.

 

Wichtige Unterlagen für die Kündigungsschutzklage

Zunächst muss die Klage bestimmte Angaben zu den beteiligten Parteien enthalten, wie insbesondere:

  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Die genaue (Firmen-)Bezeichnung und vollständige Anschrift des Arbeitgebers.

Nur so kann die Klage dem Arbeitgeber zugestellt werden.

Außerdem enthält die Klageschrift einen konkreten Klageantrag. Dieser fasst in Worte, was der Arbeitnehmer vom beklagten Arbeitgeber verlangt. Bei einer Kündigungsschutzklage wird die Feststellung beantragt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht zu einem bestimmten Kündigungstermin aufgelöst worden ist und über den Beendigungszeitpunkt aus der Kündigungsschrift hinaus fortbesteht.

Wichtige Unterlagen für die Kündigungsschutzklage

Wichtige Unterlagen für die Kündigungsschutzklage

Dieses Begehren muss der Kläger in einer kurzen Klagebegründung erläutern.
Die Klage muss von Ihnen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Schließlich müssen Sie der Klage relevante Unterlagen beifügen. Wichtige Anlagen sind z.B.

  • eine Kopie des Arbeitsvertrages,
  • eine Kopie des Kündigungsschreibens sowie
  • Lohnabrechnungen.

 

Nachteile einer Kündigungsschutzklage ohne Anwalt

Eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt ist zwar möglich, birgt aber einige potenzielle Nachteile. Die Kosten des Anwalts übernimmt ohnehin häufig die Rechtsschutzversicherung. Selbst ohne Versicherung gleicht meist die höhere Abfindung die Anwaltskosten aus.

Zu den Nachteilen:

Keine Waffengleichheit

Arbeitgeber sind in der Regel sehr erfahren im Arbeitsrecht. In Bezug auf Ressourcen und Erfahrung sind sie Ihnen deshalb meist überlegen.

Hinzu kommt, dass Kündigungsschutzverfahren in aller Regel rechtlich kompliziert sind. Ohne fachkundigen Rechtsbeistand kann der Arbeitnehmer wichtige Aspekte übersehen oder falsch interpretieren. Die Kündigungsschutzklage ohne Anwalt ist dann für den Arbeitnehmer wahrscheinlich verloren.

 

Fristen und Prozessführung

Ohne Anwalt kann der Arbeitnehmer wichtige Fristen übersehen. Bevor der Prozess überhaupt beginnt, kann der Arbeitnehmer die Wirksamkeit der Kündigung nur durch eine fristgerechte Einreichung der Klage verhindern.

Darüber hinaus kann es schwierig sein, die erforderlichen Beweise zu sammeln und vor Gericht wirksam vorzulegen, insbesondere wenn der Arbeitnehmer mit den rechtlichen Anforderungen nicht vertraut ist.

 

Keine Abfindung

Bei einer Kündigungsschutzklage ohne Anwalt geht der Arbeitnehmer in Bezug auf eine Abfindung in der Regel leer aus. Denn ob eine Abfindung gezahlt wird oder nicht, hängt vom Verhandlungsgeschick und den Rechtskenntnissen der Parteien ab:

Je höher die Wahrscheinlichkeit, dass das Arbeitsgericht zu Gunsten des Arbeitnehmers entscheidet, desto besser sind die Chancen auf eine attraktive Abfindung. Mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite erhöhen sich diese Chancen erheblich. Auch das Gericht darf Sie rechtlich nicht beraten.

 

Offene Forderungen

Nach einer Kündigung stehen dem Arbeitnehmer regelmäßig noch Zahlungen zu. Offen sind oft noch Ansprüche gegen den Arbeitgeber wegen

Diese lassen sich jedoch als Laie ohne anwaltliche Hilfe kaum durchsetzen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, diese Ansprüche geltend zu machen oder in einer Abfindung zu realisieren.

 

Anschlussfragen: ALG, Zeugnis & mehr

Die anwaltliche Beratung und Betreuung erstreckt sich auch auf Folgefragen nach der Kündigungsschutzklage.

In bestimmten Fällen droht dem Arbeitnehmer beispielsweise eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie sich mit dem Arbeitgeber im Gerichtsverfahren statt der Kündigung auf einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung einigen. Ein Anwalt kann Sie hier gut beraten. Auch die Durchsetzung eines guten Arbeitszeugnisses wird Ihnen besser mit einem Anwalt gelingen.

Herr Dr. Drees berät Sie.
Jeder Fall ist einzigartig. Herr Dr. Drees beantwortet Ihre Fragen. Er bespricht mit Ihnen, wie Sie am besten vorgehen. Mit dem Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gehen Sie sicher.

Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück. Ihre drängendsten rechtlichen Fragen lassen sich meist schon im Anschluss klären.

 

Welche Kosten entstehen bei einer Kündigungsschutzklage ohne Anwalt?

Bei einer Kündigungsschutzklage ohne Anwalt fallen nur die Gerichtsgebühren als Kosten für den Arbeitnehmer an. Dies gilt für den Fall, dass der Arbeitnehmer vor Gericht verliert.

Welche Kosten entstehen bei einer Kündigungsschutzklage ohne Anwalt?

Welche Kosten entstehen bei einer Kündigungsschutzklage ohne Anwalt?

Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Streitwert. Diesen setzt das Gericht fest. Streiten die Parteien über die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, ist für die Berechnung des Streitwertes in der Regel das Vierteljahresgehalt zugrunde zu legen, also drei Bruttomonatsgehälter. Die vom Ar­beits­ge­richt er­ho­be­nen Gebühren sind ge­rin­ger als die vor dem Amts- oder Land­ge­richt.

Beispiel:
Bei einem Jahresgehalt von 48.000 Euro, also 4.000 Euro monatlich, beträgt der Streitwert 12.000 Euro (4.000 Euro mal drei). Bei einem Streitwert von 12.000 Euro fällt voraussichtlich eine Gerichtsgebühr von 590 Euro an. Zu den Gebühren kommen noch die Auslagen des Verfahrens (z. B. die an die Zeugen und Sachverständigen ausgezahlte Entschädigung).

Hinsichtlich der Gerichtskosten gelten vor dem Arbeitsgericht außerdem noch einige Besonderheiten:

  • Das Arbeitsgericht stellt Kündigungsschutzklage auch oh­ne Vor­schuss für die Ge­richts­bebühren zu. Anders als das Amts- oder Land­ge­richt in ei­ner zi­vil­recht­li­chen An­ge­le­gen­heit verlangt es somit kei­ne „Vor­kas­se“, son­dern er­bringt sei­ner­seits ei­ne zunächst ein­mal gebühren­freie Vor­leis­tung.
  • Erledigt sich das Verfahren durch einen Vergleich, entfallen die Gerichtsgebühren in der Regel. Das glei­che gilt im Fal­le der Rück­nah­me der Kla­ge vor Stel­lung der Anträge.

 

Wer übernimmt die Kosten eines Anwalts?

In der ersten Instanz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens trägt grundsätzlich jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG). Dies gilt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Damit soll der Arbeitnehmer nicht das Risiko tragen, im Falle des Unterliegens auf den Anwaltskosten des Arbeitgebers sitzen zu bleiben.

Umgekehrt gilt allerdings dasselbe: Die Kosten werden nicht vom Arbeitgeber erstattet, auch wenn der Arbeitnehmer den Prozess gewinnt.

Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, die Anwaltskosten abzufedern:

  • Sind Sie rechtsschutzversichert, übernimmt grundsätzlich die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Anwalt.
  • Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wird in aller Regel eine deutlich höhere Abfindung aushandeln können als ein rechtlicher Laie – selbst nach Abzug der Rechtsanwaltskosten.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt das Gericht dem Arbeitnehmer Prozesskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann vorläufig die Kosten für den Rechtsanwalt. Allerdings muss der Kläger dann damit rechnen, über mehrere Jahre hinweg der Gerichtskasse Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu geben. Bei Besserung der Vermögensverhältnisse muss sich der Arbeitnehmer dann nachträglich an den entstandenen Anwaltskosten beteiligen.
  • Schließlich kann es dem Rechtsanwalt auch gelingen, in einem Vergleich auszuhandeln, dass der Arbeitgeber die Kosten des Rechtsanwalts des Arbeitnehmers übernimmt. Ob sich der Arbeitgeber darauf einlässt, hängt von seiner Verhandlungsposition im Einzelfall ab.

Achtung: Die Regelung „Jeder trägt seine Anwaltskosten selbst“ gilt nur für das erstinstanzliche Urteilsverfahren. Legt eine Partei Berufung ein, gilt in der zweiten Instanz wieder die allgemeine Regel, dass die Partei, die den Rechtsstreit verliert, die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

 

Fazit

  • Bei einer Kündigungsschutzklage kann sich der Arbeitnehmer selbst vertreten. Anwaltszwang besteht erst in der Berufungsinstanz vor dem Landesarbeitsgericht.
  • Der Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung die Kündigungsschutzklage erheben.
  • Die Kündigungsschutzklage besteht aus dem Klageantrag, der Klagebegründung und wichtigen Anlagen wie Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben.
  • Bei einer Kündigungsschutzklage ohne Anwalt ist der Arbeitnehmer dem erfahrenen Arbeitgeber im Prozess deutlich unterlegen. Dem Arbeitnehmer entgehen unter Umständen eine Abfindung oder noch ausstehende Forderungen.
  • Bei einer Kündigungsschutzklage ohne Anwalt trägt die unterliegende Partei die Gerichtskosten. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert.
  • Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens trägt jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst.