Ablauf einer Kündigungsschutzklage, Dauer & Tipps
Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Ablauf einer Kündigungsschutzklage wissen müssen.
Bedenken Sie, dass Sie nach einer Kündigung vom Arbeitgeber nur drei Wochen Zeit haben, um Klage zu erheben.
Ablauf der Kündigungsschutzklage zusammengefasst:
- Die Dauer der Kündigungsschutzklage beträgt meist mehrere Monate.
- Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht schickt eine Klage an das zuständige Arbeitsgericht.
- Wenige Wochen später findet ein Gütetermin vor Gericht statt. Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen dort oft eine Abfindung an, wenn Sie die Klage fallenlassen.
- Wenn Sie nicht zustimmen, folgt nach wenigen Monaten der Kammertermin. Hier verhandeln Sie erneut über eine Abfindung und besprechen ausführlich die Sach- und Rechtslage.
- Wenn eine Einigung scheitert, spricht das Arbeitsgericht sein Urteil über die Kündigung.
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage ist relevant, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat. Sie können dann gegen die Kündigung klagen und vom Gericht überprüfen lassen. Das Gericht entscheidet dann, ob der Arbeitgeber Ihnen wirklich kündigen durfte. Oft gibt das Arbeitsgericht dem Arbeitnehmer recht.
Ziel der Kündigungsschutzklage ist in der Regel, dass das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt oder Sie eine hohe Abfindung erzielen.
In der Regel erhebt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die Kündigungsschutzklage für den betroffenen Arbeitnehmern. Eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt ist zwar zulässig, wird allerdings nicht empfohlen.
Erfolgsquote einer Kündigungsschutzklage
Arbeitnehmer haben vor dem Arbeitsgericht oft gute Chancen. Die Richter erklären viele Kündigungen für unwirksam. Noch häufiger bietet der Arbeitgeber während des Ablaufs der Kündigungsschutzklage eine attraktive Abfindung an, die der Arbeitnehmer annimmt.
Natürlich hängt die Erfolgsquote von dem Umständen Ihres Falls ab. Statistisch betrachtet liegen die Erfolgschancen aber hoch.
Dies hat folgende Gründe:
Hoher Kündigungsschutz bedeutet hohe Erfolgsquote
Als Arbeitnehmer genießen Sie umfangreichen Kündigungsschutz. Die Entlassung des Arbeitgebers muss sozial gerechtfertigt sein. Das stellt das Unternehmen vor hohe Anforderungen.
Weniger Schutz genießen Sie nur während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses sowie in Kleinbetrieben mit zehn oder weniger Arbeitnehmern. Auch dann ist eine Kündigungsschutzklage allerdings nicht chancenlos.
Arbeitgeber muss Umstände beweisen
Wenn Sie gegen die Kündigung klagen, liegt der Ball zunächst beim Arbeitgeber. Er muss vor Gericht darlegen und beweisen, dass er Ihnen auch kündigen durfte. Daran scheitert er häufig.
Beispiel:
Der Arbeitgeber kündigt, weil Sie ständig zu spät gekommen sein sollen. Sie klagen gegen die Kündigung. Vor Gericht kann der Arbeitgeber nicht beweisen, dass Sie unpünktlich waren. Die Kündigungsschutzklage werden Sie wohl gewinnen und so Ihren Arbeitsplatz retten.
Ablauf einer Kündigungsschutzklage in 5 Schritten
Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage ist meist wie folgt:
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Ablauf beginnt mit Klageschrift
Zunächst müssen Sie eine sog. Klageschrift verfassen. Darin erklären Sie dem Arbeitsgericht, dass Sie die Kündigung Ihres Arbeitgebers für rechtswidrig halten. Sie fordern das Gericht auf, die Kündigung für unwirksam zu erklären. Dies ist ihr sog. Antrag.
Die Klageschrift müssen Sie anschließend dem zuständigen Arbeitsgericht schicken. Das ist in der Regel das Arbeitsgericht an dem Ort, an dem Sie regelmäßig arbeiten.
Vorsicht: Sie haben ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Wenn Sie die Klagefrist nach der Kündigung verpassen, ist Ihre Stelle so gut wie verloren.
Wir empfehlen, die Klageerhebung einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu überlassen.
Weitere Details zur Klageschrift:
Dauer | Dr. Drees erstellt die Klageschrift in der Regel innerhalb weniger Tage und wird Ihnen zur Freigabe übermittelt. |
Ihre Vorbereitung | Die Klageschrift wird umso überzeugender, wenn Sie alle Fakten Ihres Falls für den Fachanwalt für Arbeitsrecht zusammenfassen. |
Übliches Ergebnis | Dem Arbeitsgericht wird die Klage übermittelt. Das Gericht bestimmt sodann einen Gütetermin. |
Finanzielle Versorgung | In der Regel läuft noch die Kündigungsfrist und Sie erhalten weiter Ihr Gehalt. Nach einer fristlosen Kündigung können Sie ggf. Arbeitslosengeld I beziehen. Allerdings müssen Sie mit einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen rechnen. |
Kosten | Die Verfahrensgebühr für den Rechtsanwalt entsteht gemäß Nr. 3100 VV RVG. Bei Arbeitnehmern erfolgt die Abrechnung von Herrn Dr. Drees nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese Abrechnung basiert auf einem Streitwert. Die Streitwerte ergeben sich aus dem sog. Streitwertkatalog der Landesarbeitsgerichte und sehen für üblichen Konstellation bestimmte Feststellungen vor. Bei einer Kündigung wird als Streitwert der Quartalsverdienst herangezogen. Gerne rechnen wir Ihnen anhand der genauen Streitwerte die Kosten auf Ihren Einzelfall bezogen aus.
Wenn Sie das Verfahren verlieren, müssen Sie außerdem damit rechnen, dass Sie für die Gerichtskosten herangezogen werden. Beim Abschluss eines Vergleiches entfallen evtl. die Gerichtsgebühren. |
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Ablauf des Gütetermins
Als nächstes findet der Gütetermin statt. Manchmal genügt es, dass nur die Anwälte erscheinen. Teilweise ordnet das Gericht aber Ihr persönliches Erscheinen an.
Der Gütetermin soll Ihnen und dem Arbeitgeber die Chance geben, sich zu einigen. Das Gericht ist dazu angehalten in jedem Stadium des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Sie verhandeln also unter Moderation des Richters. Gelegentlich lässt der Richter schon erkennen, welche Chancen Sie im weiteren Ablauf der Kündigungsschutzklage hätten.
Eine Einigung kann z.B. so aussehen: Sie lassen Ihre Klage fallen und akzeptieren so die Kündigung. Im Gegenzug erhalten Sie eine Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis.
Tipp: Eine Einigung im Gütetermin hat den Vorteil, dass Sie schnell mit der Kündigung abschließen. Allerdings ist der Arbeitgeber oft zu einer höheren Abfindung bereit, je länger der Ablauf der Kündigungsschutzklage dauert. Der Verhandlungsdruck auf ihn ist dann nämlich größer.
Im verlinkten Beitrag erfahren Sie mehr dazu, wie Sie per Kündigungsschutzklage eine Abfindung erzielen.
Übersicht:
Dauer | Zwischen Eingang der Klageschrift und dem Gütetermin liegen meist einige Wochen. Der Gütetermin selbst dauert oft kürzer als eine halbe Stunde. |
Ihre Vorbereitung | Überlegen Sie sich, ab welchem Betrag Sie zu einer Einigung bereit sind. Kommt für Sie in Betracht, im Unternehmen zu bleiben?
Es kann sein, dass der Arbeitsrichter Ihnen Fragen zum Fall stellt. Rufen Sie sich die Abläufe Ihres Falls also erneut vor Augen. Ihr Anwalt wird Ihnen helfen. |
Übliches Ergebnis | Sie einigen sich auf eine Abfindung und akzeptieren die Kündigung. Dieser Fall ist recht häufig. Alternativ nimmt der weitere Ablauf der Kündigungsschutzklage seinen Lauf. |
Finanzielle Versorgung | In der Regel läuft noch die Kündigungsfrist und Sie erhalten weiter Ihr Gehalt. Nach einer fristlosen Kündigung können Sie ggf. Arbeitslosengeld I beziehen. Allerdings müssen Sie mit einer Sperrzeit von 12 Wochen rechnen. |
Kosten | Die Terminsgebühr für den Rechtsanwalt fällt an gemäß Nr. 3104 VV RVG. Wenn eine Einigung zustande kommt, entfallen die Gerichtskosten. Dann kommt allerdings eine Einigungsgebühr für den Rechtsanwalt hinzu, geregelt in Nr. 1003 VV RVG. Werden weitere Sachverhalte, die jedoch noch nicht Teil der Klage sind („rechtshängig“) verglichen, können weitere Gebühren für den Mehrvergleich anfallen. |
Teilnehmer | Anwälte beider Seiten. Teilweise müssen Sie persönlich erscheinen, sofern Sie vom Gericht eine persönliche Ladung erhalten. Sie dürfen in jedem Fall dabei sein. |
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Schriftlicher Austausch
Wenn der Gütetermin ohne Einigung abläuft, tauschen Ihr Arbeitgeber und Ihr Anwalt weitere Schriftsätze aus. Darin schildern beide Seiten Ihre Sicht auf die Umstände und die Rechtslage. Das Arbeitsgericht liest mit und entscheidet auf der Grundlage.
Dauer | Bis zum Kammertermin dauert es meist ein paar Monate. Meistens verfassen beide Seiten jeweils mindestens einen Schriftsatz. |
Ihre Vorbereitung | Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht wird Sie nach weiteren Fakten zum Fall fragen. |
Übliches Ergebnis | In der Regel läuft das Verfahren weiter. Teilweise bessert der Arbeitgeber sein Abfindungsangebot nach. Sie können sich dann außergerichtlich einigen und das Verfahren so beenden. |
Finanzielle Versorgung | Bis zum Kammertermin läuft ggf. Ihre Kündigungsfrist aus. |
Kosten | Grundsätzlich keine weiteren Kosten. |
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Kammertermin vor dem Arbeitsgericht
Nach einigen Wochen oder Monaten findet der Kammertermin vor dem Arbeitsgericht statt. Dies ist die eigentliche mündliche Gerichtsverhandlung.
Das Arbeitsgericht wird erneut auf eine Einigung hinwirken. Im weiteren Verlauf diskutieren alle Beteiligten über die Rechtslage und die behaupteten Tatsachen.
Wenn Sie und Ihr Arbeitgeber unterschiedliche Geschehnisse behaupten, erhebt das Gericht Beweise. Oft läuft das auf die Vernehmung von Zeugen hinaus. Gelegentlich kommen auch Gutachten von Sachverständigen zum Einsatz. Das Gericht entscheidet dann nach freier Überzeugung, von welchen Geschehnissen es ausgeht. Es kann durchaus sein, dass „Aussage gegen Aussage“ stehen und das Gericht trotzdem einem der beiden Zeugen mehr Glauben schenkt.
Nach Ende der Verhandlung fällt das Gericht ein Urteil. In aller Regel verkünden die Richter ihre Entscheidung in einem eigenen Termin (sog. Verkündungstermin). Dort müssen Sie nicht erscheinen. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht wird beim Arbeitsgericht anrufen und nach dem Ergebnis fragen. Die Entscheidungsgründe stellt Ihnen das Gericht später zu.
Übersicht:
Dauer | Bis zum Kammertermin dauert es meist ein paar Monate. Der Termin selbst dauert erfahrungsgemäß 30 Minuten bis zwei Stunden. |
Ihre Vorbereitung | Überlegen Sie sich erneut, ab welcher Abfindungssumme Sie die Kündigung akzeptieren. Fragen Sie außerdem Ihren Anwalt, ob das Gericht Sie zum Fall befragen wird. Darauf sollten Sie vorbereitet sein. |
Übliches Ergebnis | Einigung auf eine Abfindung oder Urteilsspruch durch das Arbeitsgericht. Das Urteil erklärt die Kündigung für wirksam oder unwirksam. |
Finanzielle Versorgung | S. vorheriger Ablaufschritt.
Wenn das Arbeitsgericht Ihre Kündigung rechtskräftig für unwirksam erklärt, muss der Arbeitgeber Ihnen das Gehalt für die Prozessdauer nachbezahlen. |
Kosten | Sollte eine Einigung gefunden werden, können Einigungsgebühren entstehen. Diese fallen im Verfahren jedoch nur einmal an. |
Teilnehmer | Anwälte beider Seiten. Teilweise müssen Sie persönlich erscheinen. Sie dürfen in jedem Fall dabei sein. |
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Ablauf der Kündigungsschutzklage bei Berufung und Revision
Mit dem Urteil des Arbeitsgerichts muss es nicht vorbei sein. Beide Seiten können in Berufung gehen. Dann entscheidet die höhere Instanz – das Landesarbeitsgericht – über Ihren Fall. Dies geschieht recht selten.
Vor dem Landesarbeitsgericht benötigen Sie zwingend einen Anwalt.
Der Ablauf der Kündigungsschutzklage in der Berufung ist ähnlich. Allerdings gibt es keinen Gütetermin. Auch die Richter des Landesarbeitsgerichts werden Verhandlungen anregen, damit Sie sich mit dem Arbeitgeber einigen. Beide Parteien können auch erneut Beweise vorbringen.
Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts steht Ihnen und dem Arbeitgeber ggf. die Revision offen. Dann überprüft das Bundesarbeitsgericht in Erfurt Ihre Kündigung. Allerdings ist das Verfahren auf Rechtsfragen beschränkt; neue Beweise können Sie nicht vorbringen. Die wenigsten Kündigungsschutzklagen gehen bis zum Bundesarbeitsgericht.
Dauer | Das Berufungsverfahren dauert in der Regel einige Monate, ein Jahr oder länger. |
Übliches Ergebnis | Einigung auf eine Abfindung oder Urteilsspruch durch das Landesarbeitsgericht. Das Urteil erklärt die Kündigung für wirksam oder unwirksam. |
Finanzielle Versorgung | S. vorheriger Ablaufschritt.
Wenn Sie vor dem Arbeitsgericht gewonnen haben, muss der Arbeitgeber Sie für die Dauer des Berufungsverfahrens oft weiterbezahlen und -beschäftigen. |
Kosten | Weitere Anwalts- und Gerichtskosten kommen hinzu. |
Dauer der Kündigungsschutzklage
Die Dauer des Kündigungsschutzverfahrens variiert stark. Maßgeblich sind die Auslastung des Gerichts, die Komplexität des Falls sowie die Einigungsbereitschaft der Parteien.
Die Spanne reicht grob von vier Wochen bis zu drei Jahren:
- Wenn Sie sich bereits im Gütetermin einigen, endet das Verfahren in der Regel innerhalb von 1-2 Monaten.
- Wenn jede Einigung scheitert, können Sie nach 4-8 Monaten mit einem Urteil rechnen.
- Sollte Ihr Fall in der Berufung landen, dauert das Verfahren insgesamt meist länger als ein Jahr.
Alternativen zur Kündigungsschutzklage
Wie Sie sehen, beansprucht der Ablauf einer Kündigungsschutzklage viel Zeit.
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz behalten möchten, kommen Sie an der Kündigungsschutzklage in der Regel nicht vorbei. Ihre Kündigung wird wirksam, sollten Sie nicht rechtzeitig klagen.
Wenn Sie hingegen in erster Linie an einer Abfindung interessiert sind, gibt es eine Alternative. Sie können innerhalb der ersten drei Wochen nach Zugang der Kündigung mit dem Arbeitgeber verhandeln:
- Sie drohen dem Arbeitgeber mit einer Kündigungsschutzklage.
- Gleichzeitig bieten Sie an, auf die Klage zu verzichten, wenn Sie eine attraktive Abfindung erhalten.
Wenn der Arbeitgeber sich darauf einlässt, kommt ein sog. Abwicklungsvertrag zustande.
Beachten Sie aber, dass die Abfindung aus einer Kündigungsschutzklage oft höher ausfällt, weil der Verhandlungsdruck auf den Arbeitgeber größer ist.
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