Abfindung per Kündigungsschutzklage erhalten – so geht’s

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Sie möchten gegen eine Kündigung des Arbeitgebers klagen und so eine Abfindung durchsetzen? Der Weg ist meist der richtige. Wir erklären Ihnen, wie Sie per Kündigungsschutzklage an eine Abfindung kommen.

Rechtsanwalt-Dr.-Drees-aus-BonnAutor: Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees.

Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees ist seit über zehn Jahren Experte für Arbeitsrecht in Bonn. Er berät deutschlandweit Arbeitnehmer, wie diese bei ihrer Kündigung eine Abfindung durchsetzen können. Auf Basis seiner unzähligen Mandate ist dieser Beitrag entstanden.


Inhaltsverzeichnis

Kann ich per Kündigungsschutzklage eine Abfindung durchsetzen?

Sehr oft lautet die Antwort: Ja!

Der Reihe nach:

 

Kein Anspruch auf Abfindung

Grundsätzlich haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Nur in Ausnahmefällen steht Ihnen eine Abfindung zu, ohne dass Sie etwas dafür tun müssten. Das gilt etwa für Sozialpläne (auch hier lohnen sich oft aber Nachverhandlungen).

 

Abfindung aushandeln

Deshalb erhalten Sie eine Abfindung in aller Regel nur, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber verhandeln. Wenn Sie bereits Kündigungsschutzklage erhoben haben, stehen Ihre Chancen häufig gut.

Der Arbeitgeber ist dann nämlich daran interessiert, das Kündigungsschutzverfahren so schnell wie möglich zu beenden. Dafür bietet er Ihnen oft eine Abfindung an.

Für den Arbeitgeber sind mit einer Kündigungsschutzklage nämlich viele Nachteile verbunden:

  • Sie genießen als Arbeitnehmer in der Regel hohen Kündigungsschutz. Für den Arbeitgeber besteht deshalb die große Gefahr, dass er das Verfahren verliert.
  • Sofern sich herausstellt, dass die Kündigung unwirksam ist, muss der Arbeitgeber Sie weiter beschäftigen.
  • In dem Fall muss er Sie für die gesamte Dauer des Gerichtsprozesses nachbezahlen und die Gerichtskosten tragen.
  • Daneben muss er natürlich auch seine eigenen Anwaltskosten bestreiten.
Kann ich per Kündigungsschutzklage eine Abfindung durchsetzen?

Kann ich per Kündigungsschutzklage eine Abfindung durchsetzen?

Diese Risiken will der Arbeitgeber umgehen, indem Sie sich vor Gericht einigen. Dieser sog. Vergleich sieht oft wie folgt aus:

  • Sie akzeptieren die Entlassung und lassen die Klage fallen.
  • Dies lassen Sie sich mit einer Abfindung bezahlen.
  • Sie vereinbaren weitere Aspekte, wie etwa ein gutes Arbeitszeugnis.
  • Sie einigen sich über die Gerichts- und Anwaltskosten. Oft trägt jeder seine eigenen Anwaltskosten und der Arbeitgeber zusätzlich die Gerichtskosten.

Hier erfahren Sie mehr, wie Sie Ihre Abfindung in die Höhe treiben können.

 

Wie komme ich zur Abfindung?

Sie können per Kündigungsschutzklage gegen Ihre Entlassung vor Gericht ziehen. Ziel ist es dann, dass der Arbeitgeber und Sie einen gerichtlichen Vergleich über eine Abfindung schließen.

Wichtig: Wenn Sie die Kündigungsschutzklage als Druckmittel für eine Abfindung einsetzen möchten, müssen Sie zwingend die Klagefrist einhalten! Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung. Lassen Sie diese Frist verstreichen, ist eine Abfindung meist unrealistisch.

Der Weg zur Abfindung sieht meist wie folgt aus:

  • Nach Ihrer Klage bestimmt das Gericht einen sogenannten Gütetermin. Sie treffen sich also vor Gericht. Oft kommen auch nur die Anwälte zu dem Termin. Schon hier bietet der Arbeitgeber oft an, eine Abfindung zu zahlen, wenn Sie die Klage zurücknehmen. Ob Sie annehmen sollten, hängt von der Höhe des Angebots und Ihren Erfolgsaussichten ab.
  • Wenn noch kein Vergleich zustande kommt, tauschen die Anwälte weitere Schriftsätze aus, in denen sie dem Gericht Ihren Fall schildern.
  • Das Gericht bestimmt dann einen Kammertermin. Darin wird Ihr Fall mündlich behandelt. Auch hier können Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine Abfindung und einen gerichtlichen Vergleich verhandeln. Häufig ist der Arbeitgeber zu höheren Beträgen bereit, je länger das Verfahren dauert.
  • Wenn erneut keine Einigung zustande kommt, entscheidet das Gericht per Urteil. Sie müssen dann entweder die Kündigung ohne Abfindung akzeptieren oder Sie behalten Ihre Stelle.
  • Unter Umständen lohnt es sich, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Im Berufungstermin können Sie erneut über eine Abfindung verhandeln.

Während der Kündigungsschutzklage können Sie sich auch außergerichtlich auf einen Abfindung einigen. Dies geschieht dann in einem Abwicklungsvertrag. Der Unterschied zum gerichtlichen Vergleich ist nicht groß.

Herr Dr. Drees berät Sie.
Jeder Fall ist einzigartig. Herr Dr. Drees beantwortet Ihre Fragen. Er bespricht mit Ihnen, wie Sie am besten vorgehen. Mit dem Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gehen Sie sicher.

Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück. Ihre drängendsten rechtlichen Fragen lassen sich meist schon im Anschluss klären.

 

Welche Höhe hat die Abfindung?

Die Höhe der Abfindung lässt sich nicht pauschal bestimmen. Sie hängt vom Verhandlungsgeschick Ihres Fachanwalts für Arbeitsrecht ab.

 

Die Faustformel

Als erste Orientierung kann folgende Faustregel dienen:

            Abfindung = 0,5 x Monatsgehalt (brutto) x Anzahl der Beschäftigungsjahre

Beispiel:

B verdient monatlich 6.000€ und ist seit vier Jahren im Unternehmen beschäftigt. Seine Abfindung beträgt nach der Faustformel (0,5 x 6000€ x 4 =) 12.000 €.

 

Höhere Abfindung

In vielen Fällen können Sie dennoch eine höhere Abfindung erhalten. Natürlich ist auch denkbar, dass die Abfindung niedriger ausfällt oder ausbleibt. Insbesondere bei kurzzeitigen Beschäftigungen und bei besonderem Kündigungsschutz haben Sie aber Chancen auf einen höheren Betrag. Letzteres betrifft z.B. tariflich besonders Geschützte, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder, Mitarbeiter in Elternzeit, Auszubildende und Schwangere.

Wesentliche Faktoren für die Höhe der Abfindung sind:

  • Wie würde das Gericht voraussichtlich entscheiden: Wäre die Kündigung zweifelsfrei wirksam oder eher unwirksam?
  • Wie lange läuft das Verfahren bereits? Je länger die Kündigungsschutzklage bereits dauert, desto größer ist der Einigungsdruck auf den Arbeitgeber.

Die Einzelheiten zum ersten Aspekt unterscheiden sich zwischen der betriebsbedingten, verhaltensbedingten und personen-/krankheitsbedingten Kündigung:

 

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Der Arbeitgeber kündigt aus betrieblichen Gründen (z.B. Umstrukturierung, Betriebsstillegung). In diesen Fällen ist die betriebsbedingte Kündigung besonders fehleranfällig. Insbesondere diese Gründe können dann zu einer hohen Abfindung nach einer betriebsbedingten Kündigung führen:

  • Der Arbeitgeber hat Fehler bei der Sozialauswahl gemacht. Zuerst müssen die Arbeitnehmer, die eine Kündigung sozial besser verkraften, gekündigt werden. Dies ist abhängig von der Länge des Arbeitsverhältnisses, des Alters, einer Schwerbehinderung sowie Unterhaltspflichten des Mitarbeiters.
  • Der Betriebsrat wurde nicht ausreichend vor der Entlassung angehört.
  • Ihr Arbeitsplatz entfällt nur vorübergehend.
  • Es gibt die Möglichkeit, Sie an anderer Stelle weiter zu beschäftigen.

Hier erfahren Sie mehr Abfindung nach bestimmten Arten der betriebsbedingten Kündigung:

Welche Höhe hat die Abfindung?

Welche Höhe hat die Abfindung?

Abfindung bei verhaltensbedingter Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt ein steuerbares, vorwerfbares Fehlverhalten des Arbeitnehmers voraus. Es muss eine Pflichtverletzung des Arbeitsverhältnisses vorliegen. In diesen Fällen stehen Ihre Chancen auf eine höhere Abfindung gut:

  • Sie wurden vorher noch nicht oder nur wenige Male abgemahnt.
  • Die Abmahnungen betreffen jeweils ein ganz unterschiedliches Fehlverhalten.
  • Eine ältere Abmahnung ist oft als Grundlage für die Kündigung nicht mehr nutzbar.
  • Sie arbeiten schon viele Jahre im Unternehmen und der Vorwurf ist nicht schwerwiegend.
  • Eine Anweisung, die der Arbeitgeber Ihnen erteilt hat, aber nicht hätte erteilen dürfen, stellt den Kündigungsgrund dar.

 

Abfindung bei krankheitsbedingter Kündigung

Bei der personenbedingten Kündigung wird der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person oder seinen Fähigkeiten liegen, gekündigt. Insbesondere bei krankheitsbedingten Kündigungen haben Sie in diesen Fällen Aussicht auf eine höhere Abfindung:

  • Der Arzt attestiert Ihnen, dass Sie bald genesen sein werden. Voraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine negative Gesundheitsprognose. Diese wird durch das Attest widerlegt.
  • Sie haben unter sechs Wochen pro Jahr gefehlt und es sind zukünftig keine Verschlechterungen zu erwarten.

Abfindung bei Änderungskündigung

Bei einer Änderungskündigung stellt der Arbeitgeber Sie vor die Wahl. Entweder akzeptieren Sie die schlechteren Arbeitsbedingungen, oder Sie werden entlassen.

Wir informieren Sie im verlinkten Beitrag weiter zur Abfindung nach einer Änderungskündigung.

Sonderkonstellationen

Im Arbeitsrecht ist kein Fall wie der andere. Es gibt zahlreiche Sonderkonstellationen. Auf einzelne gehen wir hier ein:

 

Abfindung bei Wiedereinstellung?

Sofern Sie gegen die Kündigung klageweise vorgehen und sich herausstellt, dass die Kündigung wirksam ist, endet das Arbeitsverhältnis aufgrund der Kündigung.

Jedoch können sich die Umstände, die zur Kündigung geführt haben, nachträglich geändert haben.

Beispiel:
Ihre Stelle entfällt doch nicht, weil während der Kündigungsfrist überraschend ein Großauftrag eingegangen ist.

Dann besteht die Möglichkeit, dass Sie trotz wirksamer Kündigung Ihre Wiedereinstellung verlangen können. Hingegen haben Sie nach der Wiedereinstellung keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung.

Wenn Sie bereits eine Einigung vor Gericht mit Abfindung geschlossen haben, müssen Sie diesen Betrag unter Umständen zurückzahlen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4.12.1997, Az: 2 AZR 140–97). Je nach Konstellation ist aber auch denkbar, dass Ihre Einigung wirksam bleibt und Sie trotz Entfall des Kündigungsgrunds keine Wiedereinstellung verlangen können (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.01.2018, Az: 7 Sa 389/17). Natürlich steht Ihnen dann die Abfindung weiter zu.

 

Abfindung, wenn Kündigungsschutzklage gewonnen ist?

Wenn Sie die Kündigungsschutzklage gewonnen haben, ist die vom Arbeitgeber erteilte Kündigung unwirksam. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihren Arbeitsplatz behalten und Ihr Arbeitgeber Sie weiter beschäftigen muss. Gleichzeitig haben Sie aber auch keinen Anspruch auf eine Abfindung.

Allerdings gibt es eine Ausnahme. Die Rede ist vom sog. Auflösungsantrag nach §§ 9 ff. Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Wird der Antrag gestellt, erhalten Sie selbst bei gewonnener Kündigungsschutzklage nur eine Abfindung und kehren nicht auf Ihre Stelle zurück.

Den Auflösungsantrag können Sie oder der Arbeitgeber stellen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber so gestört ist, dass eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist. Ausschlaggebend ist vor allem das Verhalten der Parteien während des Prozesses. Das Gericht prüft den Antrag und legt eine Abfindung fest, wenn es die Rückkehr an den Arbeitsplatz für den Antragsteller für unzumutbar hält.

 

Kündigungsschutzklage trotz Sozialplans?

Im Sozialplan einigen sich der Arbeitgeber und der Betriebsrat über einen sozialen Ausgleich für die gekündigten Mitarbeiter. Der Sozialplan soll die Nachteile einer Kündigung abmildern.

Der Sozialplan gewährt Ihnen oft einen Anspruch auf eine Abfindung, für die Sie nicht weiter verhandeln müssen. Auch wenn ein Sozialplan besteht, können Sie trotzdem gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen. Denn der Sozialplan sagt nichts darüber aus, ob Ihre Kündigung rechtsmäßig ist.

Eine Kündigungsschutzklage bietet sich unter Umständen auch an, um eine höhere Abfindung auszuhandeln, als der Sozialplan vorsieht.

Wichtig ist, dass Sie auch hier die dreiwöchige Kündigungsfrist ab Zugang der Kündigungserklärung beachten!

 

Fazit

  • Sie haben gesetzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung.
  • Dennoch können sie klageweise gegen die Kündigung vorgehen und so versuchen, die Zahlung einer Abfindung durchzusetzen. Oft ist der Arbeitgeber dazu nach Verhandlungen bereit.
  • Für die Höhe der Abfindung gilt folgende Faustregel: 0,5 x Monatsgehalt (brutto) x Anzahl der Beschäftigungsjahre. Letztendlich ist die Höhe einzelfallabhängig.
  • Um Kündigungsschutzklage erheben zu können, müssen Sie die dreiwöchige Klagefrist ab Zugang der Kündigungserklärung einhalten.
  • Ein Sozialplan hindert nicht Ihre Möglichkeit, Kündigungsschutzklage zu erheben.

Was die Mandanten zum Engagement von Rechtsanwalt Dr. Drees sagen

Rechtsanwalt Dr. Drees Fachanwalt für Arbeitsrecht
4.9
Basierend auf 161 Bewertungen
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Dieter FringsDieter Frings
08:55 13 Apr 24
Herr Dr.Drees hat uns in sehr schwierigen, arbeitsrechtlichen Verhandlungen hervorragend mit bestem Ergebnis vertreten.Herr Dr.Drees ist mit seinem großen Wissen und klarem Geist allzeit der Situation einen Schritt vorraus und ebnet so den Weg zum gerechten Erfolg.Man merkt, dass Herr Dr.Drees seinen Beruf liebt und lebt. Dadurch fühlt man sich gleich in besten Händen.Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut zu erreichen und die Dame am Telefon freundlich und aufmerksam. Rückrufe erfolgen stets zeitnah.Wir können die Kanzlei Dr. Drees jedem bestens empfehlen.
Lea WagnerLea Wagner
16:45 06 Apr 24
Eine sehr kompetente und immer sehr gut vorbereitete Beratung. Herr Dr. Drees nimmt sich immer die Zeit für Telefonate und Klärungen. Werde im Berufsrechtschutz seine Kanzlei wenn nötig, immer empfehlen oder beauftragen. Danke für all die Unterstützung in der langwierigen Sache mit Wettbewerbsverbot & Kündigung.
M. G.M. G.
15:07 30 Mar 24
Danke für die kompetente und tolle Beratung! Alles super verlaufen und ich kann Herr Dr.Drees nur weiterempfehlen.
Monika NantkeMonika Nantke
13:15 11 Mar 24
Ich wurde schon früher von Herrn Dr. Drees beraten und hatte jetzt ein arbeitsrechtliches Anliegen.Mit seiner sehr kompetenten und immer zugewandten Art hatte ich sehr schnell großes Vertrauen. Meine Angelegenheit hatte den gewünschten Erfolg und ich werde jederzeit, falls erforderlich, Herrn Dr. Drees wieder kontaktieren.Auch die gute Erreichbarkeit der Kanzlei per Telefon oder Email und die schnellen Rückmeldungen waren echt super.Habe ihn schon weiter empfohlen und würde es jederzeit wieder tun.Auf diesem Weg nochmals vielen Dank.
Sebastian BluemerSebastian Bluemer
13:17 09 Mar 24
Ich habe Herrn Dr. Drees als einen sehr zuverlässigen Fachanwalt für Arbeitsrecht kennengelernt, der sich direkt Zeit genommen hat meinen Fall gezielt zu bearbeiten.Durch die digitale Kommunikation war es mir stets möglich Herrn Dr. Drees schnell zu erreichen und die nächsten Schritte abzustimmen. Termine konnten innerhalb kürzester Zeit vereinbart werden.Seine Erfahrung im Arbeitsrecht sowie die ruhige und empathische Art halfen zunächst Vertrauen aufzubauen, um im Anschluss gemeinsam den Fall zu bearbeiten. Dabei entspricht das erreichte Ergebnis den zuvor abgestimmten Vorstellungen.Ich möchte mich auf diesem Weg nochmal recht herzlich bei Herrn. Dr. Drees für den Rechtsbeistand bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg.
Puppenkönig GmbHPuppenkönig GmbH
20:22 06 Mar 24
Dr. Drees hat unser Unternehmen mit großer Kompetenz und Schnelligkeit unterstützt. Das Ergebnis übertraf unsere Erwartungen und war äußerst zufriedenstellend. Eine klare Empfehlung.
Anastasia SchuetzAnastasia Schuetz
18:14 01 Mar 24
Dr. Drees ist ein sehr netter und kompetenter Rechtsanwalt. Telefonische Beratung war einfach Klasse. Es ist eine Seltenheit so einen Anwalt zu finden. Unsere Angelegenheit war schnell und unkompliziert gelöst. Vielen lieben Dank. Ich kann Dr. Drees als Fachanwalt nur weiterempfehlen.
Pascale AdragnaPascale Adragna
16:14 07 Feb 24
Herr Dr. Drees hat mich bereits in der Vergangenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit unterstützt. Diesmal in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut erreichbar. Emails werden schnell beantwortet. Ich würde immer wieder seine fachliche Kompetenz in Anspruch nehmen und ihn jederzeit weiterempfehlen.
Seb JueSeb Jue
18:54 06 Feb 24
Ich hatte einen sehr positiven ersten Kontakt mit Herr Dr. Drees gehabt. Er hat sich schnell bei mir zurückgemeldet und sich viel Zeit genommen, um sich mein Anliegen anzuhören. Ich werde mich, falls es in Zukunft nochmal nötig wird, wieder an ihn wenden. Er hat einen sehr sympathischen und vertrauenerweckenden Eindruck bei mir hinterlassen.
Yves KleinYves Klein
09:28 23 Jan 24
Kurzfassung: Absolute Empfehlung, unglaublich positive Erfahrung, ich kann Herrn Dr. Drees gar nicht genug danken.Hier etwas ausführlicher:Als ich kürzlich unerwartet in einen Rechtsstreit verwickelt wurde, stand ich vor komplexen Verhandlungen mit einem ehemaligen Arbeitgeber. In dieser herausfordernden Zeit war Herr Dr. Drees eine unverzichtbare Stütze. Mit seiner umfassenden Erfahrung im Arbeitsrecht und einem außergewöhnlichen Engagement hat er meine Erwartungen weit übertroffen.Herr Dr. Drees besticht nicht nur durch sein fachliches Know-how, sondern auch durch seine empathische Art. Er hat ein tiefes Verständnis dafür, wie stressig und verwirrend rechtliche Auseinandersetzungen sein können. Seine Beratung war stets zielgerichtet und klar, ohne dabei das Menschliche aus den Augen zu verlieren. Besonders beeindruckt hat mich, wie er jederzeit für Transparenz sorgte und mich zu jedem Zeitpunkt ernst genommen hat.Ein weiterer Aspekt, der Herrn Dr. Drees hervorhebt, ist seine Erreichbarkeit. Er war regelmäßig persönlich telefonisch verfügbar, was in dringenden Situationen ungemein beruhigend war. Dabei standen stets meine Bedürfnisse und Interessen im Vordergrund, nicht das Honorar.Durch seine professionelle und gleichzeitig herzliche Arbeitsweise hat Herr Dr. Drees mein vollstes Vertrauen gewonnen. Sein Einsatz und seine Expertise haben in meinem Fall zu einem sehr positiven Ausgang geführt. Ich kann Herrn Dr. Drees uneingeschränkt empfehlen und werde mich bei zukünftigen rechtlichen Fragestellungen definitiv wieder an ihn wenden.Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees herzlich für seine hervorragende Unterstützung bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg und Gesundheit. Wer einen engagierten, kompetenten und menschlichen Anwalt sucht, ist bei ihm in den besten Händen.Zusatznote:In meinem Fall wurde ich zuvor bereits durch den Rechtschutz der IG Metall vertreten, doch aufgrund meines komplexen Falls und des mangelnden Einsatzes auf deren Seite, suchte ich sehr schnell kompetenten Beistand. Herr Dr. Dress war hierbei jederzeit zu einer Kooperation bereit, die leider seitens der IGM/DGB Vertretung abgelehnt wurde.Letztendlich kann ich nur sagen: Herrn Dr. Drees gilt mein vollstes Vertrauen und mein Dank.
LakshayLakshay
12:07 09 Jan 24
Ich hatte das Glück, Dr. Drees über Google zu finden, der mir beim Arbeitsrecht in Deutschland helfen konnte. Er spricht gut Englisch, was für mich das wichtigste Kriterium war. Darüber hinaus ist er proaktiv, geht ehrlich mit der Zeit um und erklärt den Fortschritt sehr detailliert. Dank seiner freundlichen Bemühungen konnte meine endgültige Einigung mit dem Arbeitgeber verbessert und der Fall auf angenehme Weise abgeschlossen werden. Sehr empfehlenswert !
N. K.N. K.
14:21 07 Jan 24
Bei Herrn Dr. Drees habe ich mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Er hat sehr gut meine Interessen durchgesetzt. Rückmeldungen kamen sehr schnell und auch telefonisch stand er für Fragen immer zur Verfügung. Sachverhalte und die Vorgehensweise wurden gut und verständlich erklärt. Vielen Dank für die freundliche und kompetente Beratung und Unterstützung!
M VekalatiM Vekalati
23:58 25 Dec 23
Herr Dr.Drees hat mich mit viel Kompetenz, Erfahrung und einem sehr freundlichen Wesen während unseres Rechtsstreites begleitet, ich habe noch nie zuvor einen so kompetenten und netten Anwalt aufgesucht, der mit Herzblut und Sachkenntnis in allen rechtlichen Dingen einem die Gewissheit in Rat und Tat gibt das Recht auf seiner Seite zu haben. Die Beratung steht im Vordergrund nicht das Honorar, telefonisch außer bei Gericht immer zu erreichen. Bin zu 100% von seiner Arbeit mehrmals überzeugt worden und werde ihn sofern möglich in allen Angelegenheiten wieder besuchen.An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen nochmals bedanken und wünsche ihnen viel Glück und Gesundheit.
Hilmar HasselHilmar Hassel
06:54 18 Dec 23
Top Anwalt für Arbeitsrecht! Super kompetent und freundlich! Klare Weiterempfehlung! Hat immer alles zu unserer vollsten Zufriedenheit geregelt. Vielen Dank Herr Dr. Drees! :-)
Christoph NeikesChristoph Neikes
12:10 17 Dec 23
Herr Dr. Drees hat meine Erwartungen mehr als übertroffen.Mein letzter Arbeitgeber hat das letzte Gehalt nicht ausgezahlt und Herr Dr. Drees hat mich rechtlich vertreten. Er hat meine Rechte und Wünsche perfekt durchgesetzt.Von Anfang bis Ende ein sauberer Ablauf und ich kann ihn nur empfehlen.Vielen Dank
Thomas HennesThomas Hennes
08:21 10 Dec 23
Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees für seine hervorragende Arbeit in meinem Fall bei einer Standortschließung bedanken. Absolut professionell und souverän hat er meine Rechte vertreten und ein für mich sehr zufrieden stellendes Ergebnis erzielt. Durch seine verständnisvolle und sympathische Art, vermittelt er außerdem ein beruhigendes und sicheres Gefühl. Ich kann nur Positives berichten und gebe eine klare Empfehlung.
Krippen HerrmannKrippen Herrmann
18:35 28 Nov 23
Die erste Kontaktaufnahme war sehr beeindruckend. Ich wurde schnell zurück gerufen und bekam schon im sehr sympathischen Erstgespräch passende Argumente und Infos, um mein Anliegen einer fachlichen Beratung zum Thema Werksschließung , Sozialplan, Interessenausgleich und Abfindung.Auch eine Rückfrage am WE wurde sehr freundlich und unkompliziert beantwortet.Die Kanzlei für Arbeitsrecht von Herrn Dr. Drees kann ich nur wärmstens empfehlen.Wenn ich könnte würde ich 6 Sterne geben.🌲🌲🌲Ihnen und ihr Team frohe Weihnachten 2023
Ömer KöseÖmer Köse
07:31 06 Nov 23
Sehr guter Anwalt und hilft sofort
Detlef RothkampDetlef Rothkamp
05:40 14 Oct 23
Ich brauchte einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Dr. Drees in Bonn habe ich per Internet Recherche aufgrund der vielen positiven Bewertungen gefunden . Mein Fall wurde von Dr. Drees sehr reaktionsschnell, immer freundlich und hoch professionell bearbeitet. Die Kommunikation erfolgte ausschließlich digital, per Telefon und Email, was für mich sehr unkompliziert und äußerst positiv war. Das Fachwissen des Rechtsanwalts, sein persönlicher Einsatz und vor allem seine zielführende Strategie kann ich nur loben. Mit dem Resultat war ich sehr zufrieden. Falls ich wieder einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht benötigen sollte, wäre Dr. Drees und seine Kanzlei in Bonn meine Anlaufstelle. Daher meine klare Empfehlung, wenn sie einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht suchen."
Sas GraSas Gra
08:03 13 Oct 23
Ich kann über Herrn Dr. Drees nur absolut positiv berichten. Er hat mich mehrfach vertreten und ich war immer absolut zufrieden. Seine ruhige und sachliche Art sind gerade in akuten Phasen sehr beruhigend. Ich bedanke mich auch hier nochmals für seine Hilfe in der Vergangenheit und kann ihn nur absolut weiter empfehlen.👍
Thomas SchützlerThomas Schützler
06:50 08 Oct 23
Es gibt die brutale Arbeitnehmer-Wirklichkeit in Deutschland. Unternehmen, die konsequent Betriebsrat und Sozialplan umgehen. Um dann auch Arbeitnehmer, die jahrzehntelang in einem Unternehmen tätig sind und dann erkranken, diese prekär und mit Desinformation, Unverbindlichkeit und sogar Mobbing ausgrenzen, um sie loszuwerden. Am liebsten keine berufliche Perspektive bieten, keinen vollen Lohn zahlen wollen und keine finanzielle Zukunftssicherung bieten. Also abscheulich... Hier den Herrn Arbeitsrechtsanwalt Dr. Drees als Arbeitnehmer-Rechtsvertreter zu haben, ist ein absoluter Gewinn. Herr Dr. Drees ist erfolgreich, extrem berufserfahren und diplomatisch, vor allem auch mit widerspenstigen und bizarren Managern in der sogenannten "freien Wirtschaft". Zielorientiert und realistisch in der Analyse. Ein normaler Arbeitnehmer hat, wenn er erkrankt, enorme Sorgen. So hilft Herr Dr. Drees auch bei Fragen zur Teilerwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung usw. Für mich war Herr Dr. Drees immer erreichbar und unermüdlich im Einsatz. Ja, fast heldenhaft in der Sache und trotz aller zu beachtenden Paragraphen menschlich. Herr Arbeitsrechtsanwalt Herr Dr. Drees ist absolut top!
Christian SchmidtChristian Schmidt
08:45 22 Sep 23
Sehr kompetent, sehr verbindlich, sehr zeitnah, sehr vertrauenswürdig und sehr freundlich.
G. DevaG. Deva
18:52 18 Sep 23
Herr Dr. Drees hatte bereits meinen Vater hervorragend vertreten und das Unmögliche möglich gemacht.Er hat mich in meiner Angelegenheit aufs Beste vertreten und mich zu keinem Zeitpunkt im Stich gelassen.Ein engagierter und sehr professioneller Anwalt, der sich außergewöhnlich viel Zeit für seine Mandaten nimmt.Herr Dr.Drees ist stets freundlich, höflich, sympathisch und sehr respektvoll.Ich kann ihn mit besten Gewissen nur weiterempfehlen.
Patricia DlawichowskiPatricia Dlawichowski
11:08 14 Sep 23
Ich hatte das Glück, die Dienste von Herrn Dr.Drees in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit in Anspruch nehmen zu können, und ich kann nicht genug betonen, wie beeindruckt ich von seiner Professionalität und Kompetenz bin.Von Anfang an fühlte ich mich bei ihm gut aufgehoben. Er hat sich Zeit genommen, meine Situation gründlich zu verstehen und mir alle möglichen Optionen klar und verständlich erläutert. Ich habe mich nie überfordert oder unsicher gefühlt, da Herr Dr.Drees stets geduldig alle meine Fragen beantwortet hat.Was mich besonders beeindruckt hat, war die Leidenschaft und das Engagement, die er in meinen Fall gesteckt hat. Er hat sehr schnell und professionell gearbeitet, um meine Interessen zu vertreten, und ich bin äußerst zufrieden mit dem Ergebnis. Dank seiner Expertise konnte ich meine arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich klären.Darüber hinaus war die Kommunikation stets emphatisch und effizient. Ich fühlte mich zu jeder Zeit gut informiert und wusste, dass ich mich auf ihn verlassen kann.Insgesamt kann ich Herrn Dr.Drees uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank, für Ihre herausragende Unterstützung und die erfolgreiche Beilegung meines Falls!
Marc LenschMarc Lensch
22:26 29 Jun 23
Ich möchte gerne meine aufrichtige Dankbarkeit und Zufriedenheit mit der hervorragenden Arbeit von Dr. Drees zum Ausdruck bringen.Sein fundiertes Fachwissen und seine Professionalität haben mich zutiefst beeindruckt. Er hat nicht nur meine Rechte erfolgreich verteidigt, sondern auch stets ein offenes Ohr für meine Anliegen gehabt.Ich bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden und kann ihn mit bestem Gewissen uneingeschränkt weiterempfehlen. Herzlichen Dank für die erstklassige Arbeit!
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