Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist formell eine Kündigung, gleichzeitig aber ein verändertes neues Arbeitsangebot. Betroffene fragen sich: Was steckt hinter dieser besonderen Kündigungsform? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie funktioniert die Sozialauswahl? Und wie steht es um eine Abfindung? Im Folgenden erhalten Sie einen ausführlichen Überblick.
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Besonders ein staatlicher Arbeitgeber muss sich an Regeln halten, gerade bei Kündigungen. Angestellte im öffentlichen Dienst sind durch den TVöD vor Kündigungen gut geschützt.
Dieser Beitrag klärt Sie über die Kündigung im öffentlichen Dienst auf.
Nur wenige Arbeitnehmer bleiben 10 Jahre im selben Betrieb. Eine Kündigung ist in diesen Fällen umso bedauerlicher. Wir erklären, was Sie nach 10 Jahren im Betrieb zu Kündigung und Abfindung wissen müssen.
Wer entlassen wurde, sollte frühzeitig über eine Klage gegen die Kündigung des Arbeitgebers nachdenken. Anders lässt sich gegen eine Kündigung nicht vorgehen. Wir erklären, was Sie zur Klage gegen eine Kündigung wissen müssen.
Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Ablauf einer Kündigungsschutzklage wissen müssen.
Bedenken Sie, dass Sie nach einer Kündigung vom Arbeitgeber nur drei Wochen Zeit haben, um Klage zu erheben. Weiterlesen
Hier erfahren Sie, ob Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers in Ihrem Fall bestehen. Wir erklären außerdem typische Fehler von Kündigungen aus betrieblichen Gründen.
Sie möchten gegen eine Kündigung des Arbeitgebers klagen und so eine Abfindung durchsetzen? Der Weg ist meist der richtige. Wir erklären Ihnen, wie Sie per Kündigungsschutzklage an eine Abfindung kommen.
Sie sind über 55 Jahre alt, haben jahrelang in einem Betrieb gearbeitet und auf einmal kündigt Sie Ihr Arbeitgeber. Doch ist eine Kündigung unter diesen Voraussetzungen überhaupt möglich? Wir erklären Ihnen den Kündigungsschutz ab 55 Jahren. Weiterlesen
Führungskräfte haben für Arbeitgeber eine große Bedeutung. Deshalb gelten besondere Regeln für die Kündigung von Führungskräften. Wir zeigen Ihnen, wie Führungskräfte dennoch geschützt sind und ob Sie als Führungskraft eine Abfindung erwarten können.
Wenn der Arbeitgeber Sie wegen eines bloßen Verdachts kündigt, spricht man von einer sog. Verdachtskündigung. Allein ein Verdacht kann – muss aber nicht – für eine Kündigung ausreichen. Die Verdachtskündigung hängt nämlich von hohen Voraussetzungen ab. Unter anderem muss eine Anhörung stattgefunden haben. Wir erklären, was Sie zur Verdachtskündigung und einer möglichen Abfindung wissen müssen.
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