Führt Krankfeiern zur Kündigung?

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Es gibt viele Gründe, die Arbeitnehmer zum Krankfeiern verleiten. Krankfeiern kann allerdings zur Kündigung des Arbeitsvertrags führen. Wir erklären, was Sie dazu wissen müssen.

Rechtsanwalt-Dr.-Drees-aus-BonnAutor: Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees.

Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees ist seit über zehn Jahren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät regelmäßig Mandanten, die eine Kündigung erhalten haben oder ein Angebot zur Aufhebungsvereinbarung. Auf Basis der langjährigen Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern ist dieser Beitrag entstanden.

Inhaltsverzeichnis

Was heißt krankfeiern?

Krankfeiern bedeutet, dass der Arbeitnehmer dem Chef vortäuscht, wegen körperlicher Beschwerden nicht arbeiten zu können. In Wahrheit ist der Mitarbeiter aber topfit und möchte die Zeit schlicht für andere Dinge als Arbeit nutzen.

Der Arbeitnehmer sichert sich so nicht nur Freizeit; er wird auch weiterbezahlt. Er erhält nämlich grundsätzlich Entgeltfortzahlung. Voraussetzung dafür ist u.a., dass das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen besteht.

Krankfeiern ist arbeitsrechtlich natürlich verboten und kann unter Umständen zur fristlosen Kündigung führen; dazu gleich mehr. Außerdem drohen Ihnen strafrechtliche Konsequenzen: Sie begehen in der Regel einen Betrug, weil Sie weiterbezahlt werden, obwohl Sie darauf keinen Anspruch haben.

Was viele nicht wissen: Wenn Sie tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt sind, müssen Sie nicht zwingend in Ihrer Wohnung verbleiben. Nur weil Sie außerhalb des Krankenbetts gesehen werden, heißt das nicht per se, dass Sie krankfeiern. Sie dürfen auch bei Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich alles tun, was Ihrer Genesung nicht entgegenwirkt und damit potentiell die Fehlzeit unnötig verlängert. Alltagserledigungen und auch der Gang ins Café oder in ein Restaurant können durchaus gestattet sein, wenn dies mit Ihrer Erkrankung gut vereinbar ist.

Beispiele:

  • Ein LKW-Fahrer, dessen Bein gebrochen ist, feiert nicht krank, bloß weil er (mit Krücken und Gips) im Kino gesehen wird.
  • Anders ist es, wenn Sie angeben, an einer schweren Grippe zu leiden, und am selben Tag beim Sport gesehen werden.

 

Krankfeiern auch ohne Krankenschein

Mancher Arbeitnehmer geht davon aus, dass ihm das Krankfeiern erst zum Verhängnis werden könne, wenn er seine Krankschreibung in Form der AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vom Arzt beim Arbeitgeber eingereicht habe. Das ist jedoch falsch. Sie feiern bereits krank, sobald Sie sich unter einem Vorwand krankmelden.

Beispiel:
Sie rufen morgens im Unternehmen an und teilen mit, dass Sie wegen schwerer Kopfschmerzen nicht arbeiten können. Wenn dies nur vorgeschoben ist, feiern Sie krank.

Natürlich wiegt der Vorwurf gegen Sie noch schwerer, wenn Sie zusätzlich zur Krankmeldung eine falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung veranlassen. Deshalb kann im Einzelfall wichtig sein, ab wann Sie eine AU bereitstellen müssen:

Meist wird die AU beim Arbeitgeber nachträglich eingereicht, nachdem man sich zunächst formlos krankgemeldet hat, etwa per Telefon oder E-Mail. Das sollte am ersten Tag der Krankheit erfolgen.

Krankfeiern auch ohne Krankenschein

Krankmeldung am ersten Tag der Krankheit dem Arbeitgeber melden

Wie lange man ohne AU krankheitsbedingt fehlen darf, regelt grundsätzlich der Arbeits- oder Tarifvertrag. Wenn darin nichts Spezifisches festgelegt wird, gilt die Regelung des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Darin sind drei Kalendertage als Obergrenze für krankheitsbedingtes Fehlen ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung festgelegt.

Vorsicht also beim Krankfeiern rund ums Wochenende: Wenn Sie Freitag und Montag krankfeiern, benötigen Sie für den Montag bereits ein ärztliches Attest. Sie sollten vom Krankfeiern also umso mehr absehen, weil ein falsches Attest den Vorwurf gegen Sie noch verschärft.

Wenn der Arbeitgeber möchte, kann er übrigens ab dem ersten Krankheitstag verlangen, dass ihm eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird (BAG, Az. 5 AZR 886/11).

Achtung: Ab 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von gesetzlich versicherten Arbeitnehmern elektronisch an den Arbeitgeber übermittelt. Die Arztpraxis leitet die Bescheinigung an die Krankenkasse weiter, die das Dokument online für den Arbeitgeber zum Abruf bereitstellt. Für Privatpatienten bleibt alles beim Alten.

Herr Dr. Drees berät Sie.
Jeder Fall ist einzigartig. Herr Dr. Drees beantwortet Ihre Fragen. Er bespricht mit Ihnen, wie Sie am besten vorgehen. Mit dem Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gehen Sie sicher.

Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück. Ihre drängendsten rechtlichen Fragen lassen sich meist schon im Anschluss klären.

 

Folgt auf das Krankfeiern die fristlose Kündigung?

Krankfeiern kann schwerwiegende Konsequenzen für Ihr Arbeitsverhältnis haben, bis hin zu einer fristlosen Kündigung. Das Vertrauen zwischen den Parteien ist oftmals nachhaltig erschüttert.

Beispiel:
Das Arbeitsgericht Siegburg bestätigte die fristlose Kündigung gegenüber einer Pflegekraft, die sich zunächst für die Dienste an einem Wochenende krankgemeldet hatte. In Ihrem Whatsapp-Status war zu sehen, dass sie an dem Wochenende ein Festival besuchte. Der Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin fristlos. Vor Gericht berief sie sich auf eine psychische Erkrankung, die nach dem Wochenende abgeklungen sei. Das Arbeitsgericht glaubte ihr nicht.

Eine fristlose Kündigung stellt den Arbeitnehmer oftmals vor große Herausforderungen und kann das Vorankommen im Berufsleben nachhaltig erschweren. Denn künftige Bewerber erkennen an dem „krummen“ Ausstiegsdatum mitten im Monat sofort, dass Sie fristlos entlassen wurden.

Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, sollten Sie deshalb genau prüfen, ob die Entlassung gerechtfertigt ist. Viele fristlose Kündigungen sind angreifbar. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen,

  • im besten Fall Ihre Stelle zu retten,
  • die fristlose in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln
  • oder zumindest eine hohe Abfindung auszuhandeln.

Wichtig: Wenn Sie die Kündigung angreifen möchten, haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Klage zu erheben. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens.

Hier erfahren Sie mehr zur Klage gegen eine Kündigung.

Ist die fristlose Kündigung bei Krankfeiern zwingend?

Eine fristlose Kündigung ist das schärfste Schwert des Arbeitgebers. Mildere Maßnahmen wären etwa eine Abmahnung, eine Versetzung oder eine fristgerechte, ordentliche Kündigung. Aus diesem Grund ist eine fristlose Kündigung immer das letzte Mittel, um Fehlverhalten zu sanktionieren. Auch im Fall des Krankfeierns ist eine fristlose Kündigung daher keineswegs zwingend, sondern muss nach den Gegebenheiten des konkreten Falls gerechtfertigt sein. Es lohnt sich aufgrund der schwerwiegenden Folgen einer fristlosen Kündigung in beinahe jedem Fall, diese arbeitsrechtlich überprüfen zu lassen.

Krankfeiern als wichtiger Grund

Für eine fristlose Kündigung muss zunächst ein „an sich“ wichtiger und schwerwiegender Grund vorliegen, der dem Arbeitgeber die fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestattet. Diese Gründe lassen sich nicht pauschal festlegen; das Krankfeiern hat sich mit der Zeit aber als ein „Klassiker“ herausgebildet, der als Kündigungsgrund in Frage kommt.

Abwägung der gegenseitigen Interessen ist trotzdem notwendig

Damit ist für den Arbeitgeber aber nur die erste Voraussetzung erfüllt, um fristlos kündigen zu dürfen. Nötig ist daneben eine Abwägung der Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Einzelfall.

Dabei werden etwa das bisherige Verhalten des Arbeitnehmers, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, ggf. bestehende Unterhaltsverpflichtungen und das Lebensalter berücksichtigt. Hier spielt z.B. auch eine Rolle, ob Sie sich „nur“ krankgemeldet oder zusätzliche eine gefälschte AU-Bescheinigung veranlasst haben.

Außerdem muss der Arbeitgeber prüfen, ob es nicht angemessener und ausreichend ist, gegenüber dem Arbeitnehmer eine Abmahnung auszusprechen.

Insbesondere im Rahmen der Abwägung passieren dem Arbeitgeber oft Fehler, die Sie vor dem Arbeitsgericht angreifen können.

Die Frist des § 626 Abs. 2 BGB

Auch wichtig zu überprüfen ist, ob der Arbeitgeber die fristlose Kündigung rechtzeitig ausgesprochen hat. Für die fristlose Kündigung gelten nämlich strenge zeitliche Anforderungen. § 626 Abs. 2 BGB schreibt vor, dass der Arbeitgeber spätestens zwei Wochen, nachdem ihm die Gründe für die fristlose Kündigung bekannt werden, kündigen muss.

Beispiel:

Sie feiern am 3.2. krank, was Ihr Arbeitgeber am nächsten Tag in den sozialen Netzwerken bemerkt. Ihm bleiben ab dem 4.2. also nur zwei Wochen Zeit, um Ihnen fristlos zu kündigen. Nach Ablauf dieser Frist kommt allenfalls noch eine ordentliche, fristgebundene Kündigung in Betracht. Das beschert Ihnen weitere Gehälter.

Welche Folgen hat Krankfeiern nach der Kündigung?

Auch im Falle einer ordentlichen Kündigung kann es natürlich vorkommen, dass der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist erkrankt und daher am Arbeitsplatz fehlt. Dagegen ist zunächst nichts einzuwenden.

Welche Folgen hat Krankfeiern nach der Kündigung?

Welche Folgen hat Krankfeiern nach der Kündigung?

Gerade während der Kündigungsfrist zweifelt der Arbeitgeber die Krankschreibung aber womöglich an, da er vermutet, dass Sie krankfeiern. Sie haben schließlich „nichts mehr zu verlieren“. Während der Kündigungsfrist kann es daher sinnvoll sein, nicht erst ab dem dritten Fehltag am Arbeitsplatz eine AU beim Arbeitgeber einzureichen, sondern diese quasi prophylaktisch bereits mit der Krankmeldung abzugeben. In manchen Arbeitsverträgen ist dies ohnehin so vorgesehen.

Auch wenn er Arbeitgeber an der AU zweifelt, ist deren Beweiswert vor dem Arbeitsgericht in der Regel hoch.

Aber: Unter bestimmten Umständen ist der Beweiswert der AU zerstört. Dazu zählt u.a. der Fall des angekündigten Krankfeierns oder des regelmäßigen Krankschreibens nach bzw. vor einem Urlaub. Dann kann das Gericht weitere Beweise für die Krankheit einfordern. Wer tatsächlich nicht krank ist, steht nun vor einem großen Problem. Sein Krankfeiern fliegt wahrscheinlich auf und es droht die Kündigung.

Beispiel:

Arbeitnehmer A hatte in einem Verfahren mit der ordentlichen Kündigung eine für die Dauer der Kündigungsfrist „passgenaue“ Krankschreibung mitgeliefert. Hier verlangte das Arbeitsgericht, dass der Arbeitnehmer den zuständigen Arzt von der Schweigepflicht entbindet und ihm eine Aussage vor dem Arbeitsgericht ermöglicht. Da der Arbeitnehmer dem nicht nachkam, sah das Gericht den Beweiswert der AU auch in diesem Fall als erschüttert an (BAG Urteil vom 8.9.2021 – Az. 5 AZR 149/21). Der Arbeitnehmer musste also anderweitig beweisen, dass er tatsächlich krank war. Das gelang ihm nicht und die Kündigung war wirksam.

Wenn der Arbeitgeber den Vorwurf nicht beweisen kann, darf er unter Umständen eine Verdachtskündigung aussprechen.

Krankfeiern nur angekündigt: Entlassung droht trotzdem

Selbst wenn Sie nur ankündigen, bald „krank“ zu sein, kann das als Grund für eine fristlose Kündigung ausreichen. Aus der Ankündigung wird nämlich bereits deutlich, dass Sie in Wahrheit nur krankfeiern werden. Anders ist es natürlich, wenn Sie wegen erster Symptome Ihren Arbeitgeber berechtigterweise vorwarnen.

Beispiel:

Arbeitnehmer A ist bei einem Verpackungshersteller beschäftigt und möchte zu einer bestimmten Zeit im Herbst Urlaub nehmen. Das wird ihm aufgrund der Auftragslage nicht ermöglicht, da gerade ein neuer Großkunde gewonnen wurde. A ist deshalb sehr verärgert und kündigt während der Mittagspause in Hörweite seines Vorgesetzten an, sich in jenem Zeitraum krank zu melden, wenn ihm der Urlaub nicht doch gestattet werde.

Bei solchen Äußerungen am Arbeitsplatz ist also äußerste Vorsicht geboten. Es gelten natürlich die weiteren Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung, wie sie unter Punkt 3. dargestellt sind. Das Krankfeiern anzukündigen, stellt aber ebenso „an sich“ einen Grund für eine fristlose Kündigung dar.

Fazit

  • Krankfeiern am Arbeitsplatz kann schwerwiegende Folgen haben, etwa eine fristlose Kündigung oder sogar eine Strafanzeige.
  • Sie feiern auch dann krank, wenn Sie sich bloß krankgemeldet und noch keine AU von Ihrem Arzt eingereicht haben, in Wahrheit aber nicht krank sind.
  • Die fristlose Kündigung wegen Krankfeierns hängt in jedem Fall von einer Interessenabwägung ab. Außerdem hat der Arbeitgeber für die fristlose Kündigung nach Kenntnis vom Krankfeiern nur zwei Wochen Zeit.
  • Auch innerhalb der Kündigungsfrist der ordentlichen Kündigung ist eine AU grundsätzlich ausreichend, um Ihre Arbeitsunfähigkeit zu beweisen. Unter gewissen Umständen und Indizien kann es aber notwendig sein, weitere Beweismittel anzuführen, wenn der Arbeitgeber die AU anzweifelt.
  • Wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren möchten, haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Klage zu erheben. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung.

 

Wie unsere Mandanten das Engagement von Dr. Drees bewerten

Rechtsanwalt Dr. Drees Fachanwalt für Arbeitsrecht
4.9
Basierend auf 161 Bewertungen
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Dieter FringsDieter Frings
08:55 13 Apr 24
Herr Dr.Drees hat uns in sehr schwierigen, arbeitsrechtlichen Verhandlungen hervorragend mit bestem Ergebnis vertreten.Herr Dr.Drees ist mit seinem großen Wissen und klarem Geist allzeit der Situation einen Schritt vorraus und ebnet so den Weg zum gerechten Erfolg.Man merkt, dass Herr Dr.Drees seinen Beruf liebt und lebt. Dadurch fühlt man sich gleich in besten Händen.Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut zu erreichen und die Dame am Telefon freundlich und aufmerksam. Rückrufe erfolgen stets zeitnah.Wir können die Kanzlei Dr. Drees jedem bestens empfehlen.
Lea WagnerLea Wagner
16:45 06 Apr 24
Eine sehr kompetente und immer sehr gut vorbereitete Beratung. Herr Dr. Drees nimmt sich immer die Zeit für Telefonate und Klärungen. Werde im Berufsrechtschutz seine Kanzlei wenn nötig, immer empfehlen oder beauftragen. Danke für all die Unterstützung in der langwierigen Sache mit Wettbewerbsverbot & Kündigung.
M. G.M. G.
15:07 30 Mar 24
Danke für die kompetente und tolle Beratung! Alles super verlaufen und ich kann Herr Dr.Drees nur weiterempfehlen.
Monika NantkeMonika Nantke
13:15 11 Mar 24
Ich wurde schon früher von Herrn Dr. Drees beraten und hatte jetzt ein arbeitsrechtliches Anliegen.Mit seiner sehr kompetenten und immer zugewandten Art hatte ich sehr schnell großes Vertrauen. Meine Angelegenheit hatte den gewünschten Erfolg und ich werde jederzeit, falls erforderlich, Herrn Dr. Drees wieder kontaktieren.Auch die gute Erreichbarkeit der Kanzlei per Telefon oder Email und die schnellen Rückmeldungen waren echt super.Habe ihn schon weiter empfohlen und würde es jederzeit wieder tun.Auf diesem Weg nochmals vielen Dank.
Sebastian BluemerSebastian Bluemer
13:17 09 Mar 24
Ich habe Herrn Dr. Drees als einen sehr zuverlässigen Fachanwalt für Arbeitsrecht kennengelernt, der sich direkt Zeit genommen hat meinen Fall gezielt zu bearbeiten.Durch die digitale Kommunikation war es mir stets möglich Herrn Dr. Drees schnell zu erreichen und die nächsten Schritte abzustimmen. Termine konnten innerhalb kürzester Zeit vereinbart werden.Seine Erfahrung im Arbeitsrecht sowie die ruhige und empathische Art halfen zunächst Vertrauen aufzubauen, um im Anschluss gemeinsam den Fall zu bearbeiten. Dabei entspricht das erreichte Ergebnis den zuvor abgestimmten Vorstellungen.Ich möchte mich auf diesem Weg nochmal recht herzlich bei Herrn. Dr. Drees für den Rechtsbeistand bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg.
Puppenkönig GmbHPuppenkönig GmbH
20:22 06 Mar 24
Dr. Drees hat unser Unternehmen mit großer Kompetenz und Schnelligkeit unterstützt. Das Ergebnis übertraf unsere Erwartungen und war äußerst zufriedenstellend. Eine klare Empfehlung.
Anastasia SchuetzAnastasia Schuetz
18:14 01 Mar 24
Dr. Drees ist ein sehr netter und kompetenter Rechtsanwalt. Telefonische Beratung war einfach Klasse. Es ist eine Seltenheit so einen Anwalt zu finden. Unsere Angelegenheit war schnell und unkompliziert gelöst. Vielen lieben Dank. Ich kann Dr. Drees als Fachanwalt nur weiterempfehlen.
Pascale AdragnaPascale Adragna
16:14 07 Feb 24
Herr Dr. Drees hat mich bereits in der Vergangenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit unterstützt. Diesmal in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut erreichbar. Emails werden schnell beantwortet. Ich würde immer wieder seine fachliche Kompetenz in Anspruch nehmen und ihn jederzeit weiterempfehlen.
Seb JueSeb Jue
18:54 06 Feb 24
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Yves KleinYves Klein
09:28 23 Jan 24
Kurzfassung: Absolute Empfehlung, unglaublich positive Erfahrung, ich kann Herrn Dr. Drees gar nicht genug danken.Hier etwas ausführlicher:Als ich kürzlich unerwartet in einen Rechtsstreit verwickelt wurde, stand ich vor komplexen Verhandlungen mit einem ehemaligen Arbeitgeber. In dieser herausfordernden Zeit war Herr Dr. Drees eine unverzichtbare Stütze. Mit seiner umfassenden Erfahrung im Arbeitsrecht und einem außergewöhnlichen Engagement hat er meine Erwartungen weit übertroffen.Herr Dr. Drees besticht nicht nur durch sein fachliches Know-how, sondern auch durch seine empathische Art. Er hat ein tiefes Verständnis dafür, wie stressig und verwirrend rechtliche Auseinandersetzungen sein können. Seine Beratung war stets zielgerichtet und klar, ohne dabei das Menschliche aus den Augen zu verlieren. Besonders beeindruckt hat mich, wie er jederzeit für Transparenz sorgte und mich zu jedem Zeitpunkt ernst genommen hat.Ein weiterer Aspekt, der Herrn Dr. Drees hervorhebt, ist seine Erreichbarkeit. Er war regelmäßig persönlich telefonisch verfügbar, was in dringenden Situationen ungemein beruhigend war. Dabei standen stets meine Bedürfnisse und Interessen im Vordergrund, nicht das Honorar.Durch seine professionelle und gleichzeitig herzliche Arbeitsweise hat Herr Dr. Drees mein vollstes Vertrauen gewonnen. Sein Einsatz und seine Expertise haben in meinem Fall zu einem sehr positiven Ausgang geführt. Ich kann Herrn Dr. Drees uneingeschränkt empfehlen und werde mich bei zukünftigen rechtlichen Fragestellungen definitiv wieder an ihn wenden.Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees herzlich für seine hervorragende Unterstützung bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg und Gesundheit. Wer einen engagierten, kompetenten und menschlichen Anwalt sucht, ist bei ihm in den besten Händen.Zusatznote:In meinem Fall wurde ich zuvor bereits durch den Rechtschutz der IG Metall vertreten, doch aufgrund meines komplexen Falls und des mangelnden Einsatzes auf deren Seite, suchte ich sehr schnell kompetenten Beistand. Herr Dr. Dress war hierbei jederzeit zu einer Kooperation bereit, die leider seitens der IGM/DGB Vertretung abgelehnt wurde.Letztendlich kann ich nur sagen: Herrn Dr. Drees gilt mein vollstes Vertrauen und mein Dank.
LakshayLakshay
12:07 09 Jan 24
Ich hatte das Glück, Dr. Drees über Google zu finden, der mir beim Arbeitsrecht in Deutschland helfen konnte. Er spricht gut Englisch, was für mich das wichtigste Kriterium war. Darüber hinaus ist er proaktiv, geht ehrlich mit der Zeit um und erklärt den Fortschritt sehr detailliert. Dank seiner freundlichen Bemühungen konnte meine endgültige Einigung mit dem Arbeitgeber verbessert und der Fall auf angenehme Weise abgeschlossen werden. Sehr empfehlenswert !
N. K.N. K.
14:21 07 Jan 24
Bei Herrn Dr. Drees habe ich mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Er hat sehr gut meine Interessen durchgesetzt. Rückmeldungen kamen sehr schnell und auch telefonisch stand er für Fragen immer zur Verfügung. Sachverhalte und die Vorgehensweise wurden gut und verständlich erklärt. Vielen Dank für die freundliche und kompetente Beratung und Unterstützung!
M VekalatiM Vekalati
23:58 25 Dec 23
Herr Dr.Drees hat mich mit viel Kompetenz, Erfahrung und einem sehr freundlichen Wesen während unseres Rechtsstreites begleitet, ich habe noch nie zuvor einen so kompetenten und netten Anwalt aufgesucht, der mit Herzblut und Sachkenntnis in allen rechtlichen Dingen einem die Gewissheit in Rat und Tat gibt das Recht auf seiner Seite zu haben. Die Beratung steht im Vordergrund nicht das Honorar, telefonisch außer bei Gericht immer zu erreichen. Bin zu 100% von seiner Arbeit mehrmals überzeugt worden und werde ihn sofern möglich in allen Angelegenheiten wieder besuchen.An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen nochmals bedanken und wünsche ihnen viel Glück und Gesundheit.
Hilmar HasselHilmar Hassel
06:54 18 Dec 23
Top Anwalt für Arbeitsrecht! Super kompetent und freundlich! Klare Weiterempfehlung! Hat immer alles zu unserer vollsten Zufriedenheit geregelt. Vielen Dank Herr Dr. Drees! :-)
Christoph NeikesChristoph Neikes
12:10 17 Dec 23
Herr Dr. Drees hat meine Erwartungen mehr als übertroffen.Mein letzter Arbeitgeber hat das letzte Gehalt nicht ausgezahlt und Herr Dr. Drees hat mich rechtlich vertreten. Er hat meine Rechte und Wünsche perfekt durchgesetzt.Von Anfang bis Ende ein sauberer Ablauf und ich kann ihn nur empfehlen.Vielen Dank
Thomas HennesThomas Hennes
08:21 10 Dec 23
Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees für seine hervorragende Arbeit in meinem Fall bei einer Standortschließung bedanken. Absolut professionell und souverän hat er meine Rechte vertreten und ein für mich sehr zufrieden stellendes Ergebnis erzielt. Durch seine verständnisvolle und sympathische Art, vermittelt er außerdem ein beruhigendes und sicheres Gefühl. Ich kann nur Positives berichten und gebe eine klare Empfehlung.
Krippen HerrmannKrippen Herrmann
18:35 28 Nov 23
Die erste Kontaktaufnahme war sehr beeindruckend. Ich wurde schnell zurück gerufen und bekam schon im sehr sympathischen Erstgespräch passende Argumente und Infos, um mein Anliegen einer fachlichen Beratung zum Thema Werksschließung , Sozialplan, Interessenausgleich und Abfindung.Auch eine Rückfrage am WE wurde sehr freundlich und unkompliziert beantwortet.Die Kanzlei für Arbeitsrecht von Herrn Dr. Drees kann ich nur wärmstens empfehlen.Wenn ich könnte würde ich 6 Sterne geben.🌲🌲🌲Ihnen und ihr Team frohe Weihnachten 2023
Ömer KöseÖmer Köse
07:31 06 Nov 23
Sehr guter Anwalt und hilft sofort
Detlef RothkampDetlef Rothkamp
05:40 14 Oct 23
Ich brauchte einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Dr. Drees in Bonn habe ich per Internet Recherche aufgrund der vielen positiven Bewertungen gefunden . Mein Fall wurde von Dr. Drees sehr reaktionsschnell, immer freundlich und hoch professionell bearbeitet. Die Kommunikation erfolgte ausschließlich digital, per Telefon und Email, was für mich sehr unkompliziert und äußerst positiv war. Das Fachwissen des Rechtsanwalts, sein persönlicher Einsatz und vor allem seine zielführende Strategie kann ich nur loben. Mit dem Resultat war ich sehr zufrieden. Falls ich wieder einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht benötigen sollte, wäre Dr. Drees und seine Kanzlei in Bonn meine Anlaufstelle. Daher meine klare Empfehlung, wenn sie einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht suchen."
Sas GraSas Gra
08:03 13 Oct 23
Ich kann über Herrn Dr. Drees nur absolut positiv berichten. Er hat mich mehrfach vertreten und ich war immer absolut zufrieden. Seine ruhige und sachliche Art sind gerade in akuten Phasen sehr beruhigend. Ich bedanke mich auch hier nochmals für seine Hilfe in der Vergangenheit und kann ihn nur absolut weiter empfehlen.👍
Thomas SchützlerThomas Schützler
06:50 08 Oct 23
Es gibt die brutale Arbeitnehmer-Wirklichkeit in Deutschland. Unternehmen, die konsequent Betriebsrat und Sozialplan umgehen. Um dann auch Arbeitnehmer, die jahrzehntelang in einem Unternehmen tätig sind und dann erkranken, diese prekär und mit Desinformation, Unverbindlichkeit und sogar Mobbing ausgrenzen, um sie loszuwerden. Am liebsten keine berufliche Perspektive bieten, keinen vollen Lohn zahlen wollen und keine finanzielle Zukunftssicherung bieten. Also abscheulich... Hier den Herrn Arbeitsrechtsanwalt Dr. Drees als Arbeitnehmer-Rechtsvertreter zu haben, ist ein absoluter Gewinn. Herr Dr. Drees ist erfolgreich, extrem berufserfahren und diplomatisch, vor allem auch mit widerspenstigen und bizarren Managern in der sogenannten "freien Wirtschaft". Zielorientiert und realistisch in der Analyse. Ein normaler Arbeitnehmer hat, wenn er erkrankt, enorme Sorgen. So hilft Herr Dr. Drees auch bei Fragen zur Teilerwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung usw. Für mich war Herr Dr. Drees immer erreichbar und unermüdlich im Einsatz. Ja, fast heldenhaft in der Sache und trotz aller zu beachtenden Paragraphen menschlich. Herr Arbeitsrechtsanwalt Herr Dr. Drees ist absolut top!
Christian SchmidtChristian Schmidt
08:45 22 Sep 23
Sehr kompetent, sehr verbindlich, sehr zeitnah, sehr vertrauenswürdig und sehr freundlich.
G. DevaG. Deva
18:52 18 Sep 23
Herr Dr. Drees hatte bereits meinen Vater hervorragend vertreten und das Unmögliche möglich gemacht.Er hat mich in meiner Angelegenheit aufs Beste vertreten und mich zu keinem Zeitpunkt im Stich gelassen.Ein engagierter und sehr professioneller Anwalt, der sich außergewöhnlich viel Zeit für seine Mandaten nimmt.Herr Dr.Drees ist stets freundlich, höflich, sympathisch und sehr respektvoll.Ich kann ihn mit besten Gewissen nur weiterempfehlen.
Patricia DlawichowskiPatricia Dlawichowski
11:08 14 Sep 23
Ich hatte das Glück, die Dienste von Herrn Dr.Drees in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit in Anspruch nehmen zu können, und ich kann nicht genug betonen, wie beeindruckt ich von seiner Professionalität und Kompetenz bin.Von Anfang an fühlte ich mich bei ihm gut aufgehoben. Er hat sich Zeit genommen, meine Situation gründlich zu verstehen und mir alle möglichen Optionen klar und verständlich erläutert. Ich habe mich nie überfordert oder unsicher gefühlt, da Herr Dr.Drees stets geduldig alle meine Fragen beantwortet hat.Was mich besonders beeindruckt hat, war die Leidenschaft und das Engagement, die er in meinen Fall gesteckt hat. Er hat sehr schnell und professionell gearbeitet, um meine Interessen zu vertreten, und ich bin äußerst zufrieden mit dem Ergebnis. Dank seiner Expertise konnte ich meine arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich klären.Darüber hinaus war die Kommunikation stets emphatisch und effizient. Ich fühlte mich zu jeder Zeit gut informiert und wusste, dass ich mich auf ihn verlassen kann.Insgesamt kann ich Herrn Dr.Drees uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank, für Ihre herausragende Unterstützung und die erfolgreiche Beilegung meines Falls!
Marc LenschMarc Lensch
22:26 29 Jun 23
Ich möchte gerne meine aufrichtige Dankbarkeit und Zufriedenheit mit der hervorragenden Arbeit von Dr. Drees zum Ausdruck bringen.Sein fundiertes Fachwissen und seine Professionalität haben mich zutiefst beeindruckt. Er hat nicht nur meine Rechte erfolgreich verteidigt, sondern auch stets ein offenes Ohr für meine Anliegen gehabt.Ich bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden und kann ihn mit bestem Gewissen uneingeschränkt weiterempfehlen. Herzlichen Dank für die erstklassige Arbeit!
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