Fristlose Kündigung während Krankheit möglich?

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Viele Arbeitnehmer fürchten während einer Krankheit ihre Kündigung vom Arbeitgeber. Manchmal bewahrheitet sich diese Sorge und der Arbeitgeber erklärt sogar die fristlose Kündigung. Doch nur in wenigen Fällen ist eine solche fristlose Kündigung rechtmäßig.

In diesem Beitrag erfahren Sie, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen wegen oder während einer Krankheit fristlos kündigen kann.

Rechtsanwalt-Dr.-Drees-aus-Bonn Autor: Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees.

Dr. Christian H. P. M. Drees berät Sie als Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat zahlreiche Mandanten beraten, die während einer Krankheit fristlos gekündigt wurden.

Inhaltsverzeichnis

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Ist eine fristlose Kündigung wegen Krankheit möglich?

Die Frage ist im Grundsatz schnell beantwortet: Nein.

Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Kündigungsgrund voraus. Das heißt, Ihrem Arbeitgeber muss die Fortführung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar sein.

Dies wird bei einer Erkrankung kaum einmal der Fall sein. Bei einer Krankheit kann dem Arbeitgeber grundsätzlich zugemutet werden, dem Arbeitnehmer mit Kündigungsfrist zu kündigen. Eine solche ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist ist bei einer Erkrankung dann aber – je nach den Umständen – durchaus möglich. Denn die Krankheit kann einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen.

Eine „fristlose“ Kündigung wegen Krankheit kommt hingegen nur ganz ausnahmsweise bei ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern vor (wie weiter unten erklärt wird, ist der Begriff „fristlos“ hier irreführend; in Wahrheit hat der Arbeitgeber eine Frist zu beachten).

Beispiele sind etwa:

  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Betriebsratsmitglieder
  • Azubis
  • Arbeitnehmer in Pflege- oder Elternzeit
  • Schwangere
  • Datenschutzbeauftragte
  • Arbeitnehmer, die wegen eines Tarifvertrags nicht ordentlich gekündigt werden können

Der Arbeitgeber kann diesen Personengruppen keine ordentliche Kündigung aussprechen. Es sind jedoch Fälle denkbar, in denen dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dennoch nicht zugemutet werden soll. Beispielsweise, wenn ein solcher Arbeitnehmer für unabsehbare Zeit erkrankt und gar nicht mehr arbeiten kann.

Da diese Personengruppen ordentlich unkündbar sind, muss der Arbeitgeber ihnen zumindest außerordentlich kündigen dürfen. An eine solche Kündigung sind dann allerdings sehr strenge Anforderungen geknüpft:

  • Die ordentliche Kündigung muss ausgeschlossen sein.
  • Es muss eine negative Prognose vorliegen. Der gesundheitliche Zustand des Arbeitnehmers darf sich also aller Voraussicht nach zukünftig nicht mehr verbessern.
  • Die Fehlzeiten müssen zu einer Beeinträchtigung wichtiger betrieblicher Interessen führen.

Beispiele:

    • Durch die Ausfallzeiten kommt es zu einem Produktionsrückgang.
    • Der Ausfall führt zu einer Überlastung des restlichen Personals.
    • Durch den Ausfall muss Ersatzpersonal eingearbeitet werden.
  • Die außerordentliche Kündigung soll das letzte Mittel für Ihren Arbeitgeber sein. Davon ist etwa dann nicht auszugehen, wenn eine leidensgerechte Versetzung innerhalb des Betriebs möglich ist.
  • Das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung muss das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsverhältnisses überwiegen. Erforderlich ist ein gravierendes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Eine krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit reicht in der Regel nicht aus, um außerordentlich zu kündigen. Steht hingegen fest, dass die Erkrankung zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führt, sieht es anders aus.

 

Beispiel:

Arbeitnehmer A ist ordentlich unkündbar. Eine schwere Krebserkrankung lässt erwarten, dass A auf absehbare Zeit keine nennenswerte Arbeitsleistung erbringen kann. Der Arbeitsausfall des A führt zu einem Produktionsrückgang und einer Personalüberlastung. Aufgrund dieser starken Beeinträchtigung des Betriebs überwiegen die Interessen des Arbeitgebers und eine Kündigung ist wohl möglich.

Kommt es tatsächlich zur „fristlosen“ Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers, so ist eine Besonderheit zu beachten: Es handelt sich zwar eigentlich um eine fristlose Kündigung, zu einer sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt es dennoch nicht. Denn der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine soziale Auslauffrist gewähren, damit dieser sich auf die Kündigung einstellen kann. Die soziale Auslauffrist orientiert sich an der ordentlichen Kündigungsfrist. Faktisch handelt es sich bei dieser „fristlosen“ Kündigung also um eine Kündigung, bei der doch eine Frist zu beachten ist.

 

Kann eine fristlose Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit erfolgen?

Eine außerordentliche Kündigung wegen einer Krankheit ist auch in der Probezeit nicht möglich. Von einer Probezeit spricht man in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses. Korrekterweise müsste man im Kontext des Kündigungsschutzes von „Wartezeit“ sprechen.

In dieser Zeit gilt für Sie nicht das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Der fehlende Schutz der KSchG führt dazu, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen auch ohne Kündigungsgrund ordentlich kündigen kann. Möchte Ihr Arbeitgeber Ihnen allerdings außerordentlich fristlos kündigen, muss er hierfür auch in der Probezeit weiterhin einen wichtigen Kündigungsgrund vorweisen. In der Regel stellt eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitnehmers einen solchen Grund dar. Eine Erkrankung kann Ihnen jedoch weder vorgeworfen werden, noch handelt es sich dabei um eine Pflichtverletzung.

Achtung: Wurde eine Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart, beträgt Ihre Kündigungsfrist lediglich zwei Wochen. Das kommt einer fristlosen Kündigung sehr nah.

Herr Dr. Drees berät Sie.
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Ist eine fristlose Kündigung während Krankheit aus anderen Gründen möglich?

Sie können grundsätzlich nicht wegen einer Krankheit außerordentlich gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung während Ihrer Erkrankung aus anderen Gründen ist aber durchaus möglich.

Für eine fristlose Kündigung ist ein wichtiger Kündigungsgrund erforderlich. Sie müssen Ihre vertraglichen Pflichten schwer verletzt haben. Dabei muss die Pflichtverletzung so erheblich sein, dass für Ihren Arbeitgeber das Abwarten der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist. Grund für Ihre Kündigung ist dann nicht Ihre Krankheit, sondern ein schweres Fehlverhalten Ihrerseits in der Zeit vor oder während Ihrer Erkrankung.

Im Zusammenhang mit einer Krankheit könnte ein wichtiger Grund in folgenden Fällen vorliegen:

  • Eine vorgetäuschte Krankheit bzw. Krankfeiern
  • Fälschung eines Attests
  • Drohen mit einer Erkrankung, ohne dass diese später eintritt („angekündigte Krankheit“)

Sie können auch schwere Pflichtverletzungen begangen haben, die nicht mit Ihrer Krankheit im Zusammenhang stehen und trotzdem eine fristlose Kündigung während Ihrer Erkrankung nach sich ziehen. Meist erfolgt auch eine Abmahnung des Arbeitgebers wegen einer Pflichtverletzung.

Beispiele:

  • Beleidigung des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit
  • Straftaten zu Lasten des Arbeitgebers
  • Sexuelle Belästigung von Kollegen

Kurz: Eine Erkrankung schützt Sie nicht pauschal vor einer außerordentlichen Kündigung. Die entscheidende Frage ist, ob Ihnen wegen der Erkrankung gekündigt wird oder ob Ihr Arbeitgeber Ihnen aufgrund einer schweren Pflichtverletzung während oder vor der Erkrankung kündigt. Nur im letzten Fall hat eine fristlose Kündigung Aussicht auf Erfolg. Die Arbeitsgerichte bestätigen fristlose Entlassungen nur sehr zurückhaltend. Es lohnt sich daher in den meisten Fällen, gegen Ihre fristlose Kündigung vorzugehen.

Fristlose Kündigung während Krankheit

Ist eine fristlose Kündigung während der Krankheit möglich?

Entfällt nach der fristlosen Kündigung die Lohnfortzahlung?

Mit einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet. Daher besteht nach der Kündigung auch nicht länger ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn der Arbeitgeber im Krankengeldbezug kündigt, steht Ihnen ohnehin kein Gehalt mehr zu.

Eine Ausnahme gilt bei sogenannten Anlasskündigungen, bei denen Ihre Erkrankung Ihren Arbeitgeber bei seiner Entscheidung, Ihnen die Kündigung gerade jetzt auszusprechen, beeinflusst hat. Ihre Krankheit ist hier also der Anlass, nicht jedoch der Grund für Ihre Entlassung. Eine Anlasskündigung wird vor Gericht oft schon dann vermutet, wenn ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Kündigung und Erkrankung besteht.

Eine Anlasskündigung kann dazu führen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihren Lohn auch über die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses hinaus zahlen muss. Diese Regelung soll Sie davor schützen, sich noch während des Zeitraums Ihrer Erkrankung aus finanzieller Not einen neuen Job suchen zu müssen.

Beispiel:

Arbeitnehmer B ist wegen eines Tarifvertrages ordentlich unkündbar. In den vergangenen 1,5 Jahren war er wiederkehrend für längere Zeiträume arbeitsunfähig erkrankt. Als B erneut erkrankt, kündigt sein Arbeitgeber ihm am 29.06 außerordentlich. Durch die soziale Auslauffrist endet das Arbeitsverhältnis am 31.07.

Eigentlich endet der Anspruch auf Lohnfortzahlung am 31.07. Da es sich allerdings um eine Anlasskündigung handelt, kann B die vollen sechs Wochen Lohnfortzahlung verlangen (sofern er solange arbeitsunfähig ist). Sein Arbeitgeber muss ihm daher über das Ende seiner Einstellung hinaus bis zum 10.08 den Lohn fortzahlen.

 

Wie wehre ich mich gegen eine Kündigung?

Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit ist grundsätzlich rechtswidrig. Aber auch, wenn die außerordentliche Kündigung während der Krankheit aus anderen Gründen erfolgt, muss Ihr Arbeitgeber hohe Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt erst recht bei der fristlosen Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer.

Ihre Erfolgsaussichten vor Gericht sind daher meist gut. Durch eine Klage können Sie Ihren Arbeitsplatz oft retten oder zumindest eine Abfindung vor Gericht aushandeln.

Sie müssen sich jedoch beeilen! Eine Klage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden. Wenden Sie sich daher schnellstmöglich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wir werden mit Ihnen gemeinsam gegen die Kündigung vorgehen und Ihnen tatkräftig zur Seite stehen.

 

Fazit

  • Eine außerordentliche fristlose Kündigung kann grundsätzlich nicht wegen einer Krankheit ausgesprochen werden.
  • Das gilt auch in der Probezeit.
  • Eine Ausnahme gilt für ordentlich unkündbare Arbeitnehmer. Eine fristlose Kündigung ist hier unter strengen Voraussetzungen möglich. Der Arbeitgeber muss aber eine soziale Auslauffrist gewähren. Faktisch kommt es durch diese Frist zu keiner fristlosen Kündigung, auch wenn die Kündigung so bezeichnet wird.
  • Eine ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist wegen Krankheit kann im Einzelfall möglich sein. Die Prüfung durch einen Anwalt lohnt sich aber.
  • Eine fristlose Kündigung während der Krankheit ist ebenfalls möglich. Der erforderliche wichtige Kündigungsgrund ist regelmäßig eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitnehmers in der Zeit vor oder während der Erkrankung.
  • Nach einer fristlosen Kündigung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Eine Ausnahme gilt bei Anlasskündigungen.

So bewerten unsere Mandanten Herrn Dr. Drees

5.0
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Bianca Müller
vor 2 Tagen
Meine arbeitsrechtliche Angelegenheit war für mich persönlich eine sehr schwierige und belastende Situation. Umso wichtiger war es für mich, jemanden an meiner Seite zu haben, bei dem ich mich wirklich sicher aufgehoben und verstanden fühle. Genau dieses Gefühl hat mir Herr Dr. Drees von Anfang an vermittelt.

Ich habe mich zu jeder Zeit sehr gut abgeholt, kompetent beraten und professionell unterstützt gefühlt. Besonders positiv fand ich, dass Herr Dr. Drees immer erreichbar war, wenn Fragen aufkamen oder ich unsicher war. Dabei war die Zusammenarbeit unkompliziert, vertrauensvoll und auf Augenhöhe.

Auch die Verhandlungen wurden sehr professionell und mit viel Erfahrung geführt. Mit dem Ergebnis bin ich mehr als zufrieden und ich hätte mir für diese Situation wirklich kein besseres Ergebnis wünschen können.

Herzlichen Dank für die tolle Unterstützung und dafür, dass Sie mich durch diese schwierige Situation so souverän begleitet haben. Eine ganz klare Empfehlung!
Profilbild von „H. G., M.“
H. G., M.
vor 5 Tagen
Ich möchte mich ganz herzlich bei Herrn Dr. Drees für die sehr professionelle und angenehme Zusammenarbeit bedanken. Er hat mich als Arbeitnehmerin in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vertreten und stand mir während des gesamten Verfahrens jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Besonders geschätzt habe ich seine ruhige, besonnene Art, die mir auch in schwierigen und belastenden Situationen viel Sicherheit gegeben hat. Ich habe mich fachlich sehr gut beraten und menschlich gut aufgehoben gefühlt. Vielen Dank für die engagierte Unterstützung und die zuverlässige Begleitung bis zum Abschluss des Verfahrens. Ich kann Herrn Dr. Drees uneingeschränkt weiterempfehlen.
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HandwerkerFlotte
vor 2 Wochen
Wir möchten uns bei Herrn Dr. Drees und seinem Team für eine äußerst professionelle Zusammenarbeit und Unterstützung im Arbeitsrecht bedanken. Wir sind sehr zufrieden und werden auch weiterhin auf die Unterstützung von Herrn Dr. Drees zurückkommen.
Profilbild von „Sebastian Ulmer (LuftBuidl)“
Sebastian Ulmer (LuftBuidl)
vor 3 Wochen
Ich habe mich bei Herrn Dr. Drees während des gesamten Verfahrens sehr gut aufgehoben gefühlt. Besonders geschätzt habe ich seine jederzeit freundliche, sympathische und zugleich sehr professionelle Art.

Für mich war die Angelegenheit natürlich unangenehm, umso angenehmer war es, dass ich mich selbst um nahezu nichts kümmern musste und Herr Dr. Drees die Sache sehr souverän für mich geführt hat. Mit dem erreichten Ergebnis bin ich sehr zufrieden.

Vielen Dank für die kompetente Verhandlungsführung, die unkomplizierte Abwicklung und die wirklich angenehme Zusammenarbeit. Klare Empfehlung!
Profilbild von „gokuzen“
gokuzen
vor 1 Monat
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Was Dr. Drees für mich jedoch wirklich außergewöhnlich macht, ist seine menschliche Seite. Menschlich ist er aus meiner Erfahrung eine absolute Ausnahme unter Anwälten. Er ist mir mit einem außergewöhnlich hohen Maß an Respekt, Verständnis und Empathie begegnet.
Ebenso geschätzt habe ich seine Ehrlichkeit und klare Einschätzung. Dr. Drees hat mir nie falsche Hoffnungen gemacht, sondern die Situation realistisch und nachvollziehbar eingeordnet. Gleichzeitig hatte ich jederzeit das sichere Gefühl, dass meine Interessen konsequent und mit großer Überzeugung vertreten werden.

Vielen Dank, Herr Dr. Drees, für die hervorragende Unterstützung, die jederzeit professionelle Betreuung und vor allem für die menschliche Art, mit der Sie mich durch diese schwierige Zeit begleitet haben.
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