Urlaub bei fristloser Kündigung

,

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Doch was gilt für den Urlaub im Falle einer fristlosen Kündigung des Arbeitgebers? Wir verschaffen Ihnen einen Überblick. 

Gerade jetzt stehen Ihre Chancen auf hohe Zahlungen gut, da Urlaub oft nicht mehr verjährt. 

Rechtsanwalt-Dr.-Drees-aus-BonnAutor: Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees.

Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees ist seit über zehn Jahren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät regelmäßig Mandanten, die eine Kündigung erhalten haben oder ein Angebot zur Aufhebungsvereinbarung. Auf Basis der langjährigen Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern ist dieser Beitrag entstanden.

  • Inhaltsverzeichnis

Ist Resturlaub nach einer fristlosen Kündigung auszubezahlen?

Ja. Wird das Arbeitsverhältnis durch fristlose Kündigung beendet, muss Ihnen der Arbeitgeber Ihren Resturlaub in Geld auszahlen. Sie können den offenen Urlaub schließlich nicht mehr „in natura“ nehmen. Man spricht dann von „Urlaubsabgeltung“.

Warum das Arbeitsverhältnis beendet wurde, ist nicht entscheidend. Allerdings kommt es zur fristlosen Kündigung in aller Regel wegen schwerer Pflichtverletzungen (z.B. Arbeitszeitbetrug oder Krankfeiern). In besonderen Fällen kann der Arbeitgeber dann Schadensersatz von Ihnen verlangen. Diesen Anspruch darf er mit Ihrem Abgeltungsanspruch verrechnen. Der Fall ist selten.

Sie können die Urlaubsabgeltung unter Umständen allerdings nur für gesetzlichen Urlaub verlangen. Gewährt Ihnen Ihr Arbeitgeber per Arbeits- oder Tarifvertrag mehr Urlaubstage im Jahr, als er müsste, kann dieser Urlaub mit Ihrer Entlassung entfallen (sog. vertraglicher Mehrurlaub). Dies muss allerdings im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein. Andernfalls können Sie auch vertraglichen Mehrurlaub ausbezahlt verlangen.

Bei einer Fünftagewoche haben Sie Anspruch auf 20 Tage Urlaub. Alles, was darüber hinausgeht, ist vertraglicher Mehrurlaub.

Den Resturlaub machen Sie am besten zusammen mit der Klage gegen die Kündigung geltend. So gehen Sie sicher, dass Ihnen die Zahlung nicht wegen einer Ausschlussklausel verlorengeht. Solche Klauseln schließen alle Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber aus, die Sie nicht innerhalb weniger Wochen nach der Kündigung geltend machen.

Wie viel Geld erhält man für offene Urlaubstage nach fristloser Kündigung?

Die Urlaubsabgeltung wird wie das Urlaubsentgelt berechnet.

Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den Sie in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten haben. Zusätzlich durch Überstunden erworbenes Gehalt ist dabei aber nicht zu berücksichtigen. Im Fall der fristlosen Kündigung sind also die 13 Wochen vor Erhalt der Kündigung zur Berechnung entscheidend. Dieser Durchschnitt wird dann auf den einzelnen Arbeitstag runtergerechnet. Bei einer Fünftagewoche wird der Verdienst der letzten 13 Wochen also durch 65 Arbeitstage geteilt.

Beispiel:

Ergibt Ihr täglicher Verdienst 100 € und haben Sie noch 12 Urlaubstage offen, muss Ihnen der Arbeitgeber noch 1.200 € Urlaubsabgeltung zahlen.

Übrigens: Haben Sie im Berechnungszeitraum wegen Kurzarbeit oder Krankheit weniger verdient, ist dies für die Berechnung grundsätzlich irrelevant. Diese Kürzungen bleiben außer Betracht.

Wichtiger denn je ist die Frage, wie viele Resturlaub Ihnen noch zusteht. Hier hat das Bundesarbeitsgericht gleich zwei Mal zugunsten der Arbeitnehmer entschieden. Ende 2022 urteilte es, dass Urlaubsansprüche nur noch unter sehr engen Voraussetzungen verjähren. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer (1.) über die offenen Urlaubstage informieren, (2.) auffordern, diese zu nehmen, und (3.) auf den drohenden Verfall hinweisen. In der Vergangenheit hat dies jedoch nur selten stattgefunden. Dem Arbeitnehmer bleiben dann alle offenen Urlaubstage aus sämtlichen Jahren der Beschäftigung erhalten. Es gibt starke Indizien dafür, dass die oben genannte 15-Monatsfrist ebenfalls nur unter den genannten Voraussetzungen zu laufen beginnt. Allerdings bleibt eine höchstrichterliche Entscheidung in dieser Frage abzuwarten.

Denken Sie auch daran, offene Überstunden nach der Kündigung auszahlen zu lassen!

Herr Dr. Drees berät Sie.
Jeder Fall ist einzigartig. Herr Dr. Drees beantwortet Ihre Fragen. Er bespricht mit Ihnen, wie Sie am besten vorgehen. Mit dem Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gehen Sie sicher.

Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück. Ihre drängendsten rechtlichen Fragen lassen sich meist schon im Anschluss klären.

 

Kann der Arbeitgeber nach einer fristlosen Kündigung vorsorglich Urlaub gewähren?

 

a. Grundsatz

Hat der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag fristlos gekündigt, kann er Ihnen auch keinen Urlaub mehr gewähren. In dem Fall besteht mit Zugang der Kündigung kein Arbeitsverhältnis mehr. Die Regelung des § 7 Abs. 4 BUrlG greift ein. Sie können also eine Auszahlung des Resturlaubes in Geld verlangen.

 

b. Sonderfall: Hilfsweise ordentliche Kündigung

Etwas anderes gilt laut Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 25.8.2020 – 9 AZR 612/19) aber dann, wenn die fristlose Kündigung des Arbeitgebers unwirksam ist, der Arbeitgeber Ihnen aber zugleich hilfsweise ordentlich gekündigt hat. In diesen Fällen können Sie unter Umständen weitere Bezahlung verlangen!

Beispiel:

Arbeitgeber A kündigt dem Arbeitnehmer B fristlos. A zahlt dem B zugleich den noch offenen Resturlaub aus.

Weil A nicht sicher ist, ob die fristlose Kündigung wirksam ist, kündigt er dem B hilfsweise ordentlich und fristgerecht. Arbeitgeber tun dies fast immer. A hat für die ordentliche Kündigung außerdem Folgendes im Kündigungsschreiben angeordnet:

Sie werden ihren sämtlichen noch nicht genommenen Urlaub direkt im Anschluss an den Zeitpunkt des Zugangs dieser Kündigung […] nehmen. Die gezahlte Abgeltung ist dann als Zahlung des Urlaubsentgelts für den betreffenden Zeitraum zu verstehen. In jedem Fall sage ich Ihnen für die Zeit Ihres Urlaubs die betreffende Urlaubsvergütung vorbehaltlos zu.“

Es stellt sich heraus, dass die fristlose Kündigung in der Tat unwirksam ist. Daher wurde dem B nur ordentlich gekündigt. Das bedeutet, dass B während der Kündigungsfrist grundsätzlich weiter arbeiten und bezahlt werden müsste.

B erscheint deshalb nach seiner Kündigung zur Arbeit, wird aber nicht reingelassen. Er hält auch die vorsorgliche Urlaubsgewährung für unwirksam. B verlangt deshalb sog. Annahmeverzugslohn für die Dauer der Kündigungsfrist, in der er an der Arbeit gehindert wurde.

Der Arbeitgeber hat eine andere Sicht auf die Dinge: Er argumentiert, dass B aufgrund der Anordnung im Kündigungsschreiben während der Kündigungsfrist im Urlaub gewesen sei. Das Urlaubsgeld habe er bereits vollständig bei Ausspruch der Kündigung erhalten. Damit sei kein Lohn mehr offen.

Das BAG folgte der Sichtweise des Arbeitgebers. Durch die Formulierung in der Kündigung wurde B wirksam in den Urlaub geschickt. Der ursprünglich als Urlaubsabgeltung gezahlte Betrag sei auch als Urlaubsgeld zu verstehen.

Achtung! Hier kommt es auf Feinheiten an, die Arbeitgeber oft nicht genau beachten:

  • Laut BAG muss der Arbeitgeber etwa das Urlaubsentgelt vorher an Sie auszahlen oder zumindest vorbehaltlos zusagen.
  • Der Arbeitgeber muss Ihnen gegenüber deutlich ausdrücken, dass Sie nicht mehr arbeiten müssen. Er hat Sie also auch für den Fall der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung ausdrücklich freizustellen. Dabei reicht es nicht, wenn er von Freistellung spricht. Es muss klar werden, dass er Ihnen Urlaub gewährt (bzw. „aufzwingt“).

Wird der Arbeitgeber dem nicht gerecht, haben Sie gute Chancen auf weitere Bezahlung (Annahmeverzugslohn) nach Ende des Arbeitsvertrags.

Exkurs: Der Arbeitnehmer erhob vor dem BAG einen weiteren Einwand, der ihm allerdings nicht zum Erfolg verhalf:

Er („B“) behauptet, er habe sich überhaupt nicht erholen können, weil er sich arbeitssuchend melden und jederzeit mit einer Vermittlung durch die Agentur für Arbeit rechnen musste. Er hat mal in einer Zeitschrift gelesen, dass der Urlaubsanspruch nur erfüllt ist, wenn er so von der Verpflichtung zur Arbeit freigestellt ist, dass er uneingeschränkt und selbstbestimmt seine Freizeit gestalten kann (BAG Urt. v. 10.5.2005 – 9 AZR 251/04). B fühlt sich aber durch diesen Schwebezustand sehr eingeschränkt. Er könne nicht in den Urlaub fahren, weil er jederzeit mit einem Anruf von der Agentur für Arbeit rechnen müsse.

B hat den Zeitungsinhalt richtig gelesen. Er musste sich auch tatsächlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Diese Pflicht ist aber dem persönlichen Lebensbereich des B zuzuordnen. Dies steht der Erfüllung des Urlaubsanspruchs nicht entgegen. Der Arbeitgeber hat durch die Festlegung des Urlaubszeitraums bereits seine Pflicht erfüllt. Das Risiko, sich im Urlaub wirklich erholen zu können, trägt B als Arbeitnehmer. Davon umfasst ist eben auch die Pflicht, sich arbeitssuchend zu melden.

Die von A verwendete Formulierung ist laut BAG deshalb wirksam. A muss dem B keinen Verzugslohn zahlen. Durch Zahlung der Urlaubsabgeltung hat er zugleich das nunmehr erforderliche Urlaubsentgelt gezahlt.

 

Was gilt für den Urlaubsanspruch bei fristloser Kündigung durch den Arbeitnehmer?

Auch bei fristloser Kündigung durch den Arbeitnehmer muss diesem der gesetzliche Mindesturlaub ausbezahlt werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht bereits im Jahr 1980 (BAG, Urt. v. 18.6.1980 – 6 AZR 328/78).

Was gilt für den Urlaubsanspruch bei fristloser Kündigung durch den Arbeitnehmer?

Was gilt für den Urlaubsanspruch bei fristloser Kündigung durch den Arbeitnehmer?

In diesem Fall war der Anspruch auf Urlaubsabgeltung für den Fall der außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer tarifvertraglich ausgeschlossen worden. Das BAG erklärte diese Klausel für unwirksam, da der Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubes nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Fazit

  • Bei fristloser Kündigung verfällt Ihr Resturlaub nicht. Dieser wird Ihnen in Geld ausgezahlt
  • Warum Ihr Arbeitsverhältnis beendet wurde, ist irrelevant. Das Geld steht Ihnen auch bei fristloser Kündigung grundsätzlich zu.
  • Der Abgeltungsanspruch wird wie Ihr Urlaubsentgelt berechnet. Es kommt also auf den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Monate an. Kurzarbeitergeld und sonstige Kürzungen bleiben aber außer Betracht.
  • Der Arbeitgeber kann Sie stattdessen auch in Urlaub schicken. Dies geht aber nur, wenn er Ihnen (hilfsweise) ordentlich kündigt. Sie erhalten dann wie üblich Urlaubsgeld.
  • Kündigt er Ihnen wirksam fristlos, wird das Arbeitsverhältnis sofort beendet. Für Urlaubsgewährung bleibt dann kein Raum mehr.

Wie unsere Mandanten das Engagement von Dr. Drees bewerten

Rechtsanwalt Dr. Drees Fachanwalt für Arbeitsrecht
4.9
powered by Google
Monika Nantke
Monika Nantke
13:15 11 Mar 24
Ich wurde schon früher von Herrn Dr. Drees beraten und hatte jetzt ein arbeitsrechtliches Anliegen.Mit seiner sehr kompetenten und immer zugewandten Art hatte ich sehr schnell großes Vertrauen. Meine Angelegenheit hatte den gewünschten Erfolg und ich werde jederzeit, falls erforderlich, Herrn Dr. Drees wieder kontaktieren.Auch die gute Erreichbarkeit der Kanzlei per Telefon oder Email und die schnellen Rückmeldungen waren echt super.Habe ihn schon weiter empfohlen und würde es jederzeit wieder tun.Auf diesem Weg nochmals vielen Dank.
Sebastian Bluemer
Sebastian Bluemer
13:17 09 Mar 24
Ich habe Herrn Dr. Drees als einen sehr zuverlässigen Fachanwalt für Arbeitsrecht kennengelernt, der sich direkt Zeit genommen hat meinen Fall gezielt zu bearbeiten.Durch die digitale Kommunikation war es mir stets möglich Herrn Dr. Drees schnell zu erreichen und die nächsten Schritte abzustimmen. Termine konnten innerhalb kürzester Zeit vereinbart werden.Seine Erfahrung im Arbeitsrecht sowie die ruhige und empathische Art halfen zunächst Vertrauen aufzubauen, um im Anschluss gemeinsam den Fall zu bearbeiten. Dabei entspricht das erreichte Ergebnis den zuvor abgestimmten Vorstellungen.Ich möchte mich auf diesem Weg nochmal recht herzlich bei Herrn. Dr. Drees für den Rechtsbeistand bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg.
Puppenkönig GmbH
Puppenkönig GmbH
20:22 06 Mar 24
Dr. Drees hat unser Unternehmen mit großer Kompetenz und Schnelligkeit unterstützt. Das Ergebnis übertraf unsere Erwartungen und war äußerst zufriedenstellend. Eine klare Empfehlung.
Anastasia Schuetz
Anastasia Schuetz
18:14 01 Mar 24
Dr. Drees ist ein sehr netter und kompetenter Rechtsanwalt. Telefonische Beratung war einfach Klasse. Es ist eine Seltenheit so einen Anwalt zu finden. Unsere Angelegenheit war schnell und unkompliziert gelöst. Vielen lieben Dank. Ich kann Dr. Drees als Fachanwalt nur weiterempfehlen.
Pascale Adragna
Pascale Adragna
16:14 07 Feb 24
Herr Dr. Drees hat mich bereits in der Vergangenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit unterstützt. Diesmal in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut erreichbar. Emails werden schnell beantwortet. Ich würde immer wieder seine fachliche Kompetenz in Anspruch nehmen und ihn jederzeit weiterempfehlen.
Seb Jue
Seb Jue
18:54 06 Feb 24
Ich hatte einen sehr positiven ersten Kontakt mit Herr Dr. Drees gehabt. Er hat sich schnell bei mir zurückgemeldet und sich viel Zeit genommen, um sich mein Anliegen anzuhören. Ich werde mich, falls es in Zukunft nochmal nötig wird, wieder an ihn wenden. Er hat einen sehr sympathischen und vertrauenerweckenden Eindruck bei mir hinterlassen.
Alle Bewertungen anzeigen
js_loader

1 Antwort

Trackbacks & Pingbacks

  1. ks quik sagt:

    … [Trackback]

    […] There you can find 58646 more Information to that Topic: dr-drees.com/urlaub-bei-fristloser-kuendigung/ […]

Kommentare sind deaktiviert.