Kündigung ohne Grund erhalten – was tun?

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In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie auf eine Kündigung des Arbeitsvertrags ohne Grund reagieren. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre Stelle retten können und wann Sie Chancen auf eine attraktive Abfindung haben.

Rechtsanwalt-Dr.-Drees-aus-BonnAutor: Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees.

Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees ist seit über zehn Jahren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät regelmäßig Mandanten, die eine Kündigung erhalten haben oder ein Angebot zur Aufhebungsvereinbarung. Auf Basis der langjährigen Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern ist dieser Beitrag entstanden.

Inhaltsverzeichnis

Kündigung ohne Grund erhalten – was tun?

Wenn Sie ohne nachvollziehbaren Grund eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sollten Sie schnell reagieren.

Ab dem Zugang des Kündigungsschreibens läuft eine Klagefrist von nur drei Wochen. Wenn Sie diese Frist versäumen, ist Ihre Stelle endgültig verloren. Wir empfehlen deshalb, dass Sie nicht zögern und einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren, der Ihre Chancen auf die Rettung der Stelle oder den Erhalt einer Abfindung überprüft und fristgerecht Klage gegen die Kündigung erhebt. Von einer Kündigungsschutzklage ohne Anwalt raten wir ab.

Daneben raten wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend zu melden. So vermeiden Sie Komplikationen beim Bezug von Arbeitslosengeld I, sollten Sie tatsächlich Ihre Stelle verlieren.

Bitte beachten Sie: Nur weil der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben keinen Grund für die Entlassung nennt, heißt das nicht gleich, dass er Sie ohne Grund kündigt. Ihr Arbeitgeber ist nämlich meist nicht verpflichtet, die Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben anzugeben. Daher verzichtet er oftmals darauf. Allein gegenüber dem Betriebsrat und später Ihnen gegenüber vor Gericht muss er die Kündigung begründen und die zugrundliegenden Umstände beweisen können. Nur ausnahmsweise muss er Ihnen den Grund für die Kündigung bereits vorher mitteilen. Das ist der Fall, wenn Sie sich in Ausbildung befinden oder eine fristlose Kündigung erhalten haben und gem. § 626 II BGB eine Begründung verlangen.

Unterscheiden Sie also: Der Arbeitgeber benötigt zwar einen Kündigungsgrund. Er muss diesen aber in aller Regel nicht bereits im Kündigungsschreiben angeben.

In jedem Fall muss er die Kündigung unterschreiben.

Ist eine ordentliche Kündigung ohne Grund möglich?

Bei einer ordentlichen Kündigung endet Ihr Arbeitsverhältnis nicht gleich nach dem Zugang des Kündigungsschreibens, sondern erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Ist die Kündigungsfrist nicht vertraglich geregelt, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Ist eine ordentliche Kündigung ohne Grund möglich?

Ist eine ordentliche Kündigung ohne Grund möglich?

Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht ohne Grund ordentlich kündigen. Ausnahmen bestehen nur während der Probezeit und in einem Kleinbetrieb (s.u.). Das Kündigungsschutzgesetz nennt drei alternative Kündigungsgründe, von denen einer vorliegen muss:

Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber Ihnen wegen eines schuldhaften Verhaltens, das eine Vertragsverletzung darstellt, kündigt. Vor der Kündigung sollte er Sie abmahnen und Ihnen so die Möglichkeit geben, sich zu bessern. Nur wenn eine Verbesserung Ihres Verhaltens nicht zu erwarten ist, darf er die verhaltensbedingte Kündigung erklären.

Beispiele:
Sie kommen wiederholt zu spät zur Arbeit, feiern krank oder mobben einen Kollegen.

Aber beachten Sie: Wenn Sie zuvor z.B. eine Abmahnung wegen Mobbings erhalten haben, darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht wegen Zuspätkommens kündigen, ohne Sie wegen des Zuspätkommens erst einmal abzumahnen. Der Vorwurf, der zur Abmahnung geführt hat, und der Kündigungsgrund müssen gleichartig sein, also ähnliche Pflichtverletzungen betreffen.

Eine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung ist in den meisten Fällen rechtswidrig. Oft ist sogar weit mehr als nur eine Abmahnung im Vorhinein nötig.

Achtung: In wenigen Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber bereits aufgrund eines Verdachts kündigen. Er muss seinen Vorwurf dann nicht beweisen. Der bloße Verdacht genügt. Mehr Infos zur Verdachtskündigung.

Personenbedingte Kündigung

Bei einer personenbedingten Kündigung ergibt sich der Kündigungsgrund aus einem in Ihrer Person liegenden Grund. Es muss ein bestimmter Umstand bei Ihnen gegeben bzw. nicht gegeben sein, sodass Sie Ihre Arbeitsleistung nicht wie geschuldet erbringen können. Unerheblich ist, ob Sie dazu beigetragen haben, dass diese Eigenschaft entstanden bzw. weggefallen ist.

Beispiele:

  • Eine Krankenpflegerin ist psychisch überlastet und wird wegen des Burn-Outs gekündigt.
  • Einem LKW-Fahrer wird die Fahrerlaubnis entzogen, sodass er nicht mehr fahren darf.

Eine personenbedingte Kündigung kann aber rechtswidrig sein, wenn Sie trotz dieser Eigenschaft zukünftig Ihre Arbeit erbringen können, betriebliche Interessen nicht stark beeinträchtigt werden, eine angemessene Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für Sie im Betrieb besteht oder Ihre Interessen, z.B. wegen Ihres hohen Alters oder der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, überwiegen.

Beispiel:
Die an einem Burn-Out erkrankte Krankenpflegerin kann ggf. auf einer weniger arbeitsintensiven Station eingesetzt werden.

Der Arbeitgeber ist gut beraten, Ihnen vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Dabei suchen Sie gemeinsam nach Möglichkeiten, wie Sie im Betrieb leidensgerecht weiterbeschäftigt werden können. Wenn der Arbeitgeber Ihnen kein BEM anbietet, muss er im Prozess darlegen und beweisen, dass keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen bestand.

Betriebsbedingte Kündigung

Von einer betriebsbedingten Kündigung spricht man, wenn der Arbeitgeber Sie aus betrieblichen Gründen nicht mehr weiterbeschäftigen kann. Wegen der Häufigkeit betriebsbedingter Kündigungen gehen wir in einem eigenen Abschnitt darauf ein (s. sogleich).

Herr Dr. Drees berät Sie.
Jeder Fall ist einzigartig. Herr Dr. Drees beantwortet Ihre Fragen. Er bespricht mit Ihnen, wie Sie am besten vorgehen. Mit dem Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gehen Sie sicher.

Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück. Ihre drängendsten rechtlichen Fragen lassen sich meist schon im Anschluss klären.

 

Keine betriebsbedingte Kündigung ohne Grund

Der Arbeitgeber darf Ihnen auch nicht betriebsbedingt ohne Grund kündigen. Er hat zwar hier etwas mehr Freiheiten als im Rahmen der personen- oder verhaltensbedingten Kündigung. Dennoch muss er auch eine betriebsbedingte Kündigung gut begründen können.

Keine betriebsbedingte Kündigung ohne Grund

Keine betriebsbedingte Kündigung ohne Grund

Insbesondere hat der Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe und den dauerhaften Entfall des Beschäftigungsbedarfs darzulegen, die eine Weiterbeschäftigung ausschließen.

Beispiel:

  • Es tritt Auftragsmangel oder Umsatzrückgang ein.
  • Der Betrieb soll verkleinert werden, um ihn vor der Insolvenz zu retten.

Der Arbeitgeber darf nicht willkürlich aussuchen, wenn er entlässt, sondern muss eine sog. Sozialauswahl treffen. Sinn dieser Sozialauswahl ist, dass sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch der sozial schutzbedürftigen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt werden. Hier hat der Arbeitgeber Kriterien wie die Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb, eine Schwerbehinderung, Unterhaltspflichten und das Alter des Arbeitnehmers heranzuziehen. Häufig beachtet er die oben genannten Kriterien nicht in ausreichendem Maße, sodass die Sozialauswahl fehlerhaft wird.

Daher haben Sie gute Chancen, eine angemessene Abfindung auszuhandeln oder mit einer Klage die Wiedereingliederung in den Betrieb durchzusetzen.

Fristlose Kündigung ohne Grund ist angreifbar

Eine fristlose Kündigung beendet Ihr Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Da die Folgen für den betroffenen Arbeitnehmer umso gravierender sind, muss der Arbeitgeber in jedem Fall nach § 626 I BGB einen wichtigen Grund vorweisen können, wonach es ihm unzumutbar ist, den Arbeitsvertrag bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzuführen. Den Grund für die fristlose Kündigung muss er Ihnen erst vor Gericht nennen oder auf Verlangen schon vorher schriftlich mitteilen.

Beispiele:

  • Sie belästigen Ihre Kollegen/innen sexuell.
  • Sie verletzen vorsätzlich jemanden auf dem Betriebsgelände.
  • Sie brechen eine Verschwiegenheitsvereinbarung mit schweren Folgen für das Unternehmen. 

Die Interessenabwägung ergibt oft, dass der Grund, auf den sich Ihr Arbeitgeber bezieht, nicht so schwerwiegend ist, dass die Zusammenarbeit unzumutbar wird. Dann liegt dem Arbeitgeber kein wichtiger Grund vor und eine Klage dagegen ist erfolgversprechend.

Dieses Risiko ist dem Arbeitgeber bewusst, sodass Sie auch hier oft eine hohe Abfindung aushandeln können.

Achten Sie auch darauf, ob Ihr Arbeitgeber zeitnah nach Ihrem angeblichen Fehlverhalten kündigt. Er muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis über die Pflichtverletzung kündigen. Sonst ist die außerordentliche Kündigung ausgeschlossen. In Betracht kommt dann nur noch eine ordentliche Kündigung mit Frist.

Kann der Arbeitnehmer ohne Grund fristlos kündigen?

Auch Sie als Arbeitnehmer dürfen nicht ohne Grund fristlos kündigen. Diese Möglichkeit haben Sie nur, wenn Ihnen ein wichtiger Grund vorliegt. In aller Regel kommt die fristlose Eigenkündigung nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber massiv gegen seine Pflichten verstoßen hat (z.B. umfangreiche Lohnrückstände, massive Verstöße gegen Unfallverhütung). Achten Sie allerdings darauf, dass Sie den wichtigen Grund später beweisen können, um mögliche Schadensersatzansprüche gegen Sie abzuwehren.

Beispiele:

  • Sie werden auf der Arbeit belästigt oder gemobbt durch Ihren Vorgesetzten. Auch in seinen E-Mails greift er Sie verbal an. Speichern Sie diese E-Mails als Beweise ab.
  • Die Bedingungen, unter denen Sie arbeiten, gefährden Ihre Gesundheit. Lassen Sie sich dies vom Arzt attestieren.

Sicherer ist die ordentliche Eigenkündigung, die ihnen jederzeit möglich ist. Allerdings müssen Sie dann noch während der Kündigungsfrist weiterarbeiten.

Kündigung ohne Grund im Kleinbetrieb und während der Probezeit

Falls die Mitarbeiterzahl im Betrieb zehn Personen oder weniger beträgt (Kleinbetrieb) oder Sie weniger als sechs Monate im Unternehmen arbeiten (Probezeit), gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Ihr Arbeitgeber muss daher für eine fristgerechte ordentliche Kündigung keine der oben genannten Gründe vorweisen, um Sie zu entlassen.

Hier schützt Sie aber das Antidiskriminierungsgesetz und der Mindestschutz des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen etwa nicht aus diskriminierenden Absichten, z.B. wegen Ihres Geschlechts, Ihrer sexuellen Orientierung oder Ihrer politischen Ansicht, kündigen.

Eine fristlose Kündigung muss dahingegen immer aus einem wichtigen Grund erfolgen. Es gelten die gewöhnlichen Anforderungen, s.o.

Fazit

  • Eine grundlose Kündigung ist in aller Regel angreifbar. Sie sollten so schnell wie möglich Klage erheben lassen, weil die Kündigung sonst bereits drei Wochen nach Zugang wirksam wird.
  • Der Arbeitgeber benötigt einen Kündigungsgrund. In Betracht kommen verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Umstände. Allerdings muss er den Grund der Kündigung nicht bereits im Kündigungsschreiben nennen.
  • Insbesondere bei einer betriebsbedingten Kündigung muss Ihr Arbeitgeber dringende betriebliche Erfordernisse und den dauerhaften Entfall des Beschäftigungsbedarfs darlegen und eine korrekte Sozialauswahl treffen.
  • Auch eine fristlose Kündigung ist ohne Grund nicht möglich. Die Anforderungen liegen hoch.
  • Um einen kosten- und zeitaufwendigen Gerichtsprozess zu verhindern, sind Arbeitgeber häufig bereit, eine attraktive Abfindung zu zahlen.
  • In Kleinbetrieben und während der Probezeit gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, sodass der Arbeitgeber auch grundlos kündigen kann. Sie sind zumindest aber durch das BGB und das Antidiskriminierungsgesetz geschützt, wenn auch geringer als andere Arbeitnehmer.
  • Arbeitnehmer dürfen fristlos kündigen, wenn Ihnen ein wichtiger Grund vorliegt.

 

Wie unsere Mandanten das Engagement von Dr. Drees bewerten

Rechtsanwalt Dr. Drees Fachanwalt für Arbeitsrecht
4.9
Basierend auf 161 Bewertungen
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Dieter FringsDieter Frings
08:55 13 Apr 24
Herr Dr.Drees hat uns in sehr schwierigen, arbeitsrechtlichen Verhandlungen hervorragend mit bestem Ergebnis vertreten.Herr Dr.Drees ist mit seinem großen Wissen und klarem Geist allzeit der Situation einen Schritt vorraus und ebnet so den Weg zum gerechten Erfolg.Man merkt, dass Herr Dr.Drees seinen Beruf liebt und lebt. Dadurch fühlt man sich gleich in besten Händen.Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut zu erreichen und die Dame am Telefon freundlich und aufmerksam. Rückrufe erfolgen stets zeitnah.Wir können die Kanzlei Dr. Drees jedem bestens empfehlen.
Lea WagnerLea Wagner
16:45 06 Apr 24
Eine sehr kompetente und immer sehr gut vorbereitete Beratung. Herr Dr. Drees nimmt sich immer die Zeit für Telefonate und Klärungen. Werde im Berufsrechtschutz seine Kanzlei wenn nötig, immer empfehlen oder beauftragen. Danke für all die Unterstützung in der langwierigen Sache mit Wettbewerbsverbot & Kündigung.
M. G.M. G.
15:07 30 Mar 24
Danke für die kompetente und tolle Beratung! Alles super verlaufen und ich kann Herr Dr.Drees nur weiterempfehlen.
Monika NantkeMonika Nantke
13:15 11 Mar 24
Ich wurde schon früher von Herrn Dr. Drees beraten und hatte jetzt ein arbeitsrechtliches Anliegen.Mit seiner sehr kompetenten und immer zugewandten Art hatte ich sehr schnell großes Vertrauen. Meine Angelegenheit hatte den gewünschten Erfolg und ich werde jederzeit, falls erforderlich, Herrn Dr. Drees wieder kontaktieren.Auch die gute Erreichbarkeit der Kanzlei per Telefon oder Email und die schnellen Rückmeldungen waren echt super.Habe ihn schon weiter empfohlen und würde es jederzeit wieder tun.Auf diesem Weg nochmals vielen Dank.
Sebastian BluemerSebastian Bluemer
13:17 09 Mar 24
Ich habe Herrn Dr. Drees als einen sehr zuverlässigen Fachanwalt für Arbeitsrecht kennengelernt, der sich direkt Zeit genommen hat meinen Fall gezielt zu bearbeiten.Durch die digitale Kommunikation war es mir stets möglich Herrn Dr. Drees schnell zu erreichen und die nächsten Schritte abzustimmen. Termine konnten innerhalb kürzester Zeit vereinbart werden.Seine Erfahrung im Arbeitsrecht sowie die ruhige und empathische Art halfen zunächst Vertrauen aufzubauen, um im Anschluss gemeinsam den Fall zu bearbeiten. Dabei entspricht das erreichte Ergebnis den zuvor abgestimmten Vorstellungen.Ich möchte mich auf diesem Weg nochmal recht herzlich bei Herrn. Dr. Drees für den Rechtsbeistand bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg.
Puppenkönig GmbHPuppenkönig GmbH
20:22 06 Mar 24
Dr. Drees hat unser Unternehmen mit großer Kompetenz und Schnelligkeit unterstützt. Das Ergebnis übertraf unsere Erwartungen und war äußerst zufriedenstellend. Eine klare Empfehlung.
Anastasia SchuetzAnastasia Schuetz
18:14 01 Mar 24
Dr. Drees ist ein sehr netter und kompetenter Rechtsanwalt. Telefonische Beratung war einfach Klasse. Es ist eine Seltenheit so einen Anwalt zu finden. Unsere Angelegenheit war schnell und unkompliziert gelöst. Vielen lieben Dank. Ich kann Dr. Drees als Fachanwalt nur weiterempfehlen.
Pascale AdragnaPascale Adragna
16:14 07 Feb 24
Herr Dr. Drees hat mich bereits in der Vergangenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit unterstützt. Diesmal in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut erreichbar. Emails werden schnell beantwortet. Ich würde immer wieder seine fachliche Kompetenz in Anspruch nehmen und ihn jederzeit weiterempfehlen.
Seb JueSeb Jue
18:54 06 Feb 24
Ich hatte einen sehr positiven ersten Kontakt mit Herr Dr. Drees gehabt. Er hat sich schnell bei mir zurückgemeldet und sich viel Zeit genommen, um sich mein Anliegen anzuhören. Ich werde mich, falls es in Zukunft nochmal nötig wird, wieder an ihn wenden. Er hat einen sehr sympathischen und vertrauenerweckenden Eindruck bei mir hinterlassen.
Yves KleinYves Klein
09:28 23 Jan 24
Kurzfassung: Absolute Empfehlung, unglaublich positive Erfahrung, ich kann Herrn Dr. Drees gar nicht genug danken.Hier etwas ausführlicher:Als ich kürzlich unerwartet in einen Rechtsstreit verwickelt wurde, stand ich vor komplexen Verhandlungen mit einem ehemaligen Arbeitgeber. In dieser herausfordernden Zeit war Herr Dr. Drees eine unverzichtbare Stütze. Mit seiner umfassenden Erfahrung im Arbeitsrecht und einem außergewöhnlichen Engagement hat er meine Erwartungen weit übertroffen.Herr Dr. Drees besticht nicht nur durch sein fachliches Know-how, sondern auch durch seine empathische Art. Er hat ein tiefes Verständnis dafür, wie stressig und verwirrend rechtliche Auseinandersetzungen sein können. Seine Beratung war stets zielgerichtet und klar, ohne dabei das Menschliche aus den Augen zu verlieren. Besonders beeindruckt hat mich, wie er jederzeit für Transparenz sorgte und mich zu jedem Zeitpunkt ernst genommen hat.Ein weiterer Aspekt, der Herrn Dr. Drees hervorhebt, ist seine Erreichbarkeit. Er war regelmäßig persönlich telefonisch verfügbar, was in dringenden Situationen ungemein beruhigend war. Dabei standen stets meine Bedürfnisse und Interessen im Vordergrund, nicht das Honorar.Durch seine professionelle und gleichzeitig herzliche Arbeitsweise hat Herr Dr. Drees mein vollstes Vertrauen gewonnen. Sein Einsatz und seine Expertise haben in meinem Fall zu einem sehr positiven Ausgang geführt. Ich kann Herrn Dr. Drees uneingeschränkt empfehlen und werde mich bei zukünftigen rechtlichen Fragestellungen definitiv wieder an ihn wenden.Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees herzlich für seine hervorragende Unterstützung bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg und Gesundheit. Wer einen engagierten, kompetenten und menschlichen Anwalt sucht, ist bei ihm in den besten Händen.Zusatznote:In meinem Fall wurde ich zuvor bereits durch den Rechtschutz der IG Metall vertreten, doch aufgrund meines komplexen Falls und des mangelnden Einsatzes auf deren Seite, suchte ich sehr schnell kompetenten Beistand. Herr Dr. Dress war hierbei jederzeit zu einer Kooperation bereit, die leider seitens der IGM/DGB Vertretung abgelehnt wurde.Letztendlich kann ich nur sagen: Herrn Dr. Drees gilt mein vollstes Vertrauen und mein Dank.
LakshayLakshay
12:07 09 Jan 24
Ich hatte das Glück, Dr. Drees über Google zu finden, der mir beim Arbeitsrecht in Deutschland helfen konnte. Er spricht gut Englisch, was für mich das wichtigste Kriterium war. Darüber hinaus ist er proaktiv, geht ehrlich mit der Zeit um und erklärt den Fortschritt sehr detailliert. Dank seiner freundlichen Bemühungen konnte meine endgültige Einigung mit dem Arbeitgeber verbessert und der Fall auf angenehme Weise abgeschlossen werden. Sehr empfehlenswert !
N. K.N. K.
14:21 07 Jan 24
Bei Herrn Dr. Drees habe ich mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Er hat sehr gut meine Interessen durchgesetzt. Rückmeldungen kamen sehr schnell und auch telefonisch stand er für Fragen immer zur Verfügung. Sachverhalte und die Vorgehensweise wurden gut und verständlich erklärt. Vielen Dank für die freundliche und kompetente Beratung und Unterstützung!
M VekalatiM Vekalati
23:58 25 Dec 23
Herr Dr.Drees hat mich mit viel Kompetenz, Erfahrung und einem sehr freundlichen Wesen während unseres Rechtsstreites begleitet, ich habe noch nie zuvor einen so kompetenten und netten Anwalt aufgesucht, der mit Herzblut und Sachkenntnis in allen rechtlichen Dingen einem die Gewissheit in Rat und Tat gibt das Recht auf seiner Seite zu haben. Die Beratung steht im Vordergrund nicht das Honorar, telefonisch außer bei Gericht immer zu erreichen. Bin zu 100% von seiner Arbeit mehrmals überzeugt worden und werde ihn sofern möglich in allen Angelegenheiten wieder besuchen.An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen nochmals bedanken und wünsche ihnen viel Glück und Gesundheit.
Hilmar HasselHilmar Hassel
06:54 18 Dec 23
Top Anwalt für Arbeitsrecht! Super kompetent und freundlich! Klare Weiterempfehlung! Hat immer alles zu unserer vollsten Zufriedenheit geregelt. Vielen Dank Herr Dr. Drees! :-)
Christoph NeikesChristoph Neikes
12:10 17 Dec 23
Herr Dr. Drees hat meine Erwartungen mehr als übertroffen.Mein letzter Arbeitgeber hat das letzte Gehalt nicht ausgezahlt und Herr Dr. Drees hat mich rechtlich vertreten. Er hat meine Rechte und Wünsche perfekt durchgesetzt.Von Anfang bis Ende ein sauberer Ablauf und ich kann ihn nur empfehlen.Vielen Dank
Thomas HennesThomas Hennes
08:21 10 Dec 23
Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees für seine hervorragende Arbeit in meinem Fall bei einer Standortschließung bedanken. Absolut professionell und souverän hat er meine Rechte vertreten und ein für mich sehr zufrieden stellendes Ergebnis erzielt. Durch seine verständnisvolle und sympathische Art, vermittelt er außerdem ein beruhigendes und sicheres Gefühl. Ich kann nur Positives berichten und gebe eine klare Empfehlung.
Krippen HerrmannKrippen Herrmann
18:35 28 Nov 23
Die erste Kontaktaufnahme war sehr beeindruckend. Ich wurde schnell zurück gerufen und bekam schon im sehr sympathischen Erstgespräch passende Argumente und Infos, um mein Anliegen einer fachlichen Beratung zum Thema Werksschließung , Sozialplan, Interessenausgleich und Abfindung.Auch eine Rückfrage am WE wurde sehr freundlich und unkompliziert beantwortet.Die Kanzlei für Arbeitsrecht von Herrn Dr. Drees kann ich nur wärmstens empfehlen.Wenn ich könnte würde ich 6 Sterne geben.🌲🌲🌲Ihnen und ihr Team frohe Weihnachten 2023
Ömer KöseÖmer Köse
07:31 06 Nov 23
Sehr guter Anwalt und hilft sofort
Detlef RothkampDetlef Rothkamp
05:40 14 Oct 23
Ich brauchte einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Dr. Drees in Bonn habe ich per Internet Recherche aufgrund der vielen positiven Bewertungen gefunden . Mein Fall wurde von Dr. Drees sehr reaktionsschnell, immer freundlich und hoch professionell bearbeitet. Die Kommunikation erfolgte ausschließlich digital, per Telefon und Email, was für mich sehr unkompliziert und äußerst positiv war. Das Fachwissen des Rechtsanwalts, sein persönlicher Einsatz und vor allem seine zielführende Strategie kann ich nur loben. Mit dem Resultat war ich sehr zufrieden. Falls ich wieder einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht benötigen sollte, wäre Dr. Drees und seine Kanzlei in Bonn meine Anlaufstelle. Daher meine klare Empfehlung, wenn sie einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht suchen."
Sas GraSas Gra
08:03 13 Oct 23
Ich kann über Herrn Dr. Drees nur absolut positiv berichten. Er hat mich mehrfach vertreten und ich war immer absolut zufrieden. Seine ruhige und sachliche Art sind gerade in akuten Phasen sehr beruhigend. Ich bedanke mich auch hier nochmals für seine Hilfe in der Vergangenheit und kann ihn nur absolut weiter empfehlen.👍
Thomas SchützlerThomas Schützler
06:50 08 Oct 23
Es gibt die brutale Arbeitnehmer-Wirklichkeit in Deutschland. Unternehmen, die konsequent Betriebsrat und Sozialplan umgehen. Um dann auch Arbeitnehmer, die jahrzehntelang in einem Unternehmen tätig sind und dann erkranken, diese prekär und mit Desinformation, Unverbindlichkeit und sogar Mobbing ausgrenzen, um sie loszuwerden. Am liebsten keine berufliche Perspektive bieten, keinen vollen Lohn zahlen wollen und keine finanzielle Zukunftssicherung bieten. Also abscheulich... Hier den Herrn Arbeitsrechtsanwalt Dr. Drees als Arbeitnehmer-Rechtsvertreter zu haben, ist ein absoluter Gewinn. Herr Dr. Drees ist erfolgreich, extrem berufserfahren und diplomatisch, vor allem auch mit widerspenstigen und bizarren Managern in der sogenannten "freien Wirtschaft". Zielorientiert und realistisch in der Analyse. Ein normaler Arbeitnehmer hat, wenn er erkrankt, enorme Sorgen. So hilft Herr Dr. Drees auch bei Fragen zur Teilerwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung usw. Für mich war Herr Dr. Drees immer erreichbar und unermüdlich im Einsatz. Ja, fast heldenhaft in der Sache und trotz aller zu beachtenden Paragraphen menschlich. Herr Arbeitsrechtsanwalt Herr Dr. Drees ist absolut top!
Christian SchmidtChristian Schmidt
08:45 22 Sep 23
Sehr kompetent, sehr verbindlich, sehr zeitnah, sehr vertrauenswürdig und sehr freundlich.
G. DevaG. Deva
18:52 18 Sep 23
Herr Dr. Drees hatte bereits meinen Vater hervorragend vertreten und das Unmögliche möglich gemacht.Er hat mich in meiner Angelegenheit aufs Beste vertreten und mich zu keinem Zeitpunkt im Stich gelassen.Ein engagierter und sehr professioneller Anwalt, der sich außergewöhnlich viel Zeit für seine Mandaten nimmt.Herr Dr.Drees ist stets freundlich, höflich, sympathisch und sehr respektvoll.Ich kann ihn mit besten Gewissen nur weiterempfehlen.
Patricia DlawichowskiPatricia Dlawichowski
11:08 14 Sep 23
Ich hatte das Glück, die Dienste von Herrn Dr.Drees in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit in Anspruch nehmen zu können, und ich kann nicht genug betonen, wie beeindruckt ich von seiner Professionalität und Kompetenz bin.Von Anfang an fühlte ich mich bei ihm gut aufgehoben. Er hat sich Zeit genommen, meine Situation gründlich zu verstehen und mir alle möglichen Optionen klar und verständlich erläutert. Ich habe mich nie überfordert oder unsicher gefühlt, da Herr Dr.Drees stets geduldig alle meine Fragen beantwortet hat.Was mich besonders beeindruckt hat, war die Leidenschaft und das Engagement, die er in meinen Fall gesteckt hat. Er hat sehr schnell und professionell gearbeitet, um meine Interessen zu vertreten, und ich bin äußerst zufrieden mit dem Ergebnis. Dank seiner Expertise konnte ich meine arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich klären.Darüber hinaus war die Kommunikation stets emphatisch und effizient. Ich fühlte mich zu jeder Zeit gut informiert und wusste, dass ich mich auf ihn verlassen kann.Insgesamt kann ich Herrn Dr.Drees uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank, für Ihre herausragende Unterstützung und die erfolgreiche Beilegung meines Falls!
Marc LenschMarc Lensch
22:26 29 Jun 23
Ich möchte gerne meine aufrichtige Dankbarkeit und Zufriedenheit mit der hervorragenden Arbeit von Dr. Drees zum Ausdruck bringen.Sein fundiertes Fachwissen und seine Professionalität haben mich zutiefst beeindruckt. Er hat nicht nur meine Rechte erfolgreich verteidigt, sondern auch stets ein offenes Ohr für meine Anliegen gehabt.Ich bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden und kann ihn mit bestem Gewissen uneingeschränkt weiterempfehlen. Herzlichen Dank für die erstklassige Arbeit!
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