Eine fristlose Kündigung beendet Ihren Arbeitsvertrag von jetzt auf gleich. Oft besteht aber kein ausreichender Grund für die fristlose Kündigung des Arbeitgebers. Wir erklären, wie Sie sich wehren können.
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Wenn der Arbeitgeber Sie wegen eines bloßen Verdachts kündigt, spricht man von einer sog. Verdachtskündigung. Allein ein Verdacht kann – muss aber nicht – für eine Kündigung ausreichen. Die Verdachtskündigung hängt nämlich von hohen Voraussetzungen ab. Unter anderem muss eine Anhörung stattgefunden haben. Wir erklären, was Sie zur Verdachtskündigung und einer möglichen Abfindung wissen müssen.
Umstrukturierungen, Krisen, Krankheit: für eine Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es zahlreiche Gründe. Bessern sich die Umstände allerdings im Nachhinein, können Sie oft Ihre Stelle zurückverlangen. Man spricht vom sog. Wiedereinstellungsanspruch.
Wir erklären, was gekündigte Arbeitnehmer dazu wissen müssen.
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