Unkündbarkeit: Warum es sie nicht gibt

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Häufig hört man, ältere Arbeitnehmer, Betriebsratsmitglieder und andere seien unkündbar. Hier erfahren Sie, warum Sie sich als „unkündbarer“ Arbeitnehmer trotzdem nicht vollkommen in Sicherheit wiegen können und wie Sie im Falle einer Kündigung des Arbeitsvertrags handeln sollten.

Rechtsanwalt-Dr.-Drees-aus-BonnAutor: Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees.

Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees ist seit über zehn Jahren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät regelmäßig Mandanten, die eine Kündigung erhalten haben oder ein Angebot zur Aufhebungsvereinbarung. Auf Basis der langjährigen Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern ist dieser Beitrag entstanden.

Inhaltsverzeichnis

Wann gilt man als unkündbar?

Unkündbarkeit bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Sie nicht mehr ordentlich kündigen kann. Dieser Vorteil kann sich aus dem Gesetz ergeben oder auch in Ihrem Tarifvertrag festgelegt sein.

Unkündbarkeit per Gesetz

Besonders schutzbedürftige Personengruppen genießen Unkündbarkeit nach dem Gesetz. Ihr Arbeitgeber darf Sie zum Beispiel nicht ordentlich kündigen, wenn Sie sich in folgender Lebenssituation befinden:

  • Schwanger
  • In Elternzeit (gilt für Mütter und Väter)
  • In der Ausbildung (nach Ablauf der Probezeit von 6 Monaten)

Ordentlich unkündbar sind außerdem die Vertreter der Belegschaft. Nur so können diese ihre Funktion als Interessenvertreter der Arbeitnehmer ausüben, ohne vom Arbeitgeber abhängig zu sein. Das gilt für:

  • Betriebsratsmitglieder
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Jugend-und Auszubildendenvertretung
  • Personalratsmitglieder
  • Schwerbehindertenvertreter
  • Mitarbeitervertreter
  • Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstandes für diese Positionen

Auch Schwerbehinderte genießen hohen Kündigungsschutz. Unkündbar sind sie aber nicht.

Unkündbarkeit per Tarifvertrag

Insbesondere ältere und langjährige Beschäftigte genießen häufig einen besonderen Kündigungsschutz per Tarifvertrag. In den alten Bundesländern schreibt § 34 Abs. 2 Satz 1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) beispielsweise vor, dass Beschäftigte ordentlich unkündbar sind, sobald sie das 40. Lebensjahr vollendet haben und schon länger als 15 Jahre für denselben Arbeitgeber tätig sind.

Aber auch andere Tarifverträgen stellen Teile der Belegschaft ordentlich unkündbar. Diese gilt dann meistens ab einem Alter von 53 bis 58 Jahren und zusätzlich einer langen Betriebszugehörigkeit.

Jugend-und-Auszubildendenvertretung

Ordentlich unkündbar: Mitarbeiter in der Jugend und Auszubildendenvertretung

Achtung: Wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht ordentlich kündigen kann, steht es Ihnen als Arbeitnehmer trotzdem frei, das Arbeitsverhältnis fristgerecht zu kündigen. Nur die Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist  nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) beidseitig ausgeschlossen. Diese Regelung kann aber vertraglich abbedungen werden.

Warum sind Arbeitnehmer nicht wirklich unkündbar?

Egal ob gesetzlich oder tarifvertraglich unkündbar, Sie können sich als Arbeitnehmer nie ganz in Sicherheit vor einer Kündigung wiegen. Meistens bedeutet Unkündbarkeit nämlich nur, dass Ihr Arbeitgeber Sie nicht ordentlich kündigen darf. Eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 BGB ist aber weiterhin möglich.

Achtung: Ein vertraglicher Ausschluss der außerordentlichen Kündigung ist nach der Rechtsprechung unzulässig und somit wirkungslos.

Die außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB ist jedoch nur für Ausnahmefälle vorgesehen. Für eine solche Kündigung muss einer „wichtiger Grund“ vorliegen, der das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar macht. An die Unzumutbarkeit werden hohe Maßstäbe gesetzt. Der Arbeitgeber darf einen unkündbaren Mitarbeiter nur außerordentlich kündigen, wenn sein Interesse an der Kündigung die Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers deutlich überwiegt.

Das kommt etwa in diesen Fällen in Betracht:

Kündigung wegen Pflichtverletzung

Besonders schwere Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers können eine außerordentliche Kündigung trotz Unkündbarkeit rechtfertigen.

Anerkannte Gründe sind:

  • Begehung einer Straftat zum Nachteil des Arbeitgebers (Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Urkundenfälschung,…); Verurteilungen wegen Verhaltens in der Freizeit spielen in aller Regel keine Rolle
  • Schweres Mobbing von Kollegen
  • Arbeitszeitbetrug
  • Körperliche Angriffe am Arbeitsplatz
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung
  • Kündigung wegen Krankfeierns

Auch hier werden hohe Maßstäbe gesetzt. Die Pflichtverletzung muss es dem Arbeitgeber unerträglich machen, den Mitarbeiter weiterhin zu beschäftigen. Hierbei kommt es stets auf den Einzelfall an. Auch die oben genannten Gründe rechtfertigen nicht in jedem Fall eine außerordentliche Kündigung.

Kündigung wegen Betriebsschließung

Auch vor betriebsbedingten Kündigungen sind unkündbare Angestellte nicht ganz sicher. Allerdings dürfen Sie als unkündbarer Arbeitnehmer nur dann gekündigt werden, wenn der Betrieb vollkommen oder zumindest teilweise geschlossen wird. In diesem Fall ist es Ihrem Arbeitgeber unzumutbar, Sie bis zum Renteneintrittsalter zu beschäftigen und er kann eine außerordentliche Kündigung unter Berufung auf § 626 BGB aussprechen.

Hier erfahren Sie mehr zur Kündigung wegen einer Betriebsschließung.

Aber: Andere Restrukturierungs- und Sparmaßnahmen, die häufig ordentliche betriebsbedingte Kündigungen zur Folge haben, sind noch kein ausreichender Grund für die außerordentliche Kündigung von unkündbaren Mitarbeitern. Ausnahmen gelten im Insolvenzverfahren, s.u.

Beispiel:
Arbeitgeber A muss sein Unternehmen schließen. Er möchte deswegen alle 50 Mitarbeiter betriebsbedingt kündigen. 10 Mitarbeiter sind jedoch nach ihrem Tarifvertrag ordentlich unkündbar. Da A seinen gesamten Betrieb schließen muss, ist es ihm jedoch unzumutbar, die 10 Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Er kann sie deshalb außerordentlich nach § 626 BGB kündigen. Die anderen 40 Mitarbeiter kann er unter den gewöhnlichen Voraussetzungen ordentlich kündigen.

Besonderheit bei Betriebsratsmitgliedern & Co.: Grundsätzlich sind Mitglieder der Personalvertretung ordentlich unkündbar. Kommt es aber zu einer Betriebsstillegung oder Teilschließung, so dürfen diese nach § 15 Abs. 4 und 5 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ausnahmsweise ordentlich betriebsbedingt gekündigt werden.

Kündigung im Insolvenzverfahren

Wenn über den Arbeitgeber das Insolvenzverfahren eröffnet ist, sind auch solche Arbeitnehmer ordentlich kündbar, die laut Tarifvertrag eigentlich unkündbar sind. Trotzdem muss der Insolvenzverwalter natürlich die allgemeinen Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung wahren.

Hier erfahren Sie mehr zur Kündigung im Insolvenzverfahren.

Für Schwangere etc., die gesetzlich unkündbar sind, ändert sich hingegen nichts.

Ältere Arbeitnehmer

Bei einer Kündigung im Insolvenzverfahren sind auch ältere Arbeitnehmer ordentlich kündbar

Kündigung wegen Krankheit

Unkündbare Mitarbeiter können nur in sehr seltenen Fällen wegen einer Krankheit gekündigt werden. Auch wenn Sie für sehr lange Zeit krankheitsbedingt ausfallen, ist es Ihrem Arbeitgeber meist zumutbar, Sie trotzdem weiterhin zu beschäftigen. Er muss Ihr Gehalt nämlich grundsätzlich nur für 6 Wochen während der Krankheit fortzahlen.

Aber: Wenn Sie sehr häufig kurzzeitig krank sind, riskieren Sie als unkündbarer Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung. Denn dann muss Ihr Arbeitgeber das Gehalt immer wieder fortzahlen, ohne dass er von Ihrer Arbeitsleistung profitiert.

Dies ist laut Bundesarbeitsgericht (BAG) aber nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Die Richter haben dies in einem Fall bejaht, in dem der Arbeitgeber für mehr als ein Drittel der Arbeitstage im Jahr Entgeltfortzahlungen wegen mehrerer Kurzerkrankungen leisten musste (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2018, 2 AZR 6/18).

Herr Dr. Drees berät Sie.

Jeder Fall ist einzigartig. Herr Dr. Drees beantwortet Ihre Fragen. Er bespricht mit Ihnen, wie Sie am besten vorgehen. Mit dem Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gehen Sie sicher.

Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück. Ihre drängendsten rechtlichen Fragen lassen sich meist schon im Anschluss klären.

 

Wie sollten Unkündbare auf eine Kündigung reagieren?

Wie bereits dargestellt, darf Ihr Arbeitgeber Sie als unkündbaren Arbeitnehmer nur unter sehr strengen Voraussetzungen kündigen. Wenn Sie trotz Unkündbarkeit eine außerordentliche Kündigung erhalten, ist es daher wahrscheinlich, dass die Kündigung rechtswidrig ist.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung sollten Sie deshalb unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Dieser besitzt das nötige Fachwissen, um zu erkennen, ob Ihre Kündigung wirksam oder tatsächlich rechtlich angreifbar ist.

Herr Dr. Drees wird Ihre Rechte durchsetzen. Er kann Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber führen und gegebenenfalls gegen die Kündigung klagen. So haben Sie meistens eine gute Chance auf eine hohe Abfindung.

Achtung: Sie müssen zügig reagieren! Eine Kündigungsschutzklage muss sowohl bei einer ordentlichen als auch bei einer außerordentlichen Kündigung innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Danach können Sie sich nicht mehr gegen die Kündigung wehren und haben somit auch keine Chance mehr auf eine (attraktive) Abfindung.

Hier erfahren Sie mehr dazu, wie Sie gegen eine Kündigung vorgehen.

 

Bei Unkündbarkeit haben Sie Chancen auf eine Abfindung

Grundsätzlich haben Sie auch als ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung. Häufig bieten Arbeitgeber aber dennoch eine Abfindung dafür an, dass Sie die Klagefrist verstreichen lassen oder Ihre Klage zurücknehmen.

Wenn Sie ordentlich unkündbar sind, begegnet Ihr Arbeitgeber einem besonders hohen Risiko, falls Sie gegen die Kündigung klagen. Er kann sich selten sicher sein, dass die Kündigung wirksam ist und somit der Klage standhält. Ist Ihre Kündigungsschutzklage aber erfolgreich, muss er Sie für die gesamte Prozessdauer nachbezahlen. Das kann sehr teuer werden, denn ein Prozess dauert meistens mehrere Monate.

Als unkündbarer Arbeitnehmer haben Sie deswegen eine sehr gute Verhandlungsposition. Fassen Sie also den Mut, Ihrem Arbeitgeber gegenüber eine hohe Abfindung zu verlangen! Hier erfahren Sie, wie Sie dabei vorgehen sollten:

Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen

Wie bereits erläutert, sollten Sie zunächst einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen. Herr Dr. Drees kann die Erfolgschancen einer Klage besser beurteilen und dementsprechend besser mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln.

Abwicklungsvertrag

Stimmt Ihr Arbeitgeber der geforderten Abfindung zu, können Sie mit ihm einen Abwicklungsvertrag schließen. Dabei verzichten Sie auf eine Kündigungsschutzklage und erhalten im Gegenzug die geforderte Abfindung.

Kündigungsschutzklage

Sie oder Ihr Anwalt halten die Kündigung für unwirksam und Ihr Arbeitgeber ist nicht bereit, die geforderte Abfindung zu zahlen? Dann sollten Sie mit Ihrem Anwalt eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.

In den meisten Fällen wird dann ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Sie erhalten also eine Abfindung und beenden im Gegenzug den Prozess. Je höher die Prozesschancen sind, desto höhere Abfindungsbeträge können Sie verlangen.

Sie können den Prozess auch bis zu einem abschließenden Urteil fortführen. Wenn Sie gewinnen, ist die Kündigung unwirksam und Ihr Arbeitsverhältnis besteht fort. Eine erneute Zusammenarbeit ist nach einem längeren Rechtsstreit aber meist unzumutbar. Auf Antrag einer der beiden Parteien wird das Arbeitsverhältnis deshalb oft unter mit einer angemessenen Abfindung beendet.

Hier erfahren Sie mehr dazu, wie Sie eine Abfindung in die Höhe treiben können.

Fazit

  • Arbeitnehmer, die schwanger, in Elternzeit oder in der Ausbildung sind, genießen Unkündbarkeit nach dem Gesetz. Unkündbar sind außerdem Mitglieder der Personalvertretung in einem Betrieb, insbes. Betriebsratsmitglieder.
  • Ältere und lange beschäftigte Arbeitnehmer genießen häufig einen besonderen Kündigungsschutz per Tarifvertrag.
  • Unkündbarkeit bedeutet nur, dass Ihr Arbeitgeber Sie nicht ordentlich kündigen darf. Eine außerordentliche Kündigung wegen schweren Pflichtverletzungen, Betriebsstillegung oder häufiger Krankheit ist aber weiterhin möglich – wenn auch nur in Ausnahmefällen.
  • Wenn Sie ordentlich unkündbar sind, begegnet Ihr Arbeitgeber einem besonders hohen Risiko, falls Sie gegen die Kündigung klagen. Sie können deswegen meist eine hohe Abfindung aushandeln.

 

Wie unsere Mandanten das Engagement von Dr. Drees bewerten

Rechtsanwalt Dr. Drees Fachanwalt für Arbeitsrecht
4.9
Basierend auf 161 Bewertungen
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Dieter FringsDieter Frings
08:55 13 Apr 24
Herr Dr.Drees hat uns in sehr schwierigen, arbeitsrechtlichen Verhandlungen hervorragend mit bestem Ergebnis vertreten.Herr Dr.Drees ist mit seinem großen Wissen und klarem Geist allzeit der Situation einen Schritt vorraus und ebnet so den Weg zum gerechten Erfolg.Man merkt, dass Herr Dr.Drees seinen Beruf liebt und lebt. Dadurch fühlt man sich gleich in besten Händen.Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut zu erreichen und die Dame am Telefon freundlich und aufmerksam. Rückrufe erfolgen stets zeitnah.Wir können die Kanzlei Dr. Drees jedem bestens empfehlen.
Lea WagnerLea Wagner
16:45 06 Apr 24
Eine sehr kompetente und immer sehr gut vorbereitete Beratung. Herr Dr. Drees nimmt sich immer die Zeit für Telefonate und Klärungen. Werde im Berufsrechtschutz seine Kanzlei wenn nötig, immer empfehlen oder beauftragen. Danke für all die Unterstützung in der langwierigen Sache mit Wettbewerbsverbot & Kündigung.
M. G.M. G.
15:07 30 Mar 24
Danke für die kompetente und tolle Beratung! Alles super verlaufen und ich kann Herr Dr.Drees nur weiterempfehlen.
Monika NantkeMonika Nantke
13:15 11 Mar 24
Ich wurde schon früher von Herrn Dr. Drees beraten und hatte jetzt ein arbeitsrechtliches Anliegen.Mit seiner sehr kompetenten und immer zugewandten Art hatte ich sehr schnell großes Vertrauen. Meine Angelegenheit hatte den gewünschten Erfolg und ich werde jederzeit, falls erforderlich, Herrn Dr. Drees wieder kontaktieren.Auch die gute Erreichbarkeit der Kanzlei per Telefon oder Email und die schnellen Rückmeldungen waren echt super.Habe ihn schon weiter empfohlen und würde es jederzeit wieder tun.Auf diesem Weg nochmals vielen Dank.
Sebastian BluemerSebastian Bluemer
13:17 09 Mar 24
Ich habe Herrn Dr. Drees als einen sehr zuverlässigen Fachanwalt für Arbeitsrecht kennengelernt, der sich direkt Zeit genommen hat meinen Fall gezielt zu bearbeiten.Durch die digitale Kommunikation war es mir stets möglich Herrn Dr. Drees schnell zu erreichen und die nächsten Schritte abzustimmen. Termine konnten innerhalb kürzester Zeit vereinbart werden.Seine Erfahrung im Arbeitsrecht sowie die ruhige und empathische Art halfen zunächst Vertrauen aufzubauen, um im Anschluss gemeinsam den Fall zu bearbeiten. Dabei entspricht das erreichte Ergebnis den zuvor abgestimmten Vorstellungen.Ich möchte mich auf diesem Weg nochmal recht herzlich bei Herrn. Dr. Drees für den Rechtsbeistand bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg.
Puppenkönig GmbHPuppenkönig GmbH
20:22 06 Mar 24
Dr. Drees hat unser Unternehmen mit großer Kompetenz und Schnelligkeit unterstützt. Das Ergebnis übertraf unsere Erwartungen und war äußerst zufriedenstellend. Eine klare Empfehlung.
Anastasia SchuetzAnastasia Schuetz
18:14 01 Mar 24
Dr. Drees ist ein sehr netter und kompetenter Rechtsanwalt. Telefonische Beratung war einfach Klasse. Es ist eine Seltenheit so einen Anwalt zu finden. Unsere Angelegenheit war schnell und unkompliziert gelöst. Vielen lieben Dank. Ich kann Dr. Drees als Fachanwalt nur weiterempfehlen.
Pascale AdragnaPascale Adragna
16:14 07 Feb 24
Herr Dr. Drees hat mich bereits in der Vergangenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit unterstützt. Diesmal in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Die Kanzlei ist telefonisch sehr gut erreichbar. Emails werden schnell beantwortet. Ich würde immer wieder seine fachliche Kompetenz in Anspruch nehmen und ihn jederzeit weiterempfehlen.
Seb JueSeb Jue
18:54 06 Feb 24
Ich hatte einen sehr positiven ersten Kontakt mit Herr Dr. Drees gehabt. Er hat sich schnell bei mir zurückgemeldet und sich viel Zeit genommen, um sich mein Anliegen anzuhören. Ich werde mich, falls es in Zukunft nochmal nötig wird, wieder an ihn wenden. Er hat einen sehr sympathischen und vertrauenerweckenden Eindruck bei mir hinterlassen.
Yves KleinYves Klein
09:28 23 Jan 24
Kurzfassung: Absolute Empfehlung, unglaublich positive Erfahrung, ich kann Herrn Dr. Drees gar nicht genug danken.Hier etwas ausführlicher:Als ich kürzlich unerwartet in einen Rechtsstreit verwickelt wurde, stand ich vor komplexen Verhandlungen mit einem ehemaligen Arbeitgeber. In dieser herausfordernden Zeit war Herr Dr. Drees eine unverzichtbare Stütze. Mit seiner umfassenden Erfahrung im Arbeitsrecht und einem außergewöhnlichen Engagement hat er meine Erwartungen weit übertroffen.Herr Dr. Drees besticht nicht nur durch sein fachliches Know-how, sondern auch durch seine empathische Art. Er hat ein tiefes Verständnis dafür, wie stressig und verwirrend rechtliche Auseinandersetzungen sein können. Seine Beratung war stets zielgerichtet und klar, ohne dabei das Menschliche aus den Augen zu verlieren. Besonders beeindruckt hat mich, wie er jederzeit für Transparenz sorgte und mich zu jedem Zeitpunkt ernst genommen hat.Ein weiterer Aspekt, der Herrn Dr. Drees hervorhebt, ist seine Erreichbarkeit. Er war regelmäßig persönlich telefonisch verfügbar, was in dringenden Situationen ungemein beruhigend war. Dabei standen stets meine Bedürfnisse und Interessen im Vordergrund, nicht das Honorar.Durch seine professionelle und gleichzeitig herzliche Arbeitsweise hat Herr Dr. Drees mein vollstes Vertrauen gewonnen. Sein Einsatz und seine Expertise haben in meinem Fall zu einem sehr positiven Ausgang geführt. Ich kann Herrn Dr. Drees uneingeschränkt empfehlen und werde mich bei zukünftigen rechtlichen Fragestellungen definitiv wieder an ihn wenden.Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees herzlich für seine hervorragende Unterstützung bedanken und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg und Gesundheit. Wer einen engagierten, kompetenten und menschlichen Anwalt sucht, ist bei ihm in den besten Händen.Zusatznote:In meinem Fall wurde ich zuvor bereits durch den Rechtschutz der IG Metall vertreten, doch aufgrund meines komplexen Falls und des mangelnden Einsatzes auf deren Seite, suchte ich sehr schnell kompetenten Beistand. Herr Dr. Dress war hierbei jederzeit zu einer Kooperation bereit, die leider seitens der IGM/DGB Vertretung abgelehnt wurde.Letztendlich kann ich nur sagen: Herrn Dr. Drees gilt mein vollstes Vertrauen und mein Dank.
LakshayLakshay
12:07 09 Jan 24
Ich hatte das Glück, Dr. Drees über Google zu finden, der mir beim Arbeitsrecht in Deutschland helfen konnte. Er spricht gut Englisch, was für mich das wichtigste Kriterium war. Darüber hinaus ist er proaktiv, geht ehrlich mit der Zeit um und erklärt den Fortschritt sehr detailliert. Dank seiner freundlichen Bemühungen konnte meine endgültige Einigung mit dem Arbeitgeber verbessert und der Fall auf angenehme Weise abgeschlossen werden. Sehr empfehlenswert !
N. K.N. K.
14:21 07 Jan 24
Bei Herrn Dr. Drees habe ich mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Er hat sehr gut meine Interessen durchgesetzt. Rückmeldungen kamen sehr schnell und auch telefonisch stand er für Fragen immer zur Verfügung. Sachverhalte und die Vorgehensweise wurden gut und verständlich erklärt. Vielen Dank für die freundliche und kompetente Beratung und Unterstützung!
M VekalatiM Vekalati
23:58 25 Dec 23
Herr Dr.Drees hat mich mit viel Kompetenz, Erfahrung und einem sehr freundlichen Wesen während unseres Rechtsstreites begleitet, ich habe noch nie zuvor einen so kompetenten und netten Anwalt aufgesucht, der mit Herzblut und Sachkenntnis in allen rechtlichen Dingen einem die Gewissheit in Rat und Tat gibt das Recht auf seiner Seite zu haben. Die Beratung steht im Vordergrund nicht das Honorar, telefonisch außer bei Gericht immer zu erreichen. Bin zu 100% von seiner Arbeit mehrmals überzeugt worden und werde ihn sofern möglich in allen Angelegenheiten wieder besuchen.An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen nochmals bedanken und wünsche ihnen viel Glück und Gesundheit.
Hilmar HasselHilmar Hassel
06:54 18 Dec 23
Top Anwalt für Arbeitsrecht! Super kompetent und freundlich! Klare Weiterempfehlung! Hat immer alles zu unserer vollsten Zufriedenheit geregelt. Vielen Dank Herr Dr. Drees! :-)
Christoph NeikesChristoph Neikes
12:10 17 Dec 23
Herr Dr. Drees hat meine Erwartungen mehr als übertroffen.Mein letzter Arbeitgeber hat das letzte Gehalt nicht ausgezahlt und Herr Dr. Drees hat mich rechtlich vertreten. Er hat meine Rechte und Wünsche perfekt durchgesetzt.Von Anfang bis Ende ein sauberer Ablauf und ich kann ihn nur empfehlen.Vielen Dank
Thomas HennesThomas Hennes
08:21 10 Dec 23
Ich möchte mich bei Herrn Dr. Drees für seine hervorragende Arbeit in meinem Fall bei einer Standortschließung bedanken. Absolut professionell und souverän hat er meine Rechte vertreten und ein für mich sehr zufrieden stellendes Ergebnis erzielt. Durch seine verständnisvolle und sympathische Art, vermittelt er außerdem ein beruhigendes und sicheres Gefühl. Ich kann nur Positives berichten und gebe eine klare Empfehlung.
Krippen HerrmannKrippen Herrmann
18:35 28 Nov 23
Die erste Kontaktaufnahme war sehr beeindruckend. Ich wurde schnell zurück gerufen und bekam schon im sehr sympathischen Erstgespräch passende Argumente und Infos, um mein Anliegen einer fachlichen Beratung zum Thema Werksschließung , Sozialplan, Interessenausgleich und Abfindung.Auch eine Rückfrage am WE wurde sehr freundlich und unkompliziert beantwortet.Die Kanzlei für Arbeitsrecht von Herrn Dr. Drees kann ich nur wärmstens empfehlen.Wenn ich könnte würde ich 6 Sterne geben.🌲🌲🌲Ihnen und ihr Team frohe Weihnachten 2023
Ömer KöseÖmer Köse
07:31 06 Nov 23
Sehr guter Anwalt und hilft sofort
Detlef RothkampDetlef Rothkamp
05:40 14 Oct 23
Ich brauchte einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Dr. Drees in Bonn habe ich per Internet Recherche aufgrund der vielen positiven Bewertungen gefunden . Mein Fall wurde von Dr. Drees sehr reaktionsschnell, immer freundlich und hoch professionell bearbeitet. Die Kommunikation erfolgte ausschließlich digital, per Telefon und Email, was für mich sehr unkompliziert und äußerst positiv war. Das Fachwissen des Rechtsanwalts, sein persönlicher Einsatz und vor allem seine zielführende Strategie kann ich nur loben. Mit dem Resultat war ich sehr zufrieden. Falls ich wieder einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht benötigen sollte, wäre Dr. Drees und seine Kanzlei in Bonn meine Anlaufstelle. Daher meine klare Empfehlung, wenn sie einen sehr guten Anwalt für Arbeitsrecht suchen."
Sas GraSas Gra
08:03 13 Oct 23
Ich kann über Herrn Dr. Drees nur absolut positiv berichten. Er hat mich mehrfach vertreten und ich war immer absolut zufrieden. Seine ruhige und sachliche Art sind gerade in akuten Phasen sehr beruhigend. Ich bedanke mich auch hier nochmals für seine Hilfe in der Vergangenheit und kann ihn nur absolut weiter empfehlen.👍
Thomas SchützlerThomas Schützler
06:50 08 Oct 23
Es gibt die brutale Arbeitnehmer-Wirklichkeit in Deutschland. Unternehmen, die konsequent Betriebsrat und Sozialplan umgehen. Um dann auch Arbeitnehmer, die jahrzehntelang in einem Unternehmen tätig sind und dann erkranken, diese prekär und mit Desinformation, Unverbindlichkeit und sogar Mobbing ausgrenzen, um sie loszuwerden. Am liebsten keine berufliche Perspektive bieten, keinen vollen Lohn zahlen wollen und keine finanzielle Zukunftssicherung bieten. Also abscheulich... Hier den Herrn Arbeitsrechtsanwalt Dr. Drees als Arbeitnehmer-Rechtsvertreter zu haben, ist ein absoluter Gewinn. Herr Dr. Drees ist erfolgreich, extrem berufserfahren und diplomatisch, vor allem auch mit widerspenstigen und bizarren Managern in der sogenannten "freien Wirtschaft". Zielorientiert und realistisch in der Analyse. Ein normaler Arbeitnehmer hat, wenn er erkrankt, enorme Sorgen. So hilft Herr Dr. Drees auch bei Fragen zur Teilerwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung usw. Für mich war Herr Dr. Drees immer erreichbar und unermüdlich im Einsatz. Ja, fast heldenhaft in der Sache und trotz aller zu beachtenden Paragraphen menschlich. Herr Arbeitsrechtsanwalt Herr Dr. Drees ist absolut top!
Christian SchmidtChristian Schmidt
08:45 22 Sep 23
Sehr kompetent, sehr verbindlich, sehr zeitnah, sehr vertrauenswürdig und sehr freundlich.
G. DevaG. Deva
18:52 18 Sep 23
Herr Dr. Drees hatte bereits meinen Vater hervorragend vertreten und das Unmögliche möglich gemacht.Er hat mich in meiner Angelegenheit aufs Beste vertreten und mich zu keinem Zeitpunkt im Stich gelassen.Ein engagierter und sehr professioneller Anwalt, der sich außergewöhnlich viel Zeit für seine Mandaten nimmt.Herr Dr.Drees ist stets freundlich, höflich, sympathisch und sehr respektvoll.Ich kann ihn mit besten Gewissen nur weiterempfehlen.
Patricia DlawichowskiPatricia Dlawichowski
11:08 14 Sep 23
Ich hatte das Glück, die Dienste von Herrn Dr.Drees in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit in Anspruch nehmen zu können, und ich kann nicht genug betonen, wie beeindruckt ich von seiner Professionalität und Kompetenz bin.Von Anfang an fühlte ich mich bei ihm gut aufgehoben. Er hat sich Zeit genommen, meine Situation gründlich zu verstehen und mir alle möglichen Optionen klar und verständlich erläutert. Ich habe mich nie überfordert oder unsicher gefühlt, da Herr Dr.Drees stets geduldig alle meine Fragen beantwortet hat.Was mich besonders beeindruckt hat, war die Leidenschaft und das Engagement, die er in meinen Fall gesteckt hat. Er hat sehr schnell und professionell gearbeitet, um meine Interessen zu vertreten, und ich bin äußerst zufrieden mit dem Ergebnis. Dank seiner Expertise konnte ich meine arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich klären.Darüber hinaus war die Kommunikation stets emphatisch und effizient. Ich fühlte mich zu jeder Zeit gut informiert und wusste, dass ich mich auf ihn verlassen kann.Insgesamt kann ich Herrn Dr.Drees uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank, für Ihre herausragende Unterstützung und die erfolgreiche Beilegung meines Falls!
Marc LenschMarc Lensch
22:26 29 Jun 23
Ich möchte gerne meine aufrichtige Dankbarkeit und Zufriedenheit mit der hervorragenden Arbeit von Dr. Drees zum Ausdruck bringen.Sein fundiertes Fachwissen und seine Professionalität haben mich zutiefst beeindruckt. Er hat nicht nur meine Rechte erfolgreich verteidigt, sondern auch stets ein offenes Ohr für meine Anliegen gehabt.Ich bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden und kann ihn mit bestem Gewissen uneingeschränkt weiterempfehlen. Herzlichen Dank für die erstklassige Arbeit!
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