Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte haben es aufgrund ihrer starken Einschränkungen oft schwer, trotz Qualifikation einen Arbeitsplatz zu finden und auch zu behalten. Der Arbeitsmarkt fordert von Arbeitnehmern eine hohe Flexibilität und ständige Bereitschaft. Dieser Forderung können Schwerbehinderte nicht immer nachkommen, sodass es entweder zu keiner Einstellung kommt oder die Betroffenen gekündigt werden. Der Gesetzgeber hat die besonders hohe Schutzwürdigkeit dieser Personengruppe erkannt und reagiert zum Ausgleich mit einem besonderen Kündigungsschutz. Damit soll verhindert werden, dass die Betroffenen aufgrund ihrer Behinderung entlassen werden. Eine Kündigung ist dadurch jedoch nicht ausgeschlossen.
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Wer entlassen wurde, sollte frühzeitig über eine Klage gegen die Kündigung nachdenken. Anders lässt sich gegen eine Kündigung nicht vorgehen. Wir erklären, was Sie zur Klage gegen eine Kündigung wissen müssen.
Wenn Arbeitnehmer bei der Arbeitszeit schummeln, ist das oft ein rotes Tuch für Arbeitgeber. In manchen Fällen greift der Arbeitgeber zum Äußersten und entlässt den Arbeitnehmer wegen Arbeitszeitbetrugs.
Wann eine Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs möglich ist und was es sonst noch zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag. Weiter unten gehen wir gesondert auf den Arbeitszeitbetrug im Home Office ein.
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