Umstrukturierungen, Krisen, Krankheit: für eine Kündigung gibt es zahlreiche Gründe. Bessern sich die Umstände allerdings im Nachhinein, können Sie oft Ihre Stelle zurückverlangen. Man spricht vom sog. Wiedereinstellungsanspruch. Wir erklären, was gekündigte Arbeitnehmer dazu wissen müssen.
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Veröffentlichungen
Beiträge
Arbeitsrecht in Deutschland, Österreich und Frankreich
(Mitautor) in WVV Vertreterrecht 04-2016, S. 5-10, "So gestalten Sie einen Untervertretervertrag mit einem selbständigen Handelsvertreter"
Rechtstipp: Private E-Mailnutzung im Arbeitsrecht
Rechtstipp: Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz?
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