Wenn der Arbeitgeber Sie wegen eines bloßen Verdachts kündigt, spricht man von einer sog. Verdachtskündigung. Allein ein Verdacht kann – muss aber nicht – für eine Kündigung ausreichen. Die Verdachtskündigung hängt nämlich von hohen Voraussetzungen ab. Unter anderem muss eine Anhörung stattgefunden haben. Wir erklären, was Sie zur Verdachtskündigung und einer möglichen Abfindung wissen müssen.
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Videoberatung im Arbeitsrecht

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Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts
- 2 AZR 298/22
Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot
- 2 AZR 299/22
Offene Videoüberwachung - elektronische Anwesenheitserfassung - Verwertungsverbot
- 2 AZR 297/22
Offene Videoüberwachung - elektronische Anwesenheitserfassung - Verwertungsverbot
Beiträge
Arbeitsrecht in Deutschland, Österreich und Frankreich
Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt – arbeitsrechtliche Fragen & Antworten
(Mitautor) in WVV Vertreterrecht 04-2016, S. 5-10, "So gestalten Sie einen Untervertretervertrag mit einem selbständigen Handelsvertreter"
Rechtstipp: Private E-Mailnutzung im Arbeitsrecht
Rechtstipp: Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz?
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