Kündigt der Arbeitgeber betriebsbedingt, muss er eine sog. Sozialauswahl treffen. Das Gesetz bestimmt also, wer vorrangig zu entlassen ist. Diese Vorgaben machen viele betriebsbedingte Kündigungen angreifbar. Wir erklären, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen.
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