Will der Arbeitgeber vielen Mitarbeitern auf einmal kündigen, muss er vorher die Bundesagentur für Arbeit informieren. Diese Massenentlassungsanzeige ist häufiger Grund dafür, dass zahlreiche Kündigungen unwirksam sind. Hier erfahren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, worauf sie achten sollten.
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Veröffentlichungen
Beiträge
Arbeitsrecht in Deutschland, Österreich und Frankreich
(Mitautor) in WVV Vertreterrecht 04-2016, S. 5-10, "So gestalten Sie einen Untervertretervertrag mit einem selbständigen Handelsvertreter"
Rechtstipp: Private E-Mailnutzung im Arbeitsrecht
Rechtstipp: Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz?
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