In Kleinbetrieben gibt es keinen „vollen“ Kündigungsschutz. Was übrig bleibt, ist ein verfassungsrechtlich geforderter Mindestschutz gegen willkürliche, treuwidrige oder diskriminierende Kündigungen. Besonders schutzwürdige Arbeitnehmer, wie z.B. Schwerbehinderte, genießen zusätzliche Schutzmechanismen vor Kündigungen.
Dieser Beitrag behandelt detailliert die Kündigung im Kleinbetrieb und zeigt Ihnen alle relevanten rechtlichen Bestimmungen auf.