Nach einer Kündigung des Arbeitsvertrags legen Arbeitgeber oft einen Abwicklungsvertrag vor. Wir erklären Ihnen, was es damit auf sich hat und welche Vorteile und Risiken ein Abwicklungsvertrag mit sich bringt.
Wenn der Arbeitsvertrag endet, hoffen Arbeitnehmer auf eine Abfindung. Anders als viele glauben, besteht darauf meist kein Anspruch. Sie müssen verhandeln. Trotzdem enden die meisten Kündigungen des Arbeitgebers und Aufhebungsverträge mit einer Abfindung. Wir erklären Ihnen, was Arbeitnehmer dazu wissen müssen.
Nach einer Kündigung des Arbeitgebers wird Ihnen oft ein Abwicklungsvertrag angeboten. Darin einigen Sie sich auf Regelungen, wie genau das Arbeitsverhältnis enden soll. Vor der Unterzeichnung sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen. Denn der Abwicklungsvertrag birgt Risiken, wie etwa eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Wer sich als Prokurist einer Kündigung ausgesetzt sieht, wird sich unter anderem fragen, ob ihm eine Abfindung zusteht und wenn ja, in welcher Höhe. Diese und eine Reihe anderer Fragen beantworten wir im folgenden Text.
Zurzeit greifen viele Unternehmen auf Kurzarbeit zurück, um ihre Mitarbeiter halten zu können. Möchten sich Arbeitgeber von Mitarbeitern in Kurzarbeit später doch trennen, nutzen sie gerne den Aufhebungsvertrag. Dann wird es kompliziert.
Das Zusammenspiel von Kurzarbeit und Aufhebungsvertrag ist selbst für Experten nicht einfach. Wir geben Ihnen hier einen ersten Überblick.
Soll ein Arbeitsverhältnis rasch beendet werden, bietet sich statt der Kündigung ein Aufhebungsvertrag ohne Kündigungsfrist an. Arbeitnehmer müssen jedoch aufpassen, wenn Sie nicht einige Nachteile erleiden wollen.
Für Arbeitnehmer ist eine Betriebsschließung bitter. Ihre Kündigung lässt sich oft auf kurz oder lang nicht vermeiden. Eine Abfindung kann diese Situation etwas verbessern.
Herr Dr. Drees hat für zahlreiche Mandanten hohe Abfindungen ausgehandelt. Hier erklärt er, was Sie wissen müssen. Weiterlesen
Nach einer Kündigung hoffen Arbeitnehmer auf eine Abfindung. Können sie damit auch rechnen, wenn sie selbst kündigen? Alles wichtige zur Abfindung bei Eigenkündigung erfahren Sie hier. Weiterlesen
https://www.dr-drees.com
Bahnhofstr. 52
Nordrhein-Westfalen
Wir beraten Sie im Arbeitsrecht auch online. Vereinbaren Sie über unser Sekretariat gerne einen Termin zur Videoberatung.
Montag 08:00 – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 18:00 Uhr
Arbeitsrecht in Deutschland, Österreich und Frankreich
Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt – arbeitsrechtliche Fragen & Antworten
(Mitautor) in WVV Vertreterrecht 04-2016, S. 5-10, "So gestalten Sie einen Untervertretervertrag mit einem selbständigen Handelsvertreter"
Rechtstipp: Private E-Mailnutzung im Arbeitsrecht
Rechtstipp: Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz?
Videoverhandlung beim Arbeitsgericht?
KI in der Arbeitswelt